Habe ein Problem mit meinem Auto. Und zwar geht es um folgendes. Ich habe einen Renault Megane im Oktober 2006 als Neuwagen gekauft! Nach rund 3 Monaten trat ein kleines Problem auf. Die Armaturenbeleuchtung ist ab und an nicht funktionstüchtig! Ich war wegen diesem Fall jetzt schon 6-mal in der Werkstatt. Leider bisher immer ohne Erfolg! Mittlerweile ist das ganze Problem schon ein Jahr und keine Lösung in Sicht.
Kann mir einer Sagen was ich für rechte habe? Also ich meine ich habe etwas gelesen dass ich das Auto zurückgeben kann und mir der Händler den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss. Ist da was dran?
Vielleicht weiß einer von euch da ja etwas Genaueres!
Habe ein Problem mit meinem Auto. Und zwar geht es um folgendes. Ich habe einen Renault Megane im Oktober 2006 als Neuwagen gekauft! Nach rund 3 Monaten trat ein kleines Problem auf. Die Armaturenbeleuchtung ist ab und an nicht funktionstüchtig! Ich war wegen diesem Fall jetzt schon 6-mal in der Werkstatt. Leider bisher immer ohne Erfolg! Mittlerweile ist das ganze Problem schon ein Jahr und keine Lösung in Sicht.
Kann mir einer Sagen was ich für rechte habe? Also ich meine ich habe etwas gelesen dass ich das Auto zurückgeben kann und mir der Händler den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss. Ist da was dran?
Vielleicht weiß einer von euch da ja etwas Genaueres!
Gruß und Danke schon mal im Voraus
Bauer1980
Grundsätzlich ja. Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Nacherfüllungsversuche des Händlers ohne Erfolg blieben.
Allerdings bekommst du nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern musst dir die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen(du hast den Wagen ja eineige Zeit genutzt und darum ist er nun weniger wert als ein Neuwagen). Das sind pro gefahrenen Kilometer ein paar Cent, irgendwas zwischen 15 und 20 Cent pro KM.
Laut BGB kannst Du Wandlung verlangen, wenn nach dem 3. Nachbesserungsversuch der Mangel nicht behoben wurde! (Wenn ich das richtig in Erinnerung habe....). Aber wird haben ja ein paar Rechtsverdreher hier im Forum, die sich sicher noch äußern werden....
Basaltkopp schrieb: Laut BGB kannst Du Wandlung verlangen, wenn nach dem 3. Nachbesserungsversuch der Mangel nicht behoben wurde! (Wenn ich das richtig in Erinnerung habe....). Aber wird haben ja ein paar Rechtsverdreher hier im Forum, die sich sicher noch äußern werden....
Klingt so, als hättest du ein nicht gerade aktuelles BGB. Wandlung existiert so nicht mehr. Es ist durch die Einräumung eines Rücktrittsrechts ersetzt worden. Und es sind nur noch 2 Nachbesserungsversuche, die dem Schuldner in jedem Fall zustehen. Und meinen Beitrag scheinst du auch übersehen zu haben.
Den hatte ich nicht übersehen. Du hattest allerdings nicht angeben, wieoft man nachbessern lassen muss, bevor man vom Kaufvertrag zurücktreten kann (das meinte ich auch mit Wandlung, da habe ich ich falsch ausgedrückt).
Basaltkopp schrieb: Den hatte ich nicht übersehen. Du hattest allerdings nicht angeben, wieoft man nachbessern lassen muss, bevor man vom Kaufvertrag zurücktreten kann (das meinte ich auch mit Wandlung, da habe ich ich falsch ausgedrückt).
Stimmt, hatte ich vergessen. Naja, jedenfalls keine 6 Mal, das ist definitiv sicher. Aber 2 mal sind es derzeit. Rechnet man die ursprüngliche Erfüllung(sversuch) hinzu, dann drei.
Habe ein Problem mit meinem Auto. Und zwar geht es um folgendes. Ich habe einen Renault Megane im Oktober 2006 als Neuwagen gekauft! Nach rund 3 Monaten trat ein kleines Problem auf. Die Armaturenbeleuchtung ist ab und an nicht funktionstüchtig! Ich war wegen diesem Fall jetzt schon 6-mal in der Werkstatt. Leider bisher immer ohne Erfolg! Mittlerweile ist das ganze Problem schon ein Jahr und keine Lösung in Sicht.
