>

Arbeitsvertrag ohne Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub

#
Hallo habe da ein Problem habe nach monatige suche einen Arbeitsplatz gefunden der mir Spass macht .Aber nun kommen die Haken .Laut Arbeitgeber besteht keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.Steht auch nichts davon im Arbeitsvertrag von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch bei Urlaub sieht mann kein Geld.Da ich kein Festgehalt habe sondern einen Leistungsbezogenen Vertrag meinte der Chef gibts weder Geld bei Urlaub noch bei Krankheit.Habe den Job Trotzdem erstmal angenommen weil besser als nix aber mich beschäftigt schon ob das Rechtens ist da es ein Vollzeitjob ist.Sind wir schon so weit das ein Arbeitnehmer nur noch Pflichten hat und keine Rechte?? wer kann mir sagen ob das Rechtens ist oder wo ich mich hinwenden kann um den Vertrag wenns geht kostenlos Überprüfen zu lassen.Oder wer zahlt den Ausfall bei Krankheit in deisem Fall wenn nicht der Arbeitgeber???? danke für eure Hilfe


----------------------------------------------------------------------

Antworten aus dem Parallelthread siehe hier: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11133314/
#
BorisAdler schrieb:
Hallo habe da ein Problem habe nach monatige suche einen Arbeitsplatz gefunden der mir Spass macht .Aber nun kommen die Haken .Laut Arbeitgeber besteht keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.Steht auch nichts davon im Arbeitsvertrag von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch bei Urlaub sieht mann kein Geld.Da ich kein Festgehalt habe sondern einen Leistungsbezogenen Vertrag meinte der Chef gibts weder Geld bei Urlaub noch bei Krankheit.Habe den Job Trotzdem erstmal angenommen weil besser als nix aber mich beschäftigt schon ob das Rechtens ist da es ein Vollzeitjob ist.Sind wir schon so weit das ein Arbeitnehmer nur noch Pflichten hat und keine Rechte?? wer kann mir sagen ob das Rechtens ist oder wo ich mich hinwenden kann um den Vertrag wenns geht kostenlos Überprüfen zu lassen.Oder wer zahlt den Ausfall bei Krankheit in deisem Fall wenn nicht der Arbeitgeber???? danke für eure Hilfe


Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in §§ 3 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für Arbeiter und Angestellte seit 1994 einheitlich geregelt. Vor diesem Zeitpunkt fanden sich die entsprechenden Regelungen in § 616 Abs. 2 BGB, dem Lohnfortzahlungsgesetz und Sonderregeln
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Lohnanspruch/laa08.htm

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/entgfg/gesamt.pdf

Bei dem Urlaubsgeld handelt es sich um eine zusätzliche, freiwillige, über das Urlaubsentgelt hinaus gezahlte Vergütung. Voraussetzung ist daher, dass der Anspruch auf die Zahlung des Urlaubsgeldes entweder im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich vorgesehen ist.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/m_z/urlaubsgeld.php?navid=10
#
Die Ausführungen von von raideg hinsichlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sinn korrekt. Entgenstehende " Vereinbarungen" sind rechtswidrig und können vor dem Arbeittsgericht angegriffen werden.



 Hinsichtlich des Urlaubs gilt folgendes.
Man unterscheidet zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt.

Urlaubsgeld ist qausi eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers .  Hierauf besteht kein genereller Rechtsanspruch. Erhalten jedoch andere Mitarbeiter des Betriebes ein Urlaubsgeld kann die Rechtslage anders zu beurteilen sein.



Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um das während des Urlaubs fortzuzahlende Entgelt (Lohn/Gehalt) inklusive aller Zuschläge mit Ausnahme des für überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Das Urlaubsentgelt wird gemäß § 11 BUrlG nach dem durchschnittlichen Verdienst berechnet, den die Beschäftigten in den letzten 13 Wochen (= 3 Monate) erhalten haben (inklusive aller Zuschläge bis auf Mehrarbeitszuschläge und Mehrarbeitsvergütung). Hat sich während des Berechnungszeitraums eine nicht nur vorübergehende Verdiensterhöhung ergeben, muß von dem erhöhten Verdienst ausgegangen werden. Bei der Berechnung des Durchschnittsentgelts bleiben Einmalzahlungen, wie die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) oder das Urlaubsgeld außer Betracht.
#
...wobei wir ja nicht wissen, was das für ein "Arbeitsvertrag" ist.

Angestellter - Freier Mitarbeiter?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber sich so über geltendes Recht hinwegsetzen will.

