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Heute erhaltener Elternbrief....

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Pedrogranata schrieb:
Brady schrieb:
Libero1975™ schrieb:
Haben das Lehrer formuliert, dann wundert mich gar nichts mehr  
Ja Wort für Wort....



Vielleicht sollte man antworten: "Kein Wunder, dass Sie Ihrer Aufgabe nicht gerecht werden können. Sie sind doch auch kein Vorbild. Dieser Satz enthält sogar eine Vergewaltigung, der deutschen Sprache nämlich. Lernen sie erst einmal, einen deutschen Satz zu bauen, bevor Sie auf die Kinder und deren Eltern losgehen.."


oohjeh...
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Pedrogranata schrieb:
Brady schrieb:
Libero1975™ schrieb:
Haben das Lehrer formuliert, dann wundert mich gar nichts mehr  
Ja Wort für Wort....



Vielleicht sollte man antworten: "Kein Wunder, dass Sie Ihrer Aufgabe nicht gerecht werden können. Sie sind doch auch kein Vorbild. Dieser Satz enthält sogar eine Vergewaltigung, der deutschen Sprache nämlich. Lernen sie erst einmal, einen deutschen Satz zu bauen, bevor sie auf die Kinder und deren Eltern losgehen.."
satire?

@pedro:
falls du zeit und lust haben solltest:
auf mein "realistisches fallbeispiel" (posting #69) bezogen, wäre ich sehr interessiert an den unterschiedlichen rechtlichen konsequenzen für szenario 1 und für szenario 2.

gruß von
henk
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Pedrogranata schrieb:
Pedrogranata schrieb:
Brady schrieb:
Libero1975™ schrieb:
Haben das Lehrer formuliert, dann wundert mich gar nichts mehr  
Ja Wort für Wort....



Vielleicht sollte man antworten: "Kein Wunder, dass Sie Ihrer Aufgabe nicht gerecht werden können. Sie sind doch auch kein Vorbild. Dieser Satz enthält sogar eine Vergewaltigung, der deutschen Sprache nämlich. Lernen Sie erst einmal, einen deutschen Satz zu bauen, bevor Sie auf die Kinder und deren Eltern losgehen.."


oohjeh...  


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@Henk
Was Du geflissentlich übersiehst ist der fehlende Vorsatz. Es geht mithin gar nicht um Gewalt im von uns diskutierten Sinn, daher ist auch Gewaltprävention nicht das Thema.
Brady schrieb:
bla...blubb.. Die Kinder ahmen Formen des Tretens und Schlagens nach, ohne diese jedoch überhaupt nicht kontrollieren zu können.
Leider müssen wir immer wieder Fälle von nicht beabsichtigten, körperlichen Verletzungen beklagen.

Zum  Schutz der Schülerinnen und Schüler verfahren wir ab sofort wie folgt:
Wer andere eien Körperverletzung androht, in Kauf nimmt oder gar vollzieht, muss mit Ordnungsmaßnahmen nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes rechnen. Absolut verboten sind in diesem Zusammenhang alle Formen des Tretens und des Schlagens, Schleuderns mit dem Turnbeutel.

1. Es steht doch ganz unmissverständlich da: Wer einem anderen, auch unabsichtlich, weh tut, kann zeitweilig der Schule verwiesen werden.
Das perfide: Es handelt sich, und das gibt die Schule auch offen zu, um Unfälle. Man kann Unfälle nicht reglementieren. Dieses Schreiben gilt auch dann, wenn beim Fussballspielen einer einem ein Bein stellt und der sich weh tut. Oder ein Kind von der Schaukel fällt, weil das andere zu fest geschubst hat.
2. Wenn ein Kind in der Schule einen Unfall hat, zahlt wer? Richtig, die gesetzliche Unfallversicherung. Du kannst Gift drauf nehmen, wenn Du das obige Schreiben unterschreibst, wird die bei Dir Regress nehmen. Bei einem Unfall, ich kann es nicht oft genug wiederholen....

