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Unschuldig an einem Unfall und nur Ärger

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Ich dachte bis jetzt, wenn jemand an einem Unfall unschuldig beteiligt ist, kommt die Versicherung des Unfallverursachers für entstandenen Schaden auf. Jetzt gibt es jede Menge Probleme.
Ich beschreibe einmal den Hergang eines Verkehrsunfalls, der meiner Lebensgefährtin widerfahren ist.
Am 12.10.2007 wurde meine Freundin auf dem Weg zur Arbeit von einem LKW gerammt.
Sie fuhr auf derA66 in Richtung Wiesbaden auf der mittleren Fahrspur. Ein LKW versuchte von der rechten Fahrspur auf die mittlere Fahrspur zu wechseln und übersah dabei den Wagen meiner Freundin. Es  kam zu einer Berührung der Fahrzeuge und das Auto meiner Freundin wurde auf der kompletten rechten Seite beschädigt. Der LKW-Fahrer fuhr jedoch weiter. Meine Freundin verfolgte den LKW und konnte diesen an einer roten Ampel in Wiesbaden  Biebrich zur Rede stellen. Der Fahrer teilte mit, nichts von dem Unfall bemerkt zu haben und wollte auf keinen Fall, das die Polizei gerufen wird. Er würde Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber bekommen. Ein weiters Fahrzeug hielt am Straßenrand an, der den LKW verfolgt hatte weil dieser ihn auf der Autobahn gefährlich geschnitten und abgedrängt hatte. Die Polizei wurde jedenfalls gerufen und hat den Unfall aufgenommen und es wurden die Personalien ausgetauscht. Es wurden Schleifspuren am Auflieger des LKW festgestellt. Somit sollte eigentlich alles geklärt sein.
Ich habe dann Kontakt mit der Spedition aufgenommen, die zunächst nichts von einem Unfall wusste. Der Fahrer war ebenfalls nicht in der Spedition angestellt (wieso hat der in dem LKW gesessen?) aber das würde man Regeln und mein Problem sollte das jedenfalls nicht sein. Nach etlichen Telefonaten teilte man mir mit, dass der Schaden bei der Versicherung gemeldet sei und alles seinen geregelten Weg gehen würde.
Ein Werkstatt- Termin wurde vereinbart. Die Kostenübernahme wurde wohl der Werkstatt gegenüber erteilt und der Schaden behoben. Ein Leihwagen wurde ebenfalls gestellt.
Für mich war die Sache jedenfalls abgeschlossen.
Bis heute.
Es kam ein Schreiben des Leihwagenfirma, dass bis heute keine Rechnung von der Versicherung bezahlt wurde. Sollte dies nicht bis zum 09.01. geschehen, muss meine Freundin die Rechnung zahlen.
Nun habe ich doch arge Bedenken dass ich auch auf den anderen Rechnungen sitzen bleibe. Es geht um knapp 4000,- €.
Wer kann mir einen Rat geben, wie ich mich weiter verhalten soll. Ein Unfallprotokoll liegt ebenfalls nicht vor. Der Name des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat ist jedoch bekannt.
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Du hast doch so eine Abtretungserklärung gegenüber der Werkstatt abgegeben, oder?
Dann sollte die das eigentlich für dich regeln.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Du hast doch so eine Abtretungserklärung gegenüber der Werkstatt abgegeben, oder?
Dann sollte die das eigentlich für dich regeln.


Wir haben nichts schriftlich,leider!
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Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, dann haben die doch auch die Personalien des LKW Fahrers  festgehalten!! ??

Nachfragen bei welcher Versicherung die Speditionsfirma den Unfall gemeldet hat.
Wenn die Kerle noch mal " rumdrucksen" , dann würde ich einen Anwalt einschalten.
Was evtl. eh die beste Lösung ist. Warum ist der Fahrer nicht bei der Fa. beschäftigt? Irgendetwas stimmt da doch nicht!!