Wahrscheinlich kennen wir nur die halbe Wahrheit.
#
BorisAdler schrieb:
Hallo habe da ein Problem habe nach monatige suche einen Arbeitsplatz gefunden der mir Spass macht .Aber nun kommen die Haken .Laut Arbeitgeber besteht keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.Steht auch nichts davon im Arbeitsvertrag von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch bei Urlaub sieht mann kein Geld.Da ich kein Festgehalt habe sondern einen Leistungsbezogenen Vertrag meinte der Chef gibts weder Geld bei Urlaub noch bei Krankheit.Habe den Job Trotzdem erstmal angenommen weil besser als nix aber mich beschäftigt schon ob das Rechtens ist da es ein Vollzeitjob ist.Sind wir schon so weit das ein Arbeitnehmer nur noch Pflichten hat und keine Rechte?? wer kann mir sagen ob das Rechtens ist oder wo ich mich hinwenden kann um den Vertrag wenns geht kostenlos Überprüfen zu lassen.Oder wer zahlt den Ausfall bei Krankheit in deisem Fall wenn nicht der Arbeitgeber???? danke für eure Hilfe


----------------------------------------------------------------------

Antworten aus dem Parallelthread siehe hier: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11133314/


@BorisAdler

Erstmal Glueckwunsch, dass du einen Arbeitsplatz gefunden hast.

Wie du das allerdings schilderst bist du freier Mitarbeiter oder sagen wir Selbstaendiger. Bist du Selbstaendiger, dann hast du aus deine Einnahmen nicht nur die Sozialversicherungskosten, sondern auch die Steuern zu zahlen. (HG ich hoffe das stimmt so)

Gruss Afrigaaner
#
Vielleicht schafft er bei Teamwork. Spässle beiseite über diese Firma und Rewe gab es die Tage einen interessanten Bericht im TV zu sehen. Die Zeitarbeitfirma Teamwork vermittelt u.a. Arbeitskräfte an die Firma Rewe. Diese werden meist an der Kasse eines Rewemarktes eingesetzt und bekommen um die 4,60€/Std. haben keinen Anspruch auf Urlaubs bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Sie müssen auch Überstunden ohne Bezahlung leisten d.h. wenn der Laden um 20.00 h schliesst wird die anschliessende Kassenabrechnung nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Oder sie arbeiten als Packer da lautete der Vertrag Bezahlung nur wenn gearbeitet wird, auch kein Urlaubsgeld bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Eine Frau wollte dies nicht mehr mitmachen und hat das TV einegschaltet, es kam zum hin und her und letztendlich bekammen alle die sich beschwert hatten neue gerechtere Arbeitsverträge.

Noch krasser sieht es im Briefzustelldienst aus. Hier wird gerade bei privaten Firmen gestückelt gezahlt d.h. es wird pro abgelieferten Brief um die 4-6 Cent je Brief ausgezahlt. Auch hier kein Urlaubsgeld bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Schlimmer noch da viele Gebiete sehr gross sind ist es oft so das man Stunden braucht um alle Briefe loszuwerden und man oft zu einem tägl. Einkommen von max. 5€/Tag gelangt.

Chinessische Verhältnisse rücken näher oder sind sie längst schon da  
#
ElStefano schrieb:
Chinessische Verhältnisse rücken näher oder sind sie längst schon da    

Du hast offenbar keine Ahnung, was chinesische Verhältnisse sind ...

[font=Times New Roman][...]Über Monate haben sich die Reporter Chen Guidi und Wu Chuntao in den Dörfern der chinesischen Bauern aufgehalten, Minute für Minute, Dokument für Dokument rekonstruiert, mit radikaler Rechtschaffenheit dargelegt, was Korruption, mafiose Verstrickungen, Mord im großen Reich angerichtet haben, für dessen Befreiung von Willkür in der großen Revolution Millionen starben" (Die Zeit).

"Nüchterne Lektüre? Kapitel eins: Ein junger Bauer entdeckt, dass die Funktionäre illegal Steuern erpressen, und verlangt eine Buchprüfung. Sie lassen ihn einsperren, in der Haft wird er zu Tode geprügelt. Kapitel zwei: Im Weiler Xiao Zhang wählen die Bauern vier Vertreter aus ihrer Mitte, um sich über den korrupten Vize-Dorfvorste-her zu beschweren. Der Vorsteher lässt den vieren vor aller Augen mit einem Gemüsemesser den Schädel spalten. Kapitel drei: 200 Polizisten und Milizionäre fallen in das Dorf Dagao ein und transportieren 52 der 100 Bewohner ab. Alte Frauen werden blutig geprügelt, Häuser verwüstet. Ihr Verbrechen: Widerstand gegen Steuerzahlung'. Auch sie hatten gegen ihre korrupten Beamten protestiert. Der Parteisekretär des Ortes sagt, wer sich gegen ihn stelle, der sei ein Feind des Staates, der zerstöre die Ordnung. Ein paar der Alten weinen, sie sagen, ähnlich sei es gewesen, als im Krieg die Japaner kamen. Da ist man erst auf Seite 80" (Tagesanzeiger).
[...]
[/font]

Das Buch gibt's hier.

