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[AN DIE RECHTSEXPERTEN / ANWÄLTE] Zeugenaussage verweigern?

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Moin,

kurzform:
war auf ner Feier Zeuge von ner Sachbeschädigung. Ein sehr agressiver extrem pigmentierter Nicht-Deutscher.

Habe meine Zeugenaussage bei der Polizei schon gemacht. Dort hieß es "der hat kein Geld um einen Anwalt einzuschalten" damit wäre es erledigt. Nun kam gestern eine Ladung zum Gerichtstermin betreffs Zeugenaussage.

Ich möchte nicht dass er mich sieht, so aggressiv wie ich ihn erlebt habe. Außerdem erzählte mir der Polizist dass er selbst ihn beleidigt hat usw.

Ich habe eigtl. nichts damit zu tun, außer dass ich eben gesehen habe wie eine "Sache" beschädigt wurde. Diese Sache war noch nichtmal mir?

Muss ich aussagen?
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Kurzform: ja
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Pedrogranata schrieb:
Kurzform: ja


Begründung?
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Eine Zeugenvernehmung vor der Polizei kannst du "absagen". Bist du allerdings als Zeuge ordnungsgemäß zu einer Verhandlung geladen, dann bist du grundsätzlich verpflichtet, deinen Zeugenpflichten nachzukommen; insbesondere anwesend zu sein.

Wenn nicht können dir die Kosten, die durch dein Ausbleiben entstehen auferlegt werden und es kann ein Ordnungsgeld gegen dich verhängt werden.
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Naja, wenn Du nicht verwandt, verschwägert, verlobt oder verheiratet mit ihm bist, hast Du kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Ansonsten zeig Eier und Zivilcourage oder, wenn Du diese eben nicht hast, frag mal nach ob Du in irgendein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden kannst...
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Ja, wenn du in einer verwandschaftlichen Beziehung zu dem guten Mann stehst, dann kannst du deine Aussage selbstverständlich verweigern. Das scheidet aber wohl aus.  
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Sieh bitte in deine Ladung. Dort wirst du einen Hinweis gemäß § 48 StPO finden,
der dir die gesetzlichen Folgen eines Ausbleibens erläutert. Dir werden die durch das Ausbleiben entstandenen Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen dich ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist deine zwangsweise Vorführung zulässig. Im Falle des wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel nochmals festgesetzt werden (§ 51 StPO). Da du weder Verlobter, noch (geschiedener oder verheirateter) Ehegatte, noch in gerader Linie mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert, oder bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert bist oder warst, hast du auch kein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO). Außerdem könntest du noch ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, wenn dir die Sachbeschädigung als Geistlicher in deiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekanntgeworden ist. Auch warst du nicht als Hebamme im Einsatz, als bei der Geburt eines Kindes unter deiner Mitwirkung die Sachbeschädigung geschah, u.s.w.

Kurzform: du mußt dort hin.
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DBecki schrieb:
Naja, wenn Du nicht verwandt, verschwägert, verlobt oder verheiratet mit ihm bist, hast Du kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Ansonsten zeig Eier und Zivilcourage oder, wenn Du diese eben nicht hast, frag mal nach ob Du in irgendein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden kannst...


Was hat es mit Eiern zu tun? Ich habe ja bereits ausgesagt (bei der Polizei)
Hat man denn gleich keine Eier wenn man unnötigem Ärger aus dem Weg gehen will?


Wenn dem so ist, dann habe ich gerne keine Eier ...
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Pedrogranata schrieb:
Sieh bitte in deine Ladung. Dort wirst du einen Hinweis gemäß § 48 StPO finden,
der dir die gesetzlichen Folgen eines Ausbleibens erläutert. Dir werden die durch das Ausbleiben entstandenen Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen dich ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist deine zwangsweise Vorführung zulässig. Im Falle des wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel nochmals festgesetzt werden (§ 51 StPO). Da du weder Verlobter, noch (geschiedener oder verheirateter) Ehegatte, noch in gerader Linie mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert, oder bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert bist oder warst, hast du auch kein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO). Außerdem könntest du noch ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, wenn dir die Sachbeschädigung als Geistlicher in deiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekanntgeworden ist. Auch warst du nicht als Hebamme im Einsatz, als bei der Geburt eines Kindes unter deiner Mitwirkung die Sachbeschädigung geschah, u.s.w.

