wie wir ja alle wissen, ist der Arbeitgeber nach Beendigung der Tätigkeit (in diesem Fall arbeitgeberseitige Kündigung) verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen (einfach oder qualifiziert sei dahingestellt).
Gibt es allerdings auch eine Pflicht für ihn, es in einer bestimmten "äußeren Form" an den ehemaligen Arbeitnehmer zuzustellen? In diesem Fall lag nach Fristsetzung und Drohung mit einem Anwalt ein DIN-Lang gefaltetes, durch den Regen und verlaufenen Stempel verschmiertes Exemplar im Briefkasten.
Nicht nur, dass es Rechtschreibfehler und falsche Daten enthielt; Auf telefonische Nachfrage und Bitte um eine korrigiertes, ungefaltetes Zeugnis kam eine E-Mail mit der korrigierten Version, inhaltlich ok, aber von der Qualität her maximal Fax-Format --> nicht Unterlagen-tauglich.
Meint ihr, es sollte nochmals auf ein korrektes, sauberes, ungefaltetes, etc. Zeugnis bestanden werden? Zur Not auch nochmal mit dem Anwalt drohen?
wie wir ja alle wissen, ist der Arbeitgeber nach Beendigung der Tätigkeit (in diesem Fall arbeitgeberseitige Kündigung) verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen (einfach oder qualifiziert sei dahingestellt).
Gibt es allerdings auch eine Pflicht für ihn, es in einer bestimmten "äußeren Form" an den ehemaligen Arbeitnehmer zuzustellen? In diesem Fall lag nach Fristsetzung und Drohung mit einem Anwalt ein DIN-Lang gefaltetes, durch den Regen und verlaufenen Stempel verschmiertes Exemplar im Briefkasten.
Nicht nur, dass es Rechtschreibfehler und falsche Daten enthielt; Auf telefonische Nachfrage und Bitte um eine korrigiertes, ungefaltetes Zeugnis kam eine E-Mail mit der korrigierten Version, inhaltlich ok, aber von der Qualität her maximal Fax-Format --> nicht Unterlagen-tauglich.
Meint ihr, es sollte nochmals auf ein korrektes, sauberes, ungefaltetes, etc. Zeugnis bestanden werden? Zur Not auch nochmal mit dem Anwalt drohen?
DaZke für eure Hilfe...