Ich würde den Brief korrigieren und zurückschicken.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
@Henk
Was Du geflissentlich übersiehst ist der fehlende Vorsatz. Es geht mithin gar nicht um Gewalt im von uns diskutierten Sinn, daher ist auch Gewaltprävention nicht das Thema.
Brady schrieb:
bla...blubb.. Die Kinder ahmen Formen des Tretens und Schlagens nach, ohne diese jedoch überhaupt nicht kontrollieren zu können.
Leider müssen wir immer wieder Fälle von nicht beabsichtigten, körperlichen Verletzungen beklagen.

Zum  Schutz der Schülerinnen und Schüler verfahren wir ab sofort wie folgt:
Wer andere eien Körperverletzung androht, in Kauf nimmt oder gar vollzieht, muss mit Ordnungsmaßnahmen nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes rechnen. Absolut verboten sind in diesem Zusammenhang alle Formen des Tretens und des Schlagens, Schleuderns mit dem Turnbeutel.

1. Es steht doch ganz unmissverständlich da: Wer einem anderen, auch unabsichtlich, weh tut, kann zeitweilig der Schule verwiesen werden.
Das perfide: Es handelt sich, und das gibt die Schule auch offen zu, um Unfälle. Man kann Unfälle nicht reglementieren. Dieses Schreiben gilt auch dann, wenn beim Fussballspielen einer einem ein Bein stellt und der sich weh tut. Oder ein Kind von der Schaukel fällt, weil das andere zu fest geschubst hat.
2. Wenn ein Kind in der Schule einen Unfall hat, zahlt wer? Richtig, die gesetzliche Unfallversicherung. Du kannst Gift drauf nehmen, wenn Du das obige Schreiben unterschreibst, wird die bei Dir Regress nehmen. Bei einem Unfall, ich kann es nicht oft genug wiederholen....

Ich würde den Brief korrigieren und zurückschicken.

DA

puh, da weiß ich ja gar nicht wo ich anfangen soll.

1. habe ich die tatsache, dass es sich um unbeabsichtete verletzungen nicht "geflissentlich ignoriert", sondern ganz im gegenteil dir (!) wieder ins gedächtnis geholt, nachdem du mit der ironisierung von der "hauptstadt des verbrechens" gekommen bist (siehe posting #69).

2. von der schule verwiesen werden zu können ist die maximale ausschöpfung, die sicherlich nicht erfolgt, wenn zwei 6-jährige sich versehentlich umschubbsen.

3. die möglichkeiten zur sanktion sind doch bereits im schulgesetz vorgesehen und würde bei bedarf sowieso greifen, egal ob man es zur kenntnis nimmt per unterschrift oder nicht
(wenn du morgen jemanden anschießt wirst du auch nicht weniger bestraft, weil du jenes strafgesetz zuvor nicht unterschrieben hast)

4. lies genau: es geht um unfälle, die "in kauf genommen wurden" und hier wird in diesem zusammenhang explizit auf das schlagen und treten der kinder, dass diese selbst nicht einschätzen können verwiesen, was auch der grund für die einholung der kenntnisnahme darstellt. es geht überhaupt nicht um unfälle, wenn sich zwei kinder nicht sehen und über den haufen rennen. wenn ein kind sich aber 7x den turnbeutel um den kopf schwingt, dabei in eine kindergruppe läuft und dadurch jemanden verletzt, dann hat er dies nach der aufklärung durch die schule "in kauf genommen" jemanden zu verletzten und kann dann auch sanktioniert werden.
und das muss sicherlich nicht gleich der schulausschluss sein  

5. da nehme ich also sicherlich kein gift drauf, dass wenn man ein schulinternes schreiben unterschrieben hat, dass man das schulgesetz nun kennt und sein kind auf dem gewaltfreien weg unterstützen wird, bei einem unbeabsichtigten unfall von der schule in regress genommen werden kann.


also entweder ich sehe die welt irgendwie rosarot oder du warst an einer schule bei denen vielfältig üble sachen von der schulleitung abgelaufen sind, dass wird diese paar zeilen der schule so unterschiedlich interpretieren...


gruß von
henk
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Henk schrieb:
und das lustigste:
zur hier am häufigsten vermuteten intention der schule, der verantwortungsabwälzung, habe ich immer noch kein beispiel bekommen, wie dies dann tatsächlich aussehen soll!
meine meinung: es gibt dafür auch gar kein szenario.

