Zitat Berlin. Im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Gewaltfilmen an Minderjährige setzt die Bundesregierung auf Kinder und Jugendliche als verdeckte Ermittler.
Hm, der Familienministerin schwebt also eine junge Generation von Spitzeln und Denunzianten vor. Interessant. Immerhin, 50.000 € Bußgeld /casus sind kein Pappenstiel. Bei fifty-fifty hätten wir den deal: ich stifte meinen Kleinen an, sich hier im Forum anzumelden, wo bekanntlich a l l e s abgegeben wird. Und wenn das durchgeht, blas ich in die Trillerpfeif
Bis zum Aldi hat sich das schon rumgesprochen. Ich hab da heute ne Flasche Wein gekauft und da fragt mich die Kassiererin doch tatsächlich nach meinem Ausweis. Das ist mir schon seit 18 Jahren nicht mehr passiert Ich habs mal als Kompliment aufgefasst. Zur Info, ich bin 34
Einerseits kann ich die Frau verstehen, wenn man stellenweise Kiddys sieht, keine zwölf Jahre alt und kaufen sich Games die einwandfrei USK16+ sind, scheiß drauf, die Kids bringen ja Geld.
Andererseits... Kinder als Spitzel heranzuziehen ist schon .. hrm... mehr als nur Grenzwertig, wohin sowas gehen kann sieht man ja in den USA, da hat man sowas schon längere Zeit am Laufen.
Naja, wenigstens ist die Idee besser als die 23te Strafverschärfung die dann doch wieder kein Schwanz kontrolliert, oder? Klar das jetzt wieder von Denunzianten die Rede ist, aber das kommt hier ja schon automatisch
Die Anstiftung durch einen Agent Provocateur verstößt gegen die europäischen Grundsätze für ein faires Verfahren. Die deutsche Rechtsprechung löst dieses Dilemma durch milde Bestrafung der so überführten Täter. Die Ins Spiel gebrachte Höchststrafe von 50.000,- € ist reine Propaganda, da sie so nie verhängt werden dürfte. Da es sich bei den Spitzeln auch noch um Kinder handelt, welche, wie oben beschrieben, schon grundsätzlich grenzwertig eingesetzt werden würden, dürfte der Versuch spätestens auf europäischer Justizebene scheitern. Das wissen sicherlich auch die Juristen des Familienministeriums. Wenn nicht, sollte man ihr Staatsexamen widerrufen. Daher entpuppt sich der Vorstoß als weiterer propagandistischer Versuch der Ausrichtung der Gesellschaft auf einen Aushorchungs- und Überwachungsstaat, den die CDU anstrebt. Jeder wird natürlich Kinder vor den Gefahren des Alks und anderem schützen wollen. Diese Einstellung eines jeden wird hier schamlos ausgenutzt, um allgegenwärtige Spitzelei zu verkaufen. Bei Schäuble waren es die Terroristen und bei Leyen die Kinder. Terroristenjagd verkauft sich nicht mehr richtig. Daher muß jetzt der Kinderschutz an die Front...
Zustimmung, aber mehr noch: man kann das nicht auf die CDU einengen, auch in dieser speziellen Hinsicht ist zumindest mal eine große Koalition am Werk. Schäuble und Vorgänger Schily etwa: da passt kein Blatt Papier dazwischen. Mangelt es an einer starken, unabhängigen Linken? Oder mangelt es, bei einem Überangebot von Funktionären, an starken, unabhängigen Politikern.
Pedrogranata schrieb: Die Anstiftung durch einen Agent Provocateur verstößt gegen die europäischen Grundsätze für ein faires Verfahren. Die deutsche Rechtsprechung löst dieses Dilemma durch milde Bestrafung der so überführten Täter. Die Ins Spiel gebrachte Höchststrafe von 50.000,- € ist reine Propaganda, da sie so nie verhängt werden dürfte. Da es sich bei den Spitzeln auch noch um Kinder handelt, welche, wie oben beschrieben, schon grundsätzlich grenzwertig eingesetzt werden würden, dürfte der Versuch spätestens auf europäischer Justizebene scheitern.
