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Verlängerte Probezeit ?

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Moin,

eigentlcih müsste ich es auch wissen, aber ich frage sicherhetshalber auch mal.

Der AG meiner Freundin möchte gerne ihre Probezeit (6 Mon) verlängern.

Dies ist ja Rechtlich geregelt und unzulässig. Ein work-around wäre ja ein Aufhebungsvertrag zum Ende des nächsten halben Jahres, wenn sie das unterschreiben würde, hätten beide ja die Möglichkeit, weitere 6 Monate (oder was eben vereinbart ist) zu schauen, ob es passt.

Okay, das wäre eine Variante für den AG, aber das wollen wir natürlich nicht.

Eine Alternative ist natürlich für den AG, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden, will er wohl nicht.

Nun endlich zur Frage

Wenn der AG ihr einen Vertrag bzw. eine Sonderregelung hinlegt, in der explizit die Probezeit verlängert wird, und beide Seiten das akzeptieren .... ist das Rechtlcih gültig mit dem Wording "Probezeit" ? Weil die ist ja wiederrum auf 6 Mon begrenzt.

Oder heisst es dann, sobald der AN es unterschreibt, gilt es auch ?

Danke

chris
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ich kann es dir nur aus meiner erinnerung beantworten, vielleicht liege ich auch falsch, meine betriebsratszeit ist ziemlich lange her und vielleicht hat sich da einiges geändert. also ohne gewähr:

eigentlich ist eine verlängerung der probezeit nicht möglich. ich wollte die mal für einen kollegen durchsetzen, mir wurde von gewerkschaftsseite gesagt, dass das nicht möglich sei, da es generell keine verlängerung der probezeit gäbe.

interessant wäre in diesem zusammenhang ob es für den wunsch nach verlängerung eine nachvollziehbare begründung gibt. nach einem halben jahr sollte der AG eine person einschätzen können.

ich würde aus dem bauch heraus sagen, dass ein vertrag der explizit die verlängerung der probezeit beinhaltet jederzeit anfechtbar ist. ein vertrag der jedoch ein befristetes arbeitsverhältnis definiert nur schwer ausgehebelt werden kann.

ich hoffe ich liege richtig.

peter
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Ich weiss nur, dass die Probezeitverlängerung bei uns Beamten durchaus möglich und rechtlich geregelt ist!

Allerdings sollte sich Deine Freundin mal Gedanken machen, wieso ihr AG die Probezeit verlängern will....
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Ob das rechtlich möglich ist, insbesondere einseitig, kann ich nicht sage. Aber eins weiß ich bestimmt: Wenn Deine Freundin nicht zustimmt, bekommt sie gleich die Kündigung. Da ist eine Verlängerung doch immer noch besser.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Ob das rechtlich möglich ist, insbesondere einseitig, kann ich nicht sage. Aber eins weiß ich bestimmt: Wenn Deine Freundin nicht zustimmt, bekommt sie gleich die Kündigung. Da ist eine Verlängerung doch immer noch besser.

DA


Das ist meines Erachtens auch schon die 2. Chance. Wieso auch immer....
In einem halben Jahr sollte man sich eigentlich bewährt haben!
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Die Verlängerung der Probezeit ist  unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig.


http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615668087/1743.html


Ungeachtet dessen ist dies ohnehin völlig wurscht. Maßgeblich ist, dass man die 6- monatige Wartefrist bis zu Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes übersteht.. Bis zum Ablauf dieser Frist kann dich jeder Arbeitgeber ohne Angaben von Gründen kündigen. Ob mit oder ohne Probezeit.


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