praxisnahes beispiel hierzu:
peter haut franz den turnbeutel an den kopp, franz fällt um und haut sich den kopf auf. loch im kopf, arzt, etc.
das ganze fand in einer ecke des schulhofes statt, der aufsichtsführende lehrer hats nicht gesehen.
eltern von franz verklagen eltern von peter und den aufsichtsführenden lehrer.

szenario 1:
peters eltern hatten den brief der schule unterschrieben (ihren peter auf dem gewaltfreien weg zu unterstützen)
-> folgen?

szenario 2:
peters eltern hatten den brief der schule nicht unterschrieben (ihren peter auf dem gewaltfreien weg zu unterstützen)
-> folgen?

wer glaubt denn bitte im ernst, dass dem aufsichtsführenden lehrer und/oder peters eltern in szenario 1 und in szenario 2 rechtlich unterschiedliche dinge wiederfahren werden? wer glaubt das?

ich nicht.

gruß von
henk


Zu Szenario 1: Ich werde deine Vorgabe etwas modifizieren, weil die  Informationen nicht ausreichen.
a1) Peter hat das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet. Er selbst, vertreten durch die erziehungsberechtigten Eltern wird verklagt.

Nach § 828 Abs. 1 BGB ist Peter für den Schaden nicht verantwortlich.
Nach § 829 BGB kommt gleichwohl eine Ersatzpflicht von Peter aus Billigkeitsgründen in Betracht.
Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn das Gericht aufgrund der Umstände des Einzelfalles zu der Auffassung kommt, die Aufsichtspflicht der Schule sei nicht verletzt worden. Vielmehr sei durch die Begehung der Körperverletzung in einer Ecke des Schulhofes und z.B. die Befassung der ordnungsgemäß eingesetzten, über die übliche einzelne Aufsichtsperson weit hinausgehenden 4 Aufsichtspersonen mit anderen akuten Problemzonen des Schulhofs zum Zeitpunkt des Vorfalles der Aufsichtsführung kein Vorwurf zu machen. Sie haben daher alles im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten getan, um Vorfälle der vorliegenden Art zu verhindern. Eine totale und ständige Überwachung jeder Nische des Schulhofs sei angesichts der 400 zu überwachenden Kinder lebensfremd und mit zumutbarem Aufwand nicht möglich.
Außerdem muß die Billigkeit nach den Umständen (immerhin hat Peter und die Eltern den hier in Rede stehenden Brief zur Kenntnis genommen, aber durch Peters Verhalten und das ausgebliebene "Teach in" der Eltern gezeigt, dass er keinerlei Erkenntnisse hieraus gezogen hat !), insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schadloshaltung erfordern und hierdurch werden den Eltern von Peter auch nicht die Mittel entzogen, die sie zum angemessenen Unterhalte, sowie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht benötigen.
Somit wäre Peter,bzw. seine Eltern bei Eintritt der Voraussetzungen zum Ersatz des dem verletzten Kind entstandenen Schadens (Arztkosten, Verdienstausfall der Mutter - Anwältin, welche einen mit dem gleichen Spezialgebiet vertrauten Kollegen zu Gericht schicken mußte, mit dem sie die Gebühren teilen muß, während der Betreuung sonst entstandene Aufwendungen, evtl. entgangene Mandate, Aufwendungen zur Erfüllung ihrer Berufspflichten vom Krankenbett ihres Kindes aus - etc.) und der Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes verpflichtet.

a2) Peter hat das siebte Lebensjahr nicht vollendet, die Aufsicht auf dem Schulhof war mangelhaft und beidee, das Land Hessen und Peter werden gesamtschuldnerisch beklagt.

