ich möchte demnächst wahrscheinlich ein Nebengewerbe (bin Berufstätig) anmelden und suche dazu noch Personen, am besten Steuerfachangestellt o.ä., die mir in Vorbereitungsphase ein wenig mit gutem Rat beistehen. Es gibt noch ein paar Sachen die für mich ungeklärt sind. Es wäre also cool, wenn sich jemand hier meldet, den ich hin und wieder mal per PN "belästigen" kann
Um es vorab ein wenig zu erläutern (das nachfolgende dreht sich alles um das Nebengewerbe): Es handelt sich um Kleinteile, so dass ich keine Räume anmieten muss = keine Kosten. Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden, schon erwähnt. Gewerbeschein noch nicht vorhanden, aber sobald wie möglich. Einen Großabnehmer hätte ich schon; in Portugal -> Ist das Ok? Weitere wären schon mal aussicht. Einen Großhandel der mich beliefert, oder besser gesagt wo ich es abholen kann, habe ich aller voraussicht auch schon. Wird sich in den nächsten Tagen klären. Es handelt sich um einen wahrscheinlichen moantlichen Gewinn von 500-1.500 € (ist das im Nebengewerbe OK?) Kann ich im Nebengwerbe Sachen, wie z.B. Computer, Drucker zum erstellen von Rechnungen etc, von der Steuer absetzen? Wie sieht im NG eine Rechnung aus?
Fürs erste waren das die Fragen. Klar kann man jetzt sagen, gejh doch zur IHK und erkundige dich da mal. Meine Arbeitszeiten lassen sich damit aber nicht vereinbaren. Von daher hoffe ich erstmal hier auf wunderbare Hilfe. Anwort gerne auch per PN.
Und zwar: Wie gehts es mit dem Gewinn vor sich? Kann ich mir den Gewinn auf mein Privates Konto überweisen, oder bedarf es irgendwelchen Besonderheiten?
Für ein "Nebengewerbe" gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für jedes "Hauptgewerbe". Dem Amtsschimmel ist das egal. Außer dass vielleicht bei einem Kleingewerbe (!) die Umsatzsteuer "anders" ist und die Gewerbesteuer tendenziell niedriger, wegen Freibeträgen.
Früher oder später wirst Du Dir sowieso einen StB nehmen müssen. Mach's lieber früher. Evtl. rät er Dir, es ganz bleiben zu lassen. Dann nimm diesen Rat an.
wie ist das denn,wenn man ein kleingewerbe anmeldet...da ist man ja sozusagen umsatzsteuerbefreit...
wie sieht es mit anderen steuern aus?
lohnt es sich zb. wenn man nebenbei über ebay verkauft (ausserhalb des normalen rahmens), ein kleingewerbe anzumelden, oder sind die abgaben dann dort höher, als die evtl. einnahmen von ca. 500 euro im monat?
tani1977 schrieb: wie ist das denn,wenn man ein kleingewerbe anmeldet...da ist man ja sozusagen umsatzsteuerbefreit...
wie sieht es mit anderen steuern aus?
lohnt es sich zb. wenn man nebenbei über ebay verkauft (ausserhalb des normalen rahmens), ein kleingewerbe anzumelden, oder sind die abgaben dann dort höher, als die evtl. einnahmen von ca. 500 euro im monat?
Das ist ja keine Entscheidung, die Du treffen kannst - wenn Du gewerblich handelst, dann hast Du ein Gewerbe anzumelden und Steuern abzuführen. Die einzige Frage die sich stellt, ist ob es sich überhaupt lohnt dem Gewerbe nachzugehen.
tani1977 schrieb: wie ist das denn,wenn man ein kleingewerbe anmeldet...da ist man ja sozusagen umsatzsteuerbefreit...
wie sieht es mit anderen steuern aus?
lohnt es sich zb. wenn man nebenbei über ebay verkauft (ausserhalb des normalen rahmens), ein kleingewerbe anzumelden, oder sind die abgaben dann dort höher, als die evtl. einnahmen von ca. 500 euro im monat?
Das ist ja keine Entscheidung, die Du treffen kannst - wenn Du gewerblich handelst, dann hast Du ein Gewerbe anzumelden und Steuern abzuführen. Die einzige Frage die sich stellt, ist ob es sich überhaupt lohnt dem Gewerbe nachzugehen.
das war auch meine frage, die ich stellen wollte ob es sich lohnt
tani1977 schrieb: wie ist das denn,wenn man ein kleingewerbe anmeldet...da ist man ja sozusagen umsatzsteuerbefreit...
