... ... ... 8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum. passt doch oder?
Naja, über das AGG und wieso die Bundesregierung da über die Vorgaben der EU hinausgeschossen ist können wir länger reden. Für mich stellt sich die Frage ob jemand wirklich von Dienstleistungen abgeschnitten wird, weil ein Lokal von unzählig vielen den Zutritt verweigert. Laut Gesetz könnte man da evt. klagen, der Menschenverstand lässt einen aber mal wieder über die Belastung der Gerichte mit Schwachsinnsklagen stöhnen.
Übrigens, 6. die sozialen Vergünstigungen, könnte interessant werden, bezahlen Rentner doch z.B. im Museum weniger als ich mit Anfang 30.
Pauschal sicher nicht. Ich denke es muß eine "unmittelbare" Betroffenheit" vorliegen. Ergo, mußt du mit deiner Familie abgewiesen worden sein um dann den Klageweg beschreiten.
An sich ein bissle viel Mühe die man sich mit dem Manne macht. Ich denke es gibt andere Wege. Hatte ich dir ja gestern per PN mitgeteilt.
Sehe das als "andersrum Betroffener" ein wenig anders; wer schonmal am Sonntagmorgen in einem rappelvollen Laden versucht hat,seine Gäste "in time" zu bedienen, und dabei quasi Slalomläufe um völlig außer Rand und Band geratene Gören vollführen musste, weiß,dass einem der gute alte Herr Nervenzusammenbruch stets auf der Schulter sitzt.
Mit den Schuhen auf den Sitzen und dem an Gardinen hangelnden Kindern hat dieser Wirt auch keineswegs übertrieben.
Das Problem sind hier aber eben nicht die Kinder, sondern,man ahnt es, die Eltern(natürlich längst nicht alle),denen es meilenweit am A.sch vorbeizugehen scheint,was ihre Blagen gerade so anstellen,nach dem Motto, och,das sind doch nur Kinder ; wenn es dann nämlich darum geht,Schäden zu ersetzen,welche durch ihren Nachwuchs verursacht wurden...
Es ist ein Leichtes, Lokale in seiner Umgebung ausfindig zu machen,welche sich auf Kinder(betreuung) spezialiert haben(Extra mit Spielgerät drinnen(im Winter) wie draussen(im Sommer).
Abschließend(sonst steiger´ ich mich wieder rein : Der Vergleich mit den Ausländern,Rentnern etc. ist schlicht lächerlich,oder hat schon jemand einen Pensionär einen Handstand mitten in einem Restaurant machen sehn ...
Es ist ein Leichtes, Lokale in seiner Umgebung ausfindig zu machen,welche sich auf Kinder(betreuung) spezialisiert haben(Extraraum mit Spielgerät drinnen(im Winter) wie draussen(im Sommer).
Der Vergleich mit den Ausländern,Rentnern etc. ist schlicht lächerlich,oder hat schon jemand einen Pensionär einen Handstand mitten in einem Restaurant machen sehn ...
vielleicht keinen handstand... aber die tischdecke sieht hernach wohl mehr eingesaut aus, als wie bei einem kindergeburtstag....
Könnte man den eigentlich pauschal irgendwie wegen einem Verstoß gegen das AGG belangen oder steht da sein Hausrecht über §1 des AGG?
Soweit ich weiß,obliegt es allein dem Wirt,wen er bedient und wen nicht,einzig seine "Örtlichkeiten" muß er jedem zugänglich machen,und selbst da darf er Entgeld verlangen. Weiß aber jetzt nicht,ob Brüssel sich da in der Zwischenzeit mal wieder eingemischt hat.
Der Vergleich mit den Ausländern,Rentnern etc. ist schlicht lächerlich,oder hat schon jemand einen Pensionär einen Handstand mitten in einem Restaurant machen sehn ...
vielleicht keinen handstand... aber die tischdecke sieht hernach wohl mehr eingesaut aus, als wie bei einem kindergeburtstag....
Dieser Blödelwirt passt doch in unsere kinderfeindliche Gesellschaft, aber er ist schon ein ganz armes Licht, hoffentlich fällt er bald die Treppe zum Bierkeller runter.......
propain schrieb: Dieser Blödelwirt passt doch in unsere kinderfeindliche Gesellschaft, aber er ist schon ein ganz armes Licht, hoffentlich fällt er bald die Treppe zum Bierkeller runter.......
Ob das der Wirt ist, der da in 42 sitzt und den bescheuerten Fred eröffnet hat? Ich würde ja jetzt schreiben, dass ihm hoffentlich bald mal ein Kind in den Rücken tritt, aber das wird dann nur wieder gesperrt.
Nun seitdem ich einmal gesehen hab, wie eine Kellnerin mit einem Tablett heißer Suppen von 2 Kindern umgerannt wurde und nur so verhindern wusste die KInder zu überschütten, das sie das Tablett auf den Flur geworfen hat, kann ich den Wirt schon ein wenig verstehen. Zumal die Eltern der Kinder dann auch noch die Kellernin und en Inhaber beschuldigten unvorsichtig zu sein....
FredSchaub schrieb: Nun seitdem ich einmal gesehen hab, wie eine Kellnerin mit einem Tablett heißer Suppen von 2 Kindern umgerannt wurde und nur so verhindern wusste die KInder zu überschütten, das sie das Tablett auf den Flur geworfen hat, kann ich den Wirt schon ein wenig verstehen. Zumal die Eltern der Kinder dann auch noch die Kellernin und en Inhaber beschuldigten unvorsichtig zu sein....
