Meine Freundin und ich haben uns bei einem Fitnessstudio angemeldet. Beim Vertrag mussten wir unsere Kontoverbindung für das Lastschriftverfahren angeben. Un da gibts jetzt die Probleme...die haben bei Ihrer Kontonummer aus einer 4 eine 9 gelesen. Das Geld konnten sie somit nicht abbuchen. Wenig später ist ihr dann eine Mahnung ins Haus geflattert, wo sie jetzt Mahngebühren bezahlen soll. Auf Nachfrage meinten die, dass ihre Schrift unleserlich wäre und sie damit die Schuld trägt. Ich bin aber irgerndwie der Meinung, dass man sich von deren Seite aus im Vorwege nochmal bei ihr erkundigen hätte können, wenn man was nicht lesen kann, oder? Wir sehen das nicht so recht ein, dass sie nun die Kosten dafür tragen soll...oder ist sie dazu verpflichtet. Gibt es da vielleicht bereits ein Urteil?
Wäre echt klasse, wenn ihr helfen könntet, weil ich da heut ganz gerne mal Druck machen möchte.
mahngebühren kann man bereits bei der ersten mahnung erheben. die kosten für die gebühr liegen in den meisten fällen bei 5 bis 10 euro. ich glaube nicht, dass es viel sinn macht gegen die mahngebühren vorzugehen. ihr müsstet einen schriftlichen einspruch erheben und euch ggf. einen anwalt nehmen. und der sprengt die kosten der gebühr erheblich. ich würde an eurer stelle die zähne zusammenbeißen und bezahlen. der ganze stress ist die sache nicht wert.
ps: und beim nächsten vertrag deutlicher schreiben. ,-)
Meine Erfahrungen: Ich zahle immer Beiträge bzw. Rechnungen ohne Mahngbeühr...ausser die Gemeinde...belassen es alle dabei und forden Mahngebühren nicht nach!
hey, danke für eure hilfe. hat sich aber bereits erledigt. bin da nochmal persönlich aufgetaucht. plötzlich haben die das natürlich auch so gesehen, dass es ne 4 ist.
davon abgesehen hab ich mal etwas weiter nachgeforscht. es gibt ein urteil vom bgh. dies besagt, dass es keine rechtliche grundlage für mahngebühren bei der 1.ten mahnung gibt. also muss man diese auch nicht zahlen! wie das allerdings bei den gebühren für die rückgabe der lastschrift aussieht, weiss ich nicht. hier hätten man im zweifel vermutlich bezahlen müssen...
ElStefano schrieb: Meine Erfahrungen: Ich zahle immer Beiträge bzw. Rechnungen ohne Mahngbeühr...ausser die Gemeinde...belassen es alle dabei und forden Mahngebühren nicht nach!
so habe ich es bis jetzt auch immer gemacht, hatte damit noch keine probleme! bei den meisten mahnungen steht ja, das man das schreiben als nichtig betrachten kann, wenn das geld schon überwiesen wurde. ,-)
eine Mahngebühr kann seitens des Fitnessstudios verlangt werden, wenn du in Verzug bist.
Dies ist immer dann der Fall, wenn ein fester Zahlungstermin feststeht, i.d.R. der Tag, an dem die Lastschrift zugunsten des Fitnessstudios durchgeführt wird.
Wenn kein fester Zahlungszeitpunkt vereinbart ist, dann kommst du 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. In dem Zeitraum zwischen Erhalt der Rechnung und Beginn des Verzuges ( 30 Tage ) kann dich das Unternehmen mahnen, den Betrag zu zahlen - in diesem Fall darf bei der ersten Mahnung keine Mahngebühr verlangt werden.
Meine Freundin und ich haben uns bei einem Fitnessstudio angemeldet. Beim Vertrag mussten wir unsere Kontoverbindung für das Lastschriftverfahren angeben. Un da gibts jetzt die Probleme...die haben bei Ihrer Kontonummer aus einer 4 eine 9 gelesen. Das Geld konnten sie somit nicht abbuchen. Wenig später ist ihr dann eine Mahnung ins Haus geflattert, wo sie jetzt Mahngebühren bezahlen soll. Auf Nachfrage meinten die, dass ihre Schrift unleserlich wäre und sie damit die Schuld trägt. Ich bin aber irgerndwie der Meinung, dass man sich von deren Seite aus im Vorwege nochmal bei ihr erkundigen hätte können, wenn man was nicht lesen kann, oder? Wir sehen das nicht so recht ein, dass sie nun die Kosten dafür tragen soll...oder ist sie dazu verpflichtet. Gibt es da vielleicht bereits ein Urteil?
Wäre echt klasse, wenn ihr helfen könntet, weil ich da heut ganz gerne mal Druck machen möchte.
Vielen Dank im Voraus!
ich würde an eurer stelle die zähne zusammenbeißen und bezahlen. der ganze stress ist die sache nicht wert.
ps: und beim nächsten vertrag deutlicher schreiben. ,-)
davon abgesehen hab ich mal etwas weiter nachgeforscht. es gibt ein urteil vom bgh. dies besagt, dass es keine rechtliche grundlage für mahngebühren bei der 1.ten mahnung gibt. also muss man diese auch nicht zahlen! wie das allerdings bei den gebühren für die rückgabe der lastschrift aussieht, weiss ich nicht. hier hätten man im zweifel vermutlich bezahlen müssen...
so habe ich es bis jetzt auch immer gemacht, hatte damit noch keine probleme!
bei den meisten mahnungen steht ja, das man das schreiben als nichtig betrachten kann, wenn das geld schon überwiesen wurde. ,-)
eine Mahngebühr kann seitens des Fitnessstudios verlangt werden, wenn du in Verzug bist.
Dies ist immer dann der Fall, wenn ein fester Zahlungstermin feststeht, i.d.R. der Tag, an dem die Lastschrift zugunsten des Fitnessstudios durchgeführt wird.
Wenn kein fester Zahlungszeitpunkt vereinbart ist, dann kommst du 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. In dem Zeitraum zwischen Erhalt der Rechnung und Beginn des Verzuges ( 30 Tage ) kann dich das Unternehmen mahnen, den Betrag zu zahlen - in diesem Fall darf bei der ersten Mahnung keine Mahngebühr verlangt werden.