Geht das irgendjemanden außer die Behörden was an? Muss das hier thematisert werden? Offensichtlich verstoßen weder NadW noch seine Mutter gegen Gesetze.
Ich hatte mich schon gewundert, als seinerzeit die Fgv über die privaten Geschichtchen von NadW und seiner Lebensgefährtin, die angeblich dringend Kohle für ihre geschäftlichen Tätigkeiten benötigte, berichtete.
Ist ein bisschen arg schmuddelig, oder? Muss das sein?
yeboahszeuge schrieb: Geht das irgendjemanden außer die Behörden was an? ...
Ja, das geht uns alle etwas an. Die Hartz IV bzw. ALG II Leistungen an die Mutter werden ja nicht von S06 finanziert sondern von uns allen. Und mir fehlt das Verständnis, warum hier ein Millionär nicht für Unterhaltsleistungen heran gezogen werden kann.
yeboahszeuge schrieb: Geht das irgendjemanden außer die Behörden was an? ...
Ja, das geht uns alle etwas an. Die Hartz IV bzw. ALG II Leistungen an die Mutter werden ja nicht von S06 finanziert sondern von uns allen. Und mir fehlt das Verständnis, warum hier ein Millionär nicht für Unterhaltsleistungen heran gezogen werden kann.
Du mußt es auch nicht verstehen. Das geht nur Jones und seine Mutter etwas an. Du hast doch bereits lesen können, daß die Mutter von ihrem Sohn nichts möchte. Kannst du dir vorstellen, daß der Staat nicht das Recht hat, über diesen Willen hinweg Jones in Anspruch zu nehmen und ihn so indirekt für seine Mutter gegen deren erklärten Willen in Anspruch zu nehmen ? Unterhaltsansprüche sind höchstpersönlich. Wenn es nachvollziehbare Gründe für die Nichtinanspruchnahme gibt, darf der Staat dies nicht übergehen.
Eine andere Frage ist die Bedürftigkeit der Mutter und ihrer weiteren Kinder. Damit hat dann Jones nichts zu tun, soweit er ihre Bedürftigkeit nicht verschuldet hat. Und dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Ales verstanden ? Und jetzt schließen bitte.
yeboahszeuge schrieb: Geht das irgendjemanden außer die Behörden was an? ...
Ja, das geht uns alle etwas an. Die Hartz IV bzw. ALG II Leistungen an die Mutter werden ja nicht von S06 finanziert sondern von uns allen. Und mir fehlt das Verständnis, warum hier ein Millionär nicht für Unterhaltsleistungen heran gezogen werden kann.
Du mußt es auch nicht verstehen. Das geht nur Jones und seine Mutter etwas an. Du hast doch bereits lesen können, daß die Mutter von ihrem Sohn nichts möchte. Kannst du dir vorstellen, daß der Staat nicht das Recht hat, über diesen Willen hinweg Jones in Anspruch zu nehmen und ihn so indirekt für seine Mutter gegen deren erklärten Willen in Anspruch zu nehmen ? Unterhaltsansprüche sind höchstpersönlich. Wenn es nachvollziehbare Gründe für die Nichtinanspruchnahme gibt, darf der Staat dies nicht übergehen.
Eine andere Frage ist die Bedürftigkeit der Mutter und ihrer weiteren Kinder. Damit hat dann Jones nichts zu tun, soweit er ihre Bedürftigkeit nicht verschuldet hat. Und dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Ales verstanden ? Und jetzt schließen bitte.
Da bin ich vollkommen anderer Ansicht. Dann darf sie das Geld von anderen Leuten (Dir, mir) auch nicht nehmen. Es ist ein Unding, dass der Empfänger es sich aussuchen darf und nicht der Zahler. Wenn sie nämlich sagen würde, dass sie will, und der Sohn sagt, nix gibt's, die hat mich als Kind immer verhauen, das ist nachvollziehbar. Und er müsste trotzdem zahlen. Da ist es dann plötzlich nichts höchstpersönliches mehr. Das hier halte ich für eine Frechheit. Zumal der Sohn ja auch in die Sozialversicherung einzahlt, und sie das Geld von der Solidargemeinschaft, also von allen, bekommt, also indirekt auch vom ihm. Ich finde es nicht nachvollziehbar, Geld aus Transferleistungen zu beantragen, wenn es wie hier (nach meinem Verständnis) aus reinem Stolz nicht von der wohlhabenden Familie genommen wird.
