Meine reizende Kollegin friert zu Hause. Die Vermieterin stellt sich dumm.
Hat schon mal jemand von Euch seine Miete gemindert weil die Heizung nicht ging? Wie kalt muss sie sein und wie lange? Kürzt man da pro Tag oder pauschal? Wieviel? Fragen über Fragen...
Wohnzimmer bleibt kühl AG Schöneberg, GE 90, 661 1%
Schlechte Heizleistung AG Rendsburg, 28.05.1974, WM 75, 122 10%
Falsch platzierte Heizkörper - nicht unter dem Fenster, sondern an normaler Wand, wodurch eine ungünstige Verteilung der Wärme verursacht wird AG Bremerhaven, WM 92, 601 10%
Raumtemperaturen von 17 bis 18°C AG Berlin-Schöneberg, MM 81, 51 13%
Raumtemperatur zwischen 16 und 18ºC AG Köln, 06.12.1976 - 152 C 1249/74, WM 78, 189 20%
Raumtemperatur unter 20ºC, die Heizung wird erst ab 8.30 Uhr und nur bis 20.00 Uhr betrieben AG Bad Segeberg, 29.09.1976 - 12 C 35/76, WM 77, 227 20%
Schlafzimmer kann wegen Rohrbruchs am Heizkörper im Februar nicht beheizt werden LG Hannover, 19.12.1979 - 11 S 296/79, WM 80, 130 20%
Fehlende Heizungsmöglichkeit in der Küche VG Berlin, GE 83, 767 20%
Wenn im Februar das Schlafzimmer nicht beheizt werden kann LG Hannover WM 80, 130 20%
Heizungsausfall an 20 Tagen im Oktober bei Außentemperaturen von 9,5º C AG Hamburg, 22.03.1973 - 46 C 191/72, WM 73, 210 25%
Raumtemperatur von 15ºC AG Berlin-Neukölln, Az. 10 C 557/84 25%
Heizungsausfall (totaler) LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 291/91, GE 93, 263 75%
Heizungsausfall von September bis Februar LG Berlin, GE 93, 263 100%
wichtig ist zunächst einmal, dass Deine Kollegin Du durch ein Temperaturprotokoll (erstellt und abgelesen mit Zeugen) überhaupt nachweisen kann, dass ein erheblicher Mangel vorliegt. Die subjektive Empfindungen "ich friere" sind völlig unbeachtlich. Im Übrigen trägt der Mieter die Darlegungs- undBeweislast dafür, dass er überhaupt zu einer Mietminderung berechtigt ist. Also ohne ein nachweisbares Temperaturrprotokolle geht leider gar nichts.
Auf die vorgenannten Minderungsquoten würde ich mich nicht unbedingt verlassen, weil wir keine genauen Angaben zum Sachverhalt haben (Temperatur, Dauer , welcher Raum betroffen etc..) und jede Mietminderung imm erene Einzelfallentscheidung ist.
Zur Hilfestellung hier noch ein paar Urteile aus dem Gerichtsbezirk Frankfurt am Main:
Hat schon mal jemand von Euch seine Miete gemindert weil die Heizung nicht ging? Wie kalt muss sie sein und wie lange? Kürzt man da pro Tag oder pauschal? Wieviel? Fragen über Fragen...
DA
AG Schöneberg, GE 90, 661
1%
Schlechte Heizleistung
AG Rendsburg, 28.05.1974, WM 75, 122
10%
Falsch platzierte Heizkörper - nicht unter dem Fenster, sondern an normaler Wand, wodurch eine ungünstige Verteilung der Wärme verursacht wird
AG Bremerhaven, WM 92, 601
10%
Raumtemperaturen von 17 bis 18°C
AG Berlin-Schöneberg, MM 81, 51
13%
Raumtemperatur zwischen 16 und 18ºC
AG Köln, 06.12.1976 - 152 C 1249/74, WM 78, 189
20%
Raumtemperatur unter 20ºC, die Heizung wird erst ab 8.30 Uhr und nur bis 20.00 Uhr betrieben
AG Bad Segeberg, 29.09.1976 - 12 C 35/76, WM 77, 227
20%
Schlafzimmer kann wegen Rohrbruchs am Heizkörper im Februar nicht beheizt werden
LG Hannover, 19.12.1979 - 11 S 296/79, WM 80, 130
20%
Fehlende Heizungsmöglichkeit in der Küche
VG Berlin, GE 83, 767
20%
Wenn im Februar das Schlafzimmer nicht beheizt werden kann
LG Hannover WM 80, 130
20%
Heizungsausfall an 20 Tagen im Oktober bei Außentemperaturen von 9,5º C
AG Hamburg, 22.03.1973 - 46 C 191/72, WM 73, 210
25%
Raumtemperatur von 15ºC
AG Berlin-Neukölln, Az. 10 C 557/84
25%
Heizungsausfall (totaler)
LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 291/91, GE 93, 263
75%
Heizungsausfall von September bis Februar
LG Berlin, GE 93, 263
100%
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm
http://www.123recht.net/Mietminderung-Heizung-defekt__f13357.html
http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=PJCF
für was bist Du gleich Fachanwalt ?
DA
das ist in der tat sehr hart...
DA
Heizungsausfall von Mai bis September und wir habens nicht gemerkt
Erzähl' mal mehr über deine Kollegin.
ich könnte unbürokratisch für schnelle Abhilfe sorgen
wichtig ist zunächst einmal, dass Deine Kollegin Du durch ein Temperaturprotokoll (erstellt und abgelesen mit Zeugen) überhaupt nachweisen kann, dass ein erheblicher Mangel vorliegt. Die subjektive Empfindungen "ich friere" sind völlig unbeachtlich. Im Übrigen trägt der Mieter die Darlegungs- undBeweislast dafür, dass er überhaupt zu einer Mietminderung berechtigt ist. Also ohne ein nachweisbares Temperaturrprotokolle geht leider gar nichts.
Auf die vorgenannten Minderungsquoten würde ich mich nicht unbedingt verlassen, weil wir keine genauen Angaben zum Sachverhalt haben (Temperatur, Dauer , welcher Raum betroffen etc..) und jede Mietminderung imm erene Einzelfallentscheidung ist.
Zur Hilfestellung hier noch ein paar Urteile aus dem Gerichtsbezirk Frankfurt am Main:
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/H071.htm
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/H018.htm
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/H009.htm
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/H011.htm
Nossek lebt
Kaum mal kurz mit dem Säbel gerasselt, schon geht's
baw...
DA