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Tilgungs-/Überliegefrist KBA

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Hallo.

Ich bin im Januar 2005 in einer 100er Zone auf der Autobahn mit 130 geblitzt worden. Dies gab unter anderem 3 Punkte. Die Rechtskraft der Sache trat am 26.04.2005 ein, die 2-Jährige Tilgungsfrist war somit am 26.04.2007 zu Ende. Wegen der 1-jährigen Überliegefrist befinden sich die Punkte jedoch noch auf meinem Konto. Jetzt wurde ich vor kurzem wieder geblitzt, in einer Autobahnbaustelle. Diesmal wird es wohl wieder 3 Punkte hageln.

Nun meine Frage: Da ja die Tilgungsfrist der ersten 3 Punkte abgelaufen ist, werden sie losgelöst von den neuen Punkten am 26.04.2008 aus meinem Konto gelöscht, oder?

PS: Es geht mir nicht darum, mich irgendwie um die kommenden Punkte zu drücken, ich habe Mist gebaut und dazu stehe ich. Nur machen sich 6 Punkte auf Dauer nicht so gut auf dem Konto

MfG
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Isaakson schrieb:
Hallo.

Ich bin im Januar 2005 in einer 100er Zone auf der Autobahn mit 130 geblitzt worden. Dies gab unter anderem 3 Punkte. Die Rechtskraft der Sache trat am 26.04.2005 ein, die 2-Jährige Tilgungsfrist war somit am 26.04.2007 zu Ende. Wegen der 1-jährigen Überliegefrist befinden sich die Punkte jedoch noch auf meinem Konto. Jetzt wurde ich vor kurzem wieder geblitzt, in einer Autobahnbaustelle. Diesmal wird es wohl wieder 3 Punkte hageln.

Nun meine Frage: Da ja die Tilgungsfrist der ersten 3 Punkte abgelaufen ist, werden sie losgelöst von den neuen Punkten am 26.04.2008 aus meinem Konto gelöscht, oder?

PS: Es geht mir nicht darum, mich irgendwie um die kommenden Punkte zu drücken, ich habe Mist gebaut und dazu stehe ich. Nur machen sich 6 Punkte auf Dauer nicht so gut auf dem Konto

MfG



3+3 punkte in flensburg kommen nicht so gut aber drei punkte in nürnberg wäre eine feine sache

in deinem fall hoffe ich, das dir die punkte abgezogen werden

jack
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Isaakson schrieb:
Nun meine Frage: Da ja die Tilgungsfrist der ersten 3 Punkte abgelaufen ist, werden sie losgelöst von den neuen Punkten am 26.04.2008 aus meinem Konto gelöscht, oder?


Ja, das werden sie.
Punkte sind nach Ablauf von 2 Jahren getilgt, falls keine neuen Punkte dazugekommen sind. Nach einem weitern Jahr Überliegezeit werden sie dann unwiderruflich aus deiner Akte gelöscht.

Die Überliegefrist gibt es nur, damit nicht versehentlich Punkte gelöscht werden, obwohl in der 2-Jahresfrist ein neuerlicher Verkehrsverstoß begangen wurde, dessen Bestrafung sich aber z.B. dank findiger Rechtanwälte hinausgezögert hat.

Aber das ist bei dir ja nicht der Fall, da der neue Verkehrsverstoß länger als 2 Jahre nach dem ersten war.

Du kannst deine Punkte auch kostenlos (naja, Briefporto halt) in Flensburg abfragen: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR/vzr_auskunft.htm

Grüße

Andi
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Danke für deine Informationen, Andi!

Hatte Mitte der Woche den Auszug bem KBA beantragt, heute ist er gekommen. Das genaue Datum des ersten Verstoßes hatte ich nicht mehr genau im Kopf, war mir aber sehr sicher, dass er länger als zwei Jahre her ist.
Deswegen war ich heute umso verwunderter, als ich die die 3 Punkte noch im Auszug stehen sah.

Nun gut, dann muss sich halt bis nächsten April mit 6 Punkte leben, dann halbieren sie sich ja von selbst.

Grüße!
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wie ist das jetzt:
angenommen der Fahrer war zum zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung gedopt. Bekommt er dann die Punkte wieder aberkannt bzw. muss den daraufhin ausgestellten Sstrafbefehl zurückgeben?
Bekommt den dann Ferjenige, der direkt dahinter gefahren ist?


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