Umsatzsteuerbefreit ist sozusagen jedes Gewerbe. Das bedeutet aber nicht, dass die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden muss, sondern dass die eingenommene Umsatzsteuer mit der ausgegebenen verrechnet wird. Die Differenz zahlt man / bekommt man an das / vom Finanzamt.
tani1977 schrieb: wie ist das denn,wenn man ein kleingewerbe anmeldet...da ist man ja sozusagen umsatzsteuerbefreit...
Umsatzsteuerbefreit ist sozusagen jedes Gewerbe. Das bedeutet aber nicht, dass die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden muss, sondern dass die eingenommene Umsatzsteuer mit der ausgegebenen verrechnet wird. Die Differenz zahlt man / bekommt man an das / vom Finanzamt.
Nein Schnucki. Was Tani schreibt ist schon richtig. Umsatzsteuerbefreit ist vielleicht e bissi unfachmännisch ausgedrückt. Als Kleinunternehmer muss man noch nicht mal das machen, was Du schreibst.
tani1977 schrieb: wie ist das denn,wenn man ein kleingewerbe anmeldet...da ist man ja sozusagen umsatzsteuerbefreit...
wie sieht es mit anderen steuern aus?
lohnt es sich zb. wenn man nebenbei über ebay verkauft (ausserhalb des normalen rahmens), ein kleingewerbe anzumelden, oder sind die abgaben dann dort höher, als die evtl. einnahmen von ca. 500 euro im monat?
Das ist ja keine Entscheidung, die Du treffen kannst - wenn Du gewerblich handelst, dann hast Du ein Gewerbe anzumelden und Steuern abzuführen. Die einzige Frage die sich stellt, ist ob es sich überhaupt lohnt dem Gewerbe nachzugehen.
das war auch meine frage, die ich stellen wollte ob es sich lohnt
Also, da die USt für Dich irrelevant bleibt (bis zu einem gewissen Umsatz) und auch die Gewerbesteuer Freibeträge hat (stimmt doch noch?) hast Du außer der Zwangsleibeigenschaft bei der IHK eigentlich keine Nachteile außer ein paar mehr Formulare bei der Steuererklärung und daher ggf. StB-Kosten. Ach so, und Du gibst natürlich Garantie oder Gewährleistung auf die verkauften Waren (falls wir über ein Handelsgewerbe reden).
• Sie im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro Gesamtumsatz machen werden bzw. • Ihr Gesamtumsatz im letzten Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und Ihr voraussichtlicher Gesamtumsatz im neu beginnenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird; ob Sie diese beiden Werte einhalten, müssen Sie zu jedem 1. Januar prüfen.
Bei 1.500 Euro Gewinn pro Monat könnte man schon über die 17.500 Euro Gesamtumsatz kommen... ich denke es werden keine WLAN-Kabel verkauft
ich möchte demnächst wahrscheinlich ein Nebengewerbe (bin Berufstätig) anmelden und suche dazu noch Personen, am besten Steuerfachangestellt o.ä., die mir in Vorbereitungsphase ein wenig mit gutem Rat beistehen. Es gibt noch ein paar Sachen die für mich ungeklärt sind. Es wäre also cool, wenn sich jemand hier meldet, den ich hin und wieder mal per PN "belästigen" kann
Um es vorab ein wenig zu erläutern (das nachfolgende dreht sich alles um das Nebengewerbe): Es handelt sich um Kleinteile, so dass ich keine Räume anmieten muss = keine Kosten. Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden, schon erwähnt. Gewerbeschein noch nicht vorhanden, aber sobald wie möglich. Einen Großabnehmer hätte ich schon; in Portugal -> Ist das Ok? Weitere wären schon mal aussicht. Einen Großhandel der mich beliefert, oder besser gesagt wo ich es abholen kann, habe ich aller voraussicht auch schon. Wird sich in den nächsten Tagen klären. Es handelt sich um einen wahrscheinlichen moantlichen Gewinn von 500-1.500 (ist das im Nebengewerbe OK?) Kann ich im Nebengwerbe Sachen, wie z.B. Computer, Drucker zum erstellen von Rechnungen etc, von der Steuer absetzen? Wie sieht im NG eine Rechnung aus?
