>

Rechtsfrage: Befristete Vermietung

#
Liebe RA und Rechtskundige anderer Ressorts,

da ich in Zukunft gerne ein eigenes Arbeitszimmer und vielleicht ein weiteres Kinderzimmer gebrauchen könnte, habe ich eine 2 Zimmer-Wohnung (direkt unter unserer Wohnung) angemietet, die ich für ca. 2 Jahre vermieten möchte, da unsere Kinder noch klein und die Miete für uns noch zu hoch wäre.
Also wollen wir die Wohnung für eben diese 2 Jahre weitervermieten. Die Hausverwaltung gestattet uns sowohl einen Haupt- wie einen Untermietvertrag abzuschließen.
Meine Hausverwaltung hat von wasserdichten Formulierungen bzgl. der Befristung keine Ahnung, sagt sie.

Meine Frage also: Wie stelle ich es nun an, dass ich sicher in 2 Jahren meine Wohnung bekomme, d.h. wie stelle ich sicher, dass es sich bloß um eine Zwischenvermietung handelt und der Mieter ohne Faxen die Befristung akzeptiert und mir nicht am Laufzeitende blöd kommen kann.

Welche Formulierungen, Vorschriften etc. sind zu beachten?

Ich will mit der Weitervermietung keinen Cent verdienen, bloß mir die Wohnung für später sichern.

Vielleicht könnt ihr mir konfliktvermeidende Tipps zukommen lassen. Die besten werden beim ersten Heimspiel nach der Winterpause honoriert.

Danke im Voraus,

einträchtliche Grüße, E.
#
Ich gebe ja zu, dass das Thema nicht so witzig und sexy ist wie die anderen im Gebabbel, aber einen kleinen Tipp könntet ihr mir doch geben, oder nicht?

Ciao, E.
#
edmund schrieb:
Ich gebe ja zu, dass das Thema nicht so witzig und sexy ist wie die anderen im Gebabbel, aber einen kleinen Tipp könntet ihr mir doch geben, oder nicht?

Ciao, E.


Ich schieb´s mal rüber ins "Dies & Das" evtl. wird es dort von den angesprochenen Usern eher gelesen, als hier
#
Ich hab heute ein bissle Kopfweh( Weihnachtsfeier im EFC) Hats noch bis morgen Zeit?
#
Vielleicht hilft dir das hier ja weiter:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Zeitmietvertrag/zva.htm

Habe heute selbst einen befristeten Mietvertrag unterschrieben, allerdings schon weggeschickt, so das ich dir leider nicht den genauen Wortlaut beschreiben kann. Es stand so in der Art drin, dass es zu dem festgelegten Datum keiner Kündigung bedarf und der Mieter auszuziehen hat, sollte kein neuer Mietvertrag vorgelegt werden...oder so in der Art.
#
Sind befristete Mietverträge nicht mittlerweile ungültig? Ich meine, ich hätte sowas mal gelesen. Oder zumindest soweit eingeschränkt, dass der Mieter auch vorher wieder ausziehen kann.
#
Ich versteh das so, dass du immer vorher ausziehen kannst. Du musst dich nur an die gesetzliche Frist (glaube 3 Monate vorher Auszug ankündigen) halten. Hier ist doch gemeint, dass zu einem bestimmten Datum das Mietverhältnis automatisch aufgehoben werden soll, oder??
#
@Heinz, Oka und Kurzweil:
Danke einstweilen. Leider ist mein BGB aus dem letzten Jh., ich dachte immer, das ändert sich nie, nie, nie...
Naja, wesentlich erscheint mir, einen nachvollziehbaren Grund für die Befristung (in meinem Fall: Eigennutzung) bereits im Vertrag anzugeben.
Danke und wenn euch etwas einfällt: Nur her damit.

Ciao, E
#
@Edmund: Habe Dir ne PN geschrieben!  
#
edmund schrieb:
@Heinz, Oka und Kurzweil:
Danke einstweilen. Leider ist mein BGB aus dem letzten Jh., ich dachte immer, das ändert sich nie, nie, nie...
Naja, wesentlich erscheint mir, einen nachvollziehbaren Grund für die Befristung (in meinem Fall: Eigennutzung) bereits im Vertrag anzugeben.
Danke und wenn euch etwas einfällt: Nur her damit.

Ciao, E
Eigenbedarf  bei einer Mietwohnung? Geht das?
Zeitmietverträge gibt es meine Wissens nur bei Gewerbemietverträgen.....
#
Falsch es gibt durchaus auch befristete Mietverträge!

Lass dir vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass du die Wohnung für 2 Jahre untervermieten darfst. Ebenso solltest du den Mieter der die nächsten 2 Jahre einzieht explizit darauf hinweisen, dass der Mietvrtrag auf eben diese 2 Jahre befristet ist, weil du danach selbst einziehen möchtest! Siehe BGB §575:
§ 575
Zeitmietvertrag

(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.  

Ich hoffe das ist alles richtig - sind ja genug Anwälte da, die das nochmal prüfen können
Gruß
ai
#
Im Zweifel PN an StefanNossek

DA
#
auswaertsinferno schrieb:
Falsch es gibt durchaus auch befristete Mietverträge!

Lass dir vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass du die Wohnung für 2 Jahre untervermieten darfst. Ebenso solltest du den Mieter der die nächsten 2 Jahre einzieht explizit darauf hinweisen, dass der Mietvrtrag auf eben diese 2 Jahre befristet ist, weil du danach selbst einziehen möchtest! Siehe BGB §575:
§ 575
Zeitmietvertrag

(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.  

Ich hoffe das ist alles richtig - sind ja genug Anwälte da, die das nochmal prüfen können
Gruß
ai


Yep, den Gesetztestext völlig richtig wiedergegeben ,-)

Edmund, lass das mit dem Kinderzimmer weg, viel zu eingeschränkt, nicht dass der Grund wegfallen könnte, wenn kein  weiterer Nachwuchs kommt . Das mit dem geplanten Arbeitszimmer ist auch nur ein weiterer Grund, der wegfallen könnte.

Einfach folgenden Passus in den Mietvertrag einfügen (vorsichtshalber nochmals seperat ):

"Der Mietvertrag ist für die Zeit vom .... bis ..... befristet. Nach Ablauf der Mietzeit werden der Vermieter und seine Familie die im Vertrag untervermietete Wohnung selbst nutzen."

Gruß
concordia-eagle

P.S. Ich nehm dann zum ersten Rückrundenspiel ein Bierchen

P.P.S. Heinz, mir gehts genauso, war ne harte Weihnachtsfeier *g*


Teilen