FredSchaub schrieb: Nun seitdem ich einmal gesehen hab, wie eine Kellnerin mit einem Tablett heißer Suppen von 2 Kindern umgerannt wurde und nur so verhindern wusste die KInder zu überschütten, das sie das Tablett auf den Flur geworfen hat, kann ich den Wirt schon ein wenig verstehen. Zumal die Eltern der Kinder dann auch noch die Kellernin und en Inhaber beschuldigten unvorsichtig zu sein....
ja,und sie hatten alle die gleichen braunen Hemdchen an..
aber mal im Ernst, in einem Restaurant ist es ja wohl nicht zuviel verlangt,die Kinder einigermaßen am Tisch zu halten, bei einigen Exmplaren Eltern dürfen die Blagen scheinbar aber wohl auch zuhause während des Essens durch die Gegend flitzen.
FredSchaub schrieb: Nun seitdem ich einmal gesehen hab, wie eine Kellnerin mit einem Tablett heißer Suppen von 2 Kindern umgerannt wurde und nur so verhindern wusste die KInder zu überschütten, das sie das Tablett auf den Flur geworfen hat, kann ich den Wirt schon ein wenig verstehen. Zumal die Eltern der Kinder dann auch noch die Kellernin und en Inhaber beschuldigten unvorsichtig zu sein....
Das geht doch am Kern der Sache vorbei. Wer sich nicht benehmen kann fliegt raus. Ohne Frage. Nur hier werden alle vonvorherein abgewiesen. Insofern liegt der Fall anders.
Naja, über das AGG und wieso die Bundesregierung da über die Vorgaben der EU hinausgeschossen ist können wir länger reden.
Für mich stellt sich die Frage ob jemand wirklich von Dienstleistungen abgeschnitten wird, weil ein Lokal von unzählig vielen den Zutritt verweigert.
Laut Gesetz könnte man da evt. klagen, der Menschenverstand lässt einen aber mal wieder über die Belastung der Gerichte mit Schwachsinnsklagen stöhnen.
Übrigens, 6. die sozialen Vergünstigungen, könnte interessant werden, bezahlen Rentner doch z.B. im Museum weniger als ich mit Anfang 30.
Könnte man den eigentlich pauschal irgendwie wegen einem Verstoß gegen das AGG belangen oder steht da sein Hausrecht über §1 des AGG?
An sich ein bissle viel Mühe die man sich mit dem Manne macht. Ich denke es gibt andere Wege. Hatte ich dir ja gestern per PN mitgeteilt.
wer schonmal am Sonntagmorgen in einem rappelvollen Laden versucht hat,seine Gäste "in time" zu bedienen,
und dabei quasi Slalomläufe um völlig außer Rand und Band geratene Gören vollführen musste,
weiß,dass einem der gute alte Herr Nervenzusammenbruch stets auf der Schulter sitzt.
Mit den Schuhen auf den Sitzen und dem an Gardinen hangelnden Kindern hat dieser Wirt auch keineswegs übertrieben.
Das Problem sind hier aber eben nicht die Kinder,
sondern,man ahnt es,
die Eltern(natürlich längst nicht alle),denen es meilenweit am A.sch vorbeizugehen scheint,was ihre Blagen gerade so anstellen,nach dem Motto,
och,das sind doch nur Kinder ;
wenn es dann nämlich darum geht,Schäden zu ersetzen,welche durch ihren Nachwuchs verursacht wurden...
Es ist ein Leichtes, Lokale in seiner Umgebung ausfindig zu machen,welche sich auf Kinder(betreuung) spezialiert haben(Extra mit Spielgerät drinnen(im Winter) wie draussen(im Sommer).
Abschließend(sonst steiger´ ich mich wieder rein :
Der Vergleich mit den Ausländern,Rentnern etc. ist schlicht lächerlich,oder hat schon jemand einen Pensionär einen Handstand mitten in einem Restaurant machen sehn ...
ähem
vielleicht keinen handstand... aber die tischdecke sieht hernach wohl mehr eingesaut aus, als wie bei einem kindergeburtstag....
Soweit ich weiß,obliegt es allein dem Wirt,wen er bedient und wen nicht,einzig seine "Örtlichkeiten" muß er jedem zugänglich machen,und selbst da darf er Entgeld verlangen.
Weiß aber jetzt nicht,ob Brüssel sich da in der Zwischenzeit mal wieder eingemischt hat.
So gesehen...
Kinder und Halbtote raus!!!
Ob das der Wirt ist, der da in 42 sitzt und den bescheuerten Fred eröffnet hat?
Ich würde ja jetzt schreiben, dass ihm hoffentlich bald mal ein Kind in den Rücken tritt, aber das wird dann nur wieder gesperrt.
DA
Die würde dem eine Autobahn durch die Küche bauen lassen
früher waren die kinder noch gut erzogen... stramm stehen wenn die anderen es sagen. und nur das kaputt machen, was der wirt befiehlt...
NichT wirklich, oder?
Kenn ich nur zu gut..
ja,und sie hatten alle die gleichen braunen Hemdchen an..
aber mal im Ernst,
in einem Restaurant ist es ja wohl nicht zuviel verlangt,die Kinder einigermaßen am Tisch zu halten,
bei einigen Exmplaren Eltern dürfen die Blagen scheinbar aber wohl auch zuhause während des Essens durch die Gegend flitzen.
anscheinend doch
All Innkeepers Are Bastards!
DA