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Häuslefinanzierer...ACHTUNG!

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Dürften wohl hier nicht Viele vorkommen aber trotzdem mal davon berichtet.

Gestern bei "plusminus" wurde gezeigt wie ehrbare brave fleissig häuslekreditabzahlende Bürger von heut auf Morgen morgen ihr Haus verlieren können. Eine Gesetzeslücke macht dies leider möglich d.h. ich zahle brav jeden Monat meine Darlehen und Tilgung ab und kann doch mein Haus ohne Weiteres verlieren???

Wie das funktioniert möchte ich jetzt nicht selber erklären evtl. vergess ich was dabei aber lest bitte nachfolgenden Bericht!!!

Verkaufte Kredite - Mit welchen Machenschaften Immobilieneigentümer geschädigt werden
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Wahnsinn! Was es alles gibt!
Interessantes Thema, auch wenn man noch nicht zu den Häuslebauern bzw. Abzahlern gehört.
Ein Thema was man unbedingt im Hinterkopf behalten muß!
Danke für`s posten!
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Am besten in die Verträge eine absolute Schweigepflicht mit Vertragsstrafe vereinbaren. Wenn dann die Darlehen ohne das Wissen weiterverkauft werden, gäbe das eine gute Basis für eine Klage.
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eintrachtfrankfurt2005 schrieb:
Am besten in die Verträge eine absolute Schweigepflicht mit Vertragsstrafe vereinbaren. Wenn dann die Darlehen ohne das Wissen weiterverkauft werden, gäbe das eine gute Basis für eine Klage.


und bei welcher bank bekommst du dann ein darlehen? bei keiner!
auch wenn die darlehensforderung verkauft wird, ist mal eindeutig, dass keinem was passiert, der seine Zins- und Tilgungsleistungen ordnungsgemäß bedient. Um einen Verwertungszustand herbeizuführen, muss es zu Kapitaldienststörungen kommen. Hier wird in den Medien gerne absolute Hetzjagd betrieben, die nicht mehr feierlich ist.
Mal zum Verlgeich, in Holland ist das Recht zum Kreditverkauf jeglicher Art im BGB geregelt und mittlerweile hat in D ja auch der BGH entschieden, dass das Bankgeheimnis den Verkauf nicht hindert.
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Paramounti schrieb:
eintrachtfrankfurt2005 schrieb:
Am besten in die Verträge eine absolute Schweigepflicht mit Vertragsstrafe vereinbaren. Wenn dann die Darlehen ohne das Wissen weiterverkauft werden, gäbe das eine gute Basis für eine Klage.


und bei welcher bank bekommst du dann ein darlehen? bei keiner!
auch wenn die darlehensforderung verkauft wird, ist mal eindeutig, dass keinem was passiert, der seine Zins- und Tilgungsleistungen ordnungsgemäß bedient. Um einen Verwertungszustand herbeizuführen, muss es zu Kapitaldienststörungen kommen. Hier wird in den Medien gerne absolute Hetzjagd betrieben, die nicht mehr feierlich ist.
Mal zum Verlgeich, in Holland ist das Recht zum Kreditverkauf jeglicher Art im BGB geregelt und mittlerweile hat in D ja auch der BGH entschieden, dass das Bankgeheimnis den Verkauf nicht hindert.  


Exakt so isses.
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ich bin vor allem stark von Plus Minus enttäuscht. Die Beziehen sich ja auf den Clemente Artikel, aber haben ihn anscheinend nicht richtig gelesen oder verstanden.

Zu mal dieser Artikel auch z.B. fragwürdig ist. Allein die Aussage, dass offen bleibt, dass eventuell 399 gilt wenn das Bankgeheimnis seine Grundlage in Ziff 2 Abs. 1 der AGB findet? Der BGH hat mehrfach betont, dass die Aufnahme nur deklaratorische Wirkung hat  
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Paramounti schrieb:

und bei welcher bank bekommst du dann ein darlehen? bei keiner!
auch wenn die darlehensforderung verkauft wird, ist mal eindeutig, dass keinem was passiert, der seine Zins- und Tilgungsleistungen ordnungsgemäß bedient. Um einen Verwertungszustand herbeizuführen, muss es zu Kapitaldienststörungen kommen.Hier wird in den Medien gerne absolute Hetzjagd betrieben, die nicht mehr feierlich ist
MITNICHTEN!!!
Hier schreit wohl ein Bänker   Mein Kumpel=Schuldnerberater bei der Caritas betreut gerade zwei Hausbesitzer die ordentlich ihre Kredite bedient haben und durch "Hedgefonds" so wie bei +- gezeigt in die Knie gewzungen wurden.  
Und immer wenn so Schweinereien aufgezeigt werden sinds die bösen Medien... ohne die würde der Sumpf nur noch grösser werden.
Immer schön bei der Wahrheit bleiben!!!
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ElStefano schrieb:
MITNICHTEN!!!
Hier schreit wohl ein Bänker

