irgendwie weiß ich zu meiner folgenden frage keine antwort:
ich beleg zur zeit ein abendstudium. ich habe gelesen, dass dies (da eine weiterbildung) als werbungskosten absetzbare kosten sind.
nun meine frage zur kilometerangabe. die schule ist direkt auf dem weg zum arbeitgeber, sprich: ich fahre effektiv keinen kilometer mehr (vielleicht 5km umweg). wie soll ich jetzt dies ansetzen?
kann/muss ich die einfache entfernung der schule angeben, auch wenn ich nach der arbeit nicht wieder nach hause fahre?
arti schrieb: irgendwie weiß ich zu meiner folgenden frage keine antwort:
ich beleg zur zeit ein abendstudium. ich habe gelesen, dass dies (da eine weiterbildung) als werbungskosten absetzbare kosten sind. Ja, wenn die Werbungskosten zur "Erwerbung, Sicherung und Erhaltung" deiner Einnahmen dienen ( sprich : in Zusammenhang stehen mit deinen Einnahmen; z.B. als Angestellter ) § 9 I, 1 EStG. Außerdem sind die Kosten nur anzusetzen, wenn sie dir nicht von deinem Arbeitgeber erstattet werden.
nun meine frage zur kilometerangabe. die schule ist direkt auf dem weg zum arbeitgeber, sprich: ich fahre effektiv keinen kilometer mehr (vielleicht 5km umweg). wie soll ich jetzt dies ansetzen? kann/muss ich die einfache entfernung der schule angeben, auch wenn ich nach der arbeit nicht wieder nach hause fahre?
Ich gehe davon aus, dass du nach der Arbeit direkt zur Schule fährst. Grundsätzlich darfst du nur die TATSÄCHLICH gefahrenen Kilometer angeben; für die einfache Strecke ist pro Kilometer ein Betrag von 0,30 Euro anzusetzen. Nach § 9 II, 4 EStG ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Solltest der Umweg verkehrsgünstiger ( Entscheidende Frage : Sparst du durch den Umweg Zeit ? ) sein und fährst du diesen regelmäßig, kann diese Strecke zugrundegelegt werden ( §9 II, 4 2.HS EStG ).
Beispiel : 1. An einem Tag fährst du zur Arbeit, danach wieder nach Hause ( und nicht über die Schule ). Einfache Entfernung Wohnung --> Arbeitsstätte 12km; 3,60 Euro als Werbungskosten ansetzbar; 2. An einem anderen Tag fährst du zur Arbeit, danach noch Schule und anschließend nach Hause. Einfache Entfernung Wohnung --> Arbeitsstätte über Schule 17km; 5,10 Euro ansetzbar; 3. Du fährst nicht zur Arbeit ( Urlaub ? ), sondern abends nur zur Schule. Einfache Entfernung Wohnung --> Schule 13km; 3,90 Euro ansetzbar;
Um deinem Finanzamt deine Ausgaben verständlich zu machen, erstellst du eine "Anlage zur Ermittlung der Werbungskosten", die du deiner Einkommensteuererklärung beifügst.
Diese könnte folgendermaßen aussehen :
1. 160 Fahrten zur Arbeitsstätte 160 x 12km x 0,30 Euro = 576,- €
2. 50 Fahrten zur Arbeitsstätte, anschließend Abendstudium 50 x 17km x 0,30 Euro = 255,- Euro
3. 10 Fahrten zum Abendstudium 10 x 13km x 0,30 Euro = 39,- Euro
jetzt habe ich wieder was gelesen, dass fortbildungen, die max. 2 tage die woche dauern, als sonderausgaben absetzbar sind. problem: ich habe zwei mal unter der woche, sowie zweichwöchentlich am samstag. doll. die schule dauert auch insgesamt drei jahre.
wären die kosten jetzt doch als sonderausgaben abzugsfähig? wenn ja: wie verhält es sich dann mit den fahrtkosten? wie gesagt: ich wohne 26km von der arbeit weg, die schule (fast) auf dem direkten weg. attraktiv wäre in diesem fall natürlich die wegstrecke als sonderausgaben anzusetzen (wobei ich tunlichst nicht bescheissen will, da hab ich zuviel schiss).
wenn das so sein sollte, wie rechnet man dann ab? jeweils 50% (50% werbungskosten fahrt zur arbeit, und 50% als fahrt zur schule)?!?
