Konkret geht es um meinen Sohn.Der " Bub" hat sein Studium sehr gut abgeschlossen und unmittelbar danach( 1.12. 07) seinen Zivildienst begonnen. Jetzt hat er ein verbindl. Stellenangebot, allerdings gilt dieses Angebot lediglich dann, wenn er dort zum 1.2.08 anfangen kann. Ein entsprechendes Schreiben hat die Fa. zur Vorlage bei der " Zivi-Stelle" ausgehändigt. Jetzt geht der Hickhack los. Zunächst sah es relativ gut aus, jetzt stellt man sich aber doch wieder quer. Kernaussage: " Ein vorzeitiges Ende des Zivild. sei frühestens nach 6 Monaten möglich". Da wäre die Stelle aber natürlich weg.
Jetzt is wohl der " Baba " gefordert und muß schriftl. Druck machen. Meine Kernaussage wird u.a. sein , daß durch den Zivildienst keine Nachteile entstehen dürfen und entsprechende Regressforderungen wohl unvermeidlich sein werden.
Wer kennt sich insoweit aus und kann mir Hinweise zur Rechtslage geben.
das bundesamt für zivildienst ist einer der unbeweglichsten haufen, die mir je untergekommen sind. einen freund von mir haben sie damals, nach dem abitur vor elf jahren, wieder aus einer begonnenen ausbildung herausgezogen, obwohl er diese nur begonnen hatte, weil sie ihn zuvor nicht eingezogen hatten. da hat selbst die intervention eines bekannten bundestagsabgeordneten nichts geholfen. vieleicht hat sich in den letzzten zehn jahren etwas in dem laden getan, darauf wetten würde ich allerdings nicht.
Also er hat gerade erst seinen Zivi angefangen und befindet sich auch nichtmehr in der Ausbildung? (Studium ist ja abgeschlossen).
Und hat jetzt einen Job mit gut Knete vor der Nase und will nicht mehr Zivi sein? Verständlich, aber da geht es wohl nur mit Goodwill der Zivistelle. Welcher Rechtsanspruch sollte da bestehen???
Bei Leuten die Ihre Ausbildungsstelle in Aussicht haben, könnte ich es ja noch verstehen, aber bei einem stinknormalen Job?
Irgendwie fehlt da doch ein Detail in der Story, oder? Welche Regressforderungen willst Du den stellen, jeder der Zivi oder Bund macht verliert doch Kohle. Die Linie "Ich habe aber keinen Bock auf Zivi, den ich will Kohle verdienen" dürfte schwer vermittelbar sein.
Aber halte uns auf dem Laufenden, den Trick wie man da raus kommt dürfte einige interessieren!
Eintracht-Laie schrieb: Also er hat gerade erst seinen Zivi angefangen und befindet sich auch nichtmehr in der Ausbildung? (Studium ist ja abgeschlossen).
Und hat jetzt einen Job mit gut Knete vor der Nase und will nicht mehr Zivi sein? Verständlich, aber da geht es wohl nur mit Goodwill der Zivistelle. Welcher Rechtsanspruch sollte da bestehen???
Bei Leuten die Ihre Ausbildungsstelle in Aussicht haben, könnte ich es ja noch verstehen, aber bei einem stinknormalen Job?
Irgendwie fehlt da doch ein Detail in der Story, oder? Welche Regressforderungen willst Du den stellen, jeder der Zivi oder Bund macht verliert doch Kohle. Die Linie "Ich habe aber keinen Bock auf Zivi, den ich will Kohle verdienen" dürfte schwer vermittelbar sein.
Aber halte uns auf dem Laufenden, den Trick wie man da raus kommt dürfte einige interessieren!
Den Trick suche ich ja selbst noch. Es hat sich um ein Fachhochschulstudium gehandelt. Er war als bereits während des Studiums bei der gleichen Fa. beschäftigt, die ihm jetzt das Angebot zum 1.2.08 gemacht hat. Nach dem Studium erfolgte keine direkte Übernahme, er hat sich bis zum Beginn des Studiums 2 Wochen arbeitslos gemeldet.Allerdings hat die Fa. Wort gehalten. Sobald eine geeignete Stelle frei wird - nämlich jetzt zum 1.2.08- bekommt er das Angebot.
