Ich habe gestern ein Schreiben bekommen, das mir ermöglicht bei einer bestimmten Person wegen einer bestimmten Sache eine Zwangsvollstreckung durchführen zu lassen. Mein Anwalt bat mich darum über die finanziellen Verhältnisse der Person Auskunft zu geben (soweit mir das möglich ist), da die Zwangsvollstreckung nicht unbedingt "wirtschaftlich" sei. Kennt sich da jemand von euch mit aus?
Hast du eine Kontonummer deines Schuldners?. Gegebenenfalls wäre ein sogenannter Pfädungs und Überweisungsbeschluß erfolgversprechend. Das Konto des S wird gesperrt , eventuell vorhandees Guthaben wird bis zur Höhe der Schuld an dich überwiesen.
Meist ist dies sinnvoller als den Gerichtsvollzieher mit einer Sachpfändung zu beauftragen. Pfändbare Habe ist ohnehin meist nicht vorhanden. Zumal S wohl noch erhebliches Ungemach mit seiner Bank bekommt.
Du kannst auch beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis nachfragen ob S bereits die EV abgegeben hat. Sollte dies der Fall sein lohnt sich die ZV derzeit nicht. Dann heißts abwarten. Ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Damit dir die Zinsen nicht verjähren solltest du aber alle 3 Jahre einen Vollstreckungsversuch unternehmen.
Der, besser gesagt die Schuldnerin hat eine EV gemacht und zwar 2002. Bankverbindung ist mir bekannt. Die Schuldnerin erhält übrigens Hartz IV, lt. ihrem Anwalt ist deshalb dort nichts zu holen. Ich frage mich allerdings wie man sich dann einen neuen Fernseher, Laptop etc. leisten kann.
Hast du eine Kontonummer deines Schuldners?. Gegebenenfalls wäre ein sogenannter Pfädungs und Überweisungsbeschluß erfolgversprechend. Das Konto des S wird gesperrt , eventuell vorhandees Guthaben wird bis zur Höhe der Schuld an dich überwiesen.
Meist ist dies sinnvoller als den Gerichtsvollzieher mit einer Sachpfändung zu beauftragen. Pfändbare Habe ist ohnehin meist nicht vorhanden. Zumal S wohl noch erhebliches Ungemach mit seiner Bank bekommt.
Du kannst auch beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis nachfragen ob S bereits die EV abgegeben hat. Sollte dies der Fall sein lohnt sich die ZV derzeit nicht. Dann heißts abwarten. Ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Damit dir die Zinsen nicht verjähren solltest du aber alle 3 Jahre einen Vollstreckungsversuch unternehmen.
Gar net mal sooooo schlecht Herr Kollege
@Adios, das sieht schlecht für Dein Geld aus, bestimmt sind die neuen "Sachen" einem "Bekannten" (angeblich versteht sich). Aber eine neue EV kannst Du alle 3 Jahre abverlangen, oft wird sowas Schuldnern auf die Dauer lästig und sie bieten dann wenigstens etwas an.
HeinzGründel schrieb: So und falls du für relativ wenig Geld erfahren möchtest wie deine Schuldnerin ihren Lebensunterhalt finanziert , schau doch mal hier.
HeinzGründel schrieb: So und falls du für relativ wenig Geld erfahren möchtest wie deine Schuldnerin ihren Lebensunterhalt finanziert , schau doch mal hier.
Du kannst auch beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis nachfragen ob S bereits die EV abgegeben hat. Sollte dies der Fall sein lohnt sich die ZV derzeit nicht. Dann heißts abwarten.
damit ich weiter mitlesen kann, was bedeutet EV...
Du kannst auch beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis nachfragen ob S bereits die EV abgegeben hat. Sollte dies der Fall sein lohnt sich die ZV derzeit nicht. Dann heißts abwarten.
damit ich weiter mitlesen kann, was bedeutet EV...
HeinzGründel schrieb: So und falls du für relativ wenig Geld erfahren möchtest wie deine Schuldnerin ihren Lebensunterhalt finanziert , schau doch mal hier.
Hast du eine Kontonummer deines Schuldners?.
Gegebenenfalls wäre ein sogenannter Pfädungs und Überweisungsbeschluß erfolgversprechend.
Das Konto des S wird gesperrt , eventuell vorhandees Guthaben wird bis zur Höhe der Schuld an dich überwiesen.
Meist ist dies sinnvoller als den Gerichtsvollzieher mit einer Sachpfändung zu beauftragen. Pfändbare Habe ist ohnehin meist nicht vorhanden. Zumal S wohl noch erhebliches Ungemach mit seiner Bank bekommt.
Du kannst auch beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis nachfragen ob S bereits die EV abgegeben hat. Sollte dies der Fall sein lohnt sich die ZV derzeit nicht. Dann heißts abwarten. Ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Damit dir die Zinsen nicht verjähren solltest du aber alle 3 Jahre einen Vollstreckungsversuch unternehmen.
Der, besser gesagt die Schuldnerin hat eine EV gemacht und zwar 2002. Bankverbindung ist mir bekannt. Die Schuldnerin erhält übrigens Hartz IV, lt. ihrem Anwalt ist deshalb dort nichts zu holen. Ich frage mich allerdings wie man sich dann einen neuen Fernseher, Laptop etc. leisten kann.
Hoffe mal ich sehe mein Geld wieder
Gar net mal sooooo schlecht Herr Kollege
@Adios, das sieht schlecht für Dein Geld aus, bestimmt sind die neuen "Sachen" einem "Bekannten" (angeblich versteht sich). Aber eine neue EV kannst Du alle 3 Jahre abverlangen, oft wird sowas Schuldnern auf die Dauer lästig und sie bieten dann wenigstens etwas an.
Gruß
concordia-eagle
http://www.infodatex.de/
Die sind wirklich nicht schlecht.
sind das russen?
peter
Und wenn das nicht klappt gibts immer noch Erwin von der Reeperbahn ,-)
wende dich an die Jungs
damit ich weiter mitlesen kann, was bedeutet EV...
,-)
Eidesstattliche Versicherung. Besser gesagt Offenbarungseid.
Und das von einem Anwalt