Hallo, ich hab mal ne Frage an unsere Rechtsexperten hier im Forum. Und zwar wurde heute morgen um 3 unser Kinderwagen im Hausflur in Brand gesetzt (Vollidioten!!!).Zum Glück hats ein Nachbar bemerkt, das Treppengeländer hat immerhin schon gebrannt. Nun sagte man mir bei der Polizei das eigentlich die Versicherung der Hausverwaltung das übernehmen muß, da laut Hausordnung der Platz für Kinderwagen vorgesehen ist, stimmt das? Unsere HV kam mir nämlich so von wegen "Mal schauen, und wenn nur auf Kulanz...."
Bigbamboo schrieb: Wende Dich an Deine Hausratversicherung.
PS: Solche Trottel!
Ja das sowieso, aber ich denke mir, warum meine Versicherung dafür zahlen lassen. Muß dazu noch sagen das die Haupteingangstür defekt ist, also Verschulden der HV, oder nicht?
Ja das sowieso, aber ich denke mir, warum meine Versicherung dafür zahlen lassen. Muß dazu noch sagen das die Haupteingangstür defekt ist, also Verschulden der HV, oder nicht?
Weil es der bequemste Weg ist. Regreß kann Deine Versicherung ja immer noch nehmen.
Bigbamboo schrieb: Wende Dich an Deine Hausratversicherung.
PS: Solche Trottel!
Ja das sowieso, aber ich denke mir, warum meine Versicherung dafür zahlen lassen. Muß dazu noch sagen das die Haupteingangstür defekt ist, also Verschulden der HV, oder nicht?
Hallo, ein Verschulden der HV liegt, denke ich, erst dann vor, wenn man auf die defekte Eingangstür aufmerksam gemacht hat, aber die HV eine Reparatur nicht veranlaßt / vergessen hat. Eine solche Auseinandersetzung würde ich vermeiden... die winden sich da raus. Zudem würde, ein Verschulden der HV vorausgesetzt, deren Haftpflicht nur einen Zeitwert entschädigen. Wenn also das Teil schon etwas älter war, gibt's einen Entschädigungsvorschlag der Versicherung (wie hoch der auch immer sein sollte). Daher, wie bereits vorgeschlagen, die Hausrat entschädigen lassen, denn da gibt es den Neuwert (schon mal die Kaufquittung oder vergleichbares Modell raussuchen).
ich hab mal ne Frage an unsere Rechtsexperten hier im Forum.
Und zwar wurde heute morgen um 3 unser Kinderwagen im Hausflur in Brand
gesetzt (Vollidioten!!!).Zum Glück hats ein Nachbar bemerkt, das Treppengeländer hat immerhin schon gebrannt.
Nun sagte man mir bei der Polizei das eigentlich die Versicherung der Hausverwaltung das übernehmen muß, da laut Hausordnung der Platz für
Kinderwagen vorgesehen ist, stimmt das?
Unsere HV kam mir nämlich so von wegen "Mal schauen, und wenn nur auf Kulanz...."
Gruß
aber mal im ernst, welcher vollhorst zündet denn nen kinderwagen an?
So wird man gezwungen immer schön des Teil hoch zu schleppen
PS: Solche Trottel!
Ja das sowieso, aber ich denke mir, warum meine Versicherung dafür zahlen lassen.
Muß dazu noch sagen das die Haupteingangstür defekt ist, also Verschulden der HV, oder nicht?
Weil es der bequemste Weg ist. Regreß kann Deine Versicherung ja immer noch nehmen.
scheint so, hört man leider viel zu oft hier...
Nicht nur in Berlin. Wir fahren hier in Wiesbaden auch regelmäßig zu brennenden Kinderwagen in Treppenhäusern.
Hallo,
ein Verschulden der HV liegt, denke ich, erst dann vor, wenn man auf die defekte Eingangstür aufmerksam gemacht hat, aber die HV eine Reparatur nicht veranlaßt / vergessen hat.
Eine solche Auseinandersetzung würde ich vermeiden... die winden sich da raus.
Zudem würde, ein Verschulden der HV vorausgesetzt, deren Haftpflicht nur einen Zeitwert entschädigen. Wenn also das Teil schon etwas älter war, gibt's einen Entschädigungsvorschlag der Versicherung (wie hoch der auch immer sein sollte).
Daher, wie bereits vorgeschlagen, die Hausrat entschädigen lassen, denn da gibt es den Neuwert (schon mal die Kaufquittung oder vergleichbares Modell raussuchen).