Allerdings wird das kaum möglich sein. Selbst nach 6 Monaten ist da ausserordentlich schwer... Anders wäre es, hätte er die Stelle schon vorher gehabt, dann steht sie im rechtlich auch nach dem Zivi zu. Aber so...
Ich würde irgendwas mit der nicht mehr existierenden allgemeinen Wehrpflicht versuchen. Es ist ja wohl heute so, dass nur noch ein kleiner Teil der eigentlich Wehrpflichtigen (da steckt das Wort Pflicht drin) überhaupt herangezogen wird. In den 80ern waren wir damals eine Wehrpflichtarmee mit (kann sein dass ich mich täusche) insgesamt einer halben Million Soldaten, davon mehr als die Hälfte Wehrpflichtige. Heute muss kaum mehr jemand zum Militär bzw. Ersatzdienst leisten. Ich würde versuchen mit 'gleiches Recht für alle' zu argumentieren und mit der Arbeitslosenquote und den Kosten, die dem Staat nach dem Wehrdienst drohen, wenn dein Sohnemann dann wieder arbeitslos ist. Auch beim Staat gilt: wenn man Denen an die Brieftasche will (zugegeben, hier zwei unterschiedliche Fächer), dann zucken die doch schon mal etwas heftiger zusammen und werden auf einmal beweglich.
Wehrheimer_Adler schrieb: Ich würde irgendwas mit der nicht mehr existierenden allgemeinen Wehrpflicht versuchen. Es ist ja wohl heute so, dass nur noch ein kleiner Teil der eigentlich Wehrpflichtigen (da steckt das Wort Pflicht drin) überhaupt herangezogen wird. In den 80ern waren wir damals eine Wehrpflichtarmee mit (kann sein dass ich mich täusche) insgesamt einer halben Million Soldaten, davon mehr als die Hälfte Wehrpflichtige. Heute muss kaum mehr jemand zum Militär bzw. Ersatzdienst leisten. Ich würde versuchen mit 'gleiches Recht für alle' zu argumentieren und mit der Arbeitslosenquote und den Kosten, die dem Staat nach dem Wehrdienst drohen, wenn dein Sohnemann dann wieder arbeitslos ist. Auch beim Staat gilt: wenn man Denen an die Brieftasche will (zugegeben, hier zwei unterschiedliche Fächer), dann zucken die doch schon mal etwas heftiger zusammen und werden auf einmal beweglich.
Es ist und bleibt ein Zwangsdienst. Wirklich gerecht ist es nicht, aber vom Gesetz ausreichend gedeckt. Ansonsten kannst du davon ausgehen, dass sich schon lange jemand hochgeklagt hätte. Wäre der Zivi im letzten Monat seines Dienstes, wäre es sicher möglich was zu bewegen, aber so wird das nix. Hätte er den Job schon vorher gehabt, hätte er zwar seinen Zivi dennoch machen müssen, aber ihm hätte deswegen nicht gekündigt werden dürfen.
Er könnte anbieten, den Rest des Zivildienstes über mehrere Jahre verteilt (Man muss sich glaube ich auf 10 Jahre verpflichten) in vierzehntägigem Abstand z.B. beim THW, ASB o.ä. abzuleisten. Mehr wird wohl nicht drin sein ...
Danke für Eure bisherigen Beiträge. Habe eben über die Rechtsschutzversicherung eine telef. Auskunft einer Anwältin eingeholt: Die spontane Antwort der Dame war, daß kein Rechtsanspruch bestehen würde.Solche Probleme habe jeder Mensch.Gesetzliche Ausnahmeregelungen wären z. B. die Vertretung auf dem elterlichen( Bauern-) Hof wegen Erkrankung des Vaters. Wo leben wir denn , dieses Problem der Krankheitsvertretung hat auch jeder Bauer
Aber - so die Anwältin weiter-es gäbe einen Ermessensspielraum.
Auch wenn ich keinen Bauernhof habe, wird es trotzdem versucht.Das Schreiben ist fixiert und geht raus................
