also bei den meisten Rechtschutzversicherungen ist grade das Beratungssgespräch ausgeschlossen. Sie zahlen erst dann wenn die Vereinbarung zwischen Juristen und dir zu stande kam. Aber um eine 100%tige Aussage zu bekommen ruf am besten deine RV an und klär das mit denen ab. Viele Versicherungen haben schon eine Möglichkeit vorab prüfen zu lassen wie die erfolgschancen sind.
Diese Datenbank halte ich aber für höchst fragwürdig. Reicht ja schon eine Kopie des Mahnbescheids damit jemand eingetragen wird. Mahnbescheid kann ich ja an jeden verschicken das wird ja nix geprüft vom Gericht. Da kann ja ein bösswillige Vermieter einen Mahnbescheid verschicken und einen unliebsamen Mieter der ihm Ärger (vielleicht berechtigt) gemacht eintragen lassen.
also bei den meisten Rechtschutzversicherungen ist grade das Beratungssgespräch ausgeschlossen. Sie zahlen erst dann wenn die Vereinbarung zwischen Juristen und dir zu stande kam.
Aber um eine 100%tige Aussage zu bekommen ruf am besten deine RV an und klär das mit denen ab.
Viele Versicherungen haben schon eine Möglichkeit vorab prüfen zu lassen wie die erfolgschancen sind.
Reicht ja schon eine Kopie des Mahnbescheids damit jemand eingetragen wird.
Mahnbescheid kann ich ja an jeden verschicken das wird ja nix geprüft vom Gericht.
Da kann ja ein bösswillige Vermieter einen Mahnbescheid verschicken und einen unliebsamen Mieter der ihm Ärger (vielleicht berechtigt) gemacht eintragen lassen.