Beide werden verurteilt. Dann nimmt das Land Hessen Peter und die Eltern wegen des Gesamtschuldnerausgleichs in Regress. Es will von diesen einen wesentlich höheren Anteil an der dem Geschädigten ausgekehrten Urteilssumme haben, als etwa die hälfte, weil es, wie es imanstehenden Verfahren vorträgt, bereits im Vorfeld preväntiv durch den Brief tätig wurde und Peter (und gegebenefalls die Eltern) sich diesen Brief nicht zur Warnung haben dienen lassen.

b) Peter hat das siebte Lebensjahr vollendet. Die Aufsichtspflicht auf dem Schulhof mag jetzt auch verletzt worden sein. Peter und das Land Hessen werden beklagt.

Nach § 828 Abs. 2 S. 1 BGB ist, wer das siebte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er einem anderen zufügt,
nicht verantwortlich, wenn er bei Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Peter hat durch seine Unterschrift auf das in Rede stehende Schreiben zu erkennen gegeben, dass er die dort enthaltenen Probleme zur Kenntnis genommen hat. Ihm ist daher bei sonst nicht vorhandenen Entwicklungsdefiziten zuzumuten, dass er sich die dort enthaltenen Massregeln zur Warnung hätte dienen lassen können. Er kann weder eventuelle Einreden bezüglich des Zugangs des Schreibens, noch bzgl. dessen Kenntnisnahme vorbringen. Eventuelle durch Freundschaften zu anderen Jugendlichen begünstigte Besuche zahlreicher Vorstellungen des "Undertakers", oder sonstiger Kampfveranstaltungen, wie z.B. Tätlichkeiten von Schalke-Ernst, welche vom Schiedsrichter geflissentlich übersehen werden,  können das Gericht nunmehr keinesfalls davon überzeugen, dass es nicht notwendig wäre,
Peter einen gehörigen Denkzettel in Form eines Schadensersatzes nebst Schmerzensgeld zu verpassen, für welchen er noch lange nach seiner Volljährigkeit zu sparen haben wird.



Szenario 2 (Briefkenntnis etc. nicht bestätigt)

a) Peter hat das siebte Lebensjahr nicht vollendet. Er selbst, vertreten durch die Eltern, wird verklagt. .

Peter wendet ein, er habe den Brief nicht erhalten. Auch die Eltern sagen dies aus. Folge: Der Zugang des Briefes und dessen Kenntnisnahme müssen vom Kläger dargelegt und bewiesen werden. Hierzu reicht z.B. das Postausgangsbuch der Schulverwaltung nicht aus. Selbst die Versendung als (Einwurf-) Einschreiben ist problematisch.

Darüberhinaus kann Peter durch den häufigen Besuch beim "Undertaker", den die Eltern zwar nicht gerne sahen, den sie aber in Anbetracht der Freunde von Peter und der ihnen nicht zum Vorwurf gereichenden Einschätzung, dass das Zusammensein mit den Freunden für Peter's Entwicklung förderlicher sein dürfte, als die Nachteile, welche sich durch den Einfluss des Undertakers und der sonst dort auftretenden Knochenbrecher auf Peter möglicherweise ergaben.

Nach den zu ermittelnden Umständen dürfte es an der Einsichtsfähigkeit für das schändliche Tun Peter's beim Schwingen des Turnbeutels daher gefehlt haben. Auch die nach § 829 BGB zu erfolgende Billigkeitsprüfung dürfte negativ ausfallen.

Die Klage des verletzten Kindes vertreten durch dessen Eltern gegen das Land Hessen hat Aussicht auf Erfolg, da die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Das Land Hessen kann nicht einwenden, durch das Schreiben bereits im Vorfeld präventiv tätig geworden zu sein, da es den Zugang nicht beweisen kann, was für den Verschuldensgrad und damit auch für das Schmerzensgeld bedeutsam ist.

b) Peter hat das siebte Lebensjahr vollendet.

Auch hier stehen die Chancen eher schlecht für die Kläger, da sie die hohe Hürde der "Erkenntnis der zur Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht" nur schwer nehmen dürften, ohne den Empfang und die Kenntnis des Briefes beweisen zu können.

Jetzt sind aber schon 20 € für das GD-Schwein fällig, lieber Henk, womit du eher glimpflich davonkommst. Für die Zahlungsmodalitäten wende dich bitte per PN an 3 2 1 meins

#
Henk schrieb:

Liegt sicherlich an meiner negativen Grundeinstellung staatlichen Instititutionen allgemein gegenüber.