Kann mir einer Sagen was ich für rechte habe? Also ich meine ich habe etwas gelesen dass ich das Auto zurückgeben kann und mir der Händler den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss. Ist da was dran?
Vielleicht weiß einer von euch da ja etwas Genaueres!
Gruß und Danke schon mal im Voraus
Bauer1980
Grundsätzlich ja. Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Nacherfüllungsversuche des Händlers ohne Erfolg blieben.
Allerdings bekommst du nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern musst dir die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen(du hast den Wagen ja eineige Zeit genutzt und darum ist er nun weniger wert als ein Neuwagen). Das sind pro gefahrenen Kilometer ein paar Cent, irgendwas zwischen 15 und 20 Cent pro KM.
Vom Ansatz her richtig, leider dann aber unvollständig bis falsch. Neben dem Recht auf Rücktritt existiert das Recht auf Kaufpreisminderung sowie Neulieferung. Der Gebrauchsabzug beträgt 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer, vergessen wurde, dass hiergegen die Verzinsung des Kaufpreises (4 Prozent pro Jahr) gerechnet werden muss. Bei ernsthaftem Interesse gerne per PN an Pedrogranata, HeinzGründel oder mich wenden.
Kommt doch auch immer auf die Werkstatt, bzw. den Händler an.
Wenn Du Erstkunde bist, gibt es ja sicherlich immer wieder die Versuche, den Kunden zu vertrösten.
Bei mir war es vor Jahren ein Citröen C 8.
Nach 11 Monaten mit lächerlichen 9000 gefahrenen Kilometern ( normal fahre ich mit so nem Wagen 35.000 im Jahr ) hab ich die Kiste zurückgegeben.
Der Händler hat zwar geschluckt, aber da ich vorher schon 5 Autos dort gekauft hatte ( danach auch wieder 2 ) ging die Sache unproblematisch über die Bühne.
Bauer1980 schrieb: Ich habe jetzt mein3 Auto bei dem Händler. Meine Famielie kauft schon 25 Jahre dort das Auto. Und derzeit haben wir 4 Autos von dem Händler!
Habe ein Problem mit meinem Auto. Und zwar geht es um folgendes. Ich habe einen Renault Megane im Oktober 2006 als Neuwagen gekauft! Nach rund 3 Monaten trat ein kleines Problem auf. Die Armaturenbeleuchtung ist ab und an nicht funktionstüchtig! Ich war wegen diesem Fall jetzt schon 6-mal in der Werkstatt. Leider bisher immer ohne Erfolg! Mittlerweile ist das ganze Problem schon ein Jahr und keine Lösung in Sicht.
Kann mir einer Sagen was ich für rechte habe? Also ich meine ich habe etwas gelesen dass ich das Auto zurückgeben kann und mir der Händler den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss. Ist da was dran?
Vielleicht weiß einer von euch da ja etwas Genaueres!
Gruß und Danke schon mal im Voraus
Bauer1980
Grundsätzlich ja. Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Nacherfüllungsversuche des Händlers ohne Erfolg blieben.
Allerdings bekommst du nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern musst dir die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen(du hast den Wagen ja eineige Zeit genutzt und darum ist er nun weniger wert als ein Neuwagen). Das sind pro gefahrenen Kilometer ein paar Cent, irgendwas zwischen 15 und 20 Cent pro KM.
Vom Ansatz her richtig, leider dann aber unvollständig bis falsch. Neben dem Recht auf Rücktritt existiert das Recht auf Kaufpreisminderung sowie Neulieferung.
Hä? Was soll er mit einem beschädigten Wagen? Der Post ergab doch eigentlich recht deutlich, dass er kein Minderungsrecht geltend machen will, und das auch wenig Sinn macht. Und ob nun Neulieferung oder Rückgabe, das macht im Ergebnis keinen Unterschied, die Gebrauchsvorteile muss er sich ohnehin anrechnen lassen und einen neuen Wagen wird er auch brauchen. Aber im Zweifel wohl eher ein anderes Model. Ich hätte da jedenfalls kein Vertrauen mehr in das Model.