Du weißt nicht sicher ob du Banker bist?
Oder weshalb schreist du?
Sonst tut das nämlich niemand in diesem Thread...
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Paramounti schrieb:
eintrachtfrankfurt2005 schrieb:
Am besten in die Verträge eine absolute Schweigepflicht mit Vertragsstrafe vereinbaren. Wenn dann die Darlehen ohne das Wissen weiterverkauft werden, gäbe das eine gute Basis für eine Klage.


und bei welcher bank bekommst du dann ein darlehen? bei keiner!
auch wenn die darlehensforderung verkauft wird, ist mal eindeutig, dass keinem was passiert, der seine Zins- und Tilgungsleistungen ordnungsgemäß bedient. Um einen Verwertungszustand herbeizuführen, muss es zu Kapitaldienststörungen kommen. Hier wird in den Medien gerne absolute Hetzjagd betrieben, die nicht mehr feierlich ist.
Mal zum Verlgeich, in Holland ist das Recht zum Kreditverkauf jeglicher Art im BGB geregelt und mittlerweile hat in D ja auch der BGH entschieden, dass das Bankgeheimnis den Verkauf nicht hindert.  




So sieht es aus.
Was teilweise passiert ist: Der neue Darlehensinhaber ist wesentlich unangenehmer als die bisherige Hausbank.....aber deshalb kann er nicht grundlos die Hütte zwangsversteigern.
Plusminus, Monitor, WISO und wie sie alle heißen werden eben immer reisserischer, bald sind die Gebühren völlig sinnlos, einzig die fehlende Werbung unterscheidet ARD/ZDF von BIZZ und Co.

@ElStefano
Ist Dir irgendwie langweilig, oder was ist mit Dir los?
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Paramounti schrieb:
ich bin vor allem stark von Plus Minus enttäuscht. Die Beziehen sich ja auf den Clemente Artikel, aber haben ihn anscheinend nicht richtig gelesen oder verstanden.

Zu mal dieser Artikel auch z.B. fragwürdig ist. Allein die Aussage, dass offen bleibt, dass eventuell 399 gilt wenn das Bankgeheimnis seine Grundlage in Ziff 2 Abs. 1 der AGB findet? Der BGH hat mehrfach betont, dass die Aufnahme nur deklaratorische Wirkung hat    


ich kann Dir versichern, dass es niemanden gibt, der Dir einen Vollstreckungstitel besorgen kann, wenn der Schuldner ordnungsgemäß seinen Darlehenszins tilgt.

Es geht also um Leute, die ihren Zinssatz nicht bedienen können, dann aber haben die  Banken nicht die Riesenschuld, oder? Nur zur Klarstellung ich arbeite nicht bei einer Bank.

Gruß
concordia-eagle
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pipapo schrieb:
ElStefano schrieb:
MITNICHTEN!!!
Hier schreit wohl ein Bänker

Du weißt nicht sicher ob du Banker bist?
Oder weshalb schreist du?
Sonst tut das nämlich niemand in diesem Thread...
naja...ich glaub du bist Mod..oh weh...wenn dus so nennen willst...null Problemo...schrei ich die Leute eben wach...obwohl hier viele weiterschlafen  ,-)
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Eintracht-Laie schrieb:
@ElStefano
Ist Dir irgendwie langweilig, oder was ist mit Dir los?
...ich stell ne Sache gerade und du wirfst mir LW vor   ...ich glaub du sollst nicht von dir aus andere...und pssssssst wenn man keine Ahnung hat  
...und da du ja LW hast...lade dich morgen früh um 10:15 uffs Gericht ein da wird so ein +- Fall behandelt...
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ElStefano schrieb:
Paramounti schrieb:

und bei welcher bank bekommst du dann ein darlehen? bei keiner!
auch wenn die darlehensforderung verkauft wird, ist mal eindeutig, dass keinem was passiert, der seine Zins- und Tilgungsleistungen ordnungsgemäß bedient. Um einen Verwertungszustand herbeizuführen, muss es zu Kapitaldienststörungen kommen.Hier wird in den Medien gerne absolute Hetzjagd betrieben, die nicht mehr feierlich ist
MITNICHTEN!!!
Hier schreit wohl ein Bänker   Mein Kumpel=Schuldnerberater bei der Caritas betreut gerade zwei Hausbesitzer die ordentlich ihre Kredite bedient haben und durch "Hedgefonds" so wie bei +- gezeigt in die Knie gewzungen wurden.  
Und immer wenn so Schweinereien aufgezeigt werden sinds die bösen Medien... ohne die würde der Sumpf nur noch grösser werden.
Immer schön bei der Wahrheit bleiben!!!