Ich stimme Gerd und Dir allerdings zu, dass das nicht unser Bier ist. Da ist eher das Gesetz verbesserungswürdig.
Du mußt es auch nicht verstehen. Das geht nur Jones und seine Mutter etwas an. Du hast doch bereits lesen können, daß die Mutter von ihrem Sohn nichts möchte. Kannst du dir vorstellen, daß der Staat nicht das Recht hat, über diesen Willen hinweg Jones in Anspruch zu nehmen und ihn so indirekt für seine Mutter gegen deren erklärten Willen in Anspruch zu nehmen ? Unterhaltsansprüche sind höchstpersönlich. Wenn es nachvollziehbare Gründe für die Nichtinanspruchnahme gibt, darf der Staat dies nicht übergehen. ...
Nein, kann ich mir nicht vorstellen; ich bin allerdings auch kein Experte auf dem Gebiet.
Gelegentlich ist in der Presse ja auch immer mal wieder von Kindern zu lesen, die für die Kosten der Heimunterbringung Ihrer Eltern aufkommen müssen, bzw von denen das Sozialamt eine Beteiligung an den Kosten verlangt. In diesem Fall können die Eltern offenbar nicht auf die Inanspruchnahme der Kinder verzichten; warum sollten die Mutter es dann in diesem konkreten Fall können?
yeboahszeuge schrieb: Geht das irgendjemanden außer die Behörden was an? Muss das hier thematisert werden? Offensichtlich verstoßen weder NadW noch seine Mutter gegen Gesetze.
Ich hatte mich schon gewundert, als seinerzeit die Fgv über die privaten Geschichtchen von NadW und seiner Lebensgefährtin, die angeblich dringend Kohle für ihre geschäftlichen Tätigkeiten benötigte, berichtete.
Ist ein bisschen arg schmuddelig, oder? Muss das sein?
Natürlich ist der große Aufhänger für die Geschichte unser aller Freund JJ.
Dennoch: ich halte es für durchaus berechtigt, hier mal zu hinterfragen, ob denn die Gesetze den Anforderungen der Realität entsprechen! Fakt ist doch, das in einem von 2 Teilen einer direkten verwandschaftlichen Beziehung haufenweise Geld vorhanden ist, während die andere Hälfte unterstützungsbedürftig ist. Dennoch darf der Staat für die wirtschaftliche Schieflage des anderen Teils finanziell gerade stehen? Hier tut Änderung Not! Der Hinweis auf nicht stattfindende Unterstützung des einen Familienteils durch den anderen Familienteil wegen persönlicher Diskrepanzen ist unerheblich! Sollte(n) die unterstützungsbedürftige(n) Person(en) den direkten Leistungsbezug verweigern, dann ist eben eine entsprechende Zahlung durch den möglichen Unterstützer an die zuständigen Behörden zu leisten - egal, ob es jemand anderem aus der Familie passt oder nicht! Es kann unmöglich angehen, hier die Belastung oder Nichtbelastung des sozialen Systems von persönlichen Befindlichkeiten abhängig zu machen. Es geht hier um soziale Gerechtigkeit für alle, und da hat eben jeder seinen Beitrag zu leisten. Ein typischer Fall dafür, wieviel Geld den Kassen entgeht, nur weil einige Herrschaften nicht dazu in der Lage sind, Mißstände zu erkennen und Formulierungen zu deren Abhilfe zu erstellen!
Die Mutter ist bestimmt Eintracht-Fan und mag ihren Sohn auch nicht mehr seit er zu S06 gewechselt ist. Eine Frau mit Charakter
"von dir erst recht nicht"
ABER ma spass beiseite: Sowas in der klatschpresse breitzutreten ist echt unterste Schublade. Keine Privatsphäre mehr...