@Bauer: Wenn du schon jahrelang bei dem Händler kaufst wär's am besten, du sagst ihm, du hättest gerne einen neuen Wagen(ob nun gleiches Model[wohl eher nicht, ist ja jetzt schon was älter] oder ein anderes), und bekommst halt den Großteil des Kaufpreises erlassen, während du den jetzigen Wagen zurückgibst. Darauf wird der sich dann sicher einlassen, allein der guten Geschäftsbeziehungen wegen, die haben ja auch einen gewissen Wert. Also erstmal vernünftig miteinander reden, bevor du mit dem Anwalt drohst. Kannst du hinterher immer noch.
Der Gebrauchsabzug beträgt 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer, vergessen wurde, dass hiergegen die Verzinsung des Kaufpreises (4 Prozent pro Jahr) gerechnet werden muss.
Übrigens, imo gibt es auch noch andere Berechnungsformeln, bei den meisten wird noch die zu erwartende Gesamtlaufleistung berücksichtigt.
Aber letztlich ist das alles irrelevant, am besten, man einigt sich gütlich, ohne sich irgendwelche Formeln an den Kopp zu werfen.
Genau das mit dem einigen ist das Problem. Ich habe schon mit meinem Händler geredet. Und am letzten Freitag hatten wir uns nochmals zusammengesetzt. Und da hat er mir für meine Verhältnisse ein unrealistisches Angebot gemacht! Er hat mir noch 11.000€ geboten für das Auto. Das Auto hatte beim kauf einen Listenpreis von 19.500€ !!! Und damit werd ich mich auf keinen Fall zufrieden geben!
Darum habe ich mich an euch gewannt. Und ich muss sagen wir immer mit erfolg!
Bauer1980 schrieb: Ich bin bis zum heutigen Tage genau 24.975 Km gefahren. Daraus wird auch der preis errechnet wenn ich das alles richtig verstanden habe.
Es ist doch nicht zu hoch gegriffen bei einem Diesel eine "Laufzeit" von 200.000Km anzusetzen oder?
Kommt zwar aufs genaue Model mit an, aber ich denke mal nicht. Also ungefähr müsstest du dir so 2500€ als Gebrauchsvorteil abziehen lassen vom Kaufpreis, könnten auch 3000€ sein, aber ganz sicher keine 8.500€.
Den Schaden des Wertverlustes zum Neupreis durch die Benutzung/den Zeitablauf muss nun mal dein Händler tragen, nicht du. Du kannst ja nichts für den Mangel des Kfz.
Versuch das erstmal deinem Händler so klar zu machen, wenn er auf stur schaltet, dann hilft tatsächlich nur, dich an einen Anwalt zu wenden und Klage zu erheben. Aber wenn er schlau ist, läßt er's soweit nicht kommen, kostet ja nur Zeit, Geld und Nerven.
Habe ein Problem mit meinem Auto. Und zwar geht es um folgendes. Ich habe einen Renault Megane im Oktober 2006 als Neuwagen gekauft! Nach rund 3 Monaten trat ein kleines Problem auf. Die Armaturenbeleuchtung ist ab und an nicht funktionstüchtig! Ich war wegen diesem Fall jetzt schon 6-mal in der Werkstatt. Leider bisher immer ohne Erfolg! Mittlerweile ist das ganze Problem schon ein Jahr und keine Lösung in Sicht.
Kann mir einer Sagen was ich für rechte habe? Also ich meine ich habe etwas gelesen dass ich das Auto zurückgeben kann und mir der Händler den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss. Ist da was dran?
Vielleicht weiß einer von euch da ja etwas Genaueres!
Gruß und Danke schon mal im Voraus
Bauer1980
Grundsätzlich ja. Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Nacherfüllungsversuche des Händlers ohne Erfolg blieben.