Fürs erste waren das die Fragen. Klar kann man jetzt sagen, gejh doch zur IHK und erkundige dich da mal. Meine Arbeitszeiten lassen sich damit aber nicht vereinbaren. Von daher hoffe ich erstmal hier auf wunderbare Hilfe. Anwort gerne auch per PN.
Würde mich sehr freuen. Gruß Adam
Was meinst du mit Nebengewerbe ? Ich nehme an, du meinst, dass du das Gewerbe nebenberuflich ausübst.
Du möchtest Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( §2 I Nr. 2 EStG ) erzielen. Gewinn ist nach §4 I, 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem BV am vorangegangen Wirtschaftsjahr. Unterjährige Entnahmen ( = alle Entnahmen, die du dem Betrieb für dich selbst oder für andere, betriebsfremde Zwecke entnimmst, z.B. Barentnahme ) müssen zum BV hinzugerechnet werden.
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind ( also nötig sind, um für dein Gewerbe Gewinn zu erzielen z.B. PC, Drucker, Verbrauchsmaterialien ) sind als Betriebsausgaben abziehbar § 4 IV EStG. Allerdings musst du auf die AfA achten, bei Waren über 400 Euro netto Anschaffungskosten ( Geringwertige Wirtschaftsgüter ) musst du abschreiben, z.B. PC kostet 1.000,- Euro --> 3 Jahre AfA ( siehe AfA-Tabelle ) --> jedes Jahr 333,- Euro als Betriebsausgabe abziehbar.
Für nähere Infos empfehle ich generell ein Eigenstudium von Gründungsunterlagen ( da gibts mittlerweile doch einige tolle Broschüren, u.a. von der IHK ); u.a. solltest du die Rechtsform klären ( vermutlich Einzelunternehmer ) sowie versicherungstechnische Fragen ( Betriebshaftpflicht ? ). Bei der IHK gibts meines Wissens nach auch desöfteren Gründerworkshops.
Letzter Tipp : Schau in deinen Arbeitsvertrag als Angestellter unter dem Punkt "Nebenjob" o.ä. Normalerweise wird ein nebenberufliches Engagement ausgeschlossen, wenn du dagegen verstößt kann die fristlose Kündigung erfolgen ! In diesem Fall solltest du zwingend deinen Arbeitgeber um Erlaubnis deines nebenberuflichen Gewerbes bitten.
tani1977 schrieb: wie ist das denn,wenn man ein kleingewerbe anmeldet...da ist man ja sozusagen umsatzsteuerbefreit...
wie sieht es mit anderen steuern aus?
lohnt es sich zb. wenn man nebenbei über ebay verkauft (ausserhalb des normalen rahmens), ein kleingewerbe anzumelden, oder sind die abgaben dann dort höher, als die evtl. einnahmen von ca. 500 euro im monat?
Die Besteuerung von Kleinunternehmen richtet sich nach §19 UStG ( http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html ). Voraussetzung für Kleinunternehmen : Umsatz ( inkl. USt ) im vorangegangen ( = Gründungsjahr ) < 17.500,- und im laufenden ( nachfolgenden ) Jahr < 50.000,- Euro. Vorteile : Du brauchst keine USt auf der Rechnung ausweisen und ans FA abführen ( § 19 I, 4 UStG ). Das Recht auf Vorsteuerabzug hast du dann natürlich auch nicht.
Freiwillig kannst du allerdings zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Interessant ist das vorallem, wenn du hohe Anfangsinvestitionen ( Auto, Möbel usw. ) hast.
Trotzdem ist eine Umsatzsteuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahres abzugeben, in denen du die Umsätze dem FA aufschreibst. Anhand der USt-Erklärung rechtfertigt sich ja auch dein Stand als "Kleinunternehmer" ( siehe oben ). Wenn du einen Gewerbeschein hast, bist du grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Allerdings gibts einen Freibetrag für natürliche Personen i.H.v. 24.500,- Euro ( §11 I Nr. 1 EStG ); bei ca. 6.000,- Gewinn liegst du drunter, d.h. du zahlst keine Gewerbesteuer. Schließlich musst du deinen Gewinn in der Anlage GSE deiner Einkommensteuererklärung eintragen. Der Gewinn aus deiner Unternehmung erhöht das zu versteuernde Einkommen, und somit also Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Die Frage, ob es sich "lohnt" oder nicht, ein Gewerbe anzumelden, stellt sich aus steuerlicher Sicht nicht, da du verpflichtet bist, die Gewinne aus eBay-Geschäften, vorallem im von dir genannten Umfang, anzugeben.