Stellt euch vor, und es gibt auch hier keinen ohne leichen im keller (beim einen sind sie halt übler zugereichtet als beim anderen)... jede scheiße käme sofort in die bild... über die mutter auch noch...
Ein Schmuddel-Bericht der Blöd zur Auflagensteigerung. " Klatsch und Tratsch"-evtl. noch etwas die Neid und Mißbrauchsdiskussion und Spekulation ( die lebt im Wohlstand und kassiert zu Unrecht Sozialhilfe) ankurbeln. Daraus läßt sich auch ganz schnell die polit. Richtung dieses Drecksblattes ableiten: Vielen Sozialhilfeempfängern geht es eigentlich viel zu gut.Keine Erläuterung aber zur rechtl. Situation!!
Aber eins ist sicher: NADW und Bild , des paßt schon: Beide sind niveaulos, dumm und lügen gerne.
Jungs ( und Mädels): Distanzieren wir uns doch von solchen Sachen, wir können solche Dinge doch richtig einordnen.
mikecrush schrieb: ABER ma spass beiseite: Sowas in der klatschpresse breitzutreten ist echt unterste Schublade. Keine Privatsphäre mehr...
Sehe ich auch so. Und wenn ich die ganzen Leute sehe die sich da rein hängen und dämliche Komentare abgeben, da kann man nur noch mit dem Kopp schütteln, es weiss doch niemand was da in der Familie vorgefallen ist. Ausserdem geht doch keinen was an was da passiert, aber heutzutage ist es ja normal das alles in der Presse breit getreten wird und sich jeder tauchsiedermäsig reinhängt.
Man muss ja nur gucken wieviele Klatschblätter es gibt die nur von sowas leben, da weiss man wie erbärmlich unsere Gesellschaft ist.
yeboahszeuge schrieb: Geht das irgendjemanden außer die Behörden was an? ...
Ja, das geht uns alle etwas an. Die Hartz IV bzw. ALG II Leistungen an die Mutter werden ja nicht von S06 finanziert sondern von uns allen. Und mir fehlt das Verständnis, warum hier ein Millionär nicht für Unterhaltsleistungen heran gezogen werden kann.
Du mußt es auch nicht verstehen. Das geht nur Jones und seine Mutter etwas an. Du hast doch bereits lesen können, daß die Mutter von ihrem Sohn nichts möchte. Kannst du dir vorstellen, daß der Staat nicht das Recht hat, über diesen Willen hinweg Jones in Anspruch zu nehmen und ihn so indirekt für seine Mutter gegen deren erklärten Willen in Anspruch zu nehmen ? Unterhaltsansprüche sind höchstpersönlich. Wenn es nachvollziehbare Gründe für die Nichtinanspruchnahme gibt, darf der Staat dies nicht übergehen.
Eine andere Frage ist die Bedürftigkeit der Mutter und ihrer weiteren Kinder. Damit hat dann Jones nichts zu tun, soweit er ihre Bedürftigkeit nicht verschuldet hat. Und dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Ales verstanden ? Und jetzt schließen bitte.
Ich schließe mich im großen und ganzen deiner Argumentation mit einer Ausnahme an.
Wenn die Mutter von ihm kein Geld will aus welchen Gründen auch immer, geht das keinen was an. Was ich aber nicht verstehe ist das er seine Geschwister nicht unterstützen will und muß. Auch wenn dies möglicherweise vom Gesetz her legal ist, menschlich ist das einfach nur traurig.
yeboahszeuge schrieb: Geht das irgendjemanden außer die Behörden was an? Muss das hier thematisert werden? Offensichtlich verstoßen weder NadW noch seine Mutter gegen Gesetze.
Ich hatte mich schon gewundert, als seinerzeit die Fgv über die privaten Geschichtchen von NadW und seiner Lebensgefährtin, die angeblich dringend Kohle für ihre geschäftlichen Tätigkeiten benötigte, berichtete.