Allerdings bekommst du nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern musst dir die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen(du hast den Wagen ja eineige Zeit genutzt und darum ist er nun weniger wert als ein Neuwagen). Das sind pro gefahrenen Kilometer ein paar Cent, irgendwas zwischen 15 und 20 Cent pro KM.
Vom Ansatz her richtig, leider dann aber unvollständig bis falsch. Neben dem Recht auf Rücktritt existiert das Recht auf Kaufpreisminderung sowie Neulieferung. Der Gebrauchsabzug beträgt 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer, vergessen wurde, dass hiergegen die Verzinsung des Kaufpreises (4 Prozent pro Jahr) gerechnet werden muss. Bei ernsthaftem Interesse gerne per PN an Pedrogranata, HeinzGründel oder mich wenden.
Genauso haben wir es bei unserem Peugeot gemacht, der in 18 Monaten ca. 10 mal für insgesamt rund 12 Wochen in der Werkstatt war. DAmals, 2004, hieß das aber auch noch Wandlung glaube ich. Oder war das unfachmännisch betitelt? Der hat mir sogar die nachträglich fremdeingebaute Standheizung bezahlt. DIe ganzen Beulen hat er aber abgezogen, fand ich angemessen, war ja auch nicht mein Geld.
Habe ein Problem mit meinem Auto.
Und zwar geht es um folgendes.
Ich habe einen Renault Megane im Oktober 2006 als Neuwagen gekauft! Nach rund 3 Monaten trat ein kleines Problem auf. Die Armaturenbeleuchtung ist ab und an nicht funktionstüchtig!
Ich war wegen diesem Fall jetzt schon 6-mal in der Werkstatt. Leider bisher immer ohne Erfolg!
Mittlerweile ist das ganze Problem schon ein Jahr und keine Lösung in Sicht.
Kann mir einer Sagen was ich für rechte habe?
Also ich meine ich habe etwas gelesen dass ich das Auto zurückgeben kann und mir der Händler den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss.
Ist da was dran?
Vielleicht weiß einer von euch da ja etwas Genaueres!
Gruß und Danke schon mal im Voraus
Bauer1980
Grundsätzlich ja. Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Nacherfüllungsversuche des Händlers ohne Erfolg blieben.
Allerdings bekommst du nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern musst dir die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen(du hast den Wagen ja eineige Zeit genutzt und darum ist er nun weniger wert als ein Neuwagen). Das sind pro gefahrenen Kilometer ein paar Cent, irgendwas zwischen 15 und 20 Cent pro KM.
Klingt so, als hättest du ein nicht gerade aktuelles BGB. Wandlung existiert so nicht mehr. Es ist durch die Einräumung eines Rücktrittsrechts ersetzt worden.
Und es sind nur noch 2 Nachbesserungsversuche, die dem Schuldner in jedem Fall zustehen.
Und meinen Beitrag scheinst du auch übersehen zu haben.
Stimmt, hatte ich vergessen. Naja, jedenfalls keine 6 Mal, das ist definitiv sicher. Aber 2 mal sind es derzeit. Rechnet man die ursprüngliche Erfüllung(sversuch) hinzu, dann drei.
Vom Ansatz her richtig, leider dann aber unvollständig bis falsch. Neben dem Recht auf Rücktritt existiert das Recht auf Kaufpreisminderung sowie Neulieferung.
Der Gebrauchsabzug beträgt 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer, vergessen wurde, dass hiergegen die Verzinsung des Kaufpreises (4 Prozent pro Jahr) gerechnet werden muss. Bei ernsthaftem Interesse gerne per PN an Pedrogranata, HeinzGründel oder mich wenden.
Wenn Du Erstkunde bist, gibt es ja sicherlich immer wieder die Versuche, den Kunden zu vertrösten.
Bei mir war es vor Jahren ein Citröen C 8.
Nach 11 Monaten mit lächerlichen 9000 gefahrenen Kilometern ( normal fahre ich mit so nem Wagen 35.000 im Jahr ) hab ich die Kiste zurückgegeben.
Der Händler hat zwar geschluckt, aber da ich vorher schon 5 Autos dort gekauft hatte ( danach auch wieder 2 ) ging die Sache unproblematisch über die Bühne.
