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Heute erhaltener Elternbrief....

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Henk schrieb:

die in hier von brady berichteten form des anschreibens ohne vorherigen elternabend zu den grümdem hierfür finde ich schlecht geplant und organisiert, die sache als solche finde ich mehr als nachvollziehbar.

gruß von
henk
Ich kann doch nicht für etwas unterschreiben, was ich im Falle eines Falles gar nicht hätte verhindern können?
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Als ehemaliger Schulelternbeiratsvorsitzender einer Grundschule (4 Jahre)würde ich mit der Schulleitung ein ernstes Wörtchen reden, falls diese Massnahme nicht mit den entsprechenden Gremien (Elternbeiräte, Schulkonferenz) abgesegnet wurde, unabhängig davon, ob es juristisch möglich ist.

Es ist ein (altes) Dilemma.
Zwischen vielen Elternhäusern und Schulen wird die Erziehungsverantwortung wie ein Schwarzer Peter hin- und hergeschoben.
Ein Miteinander ist zwar schwierig und für beide Seiten mit Arbeit verbunden, sollte aber im Interesse unserer Kinder unbedingt erfogen.

Gab es für diesen Brief einen oder mehrere komkrete Anlässe?
Habt ihr an der Schule ein Gewaltpräventionsprogramm (Faustlos, SMOG o.ä.?)
...viele offene Fragen.
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Ok hier noch mal der Anfangs blabla und der End blabla aus dem Brief:

Anfangsablabla:
Liebe Eltern!
Die Schule ist neben dem Elternhaus der wichtigste Lern- und Erziehungsort.
Die Erziehungsberechtigten fördern durch ihre Zusammenarbeit mit den Lehrer/innen  die Verwirklichung der pädagogischen Zielsetzung und unterstützen die Lehrer bei der Erziehung und Unterrichtung.
Wir Lehrer/innen und die Schulleitung sind stets bereit auf die Sorgen und Nöten der Eltern einzugehen, erwarten aber auch Verständnis dafür, dass Schule als soziale Gemeinschaft die Interessen aller Beteiligten vertreten soll und müssen und wollen mit unseren Problemen nicht alleine gelassen werden.
Wir bauen auf Ihre unverzichtbare Unterstützung zur Bewältigung des nachfolgend dargelegten Problems:

Siehe Eingangspost

Dann das Ende:
Wir haben bereits alle Schülerinnen und Schüler hierüber informiert und die Hintergründe erläutert. An den nächsten Elternabenden wir dieses Thema ebenfalls von den Kollegen-innen aufgegriffen werden. Im nächsten Jahr werden wir erweiternd zu unserem Schulkonzept der Friedens- und Rechtserziehung den Baustein "Stopp (Projekt zur Gewaltprävention)" aufnehmen.

Und danach kommt die Stelle mit den Unterschriften.

Weder unsere Tochter noch andere Eltern mit dennen wir gesprochen haben, ist ein solches Gewaltproblem bekannt.
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Brady schrieb:
Weder unsere Tochter noch andere Eltern mit dennen wir gesprochen haben, ist ein solches Gewaltproblem bekannt.


mit anderen eltern mit kindern des ersten schuljahres?
wie gesagt: die auslöser kommen wahrscheinlich eher aus dem 3. und 4. schuljahr und zu den eigentlichen adressaten habe ich oben schon etwas geschrieben.

zudem geht es um ein konkretes programm zur gewaltprävention. selbst wenn das ausmaß von gewalt an eurer schule gering sein sollte, dann ist eine teilnahme der schule an einem solchen programm (was für diese mit viel aufwand verbunden sein wird) doch wünschenswert, oder etwa nicht?!

grundsätzlich finde ich weiterhin die annahme interessant, dass bei einer zu leistenden unterschrift bezogen auf die eigene erziehungsfähigkeit (!) rechtliche konsequenzen drohen könnten, die ohne unterschrift nicht drohen würden.

lachhaft!
hier nochmal der zu unterschreibende passus:
"Wir haben die Informationen, die meine Tochter/mein Sohn unterschrieben hat, zur Kenntnis genommen.
Wir werden auf die Einhaltung des gewünschten Verhaltens achten und unser Kind dabei unterstützen"


alles was dort unterschrieben werden soll, sollte eigentlich selbstverständich sein (ist es für die eigentlichen adressaten aber oft bei weitem nicht).

