Hallo, bin kein Fachmann, hatte aber 'nen ähnlichen Fall mal in meinem Bekanntschaftskreis. Ich glaube zu wissen, dass diese Art von Operationen als Schönheitsoperationen gelten, ähnlich wie Lifting und Brust-Op und daher nicht von der Kasse übernommen werden müssen. Man muss jedoch von Fall zu Fall unterscheiden. Wenn bei Ihrem Sohn z. B. eine "Adipositas" (Krankhafte Fettsucht) vorliegt und ein Facharzt dies bestätigt, muss die Krankenkasse meines Wissens nach wenigstens einen Teil der Kosten übernehmen.
NewEra schrieb: Brauche Hilfe. Möchten Widerruf gegenKrankenkasse einlegen wegen Ablehnung einer Fettschürzen OP unseres Sohnes. Wie groß sind unsere chancen?
Ohne eindeutige, anderslautende medizinisch/psychologische Gutachten=0.
NewEra schrieb: Hilft mir zwar nicht viel weiter aber trotzdem. Danke
Aha. Was hätte dir denn weitergeholfen? Wenn jetzt jemand sagt: "Na klar, Schönheits-OP's müssen die zahlen!!"? Sorry, aber das ist nun einmal nicht der Fall. Wenn es nicht medizinisch(also wg. zu befürchtender psychologisch/körperlicher Folgeschäden) notwendig ist, dann müssen die gar nichts. Und wenn der ärztliche Dienst der KK zu dem Ergebnis kommt(wie wohl offenbar hier): "Nein.", dann brauchst du nun mal anders lautende Gutachten um irgendwas rechtlich zu beschicken. Deshalb ist das auch eigentlich kein irgendwie rechtlich zu würdigendes Problem, sondern ein medizinisches. Denn einen Anspruch auf medizinisch nicht notwendige OP's hat natürlich niemand, wäre ja noch schöner, sich einfach mal den Busen/Nase, etc. auf Kosten der Allgemeinheit verschönern lassen zu können. Das ist in manchen Fällen zwar evtl. ein bisschen unfair, aber nicht zu ändern.
Okey. Tut mir leid. Hätte mich ausführlicher ausdrücken müssen. Hat nichts mit Schönheits OP zu tun sondern er hat schon immer Propleme gehabt. Im psyschischen Bereich. Immer nur Ärtzte,als Kleinkind schon, immer nur krank, gemobbt in der Schule usw. Sogar psyschologische Hilfe gehabt. Aus Frust dann mit den Jahren die Pfunde angefuttert. Haben jetzt die Attests an die Krankenkasse geschickt und hoffen das die OP genehmigt wird.
NewEra schrieb: Okey. Tut mir leid. Hätte mich ausführlicher ausdrücken müssen. Hat nichts mit Schönheits OP zu tun sondern er hat schon immer Propleme gehabt. Im psyschischen Bereich. Immer nur Ärtzte,als Kleinkind schon, immer nur krank, gemobbt in der Schule usw. Sogar psyschologische Hilfe gehabt. Aus Frust dann mit den Jahren die Pfunde angefuttert. Haben jetzt die Attests an die Krankenkasse geschickt und hoffen das die OP genehmigt wird.
Soweit es sich um eine geseetzliche Krankenkasse handelt, wovon ich mal ausgehe, ist ein Widerspruchsschreiben gegen den Ablehnungsbescheid erforderlich. Wenn der Ablehnungsbescheid keine Rechtsmittelbelehrung enthält, kannst du jetzt noch Widerspruch einlegen. Wenn er eine solche enthält, muß die dort genannte Frist, ein Monat, gewahrt werden. In der Begründung des Widerspruchs sollte auf die Atteste verwiesen werden. Bei ablehnendem Widerspruchsbescheid bleibt innerhalb der Klagefrist der Gang vor das Sozialgericht.
einer Fettschürzen OP unseres Sohnes. Wie groß sind unsere chancen?
bin kein Fachmann, hatte aber 'nen ähnlichen Fall mal in meinem Bekanntschaftskreis. Ich glaube zu wissen, dass diese Art von Operationen als Schönheitsoperationen gelten, ähnlich wie Lifting und Brust-Op und daher nicht von der Kasse übernommen werden müssen. Man muss jedoch von Fall zu Fall unterscheiden. Wenn bei Ihrem Sohn z. B. eine "Adipositas" (Krankhafte Fettsucht) vorliegt und ein Facharzt dies bestätigt, muss die Krankenkasse meines Wissens nach wenigstens einen Teil der Kosten übernehmen.
Ohne eindeutige, anderslautende medizinisch/psychologische Gutachten=0.
Aha. Was hätte dir denn weitergeholfen? Wenn jetzt jemand sagt: "Na klar, Schönheits-OP's müssen die zahlen!!"?
Sorry, aber das ist nun einmal nicht der Fall.
Wenn es nicht medizinisch(also wg. zu befürchtender psychologisch/körperlicher Folgeschäden) notwendig ist, dann müssen die gar nichts. Und wenn der ärztliche Dienst der KK zu dem Ergebnis kommt(wie wohl offenbar hier): "Nein.", dann brauchst du nun mal anders lautende Gutachten um irgendwas rechtlich zu beschicken.
Deshalb ist das auch eigentlich kein irgendwie rechtlich zu würdigendes Problem, sondern ein medizinisches. Denn einen Anspruch auf medizinisch nicht notwendige OP's hat natürlich niemand, wäre ja noch schöner, sich einfach mal den Busen/Nase, etc. auf Kosten der Allgemeinheit verschönern lassen zu können.
Das ist in manchen Fällen zwar evtl. ein bisschen unfair, aber nicht zu ändern.
Soweit es sich um eine geseetzliche Krankenkasse handelt, wovon ich mal ausgehe, ist ein Widerspruchsschreiben gegen den Ablehnungsbescheid erforderlich. Wenn der Ablehnungsbescheid keine Rechtsmittelbelehrung enthält, kannst du jetzt noch Widerspruch einlegen. Wenn er eine solche enthält, muß die dort genannte Frist, ein Monat, gewahrt werden. In der Begründung des Widerspruchs sollte auf die Atteste verwiesen werden. Bei
ablehnendem Widerspruchsbescheid bleibt innerhalb der Klagefrist der Gang vor das Sozialgericht.