Definiere "in die Knie gezwungen wurden". Haben sie während der Zinsbindungsfrist wirklich alle Raten bezahlt und wurde trotzdem verwertet bzw. soll verwertet werden? Oder ist es nicht doch so, dass Leistungsrückstände vorliegen oder die Zinsbindung ausgelaufen ist?

Die klagen gibt es häufiger, ja! Aber sollten sie gegen die Forderungsabtretung klagen, hätten sie die Kohle sparen können.
Klagen sie gegen die Verwertungsmaßnahme wegen Unbilligkeit o.ä. muss man sich den Sachverhalt anschauen.

Aber trotzdem gilt nach geltender Rechtslage
- Abtretung ist wirksam, dass Bankgeheimnis oder BdSG hindern nicht
- Für eine Verwertung während der Zinsbindung bedarf es Leistungsrückstände
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Paramounti schrieb:
Definiere "in die Knie gezwungen wurden". Haben sie während der Zinsbindungsfrist wirklich alle Raten bezahlt und wurde trotzdem verwertet bzw. soll verwertet werden? Oder ist es nicht doch so, dass Leistungsrückstände vorliegen oder die Zinsbindung ausgelaufen ist?

Die klagen gibt es häufiger, ja! Aber sollten sie gegen die Forderungsabtretung klagen, hätten sie die Kohle sparen können.
Klagen sie gegen die Verwertungsmaßnahme wegen Unbilligkeit o.ä. muss man sich den Sachverhalt anschauen.

Aber trotzdem gilt nach geltender Rechtslage
- Abtretung ist wirksam, dass Bankgeheimnis oder BdSG hindern nicht
- Für eine Verwertung während der Zinsbindung bedarf es Leistungsrückstände


Hallo Paramounti,

Ich habe  jetzt extra nochmal bei meinem Kumpel angerufen und es sieht folgendermassen aus:
Fall 1 Zinsbindung läuft dieses Jahr aus. Während des Vertrages gab es vor einigen Jahren mal Probleme mit der Rückzahlung.
Fall 2 Zinsbindung läuft noch 2 Jahre, Zins und Tilgung wurden immer einwandfrei durch Einzugsermächtigung fristgerecht bedient.

Eine allg. Frage.

Aus Kostenersparnis wurde eine Grundschuld vom Verkäufer durch den Käufer übernommen d.h. Haus wurde bei der Bank nach Abzug von EK zu 200.000 € finanziert die Grundschuld beläuft sich aber auf 215.000 €.
Hier erklärte die Bank im Falle der Nichtzahlung von Zins und Tilgung darf die Bank "nur" den Restwert einfordern d.h. was bis zum Tag der Forderung nach Abzug von bisher geleisteter Tilgung und Zins noch offen steht.

1. Stimmt dies?
2. Kommt hier nicht noch entgangener Zins hinzu? ist ja quasi wie bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredites wo ja von den Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird.

Im Übrigen habe ich Eure Antworten mal an meinen Kumpel weitergeleitet.
Desweiteren mal an +- und um Stellungsnahme gebeten.

...und Sorry für "schreien" ...hast gut reagiert  
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Ich freu mich schon so auf die nächste Sau, die ElStefano durchs Dorf treibt.

DA (Banker)
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Dortelweil-Adler schrieb:
Ich freu mich schon so auf die nächste Sau, die ElStefano durchs Dorf treibt. DA (Banker)
Die kommt Morsche früh  
was soll das in der ( ) bedeuten...dein Traum  
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ElStefano schrieb:
Häuslefinanzierer...ACHTUNG!

cool!
Stefano hat jetz n Haus!
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Also grundsätzlich ist die Grundschuld nicht an den Kredit gebunden. Jedoch müssen bei Privatpersonen insbesondere separate Sicherungszweckerklärungen unterzeichnet werden, die die Grundschuld für die Bank erst mit dem Kredit verbinden. Liegt diese nicht vor, kann nicht mal die finanzierende Bank bedingungslos auf das Haus zugreifen. Noch schwieriger wird es m.E. bei dem geschilderten Fall. Ohne Zweckerklärung dürfte die Verwertung für den Forderungskäufer schwer, zumal jeder getilgte Anteil zur Eigentümergrundschuld wird. Die Bank kann dann maximal den offenen Darlehensbetrag zzgl. Verzugszinsen fordern und wie HG schon schrieb, auch nur im Verzugsfall. Mir ist in meiner Bankpraxis ein derartiger Fall noch nicht untergekommen. Ich denke Verallgemeinerung bringt da wenig.

Grüße
SGE-Papa
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59 schrieb:
ElStefano schrieb:
Häuslefinanzierer...ACHTUNG!

cool!
Stefano hat jetz n Haus!
eins... ,-)


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