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GEZ - Vollstreckungsankündigung erhalten!

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Heute  befand sich bei mir ein Schreiben der Stadt Frankfurt (Kassen- und Steueramt als Vollstreckungsbehörde)  in meinem Briefkasten mit der Überschrift:
Vollstreckungsankündigung! Gefordert werden Rundfunkgebühren in Höhe von 314Euro für den Zeitraum 05/06 bis 09/07.
Ich habe immer wieder mal einen Brief der GEZ erhalten, diese allerdings oftmals ungeöffneter Weise im Papiermüll entsorgt.

Ich habe mich noch niemals in meinem Leben bei der GEZ an- oder abgemeldet oder irgendwelche Befreiungsanträge gestellt! Geschweige denn irgendetwas bezahlt!
Seit 2004 lebe ich mit meiner GEZ-zahlenden Partnerin in einer Wohnung und somit eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Allerdings meistens nur Wochenends, unter der Woche ist sie beruflich nicht in Frankfurt, was die Jungs aber nicht zu interessieren braucht!

Ist das nun auch noch ein Bluff oder wie verhält es sich mit solch einem Schreiben?
Soll ich denen Schreiben das meine Freundin die GEZ-Gebühren bezahlt oder die Füße still halten?
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?

Horst
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Also wenn man einen gemeinsamen Haushalt hat, muss nur einer GEZ bezahlen. Als ich damals mit meiner Freundin zusamengezogen bin, haben wir beide eine Anmeldung bekommen. Haben dann einen angemeldet und auf dem anderen Schreiben kann man dann ein Kreuz machen, das der Lebenspartner schon angemeldet ist und gut ist.
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Ich dachte immer - - - Achtung nur Halbwissen!!! - - - dass es keine rückwirkende GEZ - Forderungen gibt?
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in einem Haushalt muss nur einer GEZ zahlen!
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FredSchaub schrieb:
in einem Haushalt muss nur einer GEZ zahlen!


Das ist mir auch klar, nur stellt sich mir die Frage wie ich mit diesem Schreiben umgehen soll!
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Vollstreckt wird dann, wenn ein oder mehrere bestandskräftige Bescheide - also solche, die nicht durch Widerspruch angefochten wurden und wegen Fristablaufs nicht mehr angefochten werden können - ergangen sind. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob der oder die Bescheide so ergehen durften oder nicht.
Wer Schreiben des hr bzw. der GEZ im Auftrag des hr dann einfach so ungeöffnet entsorgt, hat später vielleicht mal ein Problem...
Kurzum: Das sieht nicht gut aus. Aber gegen einen künftig ergehenden Bescheid muss dann unbedingt fristgerecht Widerspruch eingelegt werden! Solche Briefe gehören gelesen und nicht gleich in den Papierkorb.
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Rigobert_G schrieb:
Ich dachte immer - - - Achtung nur Halbwissen!!! - - - dass es keine rückwirkende GEZ - Forderungen gibt?  

Oh doch, die gibt es! Es gibt aber keine Rückzahlungen seitens der GEZ an dich für den Fall, dass du z.B. gestern erst die neuen Gebühren gezahlt hast, aber übermorgen deine Geräte verscherbelst, entsorgst.

Der Fall hier erscheint mir aber doch recht seltsam. Wenn nie Gebühren gezahlt wurden und nie mit denen in Kontakt getreten wurde, stellt sich zuerst die Frage, wo die die Adressdaten her haben. Die Antwort hierauf ist ja noch leicht: Einwohnermeldeamt!

ABER: Wie zum Geier kommen die auf diesen Zeitraum von 05/06 bis 09/07 zumal die betreffende Person ja schon seit 2004 dort wohnt??? In dem Zusammenhang die Frage: Seit wann ist die betreffende Person amtlich in der jetzigen Wohnung gemeldet?
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Gobliiins schrieb:
In dem Zusammenhang die Frage: Seit wann ist die betreffende Person amtlich in der jetzigen Wohnung gemeldet?


Wir haben uns beide direkt beim Einzug angemeldet!
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Rein gefühlsmässig würde ich das nicht auf die leichte Schulter nehmen und sofort Einspruch einlegen...
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Das übliche Verhalten der Halsabschneider von der GEZ, sowas machen die sehr gerne. Sobald irgendwo an der Klingel zwei Namen stehen und nur einer Gebühren bezahlt, schicken sie sehr gerne dem anderen Namen an der Klingel auch Rechnungen, zahlt dieser nicht wird vollstreckt.
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miep0202 schrieb:
Rein gefühlsmässig würde ich das nicht auf die leichte Schulter nehmen und sofort Einspruch einlegen...


Unbedingt! Mit Behoerden ist nicht zu spassen.

Denke du hast schlechte Karten, irgendwann wirst du bezahlen duerfen, nicht weil du bezahlen hattest muessen, sondern, weil du nicht puenktlich widersproechen hast.