Ist ein bisschen arg schmuddelig, oder? Muss das sein?
Natürlich ist der große Aufhänger für die Geschichte unser aller Freund JJ.
Dennoch: ich halte es für durchaus berechtigt, hier mal zu hinterfragen, ob denn die Gesetze den Anforderungen der Realität entsprechen! Fakt ist doch, das in einem von 2 Teilen einer direkten verwandschaftlichen Beziehung haufenweise Geld vorhanden ist, während die andere Hälfte unterstützungsbedürftig ist. Dennoch darf der Staat für die wirtschaftliche Schieflage des anderen Teils finanziell gerade stehen? Hier tut Änderung Not! Der Hinweis auf nicht stattfindende Unterstützung des einen Familienteils durch den anderen Familienteil wegen persönlicher Diskrepanzen ist unerheblich! Sollte(n) die unterstützungsbedürftige(n) Person(en) den direkten Leistungsbezug verweigern, dann ist eben eine entsprechende Zahlung durch den möglichen Unterstützer an die zuständigen Behörden zu leisten - egal, ob es jemand anderem aus der Familie passt oder nicht! Es kann unmöglich angehen, hier die Belastung oder Nichtbelastung des sozialen Systems von persönlichen Befindlichkeiten abhängig zu machen. Es geht hier um soziale Gerechtigkeit für alle, und da hat eben jeder seinen Beitrag zu leisten. Ein typischer Fall dafür, wieviel Geld den Kassen entgeht, nur weil einige Herrschaften nicht dazu in der Lage sind, Mißstände zu erkennen und Formulierungen zu deren Abhilfe zu erstellen!
Wieso bitte sollte "der Hinweis...auf persönliche Diskrepanzen unerheblich" sein ?
Dabei kommen de lege lata nur solche "Diskrepanzen" zum tragen, die bei verständiger Würdigung der Umstände des Einzelfalls eine Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen als grob unbillig erscheinen lassen. D.h., daß die Mutter nicht einfach grundlos den Staat, oder Jones nicht einfach grundlos die Befreiung von Leistungen aus übergegangenem Recht gegenüber dem Sozialamt geltend machen kann.
Was kann Jones dafür, von gerade dieser Mutter geboren worden zu sein. Möchtest du eine Sippenhaft einführen ?
Maßgeblich für diese Frage ist der § 1611 Abs. 1 BGB. Dieser lautet:
Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
In Frage kommen namentlich grobes sittliches Verschulden und schwere Verfehlungen gegen den Unterhaltsverpflichteten Jones. Da muß es also schon heftig zugegangen sein.
Eine genaue Überprüfung und Diskussion um Jones' oder seiner Mutter Gründe scheitert vorliegend mangels Einblick in diese. Und das ist auch gut so. (Vielleicht schreibt er ja irgendwann seine Memoiren. Dann werden wir mehr wissen, wenn wir ihn mit dem Kauf derselben noch reicher machen wollen..)
Der Hinweis auf die hohe Leistungsfähigkeit von Jones spielt bei der Beurteilung natürlich auch eine Rolle. Diese Umstände haben jedoch außer Betracht zu bleiben, wenn die Gründe für das Zerwürfnis so schwer wiegen, daß auch unter Berücksichtigung seines hohen Einkommens die Inanspruchnahme grob unbillig wäre. Daraus kann man durchaus auf die Schwere der Gründe schließen.
Und ihn dennoch auf Ersatz der Transferleistungen allein wegen seines Einkommens zur Entlastung des Staatshaushalts heranzuziehen, scheitert an Verfassungsgrundsätzen, wie jedem einleuchten dürfte. Oder willst du die nicht mehr ? Immer 'raus mit der Sprache...Schäuble freut sich schon..
Klar empfindet man so etwas als große Ungerechtigkeit.
Ganz besonders in Anbetracht dessen, dass man kein Arbeitslosengeld II bekommt, wenn man mit seinem Lebenspartner zusammen wohnt, aber nicht verheiratet ist - bei der Krankenkasse jedoch sich nicht familienversichern kann.
