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Wohnraumvermessung, wer kennt sich aus?

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Mahlzeit,

ich suche jemanden, der mir was über WOhnraumvermessung sagen kann.
Vor einigen Wochen hat unsere Vermieterin einen Architekten in die Wohnung geschcikt, der unseren Wohnraum neu vermessen hat und siehe da: Jetzt hat die Wohnung keine 49 qm mehr sondern 55 qm.

Da muss irgendwo ein ganze Zimmer sein, dass ich bisher übersehen habe...

Na jedenfalls würde ich gerne mal nachmessen, zumindest grob.

Jetzt hat die Hütte aber erstens Schrägen und ich weis nicht, ab welcher Höhe die Fläche unter einer Schräge überhaupt als voller Wohnraum gilt und zweitens glaube ich, dass z.B. Küche und Bad sowie Flure nur teilweise angerechnet werden.

Es wäre nett, wenn jemand der/die sich auskennt mir kurz weiter helfen könnte.

Gruss und Danke

Wdge
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Du ziehst doch eh bald nach München...
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Brady schrieb:
Du ziehst doch eh bald nach München...  


Jo, aber ich werde doch Pendler, die 6 qm hab' ich also trotzdem am Hals...
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Labbeduddel24 schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnfl%C3%A4che


Danke, dass war ja einfach...  
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Wedge schrieb:
Labbeduddel24 schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnfl%C3%A4che


Danke, dass war ja einfach...    


wirklich verstanden?
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zwerg_nase schrieb:
Wedge schrieb:
Labbeduddel24 schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnfl%C3%A4che


Danke, dass war ja einfach...    


wirklich verstanden?  


Na ja, ich will ja nur grob nachmessen, habe aber trotzdem nochmal hier nachgesehen:

http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html

Verstanden hab' ich's so:

Unter 1m Raumhöhe = 0
zwischen 1m und 2m = 0,5
über 2m = 1

und Küche und Flure werden komplett erfasst, ebenso Wandschränke/Stauraum über 0,1 qm, Keller und Dachböden gar nicht, Balkon hab' ich keinen.

Passt das so? Das Juristendeutsch macht mich immer ganz kirre...
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Mmmh, Heute um 10:40 geantwortet, aber der Thread ist nicht hochgerutscht...

@ Zwerg, wenn Du Dich auskennst wär's schön, wenn Du nochmal drüber schaust ob ich alles richtig geschnallt hab'.

Gruss & Danke

Wedge
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Hallo Wedge,

hier noch einmal kurz und knapp die Grundregeln für die Wohnflächenberechnung (auf der zweiten Seite):

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/media/downloads/FlugblattMieterhoehung.pdf

Viel Erfolg

Nossek lebt


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