Finde mich aber durch Pedros letzten Beitrag zumindest was das Schwarzsehpotential angeht bestätigt.

DA
#
@pedro:
erstmal vielen dank für die mühe, respekt!
(der satzbau allerdings... lässt mich das ganze gleich nocheimal lesen   )

gruß von
henk
#
Dortelweil-Adler schrieb:
Liegt sicherlich an meiner negativen Grundeinstellung staatlichen Instititutionen allgemein gegenüber.

also das war jetzt wirklich kaum für mich ersichtlich
(abgesehen davon dass schulen ländersache sind, hehe.)
Dortelweil-Adler schrieb:
Finde mich aber durch Pedros letzten Beitrag zumindest was das Schwarzsehpotential angeht bestätigt.

zu pedros beitrag wede ich später noch etwas schreiben, aber ich hätte es jetzt selbst geschrieben wenn du mir nicht zuvor gekommen wärest:
"schwarzsehpotential" sehe ich in deinem vorherigen beitrag tatsächlich und das nicht zu knapp.
etwas böse übertrieben lautet die quintessenz aus deinem beitrag nämlich, dass hier ein schulkollegium unter dem vorwand von (evtl. auch noch vorgetäuschten!) erhöhten verletzungsaufkommen der kinder nun die chance ergreift, über einen zu unterschreibenden elternbrief die vom land/ unfallversicherung zu tragenden kosten, die durch allgemeine schulhof-unfälle passieren, auf die eltern abzuwälzen.
-> wieviel straftatbestände wären denn das von diesem schulkollegium auf einem haufen? (abgesehen von der kriminellen energie dieser grundschullehrerinnen?! wahnsinn!)

um es mit werner lorant zu sagen: "das kann jawohl nicht mein ernst sein!"

gruß von
henk
#
@pedro:
zunächst noch einmal respekt für die viele mühe die du dir gemacht hast. das erkenne ich an.
weiterhin erkenne ich deine juristische meinung an, gebe aber weiterhin zu bedenken, vor allem für DA und evtl. ebenso schwarzsehende mitleser , dass es sich hier um eine juristische meinung handelt, die nicht unbedingt endgültigen charakter haben muss.

ein, zwei passagen sind für mich aufgrund fehlender kenntnis zu dem ein oder anderen juristischen fachbegriff und aufgrund von gleichzeitiger, extremer verschachtelung von nebensätzen syntaktisch und kausal nicht hundertprozentig nachzuvollziehen. dennoch glaube ich das wichtigste verstanden zu haben.

für mich bleibt hiernach weiterhin hinterfragenswert:
alle deine einlassung setzen offenbar voraus, dass die einforderung der kenntnisnahme der bestehenden schulgesetze und die unterschrift des kindes, sich an diese halten zu wollen, juristisch von belang sind.
bisher war ich davon ausgegangen, dass man bei vorlage dieses unrerschriebenen schulinternen zettels vom zuständigen richter bestenfalls herzhaft ausgelacht wird. warum das nicht so sein sollte, ist mir abschließend durch deine einlassungen nicht klar geworden.

weiterhin frage ich mich, wieweit wir uns in dieser sehr theoretischen (durchaus von mir angezettelten) diskussion von der realität entfernt haben?
denn:
wie realistisch ist es tatsächlich, dass ein 8-jähriges grundschulkind aufgrund eines schlages mit dem turnbeutel auf den kopf eines anderen kindes (mit der folge "loch im kopf") sich vor gericht wiederfindet um dort unter anderem wegen des vielbesagten unterschriebenen zettels
zu "Schadensersatz nebst Schmerzensgeld (...), für welchen er noch lange nach seiner Volljährigkeit zu sparen haben wird" verurteilt wird?!

nochmal: respekt vor deiner arbeit und deinen kenntnissen durch deine profession, aber:
das klingt für mich einfach nur abenteuerlich.

bei meinem unverständnis können wir es nun aber gerne belassen, du musst darauf nicht mehr antworten. die zeit, die du, DA, der ein oder andere und ich in diesen thread schon investiert haben nimmt langsam unzumutbare formen an (hast du die eröffnung schon bereut, brady?).