Die deutsche Rechtsprechung "löst" das völlig anders. Zudem widersprichst du dir ja selbst: Entweder es liegt ein Verstoß gegen das faire Verfahren vor, oder eben nicht. Im ersteren Falle gibt es keine Bestrafung. Im zweiteren ist eine "Lösung" nicht erforderlich. Warum sollte er also scheitern? Einen durchgreifenden Grund hast du nicht genannt. Gegen welche EU-Normen sollte konkret verstoßen sein? Du musst schon präzise werden, bisschen in der Gegend rumflamen und das als Argumentation ausgeben kann jeder.
Was hast du überhaupt gegen besser funktionierenden Jugendschutz? Oder ist dein Herz für gierige Einzelhändler gerade erwacht?
Schwanheimer63 schrieb: @ Vael: Wie ist das denn in der USA?. Habe leider keine Info.
In den USA werden schon seit Jahren undercoverkids losgeschickt um Alk, Zigaretten, Waffen und Pornos zu kaufen. Aber bringen tuts ja auch nichts wie man (ich weiß, leicht pauschalisiert) ja an den ganzen Amokläufen.
Pedrogranata schrieb: Die Anstiftung durch einen Agent Provocateur verstößt gegen die europäischen Grundsätze für ein faires Verfahren. Die deutsche Rechtsprechung löst dieses Dilemma durch milde Bestrafung der so überführten Täter. Die Ins Spiel gebrachte Höchststrafe von 50.000,- € ist reine Propaganda, da sie so nie verhängt werden dürfte. Da es sich bei den Spitzeln auch noch um Kinder handelt, welche, wie oben beschrieben, schon grundsätzlich grenzwertig eingesetzt werden würden, dürfte der Versuch spätestens auf europäischer Justizebene scheitern.
Die deutsche Rechtsprechung "löst" das völlig anders. Zudem widersprichst du dir ja selbst: Entweder es liegt ein Verstoß gegen das faire Verfahren vor, oder eben nicht. Im ersteren Falle gibt es keine Bestrafung. Im zweiteren ist eine "Lösung" nicht erforderlich. Warum sollte er also scheitern? Einen durchgreifenden Grund hast du nicht genannt. Gegen welche EU-Normen sollte konkret verstoßen sein? Du musst schon präzise werden, bisschen in der Gegend rumflamen und das als Argumentation ausgeben kann jeder.
Was hast du überhaupt gegen besser funktionierenden Jugendschutz? Oder ist dein Herz für gierige Einzelhändler gerade erwacht?
Dann gibt es jetzt für dich eben Hausaufgaben:
Wird unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch die von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zurechenbaren Weise zu einer Straftat verleitet und führt dies zu einem Strafverfahren, liegt darin ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Europ. Menschenrechtskonvention (EMRK). In den Urteilsgründen ist dieser Verstoß festzuhalten. Er ist bei der Festsetzung der Rechtsfolgen zu kompensieren. Das Maß der Kompensation für das konventionswidrige Handeln ist gesondert zum Ausdruck zu bringen (BGH v. 18. 11.99 – 1 StR 221/99 – = BGHSt 45, 321).
* BGHSt 32, 345 - Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel * BGHSt 45, 321 - Tatprovokation durch Vertrauensperson * BGHSt 47, 44 - dto. * BGH 1. Sen. v. 23.05.84, NJW 84, 377 : kein Verfahrenshindernis durch unzulässigen Lockspitzeleinsatz, sondern Strafmilderung.
Ich gehe davon aus, daß du über einen gültigen Bibliotheksausweis für die juristische Seminarbibliothek an deinem Studienort verfügst und bin gespannt auf deine hier demnächst nachzulesenden Erkenntnisse. Ich finde es sehr gut, dass du schon ganz gierig auf deine anstehenden juristischen Abenteuer bist und dein Herz für die Jurisprudenz erwacht ist, statt ein bischen in der Gegend rumzuflamen. Kneifen is nich !
