Hallo Forums-Anwälte und alle anderen. Mein Bruder hatte gestern Geld am Bankautomaten Geld gezogen obwohl dieses nicht die erforderliche Deckung aufwies und er kein Dispo hat, zahlte der Automat trotzdem munter aus. Auf Nachfrage bei seiner Bank hiess es das der Automat ein Systemfehler hatte und deswegen fälschlicherweise ausgezahlt hat. Seine Frage nun:
Muss er das Geld der Bank zurück geben oder ist es Eigenverschulden der Bank und er darf es behalten? Kennt sich damit jemand aus?
bin zwar kein Anwalt...aber meines Erachtens muss er es zurückgeben, da es ihm ja nicht zusteht. Die Bank hätte ihm, wenn es besagten Systemfehler nicht gegeben hätte, ja kein Geld gegeben...ansonsten hätte er eben die Deckung bzw. einen Dispo von der Bank erhalten.
naja, das konto ist jetzt einfach unter dispo (auch wenns keins gibt) im minus. soll so schnell wie möglich ausgeglichen werden und kostet arschteure zinsen...
Geld wieder auf Konto einzahlen dabei Wertstellung gestern beantragen, dann fallen auch keine Überziehungszinsen an. Merke: Banken "schenken" kein Geld am Geldautomaten auch wenn dieser ein Systemfehler hatte oder offline war.
Das geld zu behalten würde im Extremfall ne Strafanzeige nach sich ziehen. Er hat den Fehler je bemerkt und offensichtlich schon mit der Bank gesprochen.
--> Geld einzahlen und auf den Vorfall verweisen, Valutierung verlangen und gut ist die Sache
Warum fragt er nicht einfach seine Bank, was er tun soll? Abgesehen davon ist es nicht der Schaden der Bank, wenn er es nicht zurück gibt. Es ist ihr Geschäft, da sie ihm das Geld ja geliehen hat und dafür Zinsen kassieren wird. Und im Zurückholen sind die Banken ja eh Meister. paw
Ich bin zwar kein Fachmann, aber meines Wissens kann man einen Dispo geringfügig überziehen, ohne dass etwas passiert. Man nennt dies "geduldete Überziehung". Manche Banken schlagen dann zu dem normalen Zinssatz noch einen Überziehungszins drauf.
Google am Besten mal nach "dispo überziehen", da findest du in etlichen Foren ähnliche Antworten.
el_capitano schrieb: Ich bin zwar kein Fachmann, aber meines Wissens kann man einen Dispo geringfügig überziehen, ohne dass etwas passiert. Man nennt dies "geduldete Überziehung". Manche Banken schlagen dann zu dem normalen Zinssatz noch einen Überziehungszins drauf.
Google am Besten mal nach "dispo überziehen", da findest du in etlichen Foren ähnliche Antworten.
Tue das lieber nicht, sonst verpasst Du am amstag noch das Spiel...
Er soll das Geld wieder einzahlen und darauf drängen, dass es mit Wertstellung (Valuta) des Auszahlungstages gebucht wird, damit er keine Überziehungszinsen zahlen muss. Als Begründung sollte die Aussage, dass es ein "Systemfehler" war (in Wirklichkeit war das aller Wahrscheinlichkeit nach kein Fehler, sondern die bereits erwähnte Tolerierung einer kleineren Überziehung) eigentlich reichen.
el_capitano schrieb: Ich bin zwar kein Fachmann, aber meines Wissens kann man einen Dispo geringfügig überziehen, ohne dass etwas passiert. Man nennt dies "geduldete Überziehung". Manche Banken schlagen dann zu dem normalen Zinssatz noch einen Überziehungszins drauf.
Google am Besten mal nach "dispo überziehen", da findest du in etlichen Foren ähnliche Antworten.
Tue das lieber nicht, sonst verpasst Du am Samstag noch das Spiel...
Er soll das Geld wieder einzahlen und darauf drängen, dass es mit Wertstellung (Valuta) des Auszahlungstages gebucht wird, damit er keine Überziehungszinsen zahlen muss. Als Begründung sollte die Aussage, dass es ein "Systemfehler" war (in Wirklichkeit war das aller Wahrscheinlichkeit nach kein Fehler, sondern die bereits erwähnte Tolerierung einer kleineren Überziehung) eigentlich reichen.
Eigentümer des Geldes ist die Bank, Besitzer ist dein Bruder.
Herausgabeanspruch der nach § 985 BGB. Bank kann also von deinem Bruder das Geld herausverlangen, es sei denn es liegt eine Vindikationslage nach §986 BGB vor ( Recht zum Besitz; z.B. Zurückbehaltungsrecht der Autowerkstatt gegenüber dem Autoeigentümer, solange letzter noch nicht die Rechnung für die Reparatur bezahlt hat ).
Laut Sachverhalt hat dein Bruder kein Recht zum Besitz.
Evtl. gibts noch eine Spezialregelung in den AGBs der Bank. Damit kein finanzieller Schaden für deinen Bruder anfällt, würde ich schnellstmöglich -wie bereits vorgeschlagen- das Geld zurückzahlen und von der Bank verlangen, dass diese Einzahlung auf den Tag der Abhebung valutiert wird. Die Folge daraus ist, dass keine Überziehungszinsen anfallen.
Seh ioch auch so denn Die Bank hat bestimmt alle Rechte was das holen am Automat angeht. Und die Über überziehungszinsen sind grausam. Kann da ein Lied von singen
SGE Supporter schrieb: Eigentümer des Geldes ist die Bank, Besitzer ist dein Bruder.