abschließend von mir noch zu deiner abschließenden passage:
"Jetzt sind aber schon 20 € für das GD-Schwein fällig, lieber Henk, womit du eher glimpflich davonkommst. Für die Zahlungsmodalitäten wende dich bitte per PN an 3 2 1 meins"

das hatte ich beim ersten mal schon nicht richtig verstanden?! ich vermute, dass es zwischen den gleisdreieckern vielleicht irgendeine absprache gibt (von der ich jedoch nichts weiß), dass user für bemühungen, die andere user sonst beruflich be- oder abrechnen könnten einen obulus in die GD-kasse zahlen sollen?

falls dem so ist hätte ich gerne vorher davon gewusst, bevor mir hier etwas virtuell in rechnung gestellt wird (sonst hätte ich nämlich einfach IQ20 für ein bier beauftragt). weiterhin gebe ich zu bedenken, dass ich mich in diesem falle für meine einlassungen, die ich über die vielen jahre hier im forum aufgrund meiner profession hätte brerechnen können, von dir, zu deinem stundensatz, mit der sänfte von freiburg zum waldstadion tragen lassen könnte  

gruß von
henk
#
Henk,

ein gut gemeinter Rat: du solltest dir deine Zahlungsverweigerung noch mal überlegen...
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Henk schrieb:
alle deine einlassung setzen offenbar voraus, dass die einforderung der kenntnisnahme der bestehenden schulgesetze und die unterschrift des kindes, sich an diese halten zu wollen, juristisch von belang sind.


Nein, die Erläuterungen setzen dies nicht voraus, sondern entwickeln dies. Wie du in den kaum vermeidbaren Schachtelsätzen lesen kannst, wird dort subsumiert und die Kenntnis oder Unkenntnis des Briefes hierzu verwendet, um die Frage nach der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes zu beantworten. Daran kannst du auch als Laie erkennen, dass der Brief sehr wohl hierfür bedeutsam ist. Ich komme je nach Kenntnis/Unkenntnis desselben zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Was die 20 € betrifft, so sind diese selbstverständlich fällig. Es handelt sich um eine anwaltliche Auskunft, deren Kostenpflichtigkeit zugunsten des GD-Schweins schon in meinem Beitrag # 35 betont wurde. In deiner # 82 hast du deinen Wunsch nach Lösung deiner Fallbeispiele dennoch an mich herangetragen. Von einer überraschenden Forderung, wie du es darstellst, kann daher keine Rede sein. Das du selbst schon als Freiberufler berufliche Kenntnisse im Forum zur Verfügung gestellt hast, steht dem keineswegs entgegen.
Das GD-Schwein ist eine absolut förderungswürdige Einrichtung dieses Forums. Dein fälliger und im Verhältnis zum Auftragsumfang geringer Obulus in dieses, sollte daher auch keine weitere Rede wert sein..
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Ergänzend darf ich hinzufügen, das wir gerne auch der Geselligkeit dienliche gleichwertige Sachspenden entgegen nehmen.  ,-)
#
miep0202 schrieb:
Ergänzend darf ich hinzufügen, das wir gerne auch der Geselligkeit dienliche gleichwertige Sachspenden entgegen nehmen.  ,-)  


klaus, soll ich jetzt meine trikotsammlung zur verfügung stellen, oder wie?


gruß von
henk
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@pedro:
dein ton, in dem du geld von mir forderst, gefällt mir nicht. falls ich die ironie überlesen haben sollte, darfst du sie mir gerne nochmal aufzeigen (aber nur wenns nichts kostet).
nochmal zur erinnerung der vorlauf von posting #82:
Henk schrieb:
@pedro:
falls du zeit und lust haben solltest:

gehst du auch zum frisör und sagst als arbeitsauftrag "falls du zeit und lust haben solltest...?"?!
ein auftrag sieht wohl anders aus.