Kurzform: du mußt dort hin.


Alles klar, danke.
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Das mit dem Zeugenschutzprogramm wird wohl bei ner Sachbeschädigung nichts.

Vielleicht, wenn er in der MAfia ist...
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EintrachtAdler88 schrieb:
DBecki schrieb:
Naja, wenn Du nicht verwandt, verschwägert, verlobt oder verheiratet mit ihm bist, hast Du kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Ansonsten zeig Eier und Zivilcourage oder, wenn Du diese eben nicht hast, frag mal nach ob Du in irgendein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden kannst...


Was hat es mit Eiern zu tun? Ich habe ja bereits ausgesagt (bei der Polizei)
Hat man denn gleich keine Eier wenn man unnötigem Ärger aus dem Weg gehen will?


Wenn dem so ist, dann habe ich gerne keine Eier ...  


Der Unterschied ist der, dass Du bei der Polizei erzählen kannst, im Himmel sei Jahrmarkt und es passiert Dir nicht allzuviel. Vor Gericht MUSST Du die Wahrheit sagen, da hat Deine Aussage eine ganz andere Qualität. Wenn Du da was vom Pferd erzählst (auch unvereidigt) ist das ne ganz andere Geschichte...
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An die Mods:

Kann jetzt geschlossen werden!
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DBecki schrieb:
EintrachtAdler88 schrieb:
DBecki schrieb:
Naja, wenn Du nicht verwandt, verschwägert, verlobt oder verheiratet mit ihm bist, hast Du kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Ansonsten zeig Eier und Zivilcourage oder, wenn Du diese eben nicht hast, frag mal nach ob Du in irgendein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden kannst...


Was hat es mit Eiern zu tun? Ich habe ja bereits ausgesagt (bei der Polizei)
Hat man denn gleich keine Eier wenn man unnötigem Ärger aus dem Weg gehen will?


Wenn dem so ist, dann habe ich gerne keine Eier ...  


Der Unterschied ist der, dass Du bei der Polizei erzählen kannst, im Himmel sei Jahrmarkt und es passiert Dir nicht allzuviel. Vor Gericht MUSST Du die Wahrheit sagen, da hat Deine Aussage eine ganz andere Qualität. Wenn Du da was vom Pferd erzählst (auch unvereidigt) ist das ne ganz andere Geschichte...


Willst du hier zu Straftaten aufrufen ? Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Werden falsche Angaben bei der Polizei gemacht, um die Bestrafung einer anderen Person zu verhindern, liegt Strafvereitelung vor. Werden Angaben gemacht, um eine unschuldige Person zu verdächtigen, liegt falsche Verdächtigung vor. Strafvereitelung und falsche Verdächtigung drohen dasselbe Strafmaß an: bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe.

Vor Gericht droht dir allerdings zusätzlich ein Verfahren wegen Falschaussage, insofern hast du recht.
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EintrachtAdler88 schrieb:
Moin,
Ein sehr agressiver extrem pigmentierter Nicht-Deutscher.


Macht es also einen Unterschied, ob es ein schwarzer Ausländer oder ein milchgesichtiger Deutscher ist?
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crusher schrieb:
EintrachtAdler88 schrieb:
Moin,
Ein sehr agressiver extrem pigmentierter Nicht-Deutscher.


Macht es also einen Unterschied, ob es ein schwarzer Ausländer oder ein milchgesichtiger Deutscher ist?

Die Antwort würde mich auch interessieren. Sehr sogar.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
crusher schrieb:
EintrachtAdler88 schrieb:
Moin,
Ein sehr agressiver extrem pigmentierter Nicht-Deutscher.


Macht es also einen Unterschied, ob es ein schwarzer Ausländer oder ein milchgesichtiger Deutscher ist?

Die Antwort würde mich auch interessieren. Sehr sogar.