*megaargh*
hatte sich der merz damals mit der bierdeckelssteuererklärung doch durchgesetzt.
arti schrieb: danke dir, für die ausführliche schilderung.
jetzt habe ich wieder was gelesen, dass fortbildungen, die max. 2 tage die woche dauern, als sonderausgaben absetzbar sind. problem: ich habe zwei mal unter der woche, sowie zweichwöchentlich am samstag. doll. die schule dauert auch insgesamt drei jahre. Quelle ?
wären die kosten jetzt doch als sonderausgaben abzugsfähig? wenn ja: wie verhält es sich dann mit den fahrtkosten? wie gesagt: ich wohne 26km von der arbeit weg, die schule (fast) auf dem direkten weg. attraktiv wäre in diesem fall natürlich die wegstrecke als sonderausgaben anzusetzen (wobei ich tunlichst nicht bescheissen will, da hab ich zuviel schiss).
wenn das so sein sollte, wie rechnet man dann ab? jeweils 50% (50% werbungskosten fahrt zur arbeit, und 50% als fahrt zur schule)?!?
*megaargh*
hatte sich der merz damals mit der bierdeckelssteuererklärung doch durchgesetzt.
Handelt es sich um eine Aus- oder Fortbildung ? Fortbildung = Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf. Fortbildungskosten können als als Werbungskosten abgesetzt werden.
Ausbildungskosten hingegen sind als Sonderausgaben bis zu 4.000,- Euro nach §10 I Nr. 7 EStG abziehbar.
Zu beachten ist, dass der maximale Sonderausgabenabzug relativ schnell erreicht ist und i.d.R. keine so großen Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen wie der Abzug von Werbungskosten hat = Abzug von Fortbildungskosten als Werbungskosten ist steuerlich attraktiver.
Also einfach die Fahrtkosten nach Tagen aufgliedern ( z.B. 140 Tage Fahrt zur Arbeit * 26km * 0,30 Euro = 1.092,- ; 80 Tage zur Arbeit inkl. Schule 27 km * 0,30 Euro = 648,- ; 25 Tage ( samstags ) zur Schule X km *0,30 Euro = … ).
Nochmal zur Erinnerung : Es zählt immer die einfache Strecke von deinem Wohnort zur Arbeit bzw. zur Schule. Wenn also deine Schule näher als deine Arbeitsstätte liegt, müssen es bei den Fahrtkosten für die 25 Samstage weniger als 26km sein.
ich mache selbst ein fernstudium. folgende kosten kannst du absetzen:
- studiumsgebühren - fahrtkosten von deiner wohnung zum schulungort - fahrtkosten zu lerngemeinschaften - material vom bleistift bis zum notebook
generell kannst du beim fa erstmal alles einreichen was du willst, selbst die quittung fürs hundefutter. was sie dann anerkennen, ist eine andere sache.
mehr details gibt es hier nicht, wer weiss wer hier alles mitliest. aber du kannst dich gerne bei mir per pn melden...
ACHTUNG! Wie weit ist dein Arbeitsplatz von Zuhause weg? Wenn Du die Werbungskostenpauschale nicht mit anderen Kosten bereits abdeckst, kann es sein, daß die Weiterbildungskosten teilweise verpuffen, und ein Sonderausgabenabzug reizvoller ist!!!!!!!!
FanTomas schrieb: ACHTUNG! Wie weit ist dein Arbeitsplatz von Zuhause weg? Wenn Du die Werbungskostenpauschale nicht mit anderen Kosten bereits abdeckst, kann es sein, daß die Weiterbildungskosten teilweise verpuffen, und ein Sonderausgabenabzug reizvoller ist!!!!!!!!
Lesen bildet...