Trotzdem, ab welcher Gehaltshöhe müsste dann ein Kind für seine Eltern aufkommen? Ab 1.000.- netto oder erst ab 10.000.-?
Maßgebend ist die Unterhaltspflicht( insbesondere Ehegatten).Wie weit soll die den ausgeweitet werden.? Der Gesetzgeber hat nach meinen Informationen doch schon Regelungen und Unterhaltsverpflichtungen zur Vermeidung/ Verhinderung von Sozialhilfeleistungen eingeführt, die alles andere als gerecht sind. Für mich stellt sich sogar die frage der Verfassungsmäßigkeit:
- Unterhaltspflicht von nichtehelichen Paaren- ohne allerdings die andere Seite(Erbfolge, Hinterbliebenenrecht,steuerl. Vorteile entsprechend nachzuvollziehen). - Ausnahmeregelungen bei jungen erwachsenen Menschen , die nach Meinung des Gesetzgebers keine Whg. finanziert bekommen und bei den Eltern wohnen müßen.Obwohl sie volljährige Menschen im Sinne unseres Rechtsstaates sind.
Ich denke Leute, die sich mit diesem Rechtsgebiet befasst haben, könnten darüberhinaus noch sehr viele paradoxe Regelungen des Gesetzgebers im Sozialhilferecht aufzeigen.
Ach ja:
Zitat entfernt
Top Recherche mal wieder...
Der gehört da hin wo er jetzt ist...
ohne worte.
Ich hatte mich schon gewundert, als seinerzeit die Fgv über die privaten Geschichtchen von NadW und seiner Lebensgefährtin, die angeblich dringend Kohle für ihre geschäftlichen Tätigkeiten benötigte, berichtete.
Ist ein bisschen arg schmuddelig, oder? Muss das sein?
Irgend wann muß es auch mal gut sein mit Jones-Bashing.
Wieso überlasst ihr das nicht den 06ern ? So große Sehnsucht ?
Ich bin für Schließung.
Ja, das geht uns alle etwas an. Die Hartz IV bzw. ALG II Leistungen an die Mutter werden ja nicht von S06 finanziert sondern von uns allen. Und mir fehlt das Verständnis, warum hier ein Millionär nicht für Unterhaltsleistungen heran gezogen werden kann.
Menschlich in meinen Augen ein 0.
Du mußt es auch nicht verstehen. Das geht nur Jones und seine Mutter etwas an. Du hast doch bereits lesen können, daß die Mutter von ihrem Sohn nichts möchte. Kannst du dir vorstellen, daß der Staat nicht das Recht hat, über diesen Willen hinweg Jones in Anspruch zu nehmen und ihn so indirekt für seine Mutter gegen deren erklärten Willen in Anspruch zu nehmen ?
Unterhaltsansprüche sind höchstpersönlich. Wenn es nachvollziehbare Gründe für die Nichtinanspruchnahme gibt, darf der Staat dies nicht übergehen.
Eine andere Frage ist die Bedürftigkeit der Mutter und ihrer weiteren Kinder.
Damit hat dann Jones nichts zu tun, soweit er ihre Bedürftigkeit nicht verschuldet hat. Und dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Ales verstanden ?
Und jetzt schließen bitte.
Da bin ich vollkommen anderer Ansicht. Dann darf sie das Geld von anderen Leuten (Dir, mir) auch nicht nehmen. Es ist ein Unding, dass der Empfänger es sich aussuchen darf und nicht der Zahler. Wenn sie nämlich sagen würde, dass sie will, und der Sohn sagt, nix gibt's, die hat mich als Kind immer verhauen, das ist nachvollziehbar. Und er müsste trotzdem zahlen. Da ist es dann plötzlich nichts höchstpersönliches mehr.
Das hier halte ich für eine Frechheit. Zumal der Sohn ja auch in die Sozialversicherung einzahlt, und sie das Geld von der Solidargemeinschaft, also von allen, bekommt, also indirekt auch vom ihm.