DA


Ähm nein, auf keinen Fall.
Gerade um solchen Vermutungen aus dem Weg zu gehen habe ich ihn so gennant. In der Schule wird einem heutzutage erzählt dass man "Schwarzer", "Farbiger" oder gar Anderes nicht mehr sagen soll. Stattdessen soll es "stark (/extrem) pigmentiert" sein.

Und nein, es würde keinen Unterschied machen sobald der Deutsche ähnlich agressiv auftreten würde.



Kann jetzt jemand mal den Thread schließen?
Es ist ja alles geklärt, meine Frage wurde beantwortet.
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EintrachtAdler88 schrieb:
In der Schule wird einem heutzutage erzählt dass man "Schwarzer", "Farbiger" oder gar Anderes nicht mehr sagen soll. Stattdessen soll es "stark (/extrem) pigmentiert" sein.

Das finde ich persönlich weit diskriminierender. Wer will denn wie Druckerfarbe beschrieben werden? Was sind denn Du und ich jetzt, politisch korrekt ausgedrückt? Schwach pigmentiert? Mäßig pigmentiert?
Sorry, dass ich Deinen Fred jetzt in die Länge ziehe, aber das interessiert mich. Schließlich ist es ja heutzutage wichtiger, dass man etwas PC sagt, als der Inhalt.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
EintrachtAdler88 schrieb:
In der Schule wird einem heutzutage erzählt dass man "Schwarzer", "Farbiger" oder gar Anderes nicht mehr sagen soll. Stattdessen soll es "stark (/extrem) pigmentiert" sein.

Das finde ich persönlich weit diskriminierender. Wer will denn wie Druckerfarbe beschrieben werden? Was sind denn Du und ich jetzt, politisch korrekt ausgedrückt? Schwach pigmentiert? Mäßig pigmentiert?
Sorry, dass ich Deinen Fred jetzt in die Länge ziehe, aber das interessiert mich. Schließlich ist es ja heutzutage wichtiger, dass man etwas PC sagt, als der Inhalt.

DA

Würde mich auch interessieren.
Warum soll ich nicht Schwarzer oder Weißer sagen dürfen?

Wenn dann wäre ja auch eher dunkel / schwarz pigmentiert korrekt, auch die Haut der allermeisten in unseren Breiten aufgewachsenen enthält Farbpigmente.

Wenn ich Farbiger sagen soll, impliziert das, dass Kaukasische Typen (=Mitteleuropäer) keine Hautfärbung haben, das ist ja wohl nicht richtig.

Richtiger Quatsch ist übrigens die Bezeichnung "Afro-Amerikaner" für alle Schwarzen zu verwenden. Was hat ein Kongolese mit Amerika zu tun?

Grüße

Andi
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Mich würde interessieren warum bei der Beschreibung des Sachverhaltes dieser Satz

EintrachtAdler88 schrieb:


... Ein sehr agressiver extrem pigmentierter Nicht-Deutscher. ...




notwendig war.
Würde es den einen Unterschied machen wenn es sich um einen
-sehr agressiven extrem pigmentierten Deutschen
-sehr agressiven weissen Nicht-Deutschen
-sehr agressiven weissen Deutschen
handelt?

Und falls nicht warum wird es dann überhaupt erwähnt.
So wie es da steht lese ich heraus das es für die Argumentation wichtig ist und  das finde ich sehr traurig.
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il_Tedesco schrieb:
Mich würde interessieren warum bei der Beschreibung des Sachverhaltes dieser Satz

EintrachtAdler88 schrieb:


... Ein sehr agressiver extrem pigmentierter Nicht-Deutscher. ...




notwendig war.
Würde es den einen Unterschied machen wenn es sich um einen
-sehr agressiven extrem pigmentierten Deutschen
-sehr agressiven weissen Nicht-Deutschen
-sehr agressiven weissen Deutschen
handelt?

Und falls nicht warum wird es dann überhaupt erwähnt.
So wie es da steht lese ich heraus das es für die Argumentation wichtig ist und  das finde ich sehr traurig.


Das hat er doch schon beantwortet  


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