Wenn es nicht funktionieren sollte , werde ich dafür Sorge tragen, daß mein Sohn dort keinen Finger mehr krum macht. Solche Regelungen oder Ablehnungen würden ihn definitiv psychisch krank machen
Babbas Schreiben hatte Erfolg. Mein Sohn wird ausgemustert.
Insofern möchte ich alle jungen Leute/ Zivis ermuntern. Kämpfen lohnt sich.
Ihr müßt konkret und evtl. etwas spektakulär aufzeigen, daß Ihr arbeislos / Sozialfall werdet, wenn Ihr das verbindl. Beschäftigungsangebot wegen des Zivildienstes nicht annehmen könnt.
Die maßgebende Zivi-Stelle hat den entsprechenden Ermssensspielraum!!!!!
Kommt jetzt wohl zu spät und ich war - ehrlich gesagt - zu faul, um alles durchzulesen: In solchen Angelegenheiten lohnt es sich wohl den Regionalbeauftragten/Obmann zu kontaktieren. Sowas lernt man dann auf der Zivischule (wo ich, btw. in Kalrsruhe gleich mehrere Eintracht Fans kennengelernt habe^^), doch wenn man es da dann lernt, ist es meistens zu spät!
Babbas Schreiben hatte Erfolg. Mein Sohn wird ausgemustert.
Insofern möchte ich alle jungen Leute/ Zivis ermuntern. Kämpfen lohnt sich.
Ihr müßt konkret und evtl. etwas spektakulär aufzeigen, daß Ihr arbeislos / Sozialfall werdet, wenn Ihr das verbindl. Beschäftigungsangebot wegen des Zivildienstes nicht annehmen könnt.
Die maßgebende Zivi-Stelle hat den entsprechenden Ermssensspielraum!!!!!
Das überracht mich etwas.
Aus meiner Zeit habe ich in Erinnerung, daß zwingende Gründe vorliegen müssen (z.B. Übernahme des elterlichen Betriebes wegen Krankheit des Vaters o.ä.). Wenn dein Sohn sein Studium mit guten Ergebnnissen beendet hat, ist es nicht unbedingt nachvollziehbar, daß er nach Beendigung des Zivildienstes arbeitslos sein soll. Ich hätte mir vorstellen können, daß ihm auferlegt wird, als Ausgleich für den abgebrochenen Zivildienst noch einige Zeit z.B. an den Wochenenden in einer alternativen Einrichtung tätig zu sein.
Er wurde ohne Auflagen und Bedingungen ausgemustert. Ich denke es liegt an dem traurigen Umstand, daß heute BWL er ( bestimmt auch andere Zweige) evtl. trotz sehr gutem Abschluß nicht soooo einfach eine Anstellung bekommen. Evtl. ist außerdem das Angebot an Zivis- mangels gefundener Ausbildungsstelle - auch noch relativ groß.
Keine Ahnung. Wichtig aber für alle entsprechenden Fälle: Laßt Euch nicht vordergründig ( mündlich) abwimmeln. Macht es schriftlich per Einschreiben( Rückschein) mit einer Argumentation im o.g. Sinne.
der erfolg lieg aber mMn ausschließlich daran, dass die gelder für die besoldung zu knapp sind und deshalb derzeit gerne ausgemustert wird - aus reinen kostenersparnisgründen.
ihr habt also glücklicherweise einen guten zeitpunkt erwischt, zu dem eure hartnäckigkeit belohnt werden konnte. vor 5 jahren noch hätten in der exakt gleiche situation keine 10 briefe per einschreiben mit rückschein etwas gebracht, da bin ich mir sicher.
es ist ja schon seit monaten davon zu lesen, dass in manchen kreiswehrersatzämter schlichtweg nach anfangsbuchstaben des nachnamens ausgemustert wird. das wird natürlich nicht eingestanden und ich meine mich auch zu erinnern, dass erst kürzlich jemand letztinstanzlich vor dem bundesgerichtshof gescheitert ist mit seiner klage, dass die gerechtigkeit nicht mehr sicher gestellt wäre. wenn sie dem ersten recht geben würden, würde ja auch das ganze wehr- und ersatzdienstsystem auf einen schlag zusammenbrechen...
