ich benötige Hilfe bzgl. Erbrecht. Mein geschiedener und danach in eheähnl. Gemeinschaft lebender Vater ist vorgestern verstorben.
Da der Kontakt vor seinem Tod nicht der beste zwischen uns war und dies auch auf die Lebenspartnerin zutrifft, ist nun für mich schwierig zu eruieren, welche Folgen ein Annahme oder Nichtannahme meines Erbes für mich hätte.
Ich habe mir zumindest die Info einholen können, daß die Lebensgefährtin ein "Inventar" zu erstellen hat. Nach lesen verschiedener Seiten, ist jedoch der Erbe verpflichtet dies zu tun.
Um den Fall zu vertiefen würde ich mich freuen, wenn mich jemand ggf. per PN anschreiben und mich bei meinen Fragen unterstützen könnte.
Grundsätzlich zu beachten ist der § 1922 BGB ( "Universalsukzession" ), d.h. mit dem Erbe gehen sowohl Aktive als auch Passiva auf den / die Erben über.
Kannst dir also nicht nur die "wertvollen" Dinge heraussuchen.
ich benötige Hilfe bzgl. Erbrecht. Mein geschiedener und danach in eheähnl. Gemeinschaft lebender Vater ist vorgestern verstorben.
Da der Kontakt vor seinem Tod nicht der beste zwischen uns war und dies auch auf die Lebenspartnerin zutrifft, ist nun für mich schwierig zu eruieren, welche Folgen ein Annahme oder Nichtannahme meines Erbes für mich hätte.
Ich habe mir zumindest die Info einholen können, daß die Lebensgefährtin ein "Inventar" zu erstellen hat. Nach lesen verschiedener Seiten, ist jedoch der Erbe verpflichtet dies zu tun.
Um den Fall zu vertiefen würde ich mich freuen, wenn mich jemand ggf. per PN anschreiben und mich bei meinen Fragen unterstützen könnte.
Vorab vielen Dank!!
Grundsätzlich zu beachten ist der § 1922 BGB ( "Universalsukzession" ), d.h. mit dem Erbe gehen sowohl Aktive als auch Passiva auf den / die Erben über.
Kannst dir also nicht nur die "wertvollen" Dinge heraussuchen.
Zu klären wäre auch, ob ein Testament vorhanden ist. Das könnte nämlich auch die Lebenspartnerin ins Spiel bringen.
Grüße
SGE-Papa