Ich habe zum 1.07. ein Nebengewerbe angemeldet. Nun möchte ich mir für dieses Gewerbe ein Notebook zulegen. Mein auserwähltes Notebook kostet bei eBay, bei einem User, 200 € weniger als sonst wo. Nachteil: Es ist vor einer Woche, bei MM, gekauft worden. Rechnung ist dabei. Auf der Rechnung steht aber sein Name. Wenn ich das Gerät jettzt abschreiben will, kann ich die MM REchnung abschreiben, trotz nicht meines Namens auf der Rechnung. Oder muss er mir eine Quittung über den Kaufspreis geben?
Ich habe zum 1.07. ein Nebengewerbe angemeldet.
Nun möchte ich mir für dieses Gewerbe ein Notebook zulegen.
Mein auserwähltes Notebook kostet bei eBay, bei einem User, 200 € weniger als sonst wo.
Nachteil: Es ist vor einer Woche, bei MM, gekauft worden. Rechnung ist dabei. Auf der Rechnung steht aber sein Name.
Wenn ich das Gerät jettzt abschreiben will, kann ich die MM REchnung abschreiben, trotz nicht meines Namens auf der Rechnung. Oder muss er mir eine Quittung über den Kaufspreis geben?
Du kannst nur den tatsächlich gezahlten Betrag ansetzen. Als Nachweis fürs Finanzamt reicht die E-Mail über die gewonnene Auktion + Kontoauszug.
Nur wenn er selbst Gewerbetreibender ist,und selbst dann ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechnung keine Pflicht.