Hoffentl. bist Du rechtschutzversichert!!
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Hast PN!
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Ruf doch einfach mal die Versicherung an!
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Oh, da wirst du noch viel Spass haben. Der Fahrer war nicht angestellt und fuhr das Ding, da sind alle Türen für die Versicherung offen sich um diese Zahlung zu drücken. Schalte einen Anwalt ein.
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Erzähl hier doch net sonen Blödsinn, Propain.  
Natürlich muss die Versicherung zahlen, sie wird nur ggf. Regress beim Versicherungsnehmer nehmen, wenn der einen Unberechtigten hat fahren lassen, bzw. beim Fahrer, wenn der den LKW ohne Wissen des Versicherungsnehmer benutzt hat. Den TE braucht das aber nicht zu interessieren.
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@ Hotte

Hast du eigentlich überhaupt mal Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufgenommen? Das ist doch das erste, was man nach einem unverschuldeten Unfall macht. In aller Regel schickt dir die gegnerische Haftpflicht dann einen Bogen, in dem du eine Unfallschilderung angibst und deine Ansprüche geltend machst. Der Unfallgegner kann und muss seiner Versicherung zwar ebenfalls den Unfall melden, nur deine Ansprüche musst du schon selber geltend machen.
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Passt zwar nicht ganz zum Thema, aber ist durchaus gut zu wissen, wie ich finde. Mein Dad hatte vergangenes Jahr ebenfalls einen Unfall auf der BAB mit einem LKW. Dieser zog einfach ohne Vorankündigung links rüber und mein Vater musste sich in die Leitplanke retten. Der entstandene Schaden betrug mehrere tausend Euro.

Die Schuldfrage war eigentlich klar, könnte man meinen. Es gab an dieser Stelle keinerlei Geschwindigkeitsbeschränkungen und doch bekam mein Vater letztlich  eine Teilschuld und blieb somit auf einem Teil des Schadens sitzen, da er schneller als 130 Km/h fuhr und dies die Richtgeschwindigkeit ist!  

Fand ich persönlich recht krass, da ich davon ausgegangen bin, das man dort, wo es keine anderslautenden Beschränkungen gibt, auch "gefahrlos" so schnell fahren kann wie man möchte, wenn es die Straßenverhältnisse zulassen. Das war offenbar ein Irrtum!
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LDKler schrieb:
Erzähl hier doch net sonen Blödsinn, Propain.  
Natürlich muss die Versicherung zahlen, sie wird nur ggf. Regress beim Versicherungsnehmer nehmen, wenn der einen Unberechtigten hat fahren lassen, bzw. beim Fahrer, wenn der den LKW ohne Wissen des Versicherungsnehmer benutzt hat. Den TE braucht das aber nicht zu interessieren.

Wer hier Blödsinn labert ist hier die Frage. Es gibt einige Fälle wo die Versicherungen nicht zahlen wollen, z.B. weil jemand der nicht berechtigt war das Fahrzeug zu lenken am Steuer saß und den Unfall verursachte, aber auch da wirst du gleich behaupten das es Blödsinn ist.
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propain schrieb:
LDKler schrieb:
Erzähl hier doch net sonen Blödsinn, Propain.  
Natürlich muss die Versicherung zahlen, sie wird nur ggf. Regress beim Versicherungsnehmer nehmen, wenn der einen Unberechtigten hat fahren lassen, bzw. beim Fahrer, wenn der den LKW ohne Wissen des Versicherungsnehmer benutzt hat. Den TE braucht das aber nicht zu interessieren.

Wer hier Blödsinn labert ist hier die Frage. Es gibt einige Fälle wo die Versicherungen nicht zahlen wollen, z.B. weil jemand der nicht berechtigt war das Fahrzeug zu lenken am Steuer saß und den Unfall verursachte, aber auch da wirst du gleich behaupten das es Blödsinn ist.


