eine Freundin von mir möchte ihren Geburtstag feiern, und mietete dazu einen Veranstaltungsraum. Sie hat mir dann erzählt einige Infos erzählt, weil ich dort die Musik (Beschallung) machen soll.
Sie bauen am Tag vorher auf und bauen am Tag nachher wieder ab soweit okey. Dann ging es darum, da der Vermieter geschrieben hat, der Raum muss am Veranstaltungstag um 01:30Uhr geräumt sein und das Haus verlassen sein. Wenn die Party länger geht kostet das 100€ zusätzlich.
Jetzt meine Frage, darf soetwas der Vermieter machen? Oder ist generell was im Vertrag steht gültig? Weil finde schon irgendwie blöd, wenn der meint ja ihr habt bis 02 Uhr gefeiert jetzt zahlt mal 100€ mehr. Mit welcher Begründung?
Hoffe auf positive Antoworten. Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße
Wie kann man so einen Vertrag unterschreiben? Freilich ist der gültig! Wenn beide Vertragsseiten damit einverstanden sind - und das waren sie ja, weil beide unterschrieben haben!
Sauber aufs Kreuz gelegt worden! Mund abpuzze - als Lehrgeld ansehen und beim nächsten Mal die Freundin für sowas nicht alleine losschicken!
du bist doch erst 14, oder? wenn deine freundin nicht volljährig ist, und ihr einen vertrag über solche beträge abschließt, dann ist der m.E. nach nichtig, da ihr nicht voll geschäftsfähig seid. ist deine freundin unter 14 jahre ist der vertrag sowieso nichtig.
Lichtgestalt schrieb: du bist doch erst 14, oder? wenn deine freundin nicht volljährig ist, und ihr einen vertrag über solche beträge abschließt, dann ist der m.E. nach nichtig, da ihr nicht voll geschäftsfähig seid. ist deine freundin unter 14 jahre ist der vertrag sowieso nichtig.
Nichtig ist er nicht. Lediglich schweben unwirksam, bis die Eltern nachträglich die Genehmigung geben oder eben nicht, erst dann wäre er nichtig! Wenn die Freundin in der Tat jünger wäre und evtl. die Hütte für den 14. Geburtstag angemietet hätte, dan sähe die Sache anders aus - Pech für den Vermieter!
Aber mal was ganz anderes - bin ich altmodisch oder ist es nicht etwas heavy, dass 14-jährige bis weit nach Mitternacht in der Öffentlichkeit feiern?
Basaltkopp schrieb: ... Aber mal was ganz anderes - bin ich altmodisch oder ist es nicht etwas heavy, dass 14-jährige bis weit nach Mitternacht in der Öffentlichkeit feiern?
Basaltkopp schrieb: ... Aber mal was ganz anderes - bin ich altmodisch oder ist es nicht etwas heavy, dass 14-jährige bis weit nach Mitternacht in der Öffentlichkeit feiern?
Vermutlich ja. :neutral-face
PS: Ich auch!
Dann sind wir ja wenigstens schonmal zu zweit + "den Mann, der mal das Jugendschutzgetz erfunden hat"
Ich wette, dass man mit einer solchen Frage "Wer hat das Jugendschutzgesetz erfunden" bei min. 60% der deutschen Jugendlichen ein wildes Rätselraten hervorrufen würde....
Basaltkopp schrieb: ...Ich wette, dass man mit einer solchen Frage "Wer hat das Jugendschutzgesetz erfunden" bei min. 60% der deutschen Jugendlichen ein wildes Rätselraten hervorrufen würde....
Basaltkopp schrieb: Aber mal was ganz anderes - bin ich altmodisch oder ist es nicht etwas heavy, dass 14-jährige bis weit nach Mitternacht in der Öffentlichkeit feiern?
Du bist altmodisch. Heutzutage ist es leider üblich, dass es vielen Eltern scheißegeal ist, was die Brut so macht. Schuld sind am Ende dann die Lehrer, die Ihrem Erziehungsauftrag nicht nachgekommen sind. Und der Staat sowieso.
Du bist altmodisch. Heutzutage ist es leider üblich, dass es vielen Eltern scheißegeal ist, was die Brut so macht. Schuld sind am Ende dann die Lehrer, die Ihrem Erziehungsauftrag nicht nachgekommen sind. Und der Staat sowieso.
Du bist altmodisch. Heutzutage ist es leider üblich, dass es vielen Eltern scheißegeal ist, was die Brut so macht. Schuld sind am Ende dann die Lehrer, die Ihrem Erziehungsauftrag nicht nachgekommen sind. Und der Staat sowieso.
Und Fukel!
Und Köhler! Der ist ja auch noch klein und geht nicht nach dem Sandmännchen ins Bett! Deshalb ist er auch samstags zu müde, um das Tor zu treffen
Basaltkopp schrieb: ... Aber mal was ganz anderes - bin ich altmodisch oder ist es nicht etwas heavy, dass 14-jährige bis weit nach Mitternacht in der Öffentlichkeit feiern?
Vermutlich ja. :neutral-face
PS: Ich auch!
Dann sind wir ja wenigstens schonmal zu zweit + "den Mann, der mal das Jugendschutzgetz erfunden hat"
Ich wette, dass man mit einer solchen Frage "Wer hat das Jugendschutzgesetz erfunden" bei min. 60% der deutschen Jugendlichen ein wildes Rätselraten hervorrufen würde....