Jetzt hat er ein verbindl. Stellenangebot, allerdings gilt dieses Angebot lediglich dann, wenn er dort zum 1.2.08 anfangen kann.
Ein entsprechendes Schreiben hat die Fa. zur Vorlage bei der " Zivi-Stelle" ausgehändigt.
Jetzt geht der Hickhack los. Zunächst sah es relativ gut aus, jetzt stellt man sich aber doch wieder quer. Kernaussage: " Ein vorzeitiges Ende des Zivild. sei frühestens nach 6 Monaten möglich". Da wäre die Stelle aber natürlich weg.
Jetzt is wohl der " Baba " gefordert und muß schriftl. Druck machen. Meine Kernaussage wird u.a. sein , daß durch den Zivildienst keine Nachteile entstehen dürfen und entsprechende Regressforderungen wohl unvermeidlich sein werden.
Wer kennt sich insoweit aus und kann mir Hinweise zur Rechtslage geben.
Danke für Eure Hilfe.
vieleicht hat sich in den letzzten zehn jahren etwas in dem laden getan, darauf wetten würde ich allerdings nicht.
gruß von
henk
Und hat jetzt einen Job mit gut Knete vor der Nase und will nicht mehr Zivi sein? Verständlich, aber da geht es wohl nur mit Goodwill der Zivistelle.
Welcher Rechtsanspruch sollte da bestehen???
Bei Leuten die Ihre Ausbildungsstelle in Aussicht haben, könnte ich es ja noch verstehen, aber bei einem stinknormalen Job?
Irgendwie fehlt da doch ein Detail in der Story, oder?
Welche Regressforderungen willst Du den stellen, jeder der Zivi oder Bund macht verliert doch Kohle. Die Linie "Ich habe aber keinen Bock auf Zivi, den ich will Kohle verdienen" dürfte schwer vermittelbar sein.
Aber halte uns auf dem Laufenden, den Trick wie man da raus kommt dürfte einige interessieren!
Den Trick suche ich ja selbst noch.
Es hat sich um ein Fachhochschulstudium gehandelt. Er war als bereits während des Studiums bei der gleichen Fa. beschäftigt, die ihm jetzt das Angebot zum 1.2.08 gemacht hat.
Nach dem Studium erfolgte keine direkte Übernahme, er hat sich bis zum Beginn des Studiums 2 Wochen arbeitslos gemeldet.Allerdings hat die Fa. Wort gehalten. Sobald eine geeignete Stelle frei wird - nämlich jetzt zum 1.2.08- bekommt er das Angebot.
http://www.forum-wehrpflicht.de/bereich.php?bereich=Zivildienst
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=51&sid=0312d16a993949ae91b67482df42163a
Ein guter Anwalt auf dem Gebiet ist meines Wissens:
http://anwaltauskunft.de/anwaltsuche+8fb06948e1e830ddc2d2199ce995ac42
In den 80ern waren wir damals eine Wehrpflichtarmee mit (kann sein dass ich mich täusche) insgesamt einer halben Million Soldaten, davon mehr als die Hälfte Wehrpflichtige. Heute muss kaum mehr jemand zum Militär bzw. Ersatzdienst leisten.
Ich würde versuchen mit 'gleiches Recht für alle' zu argumentieren und mit der Arbeitslosenquote und den Kosten, die dem Staat nach dem Wehrdienst drohen, wenn dein Sohnemann dann wieder arbeitslos ist. Auch beim Staat gilt: wenn man Denen an die Brieftasche will (zugegeben, hier zwei unterschiedliche Fächer), dann zucken die doch schon mal etwas heftiger zusammen und werden auf einmal beweglich.
Es ist und bleibt ein Zwangsdienst. Wirklich gerecht ist es nicht, aber vom Gesetz ausreichend gedeckt. Ansonsten kannst du davon ausgehen, dass sich schon lange jemand hochgeklagt hätte. Wäre der Zivi im letzten Monat seines Dienstes, wäre es sicher möglich was zu bewegen, aber so wird das nix. Hätte er den Job schon vorher gehabt, hätte er zwar seinen Zivi dennoch machen müssen, aber ihm hätte deswegen nicht gekündigt werden dürfen.