Ich finde es nicht nachvollziehbar, Geld aus Transferleistungen zu beantragen, wenn es wie hier (nach meinem Verständnis) aus reinem Stolz nicht von der wohlhabenden Familie genommen wird.
Ich stimme Gerd und Dir allerdings zu, dass das nicht unser Bier ist. Da ist eher das Gesetz verbesserungswürdig.
DA
Nein, kann ich mir nicht vorstellen; ich bin allerdings auch kein Experte auf dem Gebiet.
Gelegentlich ist in der Presse ja auch immer mal wieder von Kindern zu lesen, die für die Kosten der Heimunterbringung Ihrer Eltern aufkommen müssen, bzw von denen das Sozialamt eine Beteiligung an den Kosten verlangt. In diesem Fall können die Eltern offenbar nicht auf die Inanspruchnahme der Kinder verzichten; warum sollten die Mutter es dann in diesem konkreten Fall können?
Natürlich ist der große Aufhänger für die Geschichte unser aller Freund JJ.
Dennoch: ich halte es für durchaus berechtigt, hier mal zu hinterfragen, ob denn die Gesetze den Anforderungen der Realität entsprechen! Fakt ist doch, das in einem von 2 Teilen einer direkten verwandschaftlichen Beziehung haufenweise Geld vorhanden ist, während die andere Hälfte unterstützungsbedürftig ist.
Dennoch darf der Staat für die wirtschaftliche Schieflage des anderen Teils finanziell gerade stehen? Hier tut Änderung Not! Der Hinweis auf nicht stattfindende Unterstützung des einen Familienteils durch den anderen Familienteil wegen persönlicher Diskrepanzen ist unerheblich!
Sollte(n) die unterstützungsbedürftige(n) Person(en) den direkten Leistungsbezug verweigern, dann ist eben eine entsprechende Zahlung durch den möglichen Unterstützer an die zuständigen Behörden zu leisten - egal, ob es jemand anderem aus der Familie passt oder nicht!
Es kann unmöglich angehen, hier die Belastung oder Nichtbelastung des sozialen Systems von persönlichen Befindlichkeiten abhängig zu machen.
Es geht hier um soziale Gerechtigkeit für alle, und da hat eben jeder seinen Beitrag zu leisten. Ein typischer Fall dafür, wieviel Geld den Kassen entgeht, nur weil einige Herrschaften nicht dazu in der Lage sind, Mißstände zu erkennen und Formulierungen zu deren Abhilfe zu erstellen!
"von dir erst recht nicht"
ABER ma spass beiseite: Sowas in der klatschpresse breitzutreten ist echt unterste Schublade. Keine Privatsphäre mehr...
Stellt euch vor, und es gibt auch hier keinen ohne leichen im keller (beim einen sind sie halt übler zugereichtet als beim anderen)... jede scheiße käme sofort in die bild... über die mutter auch noch...
Aber eins ist sicher: NADW und Bild , des paßt schon: Beide sind niveaulos, dumm und lügen gerne.
Jungs ( und Mädels): Distanzieren wir uns doch von solchen Sachen, wir können solche Dinge doch richtig einordnen.
Sehe ich auch so. Und wenn ich die ganzen Leute sehe die sich da rein hängen und dämliche Komentare abgeben, da kann man nur noch mit dem Kopp schütteln, es weiss doch niemand was da in der Familie vorgefallen ist. Ausserdem geht doch keinen was an was da passiert, aber heutzutage ist es ja normal das alles in der Presse breit getreten wird und sich jeder tauchsiedermäsig reinhängt.
Man muss ja nur gucken wieviele Klatschblätter es gibt die nur von sowas leben, da weiss man wie erbärmlich unsere Gesellschaft ist.
Ich schließe mich im großen und ganzen deiner Argumentation mit einer Ausnahme an.
Wenn die Mutter von ihm kein Geld will aus welchen Gründen auch immer, geht das keinen was an.
