Wenn der Vorstandsvorsitzende und ein Vorstandsmitglied, während des Trainings und der generalprobe (wo eltern anwesen sind), mündlich ihren Rücktritt bekannt geben, können sie dann, nach einer Stunde, wieder in ihr Amt eintreten? Folgende Situation ist gestern bei uns passiert! der vorstand hat uns beim training und der generalprobe, in anwesenheit der eltern, gesagt das sie zurücktreten! eine stunde später sind sie vor uns getreten und haben gesagt das sie doch weitermachen? ist dies überhaupt zulässig? wenn sie zurückgetreten sind können die doch nich so einfach wieder als vorstand agieren!?
DeeDERADLERDee schrieb: also ist man erst offiziel zurückgetreten wenn eine schriftliche bestätigung vorliegt oder wie?
a) ich stimme fantomas zu: alless etwas vage. b) normalerweise bedürfen solche dinge der schriftlichen form und - bei vereinen - der entlastung durch die mitgliederversammlung. m.e. kann ein vereinsvorstand nur eine rücktrittsabsicht bekunden, muss aber entlastet (d.h. aus der verantwortung entlassen werden)
SO ETWA dient dem schurz des vereins (es könnte ja z.b. um schuld oder nicht schuld gehen) und auch dem schutz des vorstands bzw. einzelner personen ('... im eifer und entrüstung nur so dahin gesagt')
also: ball flach halten und - wenn ihr was gegen den vorstand habt - einfach bei dern nächsten mitgliederversammlung antrag auf abwahl stellen. dann aber nicht vergessen, ein eigenes team mitzubringen.
Folgende Situation ist gestern bei uns passiert! der vorstand hat uns beim training und der generalprobe, in anwesenheit der eltern, gesagt das sie zurücktreten! eine stunde später sind sie vor uns getreten und haben gesagt das sie doch weitermachen? ist dies überhaupt zulässig?
wenn sie zurückgetreten sind können die doch nich so einfach wieder als vorstand agieren!?
schon jetzt einmal danke für antworten!
Um was gehts?
Was steht in der Satzung?
Bisher sind deine Aussführungen "etwas wage"..
a) ich stimme fantomas zu: alless etwas vage.
b) normalerweise bedürfen solche dinge der schriftlichen form und - bei vereinen - der entlastung durch die mitgliederversammlung.
m.e. kann ein vereinsvorstand nur eine rücktrittsabsicht bekunden, muss aber entlastet (d.h. aus der verantwortung entlassen werden)
SO ETWA dient dem schurz des vereins (es könnte ja z.b. um schuld oder nicht schuld gehen) und auch dem schutz des vorstands bzw. einzelner personen ('... im eifer und entrüstung nur so dahin gesagt')
also: ball flach halten und - wenn ihr was gegen den vorstand habt - einfach bei dern nächsten mitgliederversammlung antrag auf abwahl stellen. dann aber nicht vergessen, ein eigenes team mitzubringen.
(achtung! ich bin kein rechtsverdreher)
Bei mir dient da Federweißer immer ganz gut
klick
danke an alle die sich versucht haben mir zuantworten
ICH SCLACH MICH LAPP.
DAZKE.