wenn ich das nächste mal am gd bin werde ich wie immer etwas in die kasse spenden und mich dabei - auch wie immer - sicherlich nicht knickerig zeigen.
dies jedoch unabhängig von deiner mehr als schrägen einforderung hier (es sei denn, ich hab den witz nicht kapiert).

gruß von
henk
#
Henk schrieb:
@pedro:
dein ton, in dem du geld von mir forderst, gefällt mir nicht. falls ich die ironie überlesen haben sollte, darfst du sie mir gerne nochmal aufzeigen (aber nur wenns nichts kostet).
nochmal zur erinnerung der vorlauf von posting #82:
Henk schrieb:
@pedro:
falls du zeit und lust haben solltest:

gehst du auch zum frisör und sagst als arbeitsauftrag "falls du zeit und lust haben solltest...?"?!
ein auftrag sieht wohl anders aus.

wenn ich das nächste mal am gd bin werde ich wie immer etwas in die kasse spenden und mich dabei - auch wie immer - sicherlich nicht knickerig zeigen.
dies jedoch unabhängig von deiner mehr als schrägen einforderung hier (es sei denn, ich hab den witz nicht kapiert).

gruß von
henk


Meine Tätigkeit ist ein Neigungsberuf. Er wird von mir selbstverständlich mit Lust und unter Verwendung für mich kostbarer Lebenszeit ausgeübt. Mein Ton ist dabei stets bestimmt und der sachlichen Auseinandersetzung mit der zu bearbeitenden Materie und dem Ernst, mit dem dies zu geschehen hat, angepasst. Es handelte sich bei meinem Einsatz für deine Frage um einen solchen, welchen ich für dich persönlich erbrachte, nachdem du es trotz meiner vorher pauschal geäußerten professionellen Ansicht zu dieser Frage anhand deiner Fallbeispiele genau wissen wolltest. Nunmehr aber geht es um deinen Unwillen, hierfür den, wie bereits ausgeführt, vorher (#35) angekündigten (was du ja in Abrede stelltest) Beitrag zu leisten, und zwar nicht an mich, sondern zugunsten einer gemeinsamen Einrichtung. Das fand und finde ich nicht lustig oder ironisch. Wenn dieser "schräge" Ton der "Geldforderung" daher bei dir Mißfallen auslöst, kann ich es nicht ändern. Dieser Ton ist, wie gesagt, deinen aus meiner Sicht unberechtigten Einwänden gegen die Sonder-Spende geschuldet. Denke aber bitte daran, daß du nichts mir bezahlen, sondern spenden sollst, obwohl ich für dich aber eben dir zuliebe tätig war . Sonst sähe meine "Forderung", soich sie stellen würde, sicher anders aus, wie du dir wohl denken kannst. Und zwar geht es dabei um eine Spende eben nicht wie immer, sondern für die dir persönlich erbrachte Leistung zugunsten des GD-Schweins. Dazke.
#
@Henk: Zahl einfach....
@Pedro: Schick ihm die Jungs von Creditreform auf den Hals...falls er nix in die GD-Kasse einzahlt....
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Brady schrieb:
@Henk: Zahl einfach....


brady, was quatscht du eigentlich immer noch hier herum rum? du solltest mal längst die klassenlehrerin angerufen haben  
(um zu fragen welche hinterlistige intention bei der erstellung des elternbriefes auf den konferenzen zwischen den drei tassen kaffee und den käsebroten eigentlich die grundlage war)

gruß von
henk
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ach pedro, sitzt du eigentlich gerade in deinem zimmer vorm rechner und glaubst im ernst, dass ich die wahre intention deiner hier so vehement vorgebrachten forderungen an mich nicht erkennen würde?
dass du mit deinen forderungen fürs gd-schwein einzig und allein versuchst mich in ein schlechtes licht zu rücken? (a´ la "der will nicht zahlen!")

sei dir sicher, bei den leuten, die mich hier seit jahren kennen, wird dir das nicht gelingen und bei den leuten, die mich hier persönlich kennen schon gar nicht.