Herausgabeanspruch der nach § 985 BGB. Bank kann also von deinem Bruder das Geld herausverlangen, es sei denn es liegt eine Vindikationslage nach §986 BGB vor ( Recht zum Besitz; z.B. Zurückbehaltungsrecht der Autowerkstatt gegenüber dem Autoeigentümer, solange letzter noch nicht die Rechnung für die Reparatur bezahlt hat ).
Laut Sachverhalt hat dein Bruder kein Recht zum Besitz.
Evtl. gibts noch eine Spezialregelung in den AGBs der Bank. Damit kein finanzieller Schaden für deinen Bruder anfällt, würde ich schnellstmöglich -wie bereits vorgeschlagen- das Geld zurückzahlen und von der Bank verlangen, dass diese Einzahlung auf den Tag der Abhebung valutiert wird. Die Folge daraus ist, dass keine Überziehungszinsen anfallen.
Eigentlich richtig erklärt. Aber die vertraglichen Beziehungen zwischen Bank und Kunde gehen vor, darum ist für die Anwendung des § 985 BGB kein Platz. Zudem wirds ziemlich schwer gerade DIE Geldscheine zurückzufordern.
Eigentlich richtig erklärt. Aber die vertraglichen Beziehungen zwischen Bank und Kunde gehen vor, darum ist für die Anwendung des § 985 BGB kein Platz. Zudem wirds ziemlich schwer gerade DIE Geldscheine zurückzufordern.
Warum denn das ? Geld ist keine Stückschuld, sondern eine qualifizierte Schickschuld. Es kommt somit nicht darauf an, dass genau die Gelscheine zurückgebracht werden.
Darüberhinaus wird in den AGBs der Bank mit Sicherheit nicht der Hinweis zu finden sein, wonach die Bank haftet, wenn der Kunde -auch wegen Fehler der Bank - sein Konto überzieht
Am besten direkt mit der Bank klären, indem man das Soll ausgleicht und die Valuta auf den Tag der Abhebung zurückdatiert.
Mein Bruder hatte gestern Geld am Bankautomaten Geld gezogen obwohl dieses nicht die erforderliche Deckung aufwies und er kein Dispo hat, zahlte der Automat trotzdem munter aus.
Auf Nachfrage bei seiner Bank hiess es das der Automat ein Systemfehler hatte und deswegen fälschlicherweise ausgezahlt hat.
Seine Frage nun:
Muss er das Geld der Bank zurück geben oder ist es Eigenverschulden der Bank und er darf es behalten?
Kennt sich damit jemand aus?
Gruß
RN
kurz gesagt...Es gehört ihm nicht...
--> Geld einzahlen und auf den Vorfall verweisen, Valutierung verlangen und gut ist die Sache
paw
Danke für die Infos
RN
Google am Besten mal nach "dispo überziehen", da findest du in etlichen Foren ähnliche Antworten.
Tue das lieber nicht, sonst verpasst Du am amstag noch das Spiel...
Er soll das Geld wieder einzahlen und darauf drängen, dass es mit Wertstellung (Valuta) des Auszahlungstages gebucht wird, damit er keine Überziehungszinsen zahlen muss. Als Begründung sollte die Aussage, dass es ein "Systemfehler" war (in Wirklichkeit war das aller Wahrscheinlichkeit nach kein Fehler, sondern die bereits erwähnte Tolerierung einer kleineren Überziehung) eigentlich reichen.
Kaufe ein großes "S"...
Herausgabeanspruch der nach § 985 BGB. Bank kann also von deinem Bruder das Geld herausverlangen, es sei denn es liegt eine Vindikationslage nach §986 BGB vor ( Recht zum Besitz; z.B. Zurückbehaltungsrecht der Autowerkstatt gegenüber dem Autoeigentümer, solange letzter noch nicht die Rechnung für die Reparatur bezahlt hat ).
Laut Sachverhalt hat dein Bruder kein Recht zum Besitz.
Evtl. gibts noch eine Spezialregelung in den AGBs der Bank.
Damit kein finanzieller Schaden für deinen Bruder anfällt, würde ich schnellstmöglich -wie bereits vorgeschlagen- das Geld zurückzahlen und von der Bank verlangen, dass diese Einzahlung auf den Tag der Abhebung valutiert wird. Die Folge daraus ist, dass keine Überziehungszinsen anfallen.
Eigentlich richtig erklärt. Aber die vertraglichen Beziehungen zwischen Bank und Kunde gehen vor, darum ist für die Anwendung des § 985 BGB kein Platz. Zudem wirds ziemlich schwer gerade DIE Geldscheine zurückzufordern.
Eigentlich richtig erklärt. Aber die vertraglichen Beziehungen zwischen Bank und Kunde gehen vor, darum ist für die Anwendung des § 985 BGB kein Platz. Zudem wirds ziemlich schwer gerade DIE Geldscheine zurückzufordern.
Warum denn das ? Geld ist keine Stückschuld, sondern eine qualifizierte Schickschuld. Es kommt somit nicht darauf an, dass genau die Gelscheine zurückgebracht werden.
Darüberhinaus wird in den AGBs der Bank mit Sicherheit nicht der Hinweis zu finden sein, wonach die Bank haftet, wenn der Kunde -auch wegen Fehler der Bank - sein Konto überzieht
Am besten direkt mit der Bank klären, indem man das Soll ausgleicht und die Valuta auf den Tag der Abhebung zurückdatiert.