>

"Autounfall"

#
ALso durch Google und co bin ich nicht fündig geworden deswegen hier meine Frage an die Fachmenschen.

Nehmen wir mal an:

Es sei dunkel und ´jemand fährt mit seinem heiß geliebten B5 um eine enge Kurve.  In dieser Kurve stünde nun ein Baugerüst, welches etwas in die Fahrbahn zeigt und nicht durch irgendwelche Lichtanlagen, Absperrungen, etc. gesichert ist.  
Der Fahrer des B5 sieht nun dieses Gerüst nicht wirklich und schrabt nun mit dem Auto an ihm entlang und stellt danach entsetzt fest, dass über die komplette Seite eine lange Delle und fette Kratzer sind.

Kann er nun den entstandenen Schaden zum Teil abtreten oder geltend machen, weil das Getrüst nicht fachmännische gesichert ist?
#
Der Fahrer sollte schleunigst noch mal dort hinfahren, Bilder machen, und die Polizei verständigen.

Grundsätzlich hat überhaupt garnichts in den Straßenbereich hinein zu ragen. Dies stellt eine Gefährdung des Straßenverkehrs da.

Insofern können selbstverständlich Ansprüche geltend gemacht werden.
#
Ich gönne mir noch ein "r" und den Hinweis, das wenn irgend etwas in die Straße hineinragt, es natürlich angemessen kenntlich gemacht werden muß, sofern es überhaupt statthaft ist.
#
Danke das klingt gut und wollte ich, öhm der Fahrer mein ich hören.

Vielen Dank für die Antwort, dann werd ich das mal so weiterleiten  
#
Ich bin zwar kein Jurist, aber es gibt eine Verkehrssicherungspflicht seitens der Gemeinde/Stadt. Der Verkehr auf den Strassen muss gesichert werden. Und ist dies nicht der Fall, kann man sie belangen.
Falls das Gerüst von einer Firma oder Privatmann müsste diese denke ich mal auch bestehen, aber da kennen sich die Juristen besser aus
#
Es gilt allerdings auch das Sichtfahrgebot.
Dies besagt, dass man nur so schnell fahrten darf, dass man innerhalb des Sichtbereichs anhalten können muss.

Es gab mal einen Radfahrer der auf einem ungeräumten Radweg über einen am Boden liegenden Ast gestürzt ist. Der bekam die volle Schuld zugewiesen weil er sich nicht an das Sichtfahrgebot gehalten hat.

Hinter der Kurve hätte ja auch ein verunfalltes Auto, ein Unfallopfer oder ein umgestürzter Baumstamm liegen können. Wäre dann auch die Stadt Schuld gewesen?

Nichtsdestotrotz würde ich dennoch versuchen Bulder davon zu machen und zur Polizei zu gehen. Denn ein auf die Fahrbahn ragendes ungesichertes Baugerüst stellt eine Gefahr dar für die nach normalem Verständnis jemand verantwortlich gemacht werden kann.
#
Luzbert schrieb:

Es gab mal einen Radfahrer der auf einem ungeräumten Radweg über einen am Boden liegenden Ast gestürzt ist. Der bekam die volle Schuld zugewiesen weil er sich nicht an das Sichtfahrgebot gehalten hat.


Ah, daher kommt dein Radweg-Trauma.........
#
FanTomas schrieb:

Ah, daher kommt dein Radweg-Trauma.........  


Keine Sorge, ich war das nicht  


Teilen