Habe eben über die Rechtsschutzversicherung eine telef. Auskunft einer Anwältin eingeholt:
Die spontane Antwort der Dame war, daß kein Rechtsanspruch bestehen würde.Solche Probleme habe jeder Mensch.Gesetzliche Ausnahmeregelungen wären z. B. die Vertretung auf dem elterlichen( Bauern-) Hof wegen Erkrankung des Vaters.
Wo leben wir denn , dieses Problem der Krankheitsvertretung hat auch jeder Bauer
Aber - so die Anwältin weiter-es gäbe einen Ermessensspielraum.
Auch wenn ich keinen Bauernhof habe, wird es trotzdem versucht.Das Schreiben ist fixiert und geht raus................
Wenn es nicht funktionieren sollte , werde ich dafür Sorge tragen, daß mein Sohn
dort keinen Finger mehr krum macht.
Solche Regelungen oder Ablehnungen würden ihn definitiv psychisch krank machen
Wäre der Zivi im letzten Monat würde das Problem doch garnicht bestehen, oder? Da die Stelle ja zum 01.02.08 wäre
zu dem Zeitpunkt meine ich.
Babbas Schreiben hatte Erfolg. Mein Sohn wird ausgemustert.
Insofern möchte ich alle jungen Leute/ Zivis ermuntern. Kämpfen lohnt sich.
Ihr müßt konkret und evtl. etwas spektakulär aufzeigen, daß Ihr arbeislos / Sozialfall werdet, wenn Ihr das verbindl. Beschäftigungsangebot wegen des Zivildienstes nicht annehmen könnt.
Die maßgebende Zivi-Stelle hat den entsprechenden Ermssensspielraum!!!!!
Das überracht mich etwas.
Aus meiner Zeit habe ich in Erinnerung, daß zwingende Gründe vorliegen müssen (z.B. Übernahme des elterlichen Betriebes wegen Krankheit des Vaters o.ä.).
Wenn dein Sohn sein Studium mit guten Ergebnnissen beendet hat, ist es nicht unbedingt nachvollziehbar, daß er nach Beendigung des Zivildienstes arbeitslos sein soll.
Ich hätte mir vorstellen können, daß ihm auferlegt wird, als Ausgleich für den abgebrochenen Zivildienst noch einige Zeit z.B. an den Wochenenden in einer alternativen Einrichtung tätig zu sein.
Er wurde ohne Auflagen und Bedingungen ausgemustert.
Ich denke es liegt an dem traurigen Umstand, daß heute BWL er ( bestimmt auch andere Zweige) evtl. trotz sehr gutem Abschluß nicht soooo einfach eine Anstellung bekommen.
Evtl. ist außerdem das Angebot an Zivis- mangels gefundener Ausbildungsstelle - auch noch relativ groß.
Keine Ahnung. Wichtig aber für alle entsprechenden Fälle: Laßt Euch nicht vordergründig ( mündlich) abwimmeln.
Macht es schriftlich per Einschreiben( Rückschein) mit einer Argumentation im o.g. Sinne.
der erfolg lieg aber mMn ausschließlich daran, dass die gelder für die besoldung zu knapp sind und deshalb derzeit gerne ausgemustert wird - aus reinen kostenersparnisgründen.
ihr habt also glücklicherweise einen guten zeitpunkt erwischt, zu dem eure hartnäckigkeit belohnt werden konnte. vor 5 jahren noch hätten in der exakt gleiche situation keine 10 briefe per einschreiben mit rückschein etwas gebracht, da bin ich mir sicher.
es ist ja schon seit monaten davon zu lesen, dass in manchen kreiswehrersatzämter schlichtweg nach anfangsbuchstaben des nachnamens ausgemustert wird.
das wird natürlich nicht eingestanden und ich meine mich auch zu erinnern, dass erst kürzlich jemand letztinstanzlich vor dem bundesgerichtshof gescheitert ist mit seiner klage, dass die gerechtigkeit nicht mehr sicher gestellt wäre.
wenn sie dem ersten recht geben würden, würde ja auch das ganze wehr- und ersatzdienstsystem auf einen schlag zusammenbrechen...
gruß von
henk