Eine klassische Haftpflicht zahlt nur wenn Du etwas beschädigst oder einen Schaden verursachst.
Helfen könnte Dir bei so einem Diebstahl außerhalb der eigenen vier Wände nur eine Hausratversicherung die Eigentum auf Urlaubsreisen mit abdeckt. Oder eine KFZ Versicherung die Sachen im Auto versichert. Evt. kommen noch gesonderte Kredikartenvereinbarungen infrage ("Wenn Sie den Artikel mit unserer Karte bezahlt haben....blabla") Aber ob das hier gilt?
Man sehen was die richtigen Versicherungsexperten im Forum sagen.
Eintracht-Laie schrieb: Eine klassische Haftpflicht zahlt nur wenn Du etwas beschädigst oder einen Schaden verursachst.
Helfen könnte Dir bei so einem Diebstahl außerhalb der eigenen vier Wände nur eine Hausratversicherung die Eigentum auf Urlaubsreisen mit abdeckt. Oder eine KFZ Versicherung die Sachen im Auto versichert. Evt. kommen noch gesonderte Kredikartenvereinbarungen infrage ("Wenn Sie den Artikel mit unserer Karte bezahlt haben....blabla") Aber ob das hier gilt?
Man sehen was die richtigen Versicherungsexperten im Forum sagen.
Du hast absolut recht. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen "einfachen Diebstahl" handelt. Also dass die Kamera nicht irgendwo eingeschlossen war. Da wird die Hausratvers. im Regelfall auch nicht leisten, da einfacher Diebstahl ausgeschlossen wird. Wobei es da auch Tarife gibt die den einfachen Diebstahl einschliessen. Die Haftpflichtversicherung wird da auf keinen Fall aufkommen.
Du wurdest aber nicht "ausgeraubt", sprich ein Messer vorgehalten oder Gewalt angedroht, sodass du die Kamera rausgeben musstest? Das wäre dann evtl. mit der Aussenversicherung der Hausrat abgesichert.
Ein Raub wäre im Sinne der Hausratbedingungen (nur um das auch noch zu erwähnen) übrigens auch, wenn Du unter Gewalteinwirkung und i.d.R. sogar alleine unter Gewaltandrohung die Kamera rausgibst. Allerdings bedürfte es dann dringend einer polizeilichen Aufnahme.
zico_b schrieb: Ein Raub wäre im Sinne der Hausratbedingungen (nur um das auch noch zu erwähnen) übrigens auch, wenn Du unter Gewalteinwirkung und i.d.R. sogar alleine unter Gewaltandrohung die Kamera rausgibst. Allerdings bedürfte es dann dringend einer polizeilichen Aufnahme.
Diese bräuchte es bei jedem einfachen Diebstahl sicher auch. Wenn die Cam aus einem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen wird, gilt dies im Sinne der Hausratversicherung wie ein Einbruch in die versicherte Wohnung, die sog. Außenversicherung (so wars doch, oder?). Ist halt schon ein paar Jährchen her, dass ich meinen Versicherungsfachmann gemacht habe und bin aus schon wieder 9 Jahre aus dem Geschäft!
zico_b schrieb: Ein Raub wäre im Sinne der Hausratbedingungen (nur um das auch noch zu erwähnen) übrigens auch, wenn Du unter Gewalteinwirkung und i.d.R. sogar alleine unter Gewaltandrohung die Kamera rausgibst. Allerdings bedürfte es dann dringend einer polizeilichen Aufnahme.
Diese bräuchte es bei jedem einfachen Diebstahl sicher auch. Wenn die Cam aus einem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen wird, gilt dies im Sinne der Hausratversicherung wie ein Einbruch in die versicherte Wohnung, die sog. Außenversicherung (so wars doch, oder?). Ist halt schon ein paar Jährchen her, dass ich meinen Versicherungsfachmann gemacht habe und bin aus schon wieder 9 Jahre aus dem Geschäft!
Ist schon richtig, keine Versicherung wuerde - auf blossem Zuruf hin - eine Entschaedigung bezahlen. Eine erforderliche Polizeimeldung reduziert die "getuerkten" Faelle ungemein. Aber auch bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer muss ein Einbruch vorausgegangen sein und i.A. nur in Deutschland versichert. Uebrigens wird auch der Diebstahl einer Kamera nach einem PKW-Aufbruch nicht bezahlt: grobe Fahrlaessigkeit. Lediglich die Einfachkamera, die fuer Aufnahmen nach einem Unfall benoetigt wird, wuerde von der Teilkasko uebernommen.
mir wurde bei Quartier Latin meine 400 Euro Digicam geklaut..wie schaut es da mit der Haftpflicht aus? Hab ich ne chance?
Helfen könnte Dir bei so einem Diebstahl außerhalb der eigenen vier Wände nur eine Hausratversicherung die Eigentum auf Urlaubsreisen mit abdeckt.
Oder eine KFZ Versicherung die Sachen im Auto versichert.
Evt. kommen noch gesonderte Kredikartenvereinbarungen infrage ("Wenn Sie den Artikel mit unserer Karte bezahlt haben....blabla")
Aber ob das hier gilt?
Man sehen was die richtigen Versicherungsexperten im Forum sagen.
Du hast absolut recht. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen "einfachen Diebstahl" handelt. Also dass die Kamera nicht irgendwo eingeschlossen war. Da wird die Hausratvers. im Regelfall auch nicht leisten, da einfacher Diebstahl ausgeschlossen wird. Wobei es da auch Tarife gibt die den einfachen Diebstahl einschliessen.
Die Haftpflichtversicherung wird da auf keinen Fall aufkommen.
sony dsc n1 (mit touch screen)....super kamera;-(
Diese bräuchte es bei jedem einfachen Diebstahl sicher auch. Wenn die Cam aus einem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen wird, gilt dies im Sinne der Hausratversicherung wie ein Einbruch in die versicherte Wohnung, die sog. Außenversicherung (so wars doch, oder?). Ist halt schon ein paar Jährchen her, dass ich meinen Versicherungsfachmann gemacht habe und bin aus schon wieder 9 Jahre aus dem Geschäft!
Ist schon richtig, keine Versicherung wuerde - auf blossem Zuruf hin - eine Entschaedigung bezahlen. Eine erforderliche Polizeimeldung reduziert die "getuerkten" Faelle ungemein. Aber auch bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer muss ein Einbruch vorausgegangen sein und i.A. nur in Deutschland versichert.
Uebrigens wird auch der Diebstahl einer Kamera nach einem PKW-Aufbruch nicht bezahlt: grobe Fahrlaessigkeit. Lediglich die Einfachkamera, die fuer Aufnahmen nach einem Unfall benoetigt wird, wuerde von der Teilkasko uebernommen.