Wo sollen sie denn sonst Sex haben, daheim lasst ihr sie auch nicht und ein Hotelzimmer vermietet ihnen keiner.
Soo muss mal etwas klar Stellen. Es ist nicht meine Freundin, wie ihr es meint. Wir kennen und halt und fertig. Machen nichts großartiges in der Freizeit.
Zweitens. Sie feiert mit jemanden zusammen. Beide werden 16 und der Vertrag läuft über die Eltern der beiden.
12.Mann schrieb: Soo muss mal etwas klar Stellen. Es ist nicht meine Freundin, wie ihr es meint. Wir kennen und halt und fertig. Machen nichts großartiges in der Freizeit.
Zweitens. Sie feiert mit jemanden zusammen. Beide werden 16 und der Vertrag läuft über die Eltern der beiden.
Auch bei 16jährigen ist um 1:30 Uhr längst Schluß - wenn man nach dem Gesetz geht! Und wenn die Eltern so einen Vertrag unterschreiben, dann sollen sie mal schön zahlen
12.Mann schrieb: Soo muss mal etwas klar Stellen. Es ist nicht meine Freundin, wie ihr es meint. Wir kennen und halt und fertig. Machen nichts großartiges in der Freizeit.
Zweitens. Sie feiert mit jemanden zusammen. Beide werden 16 und der Vertrag läuft über die Eltern der beiden.
Auch bei 16jährigen ist um 1:30 Uhr längst Schluß - wenn man nach dem Gesetz geht! Und wenn die Eltern so einen Vertrag unterschreiben, dann sollen sie mal schön zahlen
Das weiß ich...! Wobei die Eltern ja am Geburtstag auch dabei sind soweit ich weiß! Aber ist nicht meine Sache!
eine Freundin von mir möchte ihren Geburtstag feiern, und mietete dazu einen Veranstaltungsraum. Sie hat mir dann erzählt einige Infos erzählt, weil ich dort die Musik (Beschallung) machen soll.
Sie bauen am Tag vorher auf und bauen am Tag nachher wieder ab soweit okey. Dann ging es darum, da der Vermieter geschrieben hat, der Raum muss am Veranstaltungstag um 01:30Uhr geräumt sein und das Haus verlassen sein. Wenn die Party länger geht kostet das 100€ zusätzlich.
Jetzt meine Frage, darf soetwas der Vermieter machen? Oder ist generell was im Vertrag steht gültig? Weil finde schon irgendwie blöd, wenn der meint ja ihr habt bis 02 Uhr gefeiert jetzt zahlt mal 100€ mehr. Mit welcher Begründung?
Hoffe auf positive Antoworten.
Vielen Dank im Vorraus!
Liebe Grüße
12.Mann
Sauber aufs Kreuz gelegt worden! Mund abpuzze - als Lehrgeld ansehen und beim nächsten Mal die Freundin für sowas nicht alleine losschicken!
ist deine freundin unter 14 jahre ist der vertrag sowieso nichtig.
Nichtig ist er nicht. Lediglich schweben unwirksam, bis die Eltern nachträglich die Genehmigung geben oder eben nicht, erst dann wäre er nichtig!
Wenn die Freundin in der Tat jünger wäre und evtl. die Hütte für den 14. Geburtstag angemietet hätte, dan sähe die Sache anders aus - Pech für den Vermieter!
Aber mal was ganz anderes - bin ich altmodisch oder ist es nicht etwas heavy, dass 14-jährige bis weit nach Mitternacht in der Öffentlichkeit feiern?
Vermutlich ja. :neutral-face
PS: Ich auch!
Dann sind wir ja wenigstens schonmal zu zweit + "den Mann, der mal das Jugendschutzgetz erfunden hat"
Ich wette, dass man mit einer solchen Frage "Wer hat das Jugendschutzgesetz erfunden" bei min. 60% der deutschen Jugendlichen ein wildes Rätselraten hervorrufen würde....
Ja - das ist leider zu vermuten!
Du bist altmodisch. Heutzutage ist es leider üblich, dass es vielen Eltern scheißegeal ist, was die Brut so macht. Schuld sind am Ende dann die Lehrer, die Ihrem Erziehungsauftrag nicht nachgekommen sind. Und der Staat sowieso.
Und Fukel!
Und Köhler! Der ist ja auch noch klein und geht nicht nach dem Sandmännchen ins Bett! Deshalb ist er auch samstags zu müde, um das Tor zu treffen
Wo sollen sie denn sonst Sex haben, daheim lasst ihr sie auch nicht und ein Hotelzimmer vermietet ihnen keiner.
DA
Zweitens. Sie feiert mit jemanden zusammen. Beide werden 16 und der Vertrag läuft über die Eltern der beiden.
Auch bei 16jährigen ist um 1:30 Uhr längst Schluß - wenn man nach dem Gesetz geht!
Und wenn die Eltern so einen Vertrag unterschreiben, dann sollen sie mal schön zahlen
Das weiß ich...! Wobei die Eltern ja am Geburtstag auch dabei sind soweit ich weiß! Aber ist nicht meine Sache!