Natürlich besteht die Hausaufgabe nicht lediglich in der Lektüre der angegebenen Rechtsprechungsnachweise, sondern in einem durch diese Lektüre fundierten Ausblick de lege ferenda auf die nach evtl. Inkrafttreten der Leyenschen Pläne sich ergebenden Rechtsprobleme durch den Einsatz minderjähriger Lockspitzel !
Berlin. Im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Gewaltfilmen an Minderjährige setzt die Bundesregierung auf Kinder und Jugendliche als verdeckte Ermittler.
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=4055216
von der Leyen, Pauli,Herman
*duckundweg*
Vergiss´ nicht Tim Wiese...
besser wäre doch, wenn unheimlich viele frauen kommen würden
nach dem motto: wer früher kommt ist eher fertig
kommtundwech
Andererseits... Kinder als Spitzel heranzuziehen ist schon .. hrm... mehr als nur Grenzwertig, wohin sowas gehen kann sieht man ja in den USA, da hat man sowas schon längere Zeit am Laufen.
Klar das jetzt wieder von Denunzianten die Rede ist, aber das kommt hier ja schon automatisch
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,511333,00.html
- Mindestens 14, im Regelfall 16 - 18 Jahre alt
- Nur in Abstimmung mit dem Jugendamt
- Diese Praxis ist durch Landesgesetze bereits möglich
Wie ist das denn in der USA?.
Habe leider keine Info.
12-jährige für Testkäufe losschicken? Machen Magazine wie Stern-TV oder Blitz seit Jahren.
Die deutsche Rechtsprechung "löst" das völlig anders. Zudem widersprichst du dir ja selbst: Entweder es liegt ein Verstoß gegen das faire Verfahren vor, oder eben nicht. Im ersteren Falle gibt es keine Bestrafung. Im zweiteren ist eine "Lösung" nicht erforderlich.
Warum sollte er also scheitern? Einen durchgreifenden Grund hast du nicht genannt. Gegen welche EU-Normen sollte konkret verstoßen sein? Du musst schon präzise werden, bisschen in der Gegend rumflamen und das als Argumentation ausgeben kann jeder.
Was hast du überhaupt gegen besser funktionierenden Jugendschutz? Oder ist dein Herz für gierige Einzelhändler gerade erwacht?
In den USA werden schon seit Jahren undercoverkids losgeschickt um Alk, Zigaretten, Waffen und Pornos zu kaufen. Aber bringen tuts ja auch nichts wie man (ich weiß, leicht pauschalisiert) ja an den ganzen Amokläufen.
Dann gibt es jetzt für dich eben Hausaufgaben:
Wird unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch die von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zurechenbaren Weise zu einer Straftat verleitet und führt dies zu einem Strafverfahren, liegt darin ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Europ. Menschenrechtskonvention (EMRK). In den Urteilsgründen ist dieser Verstoß festzuhalten. Er ist bei der Festsetzung der Rechtsfolgen zu kompensieren. Das Maß der Kompensation für das konventionswidrige Handeln ist gesondert zum Ausdruck zu bringen (BGH v. 18. 11.99 – 1 StR 221/99 – = BGHSt 45, 321).
Urteile des Bundesverfassungsgerichts
* BVerfGE 57, 250- V-Mann
* BVerfG, NJW 1995, 651
* BVerfGE 107, 339 – NPD-Verbot
BGH-Urteile
* BGHSt 32, 345 - Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel
* BGHSt 45, 321 - Tatprovokation durch Vertrauensperson
* BGHSt 47, 44 - dto.
* BGH 1. Sen. v. 23.05.84, NJW 84, 377 : kein Verfahrenshindernis durch unzulässigen Lockspitzeleinsatz, sondern Strafmilderung.
Ich gehe davon aus, daß du über einen gültigen Bibliotheksausweis für die juristische Seminarbibliothek an deinem Studienort verfügst und bin gespannt auf deine hier demnächst nachzulesenden Erkenntnisse. Ich finde es sehr gut, dass du schon ganz gierig auf deine anstehenden juristischen Abenteuer bist und dein Herz für die Jurisprudenz erwacht ist, statt ein bischen in der Gegend rumzuflamen. Kneifen is nich !