Was ich aber nicht verstehe ist das er seine Geschwister nicht unterstützen will und muß.
Auch wenn dies möglicherweise vom Gesetz her legal ist, menschlich ist das einfach nur traurig.
Mehr habe ich nicht dazu zu sagen.
Gruß
Finsterling
Wieso bitte sollte "der Hinweis...auf persönliche Diskrepanzen unerheblich" sein ?
Dabei kommen de lege lata nur solche "Diskrepanzen" zum tragen, die bei verständiger Würdigung der Umstände des Einzelfalls eine Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen als grob unbillig erscheinen lassen. D.h., daß die Mutter nicht einfach grundlos den Staat, oder Jones nicht einfach grundlos
die Befreiung von Leistungen aus übergegangenem Recht gegenüber dem Sozialamt geltend machen kann.
Was kann Jones dafür, von gerade dieser Mutter geboren worden zu sein. Möchtest du eine Sippenhaft einführen ?
Maßgeblich für diese Frage ist der § 1611 Abs. 1 BGB. Dieser lautet:
Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
In Frage kommen namentlich grobes sittliches Verschulden und schwere Verfehlungen gegen den Unterhaltsverpflichteten Jones. Da muß es also schon heftig zugegangen sein.
Eine genaue Überprüfung und Diskussion um Jones' oder seiner Mutter Gründe
scheitert vorliegend mangels Einblick in diese. Und das ist auch gut so.
(Vielleicht schreibt er ja irgendwann seine Memoiren. Dann werden wir mehr wissen, wenn wir ihn mit dem Kauf derselben noch reicher machen wollen..)
Der Hinweis auf die hohe Leistungsfähigkeit von Jones spielt bei der Beurteilung natürlich auch eine Rolle. Diese Umstände haben jedoch außer Betracht zu bleiben, wenn die Gründe für das Zerwürfnis so schwer wiegen, daß auch unter Berücksichtigung seines hohen Einkommens die Inanspruchnahme grob unbillig wäre. Daraus kann man durchaus auf die Schwere der Gründe schließen.
Und ihn dennoch auf Ersatz der Transferleistungen allein wegen seines Einkommens zur Entlastung des Staatshaushalts heranzuziehen, scheitert an
Verfassungsgrundsätzen, wie jedem einleuchten dürfte. Oder willst du die
nicht mehr ? Immer 'raus mit der Sprache...Schäuble freut sich schon..
Ganz besonders in Anbetracht dessen, dass man kein Arbeitslosengeld II bekommt, wenn man mit seinem Lebenspartner zusammen wohnt, aber nicht verheiratet ist - bei der Krankenkasse jedoch sich nicht familienversichern kann.
Trotzdem, ab welcher Gehaltshöhe müsste dann ein Kind für seine Eltern aufkommen? Ab 1.000.- netto oder erst ab 10.000.-?
Ich glaube das ganze ist nicht so einfach....
Maßgebend ist die Unterhaltspflicht( insbesondere Ehegatten).Wie weit soll die den ausgeweitet werden.? Der Gesetzgeber hat nach meinen Informationen doch schon Regelungen und Unterhaltsverpflichtungen zur Vermeidung/ Verhinderung von Sozialhilfeleistungen eingeführt, die alles andere als gerecht sind. Für mich stellt sich sogar die frage der Verfassungsmäßigkeit:
- Unterhaltspflicht von nichtehelichen Paaren- ohne allerdings die andere Seite(Erbfolge, Hinterbliebenenrecht,steuerl. Vorteile entsprechend nachzuvollziehen).
- Ausnahmeregelungen bei jungen erwachsenen Menschen , die nach Meinung des Gesetzgebers keine Whg. finanziert bekommen und bei den Eltern wohnen müßen.Obwohl sie volljährige Menschen im Sinne unseres Rechtsstaates sind.
Ich denke Leute, die sich mit diesem Rechtsgebiet befasst haben, könnten darüberhinaus noch sehr viele paradoxe Regelungen des Gesetzgebers im Sozialhilferecht aufzeigen.