Gruss Afrigaaner
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Afrigaaner schrieb:


Denke du hast schlechte Karten, irgendwann wirst du bezahlen duerfen, nicht weil du bezahlen hattest muessen, sondern, weil du nicht puenktlich widersproechen hast.

Gruss Afrigaaner  


Wem oder was hätte ich widersrechen sollen?
Ich bin kein Rundfunkteilnehmer, bin also auch (meines Wissens nach) nicht zur Auskunft verpflichtet! Ich kann doch auch nicht Herrn XY irgendetwas in Rechnung stellen und ihn dann verklagen wenn er nicht zahlt!
Ansonsten wäre ich nämlich superreich und die 300€ würden mich nicht die Bohne jucken!
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Horst_Schlämmer schrieb:
FredSchaub schrieb:
in einem Haushalt muss nur einer GEZ zahlen!


Das ist mir auch klar, nur stellt sich mir die Frage wie ich mit diesem Schreiben umgehen soll!


Deine Freundin ist ja bereits unter einer GEZ - Nummer gemeldet, daher musst Du diese Nummer eigentlich nur angeben, damit die dich in Ruhe lassen. Das hat bei mir auch funktioniert.
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Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es besser ist, wenn Du Dich mit der GEZ in Verbindung setzt und ihnen die Lage schilderst. Es kann sein, dass Euch dann ein Mitarbeiter von denen besucht, um festzustellen, ob alles seine Richtigkeit hat (eheähnliches Verhältnis). Das wars dann bei mir damals.
Gar nicht reagieren ist eine schlechte Option, damit trittst Du Dir selbst ans Bein.
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Horst_Schlämmer schrieb:
FredSchaub schrieb:
in einem Haushalt muss nur einer GEZ zahlen!


Das ist mir auch klar, nur stellt sich mir die Frage wie ich mit diesem Schreiben umgehen soll!


So klar ist das nicht! Bei mir hat letztens auch so ein GEZ-Fuzzi geklingelt. Am Ende standen für mich 430 € Nachzahlung auf dem Zettel. Damals lebte ich bei meinen Eltern und hatte durch meine damalige Ausbildung Einkünfte, die über der Bemessungsgrenze von ca. 240 € (damals noch in DM) lagen. Sobald man über ein eigenes Einkommen als "Kind" verfügt, muss man zahlen.

Selbst wenn ich keinen eigenen Fernseher gehabt hätte und nur bei meinen Eltern mitgeschaut hätte (oder ein auf mich zugelassenes Auto gehabt hätte), muss ich zahlen. Alleine das Vorhandensein eines Empfangsgeräts (auch PC) langt, man muss es nichtmal nutzen.

Man hat übrigens selbst die Pflicht sich bei der GEZ anzumelden. Und ach ja, der Zeitraum für den ich jetzt nachzahlen muss liegt 10 Jahre zurück!!!!

Zieh einfach mal einen Rundfunkblablablavertrag (weiß leider gerade nicht wie das Ding richtig heißt) zu rate, da steht alles drin. Wie das jetzt bei einer eheähnlichen Gemeinschaft ist, weiß ich nicht. Du kannst die nachträgliche Anmeldung aber auch unter Vorbehalt machen und das ganze von einem Anwalt prüfen lassen. Das bieten sie sogar ausdrücklich an, was sie wohl kaum machen würden, wenn sie sich ihrer Sache nicht sehr sicher wären.

Prinzipiell ist es natürlich ärgerlich auf einen Schlag mit so einem Batzen Nachzahlunge konfrontiert zu sein, aber dennoch hat die GEZ ihre Berechtigung. Sicher kann man über das angebotene Programm geteilter Meinung sein, aber die Alternative heißt nunmal leider BigBrotherDschungelcampscheiß.
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Horst_Schlämmer schrieb:

Wem oder was hätte ich widersrechen sollen?
Ich bin kein Rundfunkteilnehmer, bin also auch (meines Wissens nach) nicht zur Auskunft verpflichtet!  


Wie gesagt, du bist verpflichtet dich selbst anzumelden. Wenn du das nicht tust/getan hast, ist dies ein Versäumnis Deinerseits. Doof, ist aber so....

Wenn Du ein auf Dich zugelassenes Auto, einen Fernseher den du nicht nutzt oder einen PC hast, bist du auch Rundfunkteilnehmer. Hier zählt allein der Besitz, nicht die Nutzung.
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whiteeagle schrieb:

Gar nicht reagieren ist eine schlechte Option, damit trittst Du Dir selbst ans Bein.


Och, bei mir hat das jahrelang gut geklappt.
Seit ich bei der Hochzeit den Namen meiner Frau angenommen habe und anschließend noch umgezogen bin, herrscht Ruhe.  
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Luzbert schrieb:
whiteeagle schrieb:

Gar nicht reagieren ist eine schlechte Option, damit trittst Du Dir selbst ans Bein.