die einholung der unterschrift dient vielmehr dem "ins-boot-holen" der eltern, dieses programm mindestens zur kenntnis zu nehmen, es gerne gutzuheißen und bestenfalls auch noch mitzuarbeiten. alles sehr wünschenswerte und wichtige dinge. oder etwa nicht?

allerdings wird es meiner meinung nach von der schule sehr schlecht ausgeführt, da hier der dritte schritt vor dem ersten gemacht wurde und so bei den eltern verunsicherung und sogar abwehr (siehe thread) geschürt wird.

gruß von
henk
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zwei zitate aus dem brief der schule:

Leider nehmen zur Zeit Formen von "spielerischen Aggressionen" (...) besorgniserregend zu"
"Leider müssen wir immer wieder Fälle von nicht beabsichtigten, körperlichen Verletzungen beklagen"


ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das kollegium und schulleitung in seinen nachmittäglichen konferenzen über wochen diskutiert und schließlich beschließt an einem aufwändigem gewaltpräventionsprogramm teilzunehmen und die grundlage dafür (siehe zitate oben) gelogen oder vollkommen übertrieben sein sollen.
welchen anlass hätten sie dazu?

gruß von
henk
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Henk schrieb:
Brady schrieb:
Weder unsere Tochter noch andere Eltern mit dennen wir gesprochen haben, ist ein solches Gewaltproblem bekannt.


mit anderen eltern mit kindern des ersten schuljahres?
wie gesagt: die auslöser kommen wahrscheinlich eher aus dem 3. und 4. schuljahr und zu den eigentlichen adressaten habe ich oben schon etwas geschrieben.

zudem geht es um ein konkretes programm zur gewaltprävention. selbst wenn das ausmaß von gewalt an eurer schule gering sein sollte, dann ist eine teilnahme der schule an einem solchen programm (was für diese mit viel aufwand verbunden sein wird) doch wünschenswert, oder etwa nicht?!

grundsätzlich finde ich weiterhin die annahme interessant, dass bei einer zu leistenden unterschrift bezogen auf die eigene erziehungsfähigkeit (!) rechtliche konsequenzen drohen könnten, die ohne unterschrift nicht drohen würden.

lachhaft!
hier nochmal der zu unterschreibende passus:
"Wir haben die Informationen, die meine Tochter/mein Sohn unterschrieben hat, zur Kenntnis genommen.
Wir werden auf die Einhaltung des gewünschten Verhaltens achten und unser Kind dabei unterstützen"


alles was dort unterschrieben werden soll, sollte eigentlich selbstverständich sein (ist es für die eigentlichen adressaten aber oft bei weitem nicht).

die einholung der unterschrift dient vielmehr dem "ins-boot-holen" der eltern, dieses programm mindestens zur kenntnis zu nehmen, es gerne gutzuheißen und bestenfalls auch noch mitzuarbeiten. alles sehr wünschenswerte und wichtige dinge. oder etwa nicht?

allerdings wird es meiner meinung nach von der schule sehr schlecht ausgeführt, da hier der dritte schritt vor dem ersten gemacht wurde und so bei den eltern verunsicherung und sogar abwehr (siehe thread) geschürt wird.

gruß von
henk
Lieber Henk,
einige Eltern haben auch noch Kinder in den drittten und viertel Klassen der Schule. Auch dort ist das Problem so wie es von der Schule in dem Brief geschildert wird nicht bekannt.
Wie ja aus dem Eingangspost hervorgeht handelt es sich wohl bei dem Brief nicht so sehr um Prävention, als um eine Aktion..siehe hier: ...leider nehmen zur Zeit Formen von...usw usf...

