KInder unter 12 - werft ihm seine blöden Schaufenster mit Steinen ein und zerkratzt seinen kidnerfeindlich Drecksgästen ihre Scheißautos von vorne bis hinten!
Hoffentlich holt ihr euch bei so einem eine fette Lebensmittelvergiftung!
Bin mal gespannt, wie lange dieser Kommentar in seinem Gästebuch stehen bleibt
.. und wenn einer kleckert? Um Himmels Willen? Der landet vielleicht in der Worschtsupp...? Oder zu laut prosten? Kommen da "dezent gekleidete Herren" und bringen dich raus?
ich muss ja gestehen, dass sich meine emotionale empörung in grenzen hält. bin dort also mit meiner familie nicht willkommen, da komme ich mit klar. gab bei mir in der nähe n reines frauen-café, da war ich auch nicht willkommen. sind jetzt pleite, so what...
aber wahrscheinlich sähe es anders aus, wenn ich hungrig und durstig davor stehen würde und mir so n schmieriger wirt erzählen würde: "die kleine kommt hier net rein!" dann würde ich den laden wohl doch in schutt und asche legen...
Viele von euch werden das "Schlippche", eine Eintrachtkneipe an der Eckenheimer Landstrasse, kennen. Dort war ich in der vergangenen Saison mit einem Freund und seinem 13 Jahre alten Sohn, um ein Auswärtsspiel der Eintracht zu sehen. Die Wirtin machte uns darauf aufmerksam, dass sie den Jungen nicht erneut in ihrem Lokal dulden werde. Eine Kneipe sei kein Aufenthaltsort für Kinder.
kreuzbuerger schrieb: ich muss ja gestehen, dass sich meine emotionale empörung in grenzen hält. bin dort also mit meiner familie nicht willkommen, da komme ich mit klar. .....
Sehe ich ähnlich. Würde als Wirt nicht so handeln, aber es steht ihm frei. Gibt genug Alternativen und keine Familie muß deshalb verhungern.
kleine Stichwortkunde für Anwälte: "Vertragsfreiheit"
Wenn sich der Wirt selbst der potentiellen Kunden berauben will und (aus welchen Gründen auch immer) auf Kundenzuwachs spekuliert, seine Sache.
Ich glaube nicht an seinen Erfolg, aber man sollte doch jedem selbst überlasen, mit wem er Verträge abschließen will (ich weiß, die Grenze ist das Diskriminierungsverbot).
Ich sehe das ähnlich, wie Kreuzbürger und Eintracht-Laie. Laissez faire, laissez allez
kreuzbuerger schrieb: ich muss ja gestehen, dass sich meine emotionale empörung in grenzen hält. bin dort also mit meiner familie nicht willkommen, da komme ich mit klar. .....
Sehe ich ähnlich. Würde als Wirt nicht so handeln, aber es steht ihm frei. Gibt genug Alternativen und keine Familie muß deshalb verhungern.
Dennoch wünsche ich ihm, dass er sich bald die Kinder zurückwünscht, weil sein Laden leer bleibt! Aber wenn man das Gästebuch so durchliest.... dürfte dieser Sauladen in der Tat regen Zuspruch haben
Basaltkopp schrieb: [quote=Eintracht-Laie] Dennoch wünsche ich ihm, dass er sich bald die Kinder zurückwünscht, weil sein Laden leer bleibt! Aber wenn man das Gästebuch so durchliest.... dürfte dieser Sauladen in der Tat regen Zuspruch haben
Aber was ist so schlimm an der Lösung? Gäste die von Kindern genervt sind gehen da hin, dafür haben Familien in den anderen Lokalen weniger Streß. Ist doch toll.
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung,
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Das ist so eine.
http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-17553577&Ressort=bay&Ausgabe=a&RessLang=bay&Map=%C2%A7(MAP)&Titel=%C2%A7(TITEL)&BNR=0
Besser, die bleiben unter sich, als in anderen Lokalen rumzustänkern!
Hoffentlich holt ihr euch bei so einem eine fette Lebensmittelvergiftung!
Bin mal gespannt, wie lange dieser Kommentar in seinem Gästebuch stehen bleibt
Ist eine saftige Insolvenz besser oder schlechter als eine trockene?
Grüße
SGE-Papa
peter
Darf ich dieses Zitat ins Gästebuch schreiben
jederzeit!!!
peter
ich würde in dem Zusammenhang nicht von saftig sprechen.
aber auch gegen eine zu trockene kann man was machen.
aber wahrscheinlich sähe es anders aus, wenn ich hungrig und durstig davor stehen würde und mir so n schmieriger wirt erzählen würde: "die kleine kommt hier net rein!" dann würde ich den laden wohl doch in schutt und asche legen...
Die Wirtin machte uns darauf aufmerksam, dass sie den Jungen nicht erneut in ihrem Lokal dulden werde. Eine Kneipe sei kein Aufenthaltsort für Kinder.
Erstmal virtuell geschlossen...
Sehe ich ähnlich.
Würde als Wirt nicht so handeln, aber es steht ihm frei. Gibt genug Alternativen und keine Familie muß deshalb verhungern.
kleine Stichwortkunde für Anwälte: "Vertragsfreiheit"
Wenn sich der Wirt selbst der potentiellen Kunden berauben will und (aus welchen Gründen auch immer) auf Kundenzuwachs spekuliert, seine Sache.
Ich glaube nicht an seinen Erfolg, aber man sollte doch jedem selbst überlasen, mit wem er Verträge abschließen will (ich weiß, die Grenze ist das Diskriminierungsverbot).
Ich sehe das ähnlich, wie Kreuzbürger und Eintracht-Laie. Laissez faire, laissez allez
Gruß
concordia-eagle
Dennoch wünsche ich ihm, dass er sich bald die Kinder zurückwünscht, weil sein Laden leer bleibt! Aber wenn man das Gästebuch so durchliest.... dürfte dieser Sauladen in der Tat regen Zuspruch haben
Aber was ist so schlimm an der Lösung?
Gäste die von Kindern genervt sind gehen da hin, dafür haben Familien in den anderen Lokalen weniger Streß. Ist doch toll.
Keine Sozis, keine Kinder, keine Hunde
Artikel 1: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Abschnitt 1
Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung,
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
passt doch oder?