(wir haben früher in der b-jugend auch gerne mitspieler lustig mundtot gemacht, indem einer anfing "runde!- runde!" zu rufen, wobei alle anderen dann natürlich mitmachten- bei dir ist es allerdings nicht lustig gemeint, wie du ja mehrfach und nun unmissverständlich betont hast)


und jetzt lass dir mal folgendes gesagt sein:

der grund, warum ich hier seit vielen jahren im forum unterwegs bin, sind nicht nur die diskussionen und informatonen über die eintracht, die man hier bekommen kann. einer der hauptgründe warum ich mich - und warum sich wohl die allermeisten aktiven user hier- so wohl fühlen ist der, dass man hier zu jedem noch so komplizierten oder unbekannten anliegen von anderen eintrachfans aufgrund deren spezieller oder professioneller kenntnisse hilfe bekommen kann. pc-probleme, gesundheitliche probleme, probleme mit behörden, rechtliche probleme, das nächste geschenk für die freundin, erfahrungsberichte zu urlaubsorten, hausaufgabenhilfe für schüler, ausfüllen von fragebögen für diplom-arbeiten- zu fast allem bekommt hier nahezu jeder eintrachtfan hilfe von anderen eintrachtfans, oft sogar sehr promt.
(dies dürfte im übrigen auch einer der gründe sein, warum es das gd-treffen überhaupt gibt.)

und in all den spontanen hilfeaktionen, bei denen ich hier über die jahre mitlesen konnte, bei denen mir selbst von anderen eintrachtfans weitergeholfen wurde oder bei denen ich anderen eintrachtfans behilflich sein konnte, habe ich eines noch nie erlebt:

dass der hilfegebende geld (für wen oder was auch immer) fordert.

ich persönlich kann von mir behaupten schon das ein oder andere bier und die ein oder andere stadionwurst für dem hilfegebenden ausgegeben zu haben. und dies habe ich immer gerne gemacht. (mehr wurde stets abgelehnt.)
zum anderen kann ich von mir behaupten, dass ich hier noch nie von anderen eintrachtfans eingefordert habe, nach hilfestellungen meinerseits (seien sie noch so zeitaufwändig gewesen) geld zu zahlen, weder an mich, noch an die hilfsorganisation für aidskranke waisenkinder in uganda, noch ans gd-schwein.

und ich kann dir auch sagen warum ich das noch nie getan habe:
weil ich mich dafür schämen würde. und das zu recht.

und ich habe das auch noch nie von anderen eintrachtfans gelesen, dass sie hier für ihre hilfestellungen im forum etwas vehement fordern.

falls der hilfenehmende anfragt, ob er etwas geben könne, dann auf das gd-schwein zu verweisen halte ich für eine schöne sache.
was du hier jedoch abziehst, finde ich einfach nur übel:
Pedrogranata schrieb:

- Kapiert ? (Macht 10 Euronen ins GD-Schwein !
- Jetzt sind aber schon 20 € für das GD-Schwein fällig, lieber Henk, womit du eher glimpflich davonkommst.
- Was die 20 € betrifft, so sind diese selbstverständlich fällig. Es handelt sich um eine anwaltliche Auskunft, (...)


wenn du es hiermit nun einleuten möchtest, dass eintrachtfans in diesem geilen forum anderen eintrachfans nicht mehr unbefangen fragen stellen oder sie um hilfe bitten können: bitte, ziehs durch.
der vielbeschriebenen "forumskultur" rammst du damit eine eckpfeiler weg.


ich werde bei meinem nächsten gd-besuch wie immer einen mehr als angemessenen beitrag einzahlen, unabhängig von der nummer, die alles was ich hier bisher an solidarität unter den eintrachfans erlebt habe mit füßen tritt, die du hier abziehst.

gruß von
henk
#
Henk schrieb:
ich werde bei meinem nächsten gd-besuch wie immer einen mehr als angemessenen beitrag einzahlen, unabhängig von der nummer, die alles was ich hier bisher an solidarität unter den eintrachfans erlebt habe mit füßen tritt, die du hier abziehst.

Also, der einzige, der hier gerade ne Nummer abzieht und sich dabei gehörig lächerlich macht, ist nicht Pedrogranata. Sofern Du das ernst meinst, was Du da schreibst, und das wiederum ist schwer zu glauben.

Ratlose Grüße,

der DA


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