Und zu dem Thema Unterschrift....eigentlich sollte so ein Verhalten selbstverständlich sein..sowohl von den Kindern, als auch von den Eltern...aber jeder war wohl schon mal in einer Situation in der er sich verteidigen oder zur wehr setzen mußte und wenn ich Pedro dann richtig verstehe, kann mir bei einer Unterschrift doch ans Bein gepinkelt werden... im Fall der Fälle...
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Henk schrieb:

welchen anlass hätten sie dazu?

gruß von
henk

Ich werd mich am Montag mal schlau machen und berichten....aber ich weiß es ehrlich gesagt nicht...
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Pedrogranata schrieb:
Ich würde diese Erklärung nicht unterschreiben. Sollte es zu irgendwelchen Vorfällen mit Verletzungsfolgen kommen, werden die Eltern des verletzten Kindes vortragen, die Eltern des/der verletzenden Kindes/-r hätten ihrer Vorbildverpflichtung, welche sie mit dieser Erklärung ausdrücklich bekräftigen, nicht genügt. Dann kann es dazu kommen, daß man ausführlich und im Einzelnen seine Freizeitgewohnheiten und Erziehungsmaßstäbe offenlegen muss. Damit erhält die Schulbehörde einen Freibrief zur Schnüffelei in den Familienverhältnissen.
Zudem hat die Aufforderung zur Unterschrift keinerlei rechtliche Grundlage. Sonst wäre die entsprechende rechtliche Belehrung Bestandteil des Schreibens.
Offensichtlich soll die Verantwortung für fehlendes Personal und daraus resultierender mangelhafter Aufsicht über die Kinder den Eltern in die Schuhe geschoben werden.



du bist anwalt, ich nicht. aber dennoch: das ist doch grober unfug.
zum einen hätte diese unterschrift vor gericht deiner aussauge nach die folge, dass die schulbehörde (???) in den familienverhältnissen schnüffeln dürfte und zum anderen hat die unterschrift aber keine rechtliche grundlage?! ja, was denn nun?

wer glaubt denn im ernst, dass wenn man unterschreibt sein kind auf einem gewaltfreien weg zu unterstützen, bei einer gewalthandlung seines kindes wegen eines unterschriebenen schulbriefes andere rechtliche konsequenzen zu erwarten hätte, als ohnehin?!

gruß von
henk
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Brady schrieb:
Henk schrieb:

welchen anlass hätten sie dazu?

gruß von
henk

Ich werd mich am Montag mal schlau machen und berichten....aber ich weiß es ehrlich gesagt nicht...


das halte ich für gut und es würde mich jetzt auch interessieren
poste die antwort doch hier, wenn du magst.
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Henk schrieb:

das halte ich für gut und es würde mich jetzt auch interessieren
poste die antwort doch hier, wenn du magst.  
Ich halt dich hier auf dem Laufenden.....
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Brady schrieb:
Lieber Henk,
einige Eltern haben auch noch Kinder in den drittten und viertel Klassen der Schule. Auch dort ist das Problem so wie es von der Schule in dem Brief geschildert wird nicht bekannt.

okay. aber umso wichtiger erscheint es mir, in der schule nachzufragen. wie gesagt: sie haben doch keinen grund unwahres zu verbreiten. im gegenteil. sie halsen sich mehrarbeit auf und potenziell leidet der ruf der schule (das macht keine schulleiterin ohne not).
Brady schrieb:

Wie ja aus dem Eingangspost hervorgeht handelt es sich wohl bei dem Brief nicht so sehr um Prävention, als um eine Aktion..siehe hier: ...leider nehmen zur Zeit Formen von...usw usf...

ich verstehe es als den informierenden vorbrief zum demnächst einzuführenden präventionsprogramm. (den brief hätte man besser durch einen elternabend ersetzt)
brady schrieb:

Und zu dem Thema Unterschrift....eigentlich sollte so ein Verhalten selbstverständlich sein..sowohl von den Kindern, als auch von den Eltern...

genau. aber diese meinung haben tatsähclich nicht alle eltern, auch wenn das schwer vorstellbar ist.
brady schrieb:

aber jeder war wohl schon mal in einer Situation in der er sich verteidigen oder zur wehr setzen mußte und wenn ich Pedro dann richtig verstehe, kann mir bei einer Unterschrift doch ans Bein gepinkelt werden... im Fall der Fälle...