Ob du nun die Einnahmen als gemeldeter Gewerbetreibender angibst oder als Privatperson ohne Gewerbeschein, ist deine Entscheidung. Die steuerliche Belastung ändert sich nicht.
ich möchte demnächst wahrscheinlich ein Nebengewerbe (bin Berufstätig) anmelden und suche dazu noch Personen, am besten Steuerfachangestellt o.ä., die mir in Vorbereitungsphase ein wenig mit gutem Rat beistehen.
Es gibt noch ein paar Sachen die für mich ungeklärt sind. Es wäre also cool, wenn sich jemand hier meldet, den ich hin und wieder mal per PN "belästigen" kann
Um es vorab ein wenig zu erläutern (das nachfolgende dreht sich alles um das Nebengewerbe):
Es handelt sich um Kleinteile, so dass ich keine Räume anmieten muss = keine Kosten.
Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden, schon erwähnt.
Gewerbeschein noch nicht vorhanden, aber sobald wie möglich.
Einen Großabnehmer hätte ich schon; in Portugal -> Ist das Ok?
Weitere wären schon mal aussicht.
Einen Großhandel der mich beliefert, oder besser gesagt wo ich es abholen kann, habe ich aller voraussicht auch schon. Wird sich in den nächsten Tagen klären.
Es handelt sich um einen wahrscheinlichen moantlichen Gewinn von 500-1.500 € (ist das im Nebengewerbe OK?)
Kann ich im Nebengwerbe Sachen, wie z.B. Computer, Drucker zum erstellen von Rechnungen etc, von der Steuer absetzen?
Wie sieht im NG eine Rechnung aus?
Fürs erste waren das die Fragen.
Klar kann man jetzt sagen, gejh doch zur IHK und erkundige dich da mal.
Meine Arbeitszeiten lassen sich damit aber nicht vereinbaren. Von daher hoffe ich erstmal hier auf wunderbare Hilfe.
Anwort gerne auch per PN.
Würde mich sehr freuen.
Gruß
Adam
Und zwar: Wie gehts es mit dem Gewinn vor sich?
Kann ich mir den Gewinn auf mein Privates Konto überweisen, oder bedarf es irgendwelchen Besonderheiten?
Früher oder später wirst Du Dir sowieso einen StB nehmen müssen. Mach's lieber früher. Evtl. rät er Dir, es ganz bleiben zu lassen. Dann nimm diesen Rat an.
DA
wie sieht es mit anderen steuern aus?
lohnt es sich zb. wenn man nebenbei über ebay verkauft (ausserhalb des normalen rahmens), ein kleingewerbe anzumelden, oder sind die abgaben dann dort höher, als die evtl. einnahmen von ca. 500 euro im monat?
Das ist ja keine Entscheidung, die Du treffen kannst - wenn Du gewerblich handelst, dann hast Du ein Gewerbe anzumelden und Steuern abzuführen. Die einzige Frage die sich stellt, ist ob es sich überhaupt lohnt dem Gewerbe nachzugehen.
das war auch meine frage, die ich stellen wollte ob es sich lohnt
Umsatzsteuerbefreit ist sozusagen jedes Gewerbe. Das bedeutet aber nicht, dass die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden muss, sondern dass die eingenommene Umsatzsteuer mit der ausgegebenen verrechnet wird. Die Differenz zahlt man / bekommt man an das / vom Finanzamt.
Nein Schnucki. Was Tani schreibt ist schon richtig. Umsatzsteuerbefreit ist vielleicht e bissi unfachmännisch ausgedrückt.
Als Kleinunternehmer muss man noch nicht mal das machen, was Du schreibst.
DA
Also, da die USt für Dich irrelevant bleibt (bis zu einem gewissen Umsatz) und auch die Gewerbesteuer Freibeträge hat (stimmt doch noch?) hast Du außer der Zwangsleibeigenschaft bei der IHK eigentlich keine Nachteile außer ein paar mehr Formulare bei der Steuererklärung und daher ggf. StB-Kosten. Ach so, und Du gibst natürlich Garantie oder Gewährleistung auf die verkauften Waren (falls wir über ein Handelsgewerbe reden).
DA
• Sie im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro Gesamtumsatz machen werden bzw.
