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Wer kennt sich mit Visa-Angelegenheiten für Deutschland aus?

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Meine Freundin ist Australierin und nach langem Suchen haben wir endlich einen Job für sie in Deutschland gefunden, zunächst für ein Jahr bis ich mit meinem Studium fertig bin.

Die Sprachschule, für die sie arbeiten wird, will sich um ein Visum kümmern, d.h. sie würde als Tourist einreisen (wofür man eigentlich (s.u.) als Australier für einen Zeitraum bis 90 Tage kein Visum braucht). Die Sprachschule würde dann, wenn meine Freundin hier ist ein Visum für sie beantragen, das sie auch zum Arbeiten berechtigt.

Das Problem ist nun folgendes: In einem Zeitraum von 6 Monaten darf sich ein Australier 90 Tage ohne Visum in den Schengen-Staaten aufhalten. Allerdings hat sie mich schon vom 2. März an für genau diese 90 Tage besucht. Ihren Job müsste sie aber schon am 25. August antreten (ein paar Tage vorher sollte sie aber schon zur Aklimatisierung hier sein). D.h. sie darf laut dieser Regelung gar nicht als Tourist einreisen, die Sprachschule kann eigenen Angaben nach das Visum für sie auch erst beantragen, wenn sie hier ist.

Uns wurde jetzt eine Frist gesetzt, das Ganze bis Mittwoch zu klären, ansonsten schaut sich die Sprachschule nach jemand anderem um und die ewige Jobsuche wäre völlig umsonst gewesen...  

Kennt jemand einen Ausweg aus dieser Situation bzw. weiß an welches Amt/Behörde o.ä. ich mich wenden kann?

Mehr oder weniger meine letzte Hoffnung: für junge Australier gibt es die Möglichkeit ein Working Holiday Visum zu bekommen. Dieses beinhaltet auch eine Arbeitserlaubnis. Von einer zeitlichen Beschränkung der Arbeitserlaubnis ist nirgends die Rede, jedoch gibts im Internet Erfahrungsberichte, in denen für Australier nach 90 Tagen die Arbeitserlaubnis abgelaufen ist.
Wäre es vielleicht möglich, mit diesem Visum einzureisen und vor Ort dann das geplante Arbeitsvisum zu bekommen, das dann das Working Holiday Visum ersetzten würde?

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte bzw. einen Tipp hat, an wen ich mich mit dieser Angelegenheit wenden muss.
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Mittlerweile habe ich folgendes gefunden:

Die Beschränkung des Aufenthalts auf 90 Tage innerhalb eines halben Jahres (sog. "Kurzaufenthalte") beruht auf europäischem Recht ("Schengener Durchführungsabkommen").

Im nationalen Recht gibt es (wenn ich das richtig verstehe) jedoch weitere Erleichterungen für Australier.

Zumindest habe ich folgendes gefunden:

§41 AufenthV:

§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
(1) 1Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. 2Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.
(2)[...]
(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. 2Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.


Kann mir jemand sagen, ob das so zu verstehen ist, dass sie jetzt (obwohl die 90 Tage "Kurzaufenthalt" ausgereizt sind) wieder innerhalb der 180 Tage nach der ersten Einreise nach Deutschland einreisen dürfte?

Zumindest kommt langsam die Hoffnung zurück...  
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"In einem Zeitraum von 6 Monaten darf sich ein Australier 90 Tage ohne Visum in den Schengen-Staaten aufhalten."

Bist du dir sicher, dass die Regelung so ist? Im Schengener Raum ist es eigentlich so, dass man sich 90 Tage aufhalten muss und dann 24h raus.

Und das wohl einfachste: in einem anderen Land landen und von dort aus nach Deutschland einreisen - kontrolliert kein Mensch. Und ich glaube auch nicht, dass sich irgendwer fuer deine Freundin interessiert. Die sind an Menschen aus anderen Staaten interessiert.
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dawiede schrieb:
"In einem Zeitraum von 6 Monaten darf sich ein Australier 90 Tage ohne Visum in den Schengen-Staaten aufhalten."

Bist du dir sicher, dass die Regelung so ist? Im Schengener Raum ist es eigentlich so, dass man sich 90 Tage aufhalten muss und dann 24h raus.

Und das wohl einfachste: in einem anderen Land landen und von dort aus nach Deutschland einreisen - kontrolliert kein Mensch. Und ich glaube auch nicht, dass sich irgendwer fuer deine Freundin interessiert. Die sind an Menschen aus anderen Staaten interessiert.


Ja, laut deutscher Botschaft in Australien ist das so:
"Australische Staatsangehörige können als Touristen oder aus geschäftlichen Gründen bis zu maximal 90 Tagen visumsfrei in Deutschland bzw. in den Schengen-Ländern verbringen. Bitte beachten Sie bei mehrfacher Einreise und längerem Aufenthalt, dass der Aufenthalt im Schengener Gebiet auf höchstens drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten vom Datum der ersten Einreise beschränkt ist."

Warum allerdings die Botschaft von der oben genannten Sonderregelung für Australier nichts wissen sollte, ist mir schleierhaft....  

Ich glaube, irgendwie nach Deutschland bekommen sollten wir sie schon, jedoch sollte das nach Möglichkeit legal sein, da sie hier ja auch Arbeiten will und wir da keine Probleme heraufbeschwören wollen.
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Rheuma_Kai schrieb:
dawiede schrieb:
"In einem Zeitraum von 6 Monaten darf sich ein Australier 90 Tage ohne Visum in den Schengen-Staaten aufhalten."

Bist du dir sicher, dass die Regelung so ist? Im Schengener Raum ist es eigentlich so, dass man sich 90 Tage aufhalten muss und dann 24h raus.

Und das wohl einfachste: in einem anderen Land landen und von dort aus nach Deutschland einreisen - kontrolliert kein Mensch. Und ich glaube auch nicht, dass sich irgendwer fuer deine Freundin interessiert. Die sind an Menschen aus anderen Staaten interessiert.


Ja, laut deutscher Botschaft in Australien ist das so:
"Australische Staatsangehörige können als Touristen oder aus geschäftlichen Gründen bis zu maximal 90 Tagen visumsfrei in Deutschland bzw. in den Schengen-Ländern verbringen. Bitte beachten Sie bei mehrfacher Einreise und längerem Aufenthalt, dass der Aufenthalt im Schengener Gebiet auf höchstens drei Monate innerhalb einer Frist von sechs Monaten vom Datum der ersten Einreise beschränkt ist."

Warum allerdings die Botschaft von der oben genannten Sonderregelung für Australier nichts wissen sollte, ist mir schleierhaft....  

Ich glaube, irgendwie nach Deutschland bekommen sollten wir sie schon, jedoch sollte das nach Möglichkeit legal sein, da sie hier ja auch Arbeiten will und wir da keine Probleme heraufbeschwören wollen.


Ist legal, denn sie reist ja erst ein, wenn sie beginnt zu arbeiten


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