das gab es immer und wird es immer geben. aber niemals wird jemand wegen eines unterschriebenen schulbriefes anderes zu befürchten haben als ohnehin. und wenn sich jemand nur wehrt hat man erst recht nichts zu befürchten, mit oder ohne unterschriebenen schulbrief. ich halte pedros aussagen (ich hoffe er ist mir nicht all zu böse) für absolut falsch.

gruß von
henk
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Ich bin zwar kinderlos, aber ich kann mich noch zurück erinnern, das meine Eltern in der Grundschule und auch in der Realschule so etwas ähnlich unterschreiben mussten.....
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@Henk: Wie gesagt ich sag nächste Woche mal bescheid....
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Brady schrieb:
@Henk: Wie gesagt ich sag nächste Woche mal bescheid....


gerne!

gruß von
henk
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Henk schrieb:
Pedrogranata schrieb:
Ich würde diese Erklärung nicht unterschreiben. Sollte es zu irgendwelchen Vorfällen mit Verletzungsfolgen kommen, werden die Eltern des verletzten Kindes vortragen, die Eltern des/der verletzenden Kindes/-r hätten ihrer Vorbildverpflichtung, welche sie mit dieser Erklärung ausdrücklich bekräftigen, nicht genügt. Dann kann es dazu kommen, daß man ausführlich und im Einzelnen seine Freizeitgewohnheiten und Erziehungsmaßstäbe offenlegen muss. Damit erhält die Schulbehörde einen Freibrief zur Schnüffelei in den Familienverhältnissen.
Zudem hat die Aufforderung zur Unterschrift keinerlei rechtliche Grundlage. Sonst wäre die entsprechende rechtliche Belehrung Bestandteil des Schreibens.
Offensichtlich soll die Verantwortung für fehlendes Personal und daraus resultierender mangelhafter Aufsicht über die Kinder den Eltern in die Schuhe geschoben werden.



du bist anwalt, ich nicht. aber dennoch: das ist doch grober unfug.
zum einen hätte diese unterschrift vor gericht deiner aussauge nach die folge, dass die schulbehörde (???) in den familienverhältnissen schnüffeln dürfte und zum anderen hat die unterschrift aber keine rechtliche grundlage?! ja, was denn nun?

wer glaubt denn im ernst, dass wenn man unterschreibt sein kind auf einem gewaltfreien weg zu unterstützen, bei einer gewalthandlung seines kindes wegen eines unterschriebenen schulbriefes andere rechtliche konsequenzen zu erwarten hätte, als ohnehin?!

gruß von
henk


Lieber Henk,
es macht nicht gerade Spaß, dir zu antworten, wenn du von "grobem Unfug" sprichst. Aber es geht ja nicht um dein Problem.
Noch nie was vom Schulamt gehört ? Das gibt's wirklich.
Nein, von denen kommt natürlich niemand zu dieser Familie nach Hause. Mit "Schnüffeln" meinte ich die Darlegungslast im Verwaltungs- und Verwaltungsstreitverfahren,welche vor dem Satz mit der Schnüffelei angeführt ist (mußt schon im Zusammenhang lesen). Und wenn etwas keine rechtliche Grundlage hat, dann sagt man damit, dass keine gesetzliche Verpflichtung besteht, auf das Begehren des jeweiligen Behördenvertreters einzugehen (ähnlich, wie die Vorladung zur Einvernahme vor der Polizeibehörde nicht befolgt werden muß, was du vielleicht eher weißt). Und, ja, beides passt zusammen: man muß nicht, aber wenn man's tut, kann einem auch der Strick daraus gedreht werden. Ergo: läßt man es besser bleiben. Kapiert ? (Macht 10
Euronen ins GD-Schwein ! Umsonst ist der Tod   ).
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in unserer schule bringt das nix die prügeln sogar die lehrer sind halt alles scheiß oxxen
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Pedrogranata schrieb:

Lieber Henk,
es macht nicht gerade Spaß, dir zu antworten, wenn du von "grobem Unfug" sprichst.

sorry, wenns zu hart war!
Pedrogranata schrieb:

Noch nie was vom Schulamt gehört ? Das gibt's wirklich.

von denen habe ich sogar schon eine menge gehört. nur eben noch nicht, dass sie in den familien schnüffeln würden (wie du hierunter ja auch selbst einräumst). wenn überhaupt eine instituton "in familien schnüffeln" darf, dann wohl eher das jugendamt. (aber sicherlich nicht in diesem zusammenhang)
Pedrogranata schrieb:

Nein, von denen kommt natürlich niemand zu dieser Familie nach Hause. Mit "Schnüffeln" meinte ich die Darlegungslast im Verwaltungs- und Verwaltungsstreitverfahren,welche vor dem Satz mit der Schnüffelei angeführt ist (mußt schon im Zusammenhang lesen). Und wenn etwas keine rechtliche Grundlage hat, dann sagt man damit, dass keine gesetzliche Verpflichtung besteht, auf das Begehren des jeweiligen Behördenvertreters einzugehen (ähnlich, wie die Vorladung zur Einvernahme vor der Polizeibehörde nicht befolgt werden muß, was du vielleicht eher weißt). Und, ja, beides passt zusammen: man muß nicht, aber wenn man's tut, kann einem auch der Strick daraus gedreht werden. Ergo: läßt man es besser bleiben. Kapiert ?

das habe ich kapiert, es war mir nicht bekannt, danke dafür.
aber: ich denke weiterhin, dass das absolut nix mit dem zu tun hat, was brady hier dargelegt hat.

denn was soll da eigentlich unterschrieben werden?

a) das kind (unterschriften von kindern haben meiner meinung nach keine rechtliche relevanz) soll unterschreiben, dass es folgendes "zur Kenntnis genommen und verstanden" hat, sowie sein "Verhalten danach auszurichten" wird":
"Wer anderen eine Körperverletzung androht, in Kauf nimmt oder gar vollzieht, muss mit Ordnungsmaßnahmen nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes rechnen."

-> es wird also lediglich auf bereits geltende regeln und etwaige konsequenzen (bestehendes schulgesetz) bei zuwiederhandlung hingewiesen, bzw. die kenntnisnahme eingefordert. nicht-kenntnis (durch nicht unterschreiben z.b.) würde jedoch nicht vor einer strafe schützen.

b) die eltern:
"Wir haben die Informationen, die meine Tochter/mein Sohn unterschrieben hat, zur Kenntnis genommen. Wir werden auf die Einhaltung des gewünschten Verhaltens achten und unser Kind dabei unterstützen"

-> es wird wiederum eine kenntnisnahme und dann die verpflichtung zur unterstützung des kindes bei einem gewaltfreien weg verlangt.

ich kann mir hier beim besten willen kein szenario vorstellen, nach dem eltern eines kindes bei einer gewalthandlung dessen aufgrund dieser unterschriften andere konsequenzen zu erwarten hätten, als ohne diese unterschriften.

wenn du dir jedoch eines vorstellen kannst, wäre ich daran sehr interessiert!

gruß von
henk
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Brady schrieb:
Ich kann doch nicht für etwas unterschreiben, was ich im Falle eines Falles gar nicht hätte verhindern können?


Du sollst es in erster Linie zur kenntniss nehmen . Damit sichert sich die Schule ab.  Wenn dein Kind sowas macht und ggf dann bestraft wird. Kannste nachher nicht sagen, ich wusste nichts von den vorgängen in der Schule.


So fasse ich das auf.
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@ henk

Wenn es keine Konsequenzen hätte, würde man auch keine Unterschrift verlangen. Wie schon gesagt, geht es um die Verschiebung etwaiger Darlegungslasten im Schadensfalle. Und die Unterschriften der Kinder und der Eltern haben eben nicht nur deklaratorische Wirkung.
Dass man von den Eltern eine Erziehung ohne Gewaltverherrlichung  erwarten sollte, ist schon klar. Dafür wäre aber ein Elternabend und ein persönliches Gespräch mit Eltern auffällig gewordener Sprösslinge wirkungsvoller, als ein solches Dokument, ob es sich nun lediglich um Information, wie von dir vermutet, handelte, oder weitergehende Konsequenzen hätte.
Hier soll aber offenbar dieser natürlich personalintensivere Weg zugunsten der Verschiebung des Schwarzen Peters und der Schwierigkeiten, die sich dem pädagogischen Personal bei der Bewältigung der in der Freizeit/Elternhaus erworbenen Gewaltbereitschaft stellen, an meist überforderte Eltern, welche nicht die Zeit, oder aber auch das Bewußtsein und den Willen haben, ihre Kinder, die tagtäglich vom staatlicherseits geduldeten Gewaltmedienstumpfsinn bombardiert werden, von den Folgen dieser "Erfahrungen" zu befreien. Diese Gesellschaft ist höchst gewaltreich, ebenso wie der sie stützende Staatsapparat. Die Verantwortung für die Folgen hierfür auf die überforderte Kleinfamilie abzuschieben, ist eine Bankrotterklärung des staatlichen Erziehungsapparates. Diese offizielle Bankrotterklärung auch noch zur Unterzeichnung und Akzeptanz vorzulegen,
ist die eigentliche politische Unverschämtheit dabei.
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Pedrogranata schrieb:
Wenn es keine Konsequenzen hätte, würde man auch keine Unterschrift verlangen.

