habe mal eine Frage. Es wird ja immer wieder Berichtet dass Leute eine anzeige wegen Illegalen Downloads bekommen. Jetzt meine Frage: Macht man sich nur strafbar wenn man Dinge hochlädt (zum Download anbietet) oder auch wenn man sich Dinge herunterlädt?
"Zudem zahlt der Benutzer eines Radios die Rundfunkgebühren an die "Rundfunkgebühreneinzugszentrale" (GEZ), welche ihn auch dazu berechtigen, das Radioprogramm mitzuschneiden."
Ich kann nur jedem empfehlen die Finger von Tauschbörsen wie bearshare usw. zu lassen! Das kann ganz schön teuer werden. http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldung22676.html (Die Meldung ist zwar schon etwäs älter, aber ich fürchte die machen so weiter.)
Andreas85 schrieb: Ich kann nur jedem empfehlen die Finger von Tauschbörsen wie bearshare usw. zu lassen! Das kann ganz schön teuer werden.
Grundsätzlich nicht verkehrt. In unzähligen Foren wird damit aber auch unnötige Panikmache verbreitet. Letztendlich ist jeder seines (Un-) Glückes Schmied und daher sind solche Ratschläge auch nichts weiter als Spam.
Nicht zu vergessen, dass einige auf dem Gebiet spezialisierte Kanzleien auf den Zug aufspringen und zum Teil unrechtmäßig standardisierte Abmahnschreiben/Strafanzeigen inklusive Unterlassungserklärung, pauschale Schadensersatzforderungen, Hinweis auf Einleitung eines Strafverfahrens versenden, um die Empfänger eines solchen Briefes abzuschrecken - egal ob man wirklich etwas illegales im Internet gemacht hat oder nicht.
Sge-Freak22 schrieb: glaube das ändert sich zum 1.1.
Bisher war nur das bereitstellen von copyright geschützten Titeln strafbar, wobei das bei den Tauschbörsen beim herunterladen gleichzeitig geschieht.
Ab 1.1.2008 tritt ein neues Gesetz in Kraft mit dem auch das runterladen von Musik strafbar wird.
So siehts aus...:
Im Moment ist das Herunterladen wohl noch erlaubt, wie bereits gesagt bald nicht mehr. Uploaden ist und bleibt illegal. Tauschbörsen sollte man unbedingt vermeiden, da gibts andere Alternativen, die deutlich sicherer sind...
"Zudem zahlt der Benutzer eines Radios die Rundfunkgebühren an die "Rundfunkgebühreneinzugszentrale" (GEZ), welche ihn auch dazu berechtigen, das Radioprogramm mitzuschneiden."
*hüstel*
Was ist da "hüstel"? HG (respektive wikipedia) hat die herrschende Meinung der Rechtsprechung völlig richtig zitiert.
habe mal eine Frage. Es wird ja immer wieder Berichtet dass Leute eine anzeige wegen Illegalen Downloads bekommen. Jetzt meine Frage: Macht man sich nur strafbar wenn man Dinge hochlädt (zum Download anbietet) oder auch wenn man sich Dinge herunterlädt?
Grüße
12.Mann
Für das unauthorisierte Bereitstellen und für's unentgeltlich und somit unerlaubten Herunterziehen copyright-geschützter Medien.
Aber:
Es ist wie beim Sex. Alle machen es, doch nur wenige reden offen dadrüber
Bisher war nur das bereitstellen von copyright geschützten Titeln strafbar, wobei das bei den Tauschbörsen beim herunterladen gleichzeitig geschieht.
Ab 1.1.2008 tritt ein neues Gesetz in Kraft mit dem auch das runterladen von Musik strafbar wird.
"Zudem zahlt der Benutzer eines Radios die Rundfunkgebühren an die "Rundfunkgebühreneinzugszentrale" (GEZ), welche ihn auch dazu berechtigen, das Radioprogramm mitzuschneiden."
*hüstel*
Grundsätzlich nicht verkehrt. In unzähligen Foren wird damit aber auch unnötige Panikmache verbreitet. Letztendlich ist jeder seines (Un-) Glückes Schmied und daher sind solche Ratschläge auch nichts weiter als Spam.
Nicht zu vergessen, dass einige auf dem Gebiet spezialisierte Kanzleien auf den Zug aufspringen und zum Teil unrechtmäßig standardisierte Abmahnschreiben/Strafanzeigen inklusive Unterlassungserklärung, pauschale Schadensersatzforderungen, Hinweis auf Einleitung eines Strafverfahrens versenden, um die Empfänger eines solchen Briefes abzuschrecken - egal ob man wirklich etwas illegales im Internet gemacht hat oder nicht.
So siehts aus...:
Im Moment ist das Herunterladen wohl noch erlaubt, wie bereits gesagt bald nicht mehr. Uploaden ist und bleibt illegal. Tauschbörsen sollte man unbedingt vermeiden, da gibts andere Alternativen, die deutlich sicherer sind...
Was ist da "hüstel"? HG (respektive wikipedia) hat die herrschende Meinung der Rechtsprechung völlig richtig zitiert.