26km einfache Entfernung zum Arbeitsplatz; somit bei 230 Arbeitstagen im Jahr bereits Werbungskosten i.H.v. 1.794,- Euro. Werbungskostenpauschale ist 920,- Euro, somit niedriger als die tatsächlichen Werbungskosten.
ich beleg zur zeit ein abendstudium. ich habe gelesen, dass dies (da eine weiterbildung) als werbungskosten absetzbare kosten sind.
nun meine frage zur kilometerangabe. die schule ist direkt auf dem weg zum arbeitgeber, sprich: ich fahre effektiv keinen kilometer mehr (vielleicht 5km umweg). wie soll ich jetzt dies ansetzen?
kann/muss ich die einfache entfernung der schule angeben, auch wenn ich nach der arbeit nicht wieder nach hause fahre?
wer weiß rat?
jetzt habe ich wieder was gelesen, dass fortbildungen, die max. 2 tage die woche dauern, als sonderausgaben absetzbar sind. problem: ich habe zwei mal unter der woche, sowie zweichwöchentlich am samstag. doll. die schule dauert auch insgesamt drei jahre.
wären die kosten jetzt doch als sonderausgaben abzugsfähig? wenn ja: wie verhält es sich dann mit den fahrtkosten? wie gesagt: ich wohne 26km von der arbeit weg, die schule (fast) auf dem direkten weg. attraktiv wäre in diesem fall natürlich die wegstrecke als sonderausgaben anzusetzen (wobei ich tunlichst nicht bescheissen will, da hab ich zuviel schiss).
wenn das so sein sollte, wie rechnet man dann ab? jeweils 50% (50% werbungskosten fahrt zur arbeit, und 50% als fahrt zur schule)?!?
*megaargh*
hatte sich der merz damals mit der bierdeckelssteuererklärung doch durchgesetzt.
Handelt es sich um eine Aus- oder Fortbildung ?
Fortbildung = Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf. Fortbildungskosten können als als Werbungskosten abgesetzt werden.
Ausbildungskosten hingegen sind als Sonderausgaben bis zu 4.000,- Euro nach §10 I Nr. 7 EStG abziehbar.
Zu beachten ist, dass der maximale Sonderausgabenabzug relativ schnell erreicht ist und i.d.R. keine so großen Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen wie der Abzug von Werbungskosten hat = Abzug von Fortbildungskosten als Werbungskosten ist steuerlich attraktiver.
Also einfach die Fahrtkosten nach Tagen aufgliedern ( z.B. 140 Tage Fahrt zur Arbeit * 26km * 0,30 Euro = 1.092,- ; 80 Tage zur Arbeit inkl. Schule 27 km * 0,30 Euro = 648,- ; 25 Tage ( samstags ) zur Schule X km *0,30 Euro = … ).
Nochmal zur Erinnerung : Es zählt immer die einfache Strecke von deinem Wohnort zur Arbeit bzw. zur Schule. Wenn also deine Schule näher als deine Arbeitsstätte liegt, müssen es bei den Fahrtkosten für die 25 Samstage weniger als 26km sein.
- studiumsgebühren
- fahrtkosten von deiner wohnung zum schulungort
- fahrtkosten zu lerngemeinschaften
- material vom bleistift bis zum notebook
generell kannst du beim fa erstmal alles einreichen was du willst, selbst die quittung fürs hundefutter. was sie dann anerkennen, ist eine andere sache.
mehr details gibt es hier nicht, wer weiss wer hier alles mitliest.
aber du kannst dich gerne bei mir per pn melden...
Wie weit ist dein Arbeitsplatz von Zuhause weg?
Wenn Du die Werbungskostenpauschale nicht mit anderen Kosten bereits abdeckst, kann es sein, daß die Weiterbildungskosten teilweise verpuffen, und ein Sonderausgabenabzug reizvoller ist!!!!!!!!
Lesen bildet...
26km einfache Entfernung zum Arbeitsplatz; somit bei 230 Arbeitstagen im Jahr bereits Werbungskosten i.H.v. 1.794,- Euro. Werbungskostenpauschale ist 920,- Euro, somit niedriger als die tatsächlichen Werbungskosten.