• Ihr Gesamtumsatz im letzten Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und Ihr voraussichtlicher Gesamtumsatz im neu beginnenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird; ob Sie diese beiden Werte einhalten, müssen Sie zu jedem 1. Januar prüfen.
Bei 1.500 Euro Gewinn pro Monat könnte man schon über die 17.500 Euro Gesamtumsatz kommen... ich denke es werden keine WLAN-Kabel verkauft
Was meinst du mit Nebengewerbe ?
Ich nehme an, du meinst, dass du das Gewerbe nebenberuflich ausübst.
Du möchtest Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( §2 I Nr. 2 EStG ) erzielen.
Gewinn ist nach §4 I, 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem BV am vorangegangen Wirtschaftsjahr.
Unterjährige Entnahmen ( = alle Entnahmen, die du dem Betrieb für dich selbst oder für andere, betriebsfremde Zwecke entnimmst, z.B. Barentnahme ) müssen zum BV hinzugerechnet werden.
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind ( also nötig sind, um für dein Gewerbe Gewinn zu erzielen z.B. PC, Drucker, Verbrauchsmaterialien ) sind als Betriebsausgaben abziehbar § 4 IV EStG. Allerdings musst du auf die AfA achten, bei Waren über 400 Euro netto Anschaffungskosten ( Geringwertige Wirtschaftsgüter ) musst du abschreiben, z.B. PC kostet 1.000,- Euro --> 3 Jahre AfA ( siehe AfA-Tabelle ) --> jedes Jahr 333,- Euro als Betriebsausgabe abziehbar.
Das "Aussehen" einer Rechnung richtet sich nach §14 IV UStG ( http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html ).
Für nähere Infos empfehle ich generell ein Eigenstudium von Gründungsunterlagen ( da gibts mittlerweile doch einige tolle Broschüren, u.a. von der IHK ); u.a. solltest du die Rechtsform klären ( vermutlich Einzelunternehmer ) sowie versicherungstechnische Fragen ( Betriebshaftpflicht ? ).
Bei der IHK gibts meines Wissens nach auch desöfteren Gründerworkshops.
Letzter Tipp : Schau in deinen Arbeitsvertrag als Angestellter unter dem Punkt "Nebenjob" o.ä. Normalerweise wird ein nebenberufliches Engagement ausgeschlossen, wenn du dagegen verstößt kann die fristlose Kündigung erfolgen ! In diesem Fall solltest du zwingend deinen Arbeitgeber um Erlaubnis deines nebenberuflichen Gewerbes bitten.
Die Besteuerung von Kleinunternehmen richtet sich nach §19 UStG ( http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html ).
Voraussetzung für Kleinunternehmen : Umsatz ( inkl. USt ) im vorangegangen ( = Gründungsjahr ) < 17.500,- und im laufenden ( nachfolgenden ) Jahr < 50.000,- Euro.
Vorteile : Du brauchst keine USt auf der Rechnung ausweisen und ans FA abführen ( § 19 I, 4 UStG ). Das Recht auf Vorsteuerabzug hast du dann natürlich auch nicht.
Freiwillig kannst du allerdings zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Interessant ist das vorallem, wenn du hohe Anfangsinvestitionen ( Auto, Möbel usw. ) hast.
Trotzdem ist eine Umsatzsteuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahres abzugeben, in denen du die Umsätze dem FA aufschreibst. Anhand der USt-Erklärung rechtfertigt sich ja auch dein Stand als "Kleinunternehmer" ( siehe oben ).
Wenn du einen Gewerbeschein hast, bist du grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Allerdings gibts einen Freibetrag für natürliche Personen i.H.v. 24.500,- Euro ( §11 I Nr. 1 EStG ); bei ca. 6.000,- Gewinn liegst du drunter, d.h. du zahlst keine Gewerbesteuer.
Schließlich musst du deinen Gewinn in der Anlage GSE deiner Einkommensteuererklärung eintragen. Der Gewinn aus deiner Unternehmung erhöht das zu versteuernde Einkommen, und somit also Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Die Frage, ob es sich "lohnt" oder nicht, ein Gewerbe anzumelden, stellt sich aus steuerlicher Sicht nicht, da du verpflichtet bist, die Gewinne aus eBay-Geschäften, vorallem im von dir genannten Umfang, anzugeben.
Ob du nun die Einnahmen als gemeldeter Gewerbetreibender angibst oder als Privatperson ohne Gewerbeschein, ist deine Entscheidung.
Die steuerliche Belastung ändert sich nicht.