Meine Famielie kauft schon 25 Jahre dort das Auto. Und derzeit haben wir 4 Autos von dem Händler!
Daher sollte es ja kein Prob sein!
Gruß
Hast Du das Auto gekauft oder geleast?
Hä?
Was soll er mit einem beschädigten Wagen?
Der Post ergab doch eigentlich recht deutlich, dass er kein Minderungsrecht geltend machen will, und das auch wenig Sinn macht.
Und ob nun Neulieferung oder Rückgabe, das macht im Ergebnis keinen Unterschied, die Gebrauchsvorteile muss er sich ohnehin anrechnen lassen und einen neuen Wagen wird er auch brauchen. Aber im Zweifel wohl eher ein anderes Model. Ich hätte da jedenfalls kein Vertrauen mehr in das Model.
@Bauer: Wenn du schon jahrelang bei dem Händler kaufst wär's am besten, du sagst ihm, du hättest gerne einen neuen Wagen(ob nun gleiches Model[wohl eher nicht, ist ja jetzt schon was älter] oder ein anderes), und bekommst halt den Großteil des Kaufpreises erlassen, während du den jetzigen Wagen zurückgibst.
Darauf wird der sich dann sicher einlassen, allein der guten Geschäftsbeziehungen wegen, die haben ja auch einen gewissen Wert.
Also erstmal vernünftig miteinander reden, bevor du mit dem Anwalt drohst. Kannst du hinterher immer noch.
Übrigens, imo gibt es auch noch andere Berechnungsformeln, bei den meisten wird noch die zu erwartende Gesamtlaufleistung berücksichtigt.
Aber letztlich ist das alles irrelevant, am besten, man einigt sich gütlich, ohne sich irgendwelche Formeln an den Kopp zu werfen.
Ich habe schon mit meinem Händler geredet. Und am letzten Freitag hatten wir uns nochmals zusammengesetzt. Und da hat er mir für meine Verhältnisse ein unrealistisches Angebot gemacht!
Er hat mir noch 11.000€ geboten für das Auto. Das Auto hatte beim kauf einen Listenpreis von 19.500€ !!!
Und damit werd ich mich auf keinen Fall zufrieden geben!
Darum habe ich mich an euch gewannt.
Und ich muss sagen wir immer mit erfolg!
Danke schon mal Gruß Bauer
Das ist schon Mal gut, denn sonst hätte es noch Hickhack mit der Öeasingfirma gegeben.
Habe auch unten Deinen Beitrag bzgl. der 11.000 Euro gelesen.
Wie viel Kilometer bist Du denn bisher mit dem Auto gefahren???????
Tausche ein " Ö " gegen ein " L " :neutral-face
Daraus wird auch der preis errechnet wenn ich das alles richtig verstanden habe.
Es ist doch nicht zu hoch gegriffen bei einem Diesel eine "Laufzeit" von 200.000Km anzusetzen oder?
Kommt zwar aufs genaue Model mit an, aber ich denke mal nicht.
Also ungefähr müsstest du dir so 2500€ als Gebrauchsvorteil abziehen lassen vom Kaufpreis, könnten auch 3000€ sein, aber ganz sicher keine 8.500€.
Den Schaden des Wertverlustes zum Neupreis durch die Benutzung/den Zeitablauf muss nun mal dein Händler tragen, nicht du. Du kannst ja nichts für den Mangel des Kfz.
Versuch das erstmal deinem Händler so klar zu machen, wenn er auf stur schaltet, dann hilft tatsächlich nur, dich an einen Anwalt zu wenden und Klage zu erheben. Aber wenn er schlau ist, läßt er's soweit nicht kommen, kostet ja nur Zeit, Geld und Nerven.
Genauso haben wir es bei unserem Peugeot gemacht, der in 18 Monaten ca. 10 mal für insgesamt rund 12 Wochen in der Werkstatt war. DAmals, 2004, hieß das aber auch noch Wandlung glaube ich. Oder war das unfachmännisch betitelt? Der hat mir sogar die nachträglich fremdeingebaute Standheizung bezahlt. DIe ganzen Beulen hat er aber abgezogen, fand ich angemessen, war ja auch nicht mein Geld.
DA