Kenn mich zwar mit der Rechtslage net aus, aber in so nem Fall denke ich mal, dass das dann vor Gericht gehen würde und am Ende die Spedition das aus eigener Tasche zu zahlen hat, oder??
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Wer im Brustton der Überzeugung Halbwissen verbreitet muss sich nicht darüber wundern, wenn dieses Halbwissen als das bezeichnet wird, was es ist: Nämlich Blödsinn!
Es gibt einige Fälle wo die Versicherungen nicht zahlen wollen, z.B. weil jemand der nicht berechtigt war das Fahrzeug zu lenken am Steuer saß und den Unfall verursachte, aber auch da wirst du gleich behaupten das es Blödsinn ist.
Nein, das ist kein Blödsinn, aber es handelt sich dabei um Fälle, wo es um die Abrechnung von Kasko-Schäden ging, und die haben mit diesem Fall nullkommanichts zu tun. Bei Haftpflichtschäden ist die Rechtslage 100% so wie von mir dargestellt.
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Kenn mich zwar mit der Rechtslage net aus, aber in so nem Fall denke ich mal, dass das dann vor Gericht gehen würde und am Ende die Spedition das aus eigener Tasche zu zahlen hat, oder??
Kann sein, nur zahlt die Spedition dann an ihre Haftpflicht und nicht an den TE. Der bekommt sein Geld in jedem Fall von der Versicherung und wo die sich dann ihr Geld wiederholt braucht den TE nicht zu interessieren.
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propain schrieb:

Wer hier Blödsinn labert ist hier die Frage. Es gibt einige Fälle wo die Versicherungen nicht zahlen wollen, z.B. weil jemand der nicht berechtigt war das Fahrzeug zu lenken am Steuer saß und den Unfall verursachte, aber auch da wirst du gleich behaupten das es Blödsinn ist.


Das die Versicherungen nicht zahlen wollen, und das z.T. mit fadenscheinigen Begründungen, gibt's leider immer mal wieder; daß sie aber bei einem Haftpflichtschaden mit einer Begründung wie oben nicht durchkommen werden und zahlen müssen, steht außer Frage.

@SR72: Ja, da hattest Du Unrecht -wer schneller als 130 fährt, hat immer eine Teilschuld.
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LDKler schrieb:
Wer im Brustton der Überzeugung Halbwissen verbreitet muss sich nicht darüber wundern, wenn dieses Halbwissen als das bezeichnet wird, was es ist: Nämlich Blödsinn!

Bei dir wandert mehr als nur ein Ei.
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propain schrieb:
LDKler schrieb:
Erzähl hier doch net sonen Blödsinn, Propain.  
Natürlich muss die Versicherung zahlen, sie wird nur ggf. Regress beim Versicherungsnehmer nehmen, wenn der einen Unberechtigten hat fahren lassen, bzw. beim Fahrer, wenn der den LKW ohne Wissen des Versicherungsnehmer benutzt hat. Den TE braucht das aber nicht zu interessieren.

Wer hier Blödsinn labert ist hier die Frage. Es gibt einige Fälle wo die Versicherungen nicht zahlen wollen, z.B. weil jemand der nicht berechtigt war das Fahrzeug zu lenken am Steuer saß und den Unfall verursachte, aber auch da wirst du gleich behaupten das es Blödsinn ist.


Die Versicherungen wollen freilich am liebsten nie zahlen! Allerdings sind sie zur Schadensregulierung verpflichtet.... Aber man muss erst mal sein Recht durchsetzen und wenn man keine RS-Versicherung oder ausreichend Rücklagen hat, dann lassen die einen am ausgestreckten Arm verhungern....
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Dirty-Harry schrieb:
Warum ist der Fahrer nicht bei der Fa. beschäftigt? Irgendetwas stimmt da doch nicht!!


So gut wie keine Spedition beschäftigt heutzutage noch selber Fahrer. Anders sieht es bei Fuhrunternehmern aus. Letzterer ist es, der letztenendes den Transport vollzieht. Eine Spedition heute ist zumeist nur noch eine Art Vermittler, bzw. Planer.
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propain schrieb:
LDKler schrieb:
Brustton der Überzeugung

Bei dir wandert mehr als nur ein Ei.

"Oh, da wirst du noch viel Spass haben." sagt doch wohl kaum jemand, der sich seiner Sache nicht völlig sicher ist, oder?

Aber klar, ist natürlich einfacher, meine Formulierungen zu kritisieren, anstatt einfach mal wie ein Mann zuzugeben, dass du dich in der Sache geirrt hast.
Wie armseelig.  
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LDKler schrieb:
Aber klar, ist natürlich einfacher, meine Formulierungen zu kritisieren, anstatt einfach mal wie ein Mann zuzugeben, dass du dich in der Sache geirrt hast.
Wie armseelig.  


Mag ja sein das du in der Theorie Recht hast, aber das war es auch schon, die Praxis sieht manchmal anders aus und aus diesem Grunde muss ich garnix zugeben.


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