Och, bei mir hat das jahrelang gut geklappt.
Seit ich bei der Hochzeit den Namen meiner Frau angenommen habe und anschließend noch umgezogen bin, herrscht Ruhe.  


               
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nachdem die GEZ jahrelang in mehreren städten gleichzeitig nach mir gefahndet hat, hat ein einfacher vordruck - den meine freundin/jetztfrau mir zur unterschrift vorgelegt hatte - gelangt. seit dem ist ruhe...  
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Unglaublich!
Heute habe ich mit der GEZ(tapo) telefoniert. Nun ja, zu Beginn noch in normaler Tonlage. Gegen Ende brüllte ich nur noch in den Hörer!
Ich rief also an um mich zu erkundigen was es denn mit der Vollstreckungsankündigung so auf sich hätte! Die Dame am Telefon erzählte mir wie es dazu gekommen sei, von wegen Schreiben nicht beantwortet, bla bla bla!

Zu diesem Zeitpunkt dachte ich mir noch: Scheisse, hättest du mal bloß so einen bescheuerten Brief der GEZ(tapo) geöffnet. Bis, ja bis zu dem Zeitpunkt als sie mir offenbarte das es sich um die Anschrift meiner alten Wohnung handelt! Ich klärte die Dame also darüber auf, dass ich zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Jahre nicht mehr unter dieser Anschrift zu erreichen war!
Sie sah den Fehler ein, machte einen Vermerk (angeblich) und legte mir nahe beim Kassen- und Steueramt anzurufen und den Sachverhalt zu schildern. Möglicherweise würden sie die  Vollstreckungsankündigung aussetzen bis der Vorgang geklärt sei. Außerdem solle ich eine Kündigung für mein Teilnehmerkonto schreiben!

In meiner ersten Euphorie meines sich anbahnenden Sieges über die Gebührenmafia bedankte ich mich und legte auf. Im selben Moment dachte ich mir:
Hä? Da könnte ja Hinz und Kunz beim  Kassen- und Steueramt anrufen und sagen: so und so sieht’s aus, storniert mal mein Vollstreckungsbescheid!
Wie dem auch sei, ich habe trotzdem angerufen und es kam wie ich es mir schon gedacht hatte! Das ginge leider nicht, schließlich kenne sie (die Sachbearbeiterin) den Sachverhalt gar nicht!
Die Dame war etwas erbost über die Vorgehensweise der GEZ(tapo), da selbige dies nicht so handhaben darf!

Also erneuter Anruf beim GEZ(tapo) Hauptquartier in der wärmsten Stadt Deutschlands! Leider hatte ich den Namen der ersten Dame nicht notiert (Kruzifixluja!).
Dieses Mal hatte ich Mr.Evil am Telefon. Er war der Meinung das sei alles mein Problem und ich würde da nicht drum herum komme! Ich erklärte ihm, dass ich zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr dort wohnte, worauf er sagte: Naja, die Post wurde auf jeden Fall zugestellt, somit muss ihr Name noch am Briefkasten gestanden! (200 Puls und 250 Blutdruck!)
Nochmals: ich wohne seit Mai 2004 nicht mehr dort! Was verstehen Sie daran nicht??? (ich schreie mittlerweile   )
Das könne nicht sein, die Post sei immer korrekt zugestellt worden, und am so und sovielten  (irgendwann Juni 2006) haben sie eine Postkarte zugestellt bekommen, auf dem stand: Wenn sie nicht antworten gehen wir davon aus, dass sie Rundfunkempfangsgeräte haben und melden sie an!
Ich fragte ihn ob er den bitte bei der Stadt Frankfurt (Kassen- und Steueramt) anrufen könne und die Sachlage darlegen, schließlich scheint hier ja ein Fehler seitens der GEZ vorzuliegen. Er sagte: Ja, könne er versuchen. Versprechen könne er aber nichts!

Ab da brannte mir der Kittel!

Natürlich hatte er nicht angerufen, denn ich habe drei Stunden später nochmals beim Kassen- und Steueramt angerufen und nachgefragt!
Also wieder von vorne. Anruf in Köln. Wieder eine andere Sachbearbeiterin und der Herr von vorhin (dieses Mal hatte ich mir den Namen notiert) sei nicht mehr im Hause! (Ja nee, is klar!).
Allerdings riet mir diese Dame selbiges wie Dame Nummer 1 und versicherte mir das es bei dieser Sachlage unproblematisch und (Achtung!) unbürokratisch von statten gehen sollte! Naja, die Betonung liegt auf „sollte“!

Soviel zu meiner kurzen aber heftigen Liaison zur GEZ!

In diesem Sinne, schönen Abend vor der Glotze!

Horst


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