wie ich schon schrieb: ich glaube es geht um ein "ins-boot-holen". eine unterschrift kann also auch einen symbolischen wert haben.
Pedrogranata schrieb:

Wie schon gesagt, geht es um die Verschiebung etwaiger Darlegungslasten im Schadensfalle. Und die Unterschriften der Kinder und der Eltern haben eben nicht nur deklaratorische Wirkung.

ich kann dir hier juristisch nicht widersprechen, weil ich du dich da besser auskennst als ich. weiterhin kann ich mir dies dennoch nicht vorstellen.
Pedrogranata schrieb:

Dass man von den Eltern eine Erziehung ohne Gewaltverherrlichung  erwarten sollte, ist schon klar. Dafür wäre aber ein Elternabend und ein persönliches Gespräch mit Eltern auffällig gewordener Sprösslinge wirkungsvoller,

siehe meine obigen ausführungen: die hierfür wichtigen eltern kommen in der regel einfach nicht zu solchen elternabenden. was dann? und vielleicht ist das sogar schon versucht worden?
Pedrogranata schrieb:

als ein solches Dokument, ob es sich nun lediglich um Information, wie von dir vermutet, handelte, oder weitergehende Konsequenzen hätte.

ich vermute nicht, dass es sich lediglich um information handelt. ich vermute, dass es hier um das symbolische ins-boot-holen von eltern geht, die ihrer erziehungsverantwortung nicht oder nur unzureichend nachkommen. dies ist bei präventionsprogrammen (und in der elternarbeit generell) absolut üblich.
Pedrogranata schrieb:

Hier soll aber offenbar dieser natürlich personalintensivere Weg zugunsten der Verschiebung des Schwarzen Peters und der Schwierigkeiten, die sich dem pädagogischen Personal bei der Bewältigung der in der Freizeit/Elternhaus erworbenen Gewaltbereitschaft stellen, an meist überforderte Eltern, welche nicht die Zeit, oder aber auch das Bewußtsein und den Willen haben, ihre Kinder, die tagtäglich vom staatlicherseits geduldeten Gewaltmedienstumpfsinn bombardiert werden, von den Folgen dieser "Erfahrungen" zu befreien. Diese Gesellschaft ist höchst gewaltreich, ebenso wie der sie stützende Staatsapparat. Die Verantwortung für die Folgen hierfür auf die überforderte Kleinfamilie abzuschieben, ist eine Bankrotterklärung des staatlichen Erziehungsapparates. Diese offizielle Bankrotterklärung auch noch zur Unterzeichnung und Akzeptanz vorzulegen,
ist die eigentliche politische Unverschämtheit dabei.

hier bin ich komplett gegenteiliger meinung. es liegt meiner meinung nach absolut in der verantwortung der eltern, welchen z.b. "gewaltmedienstumpfsinn" ihre kinder  konsumieren und wie sie dies kontrollieren. eltern, die dies nicht kontrollieren oder sich daraus ergebenden verhaltenweisen nicht selbst erzieherisch entgegentreten und  die verantwortung dafür lieber an den "staatlichen erziehungsapparat" abgeben wollten, halte ich vielmehr für verantwortungslos, verantwortungsabwehrend und eine solche denk- oder handlungsweise eher für einen akt der "unverschämtheit" als andersherum.

gruß von
henk


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