ich habe desöfteren jetzt schon privat und für Freunde und Freunde der Eltern einige Webseiten erstellt. Jetzt möchte ich das Nebenbei auch bei "fremden" Leuten machen und bissle Geld verdienen. Soweit so gut. Ich bin noch unter 18 Jahren - deshalb die Frage, wie es mit der rechtlichen Seite aussieht. Muss ich ein Gewerbe anmelden, usw?!
Trotzdem musst du die Einnahmen, die du aus deinem Tätigwerden als Webdiesigner erzielst, in (d)einer Steuererklärung angeben.
Wenn deine Eltern den Anspruch auf Kindergeld für dich ( und evtl. eine Riesterförderung der Eltern ? zusammen sind das locker 2.000,- € im Jahr gratis vom Staat ) nicht verlieren möchten, darfst du netto ( Einnahmen minus Ausgaben aus deiner Webdesigntätigkeit + evtl. Entgelt aus Ferien- und Schülerjobs usw. ) maximal 7.680,- € im Jahr verdienen.
Vorteil einer Gewerbeanmeldung ist, dass du z.B. umsatzsteuerfrei einkaufen kannst, allerdings musst du auch eine ( evtl. einfache ) Buchhaltung machen.
ich habe desöfteren jetzt schon privat und für Freunde und Freunde der Eltern einige Webseiten erstellt. Jetzt möchte ich das Nebenbei auch bei "fremden" Leuten machen und bissle Geld verdienen. Soweit so gut. Ich bin noch unter 18 Jahren - deshalb die Frage, wie es mit der rechtlichen Seite aussieht. Muss ich ein Gewerbe anmelden, usw?!
Gruß
Du musst KEIN Gewerbe anmelden.
Trotzdem musst du die Einnahmen, die du aus deinem Tätigwerden als Webdiesigner erzielst, in (d)einer Steuererklärung angeben.
Wenn deine Eltern den Anspruch auf Kindergeld für dich ( und evtl. eine Riesterförderung der Eltern ? zusammen sind das locker 2.000,- € im Jahr gratis vom Staat ) nicht verlieren möchten, darfst du netto ( Einnahmen minus Ausgaben aus deiner Webdesigntätigkeit + evtl. Entgelt aus Ferien- und Schülerjobs usw. ) maximal 7.680,- € im Jahr verdienen.
Vorteil einer Gewerbeanmeldung ist, dass du z.B. umsatzsteuerfrei einkaufen kannst, allerdings musst du auch eine ( evtl. einfache ) Buchhaltung machen.