DA
#
Hallo erstmal danke für eure Antworten.Es handelt sich nicht um Selbständigkeit sondern um ein gamz normales Angestelltenvertrag.Mit Urlaub meinte ich nicht das Urlaubsgeld sondern die Lohnfortzahlung.Also wenn ich z.b 4 wochen urlaub mache habe ich nix verdient in dem Monat bekomme also kein Gehalt.Genau so wie wenn ich Krank bin wie gesagt eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.Und leider ist das eine seriöse Firma einer der grössten Firmen Deutschlands .Deshalb kann das doch nicht rechtens sein oder?den § 3 habe ich gelesen Frage nur ob das bei solchen Leistungsverträgen auch gilt indem mann kein Festhgehalt Monatlich hat.
#
Das Beispiel mit den Briefen kann mann bei mir auch verwenden.So trifft das zu bekomme für geleistete Arbeit Stücklöhne bezahlt nur das es keine Briefe sind.Aber (kein Verkauf).Kann die Firma nicht nennen sage nur eine grosse Autovermietung mit Tausenden Mitarbeiter Europa weit.Und ich bekomme Pro Fahrzeug bezahlt Reinigen ,Zustellungen etc
#
Tut mir leid ich verstehe dich nicht.
#
Ich muss sagen den letzen Post habe ich auch nicht wirklich verstanden.

Generell kann ich aber sagen: Die größe / der Bekanntheitsgrad eines Unternehmens sagt nichts darüber aus, wie mit solchen Arbeitnehmern umgegangen wird. Nur wenn man eine Tätigkeit bekommt, die durch einen Tarifvertrag abgedeckt wird, hat man ein paar Gewissheiten mehr.

In meiner Studienzeit habe ich mal nebenbei gejobbt wo es ebenfalls keine Lohnfortzahlung im Urlaub + Krankheit gab. Erst später habe ich gemerkt das mir das in diesem Falle durchaus auch zugestanden hat. Man denkt sich aber oft - lieber hier den Job als nix.
Und genau darauf bauen und hoffen die Unternehmer/Chefs in den meisten Fällen!

Also nicht davon blenden lassen wie das Unternehmen nach aussen aufgestellt ist. Da sind kleine Betriebe manchmal "anständiger"!

Wenn nichts über Lohnfortzahlung im Urlaub in deinem Vertrag steht, greift IMO die gesetzliche Regelung wie oben ja bereits ausgeführt.
#
Edit: ich meinte natürlich den letzen Post von Boris, den ich nicht verstanden habe ...
#
Also nochmal habe Vollzeitvertrag im angestelltenverhälniss.Habe aber keinen Fesdtlohn.Bekomme für jedes auto das ich z.b durch die Waschstrasse fahre sagen wir mal 3 euro.Fürs aussaugen ebenfalls nen betrag usw und die Endsumme ist dann der Lohn am Monatsende
#
OK, ungeachtet dessen hast Du Anspruch auf Entgelfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Dies steht im Gesetz und kann auch durch den Arbeitsvertrag nicht abbedungen werden.



Die Höhe deines Anspruchs richtet sich nach § 11 Bundesurlaubsgesetz.
#
Ok danke Heinz .Mal sehen was passiert wenn ich das 1.mal Krank bin muss ich wohl klagen und dann wars das wieder mit dem Job
#
Nein, das wars nicht. Wenn du länger als  6 Monate angestellt bist , gilt das Kündigungsschutzgesetz.

Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Umständen (ich möchte jetzt keine Vorlesung im Arbeitsrecht halten) möglich.

Die Wahrnehmung von Rechten die jedem Arbeitnehmer zustehen rechtfertigt keine Kündigung.
#
Dortelweil-Adler schrieb:
[quote=ElStefano]Chinessische Verhältnisse rücken näher oder sind sie längst schon da    

Du hast offenbar keine Ahnung, was chinesische Verhältnisse sind ...

pssssst ganz leise....du hast hier wiederholt falsch interpretiert und klaro so wie im Büchlein beschrieben läufts in ganz China ab   ....psssssst erst denken...und las mal gut sein...so langsam wirds langweillisch  
#
HeinzGründel schrieb:
Nein, das wars nicht. Wenn du länger als  6 Monate angestellt bist , gilt das Kündigungsschutzgesetz.

Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Umständen (ich möchte jetzt keine Vorlesung im Arbeitsrecht halten) möglich.

Die Wahrnehmung von Rechten die jedem Arbeitnehmer zustehen rechtfertigt keine Kündigung.


Gott sei Dank
#
BorisAdler schrieb:
Ok danke Heinz .Mal sehen was passiert wenn ich das 1.mal Krank bin muss ich wohl klagen und dann wars das wieder mit dem Job


Mal ne ganz andere Frage in dem Zusammenhang, hat die Firma einen Betriebsrat?
Muss nicht an deinem Standort sein,  wende dich ertsmal an die, ich kann mir das alles auch nicht so ganz vorstellen, wie HG das schon erläutert hat ist das was du nicht bekommst ganz klar rechtlich verankert, da kann kein Arbeitgeber vorbei oder gibt es da noch etwas was du bislang noch nicht gesagt hast?
#
Nein einen Betriebsart gibt es nicht .Hab sonst alles erwähnt wa sich weis und was wichtig ist gruss


Teilen