IQ20 schrieb: Ja sicher gibt es auch die Herstellergarantie! Das ist dann eben im Einzelfall zu prüfen. Ich weiß nicht, wie es hier war.
Eben, deshalb hatte ich das ja nachgefragt:
andihembes schrieb: Das wäre schon mal gut zu wissen, ob du einen Garantieanspruch gegen den Hersteller oder gegen den Verkäufer hast, z.B. aus einer "Zusatz-Garantie-Versicherung" die du beim Kauf zusätzlich gekauft hast. Bieten ja einige Elektronik-Händler an.
Solange das nicht geklärt ist, kann man eben noch nicht sagen: In jedem Fall kannst Du Dein Gerät dem Verkäufer zurückgeben oder Dir ein neues Laufwerk schicken lasen.
IQ20 schrieb: Ja sicher gibt es auch die Herstellergarantie! Das ist dann eben im Einzelfall zu prüfen. Ich weiß nicht, wie es hier war.
Eben, deshalb hatte ich das ja nachgefragt:
andihembes schrieb: Das wäre schon mal gut zu wissen, ob du einen Garantieanspruch gegen den Hersteller oder gegen den Verkäufer hast, z.B. aus einer "Zusatz-Garantie-Versicherung" die du beim Kauf zusätzlich gekauft hast. Bieten ja einige Elektronik-Händler an.
Solange das nicht geklärt ist, kann man eben noch nicht sagen: In jedem Fall kannst Du Dein Gerät dem Verkäufer zurückgeben oder Dir ein neues Laufwerk schicken lasen.
ok,ok das ist natürlich richtig, den Anspruch hat er gegen den Garantiegeber, aber ich mein der steht doch sicher drauf, oder ,-) . Aber da hast Du schon recht, ich hätte Garantiegeber statt Verkäufer schreiben sollen. Asche über mein Haupt. Allerdings reicht meist der Verkäufer das Gerät beim Hersteller ein
andihembes schrieb: Solange das nicht geklärt ist, kann man eben noch nicht sagen: In jedem Fall kannst Du Dein Gerät dem Verkäufer zurückgeben oder Dir ein neues Laufwerk schicken lasen.
ok,ok das ist natürlich richtig, den Anspruch hat er gegen den Garantiegeber, aber ich mein der steht doch sicher drauf, oder ,-) . Aber da hast Du schon recht, ich hätte Garantiegeber statt Verkäufer schreiben sollen.
Das hatte mich komplett aus dem Konzept gebracht, da du von Verkäufer sprachst, nahm ich an, du leitest Ansprüche aus der Gewährleistung ab.
Dachte schon, da gibt es schon wieder was Neues...
Stimmt, häufig erledigt der Verkäufer das im Falle einer vereinbarten Herstellergarantie. Er ist ja häufig genug auch "Vertreter" des Herstellers. In jedem Fall sind aber die Garantiebedingungen sehr genau zu studieren.
Ich habe, weil es mich jetzt eben mal richtig reizt , in der Kommentarliteratur nachgelesen. Es gibt jedenfalls eine Auslegung unklarer Bedingungen dahin gehend, dass im Falle einer Verkäufergarantie der Verkäufer für alle während der Garantiezeit eintretenden Sachmängel haftet, im Falle einer Herstellergarantie der Hersteller jedoch nur für solche Sachmängel, die auf der (ursprünglichen) Herstellung der Sache beruhen; also etwa nicht für Austauschteile.
HeinzGründel schrieb: die Wandlung gibts nur in der Kirche
Keine Ahnung, bin Protestant! Aber auch bei uns gibt es sowas ähnliches. Wenn der Pastor nach exzessivem Abendmahl besoffen von der Kanzel fällt, steht 2 Wochen später im Kirchenblättchen: "Er hatte eine Anwandlung"!
Komisch, ich dachte bislang, ich hätte 2004 mein Auto gewandelt. Naja, egal. Hauptsache, der Rheinadler ist jetzt endlich komplett verwirrt.
Zusammenfassend: Du guckst in der Garantieurkunde oder -vereinbarung. Wenn Laufwerke nicht ausgeschlossen sind, soll der Verkäufer es dem Hersteller aus dem Kreuz leiern. Ansonsten Pech gehabt, auf die ausgetauschten Teile kriegst Du nicht jeweils neu 2 oder 3 Jahre.
... Die Firma hat das (natürlich) abgelehnt und mir gesagt, dass die Reparatur bzw. das Ersetzen des Laufwerks schon jetzt auf Kulanz gehen würde, da auf Ersatzteile nur 6 Monate Gewährleistung gegeben werden. ...
2. Frage (nur aus Interesse): wie kann es sein, dass eine Firma innerhalb der Garantie ein Teil austauscht und auf das nur noch 6 Monate Garantie geben muss. Wenn das beispielsweise nach einem Jahr bei einer Gewährleistung von 24 Monaten erfolgt wird ein Kunde doch klar übervorteilt.
Nach meinem Wissensstand müsste die Gewährleistungsphase für das gewechselte Teil von vorne starten (mit Ausnahme von Verschleißteilen).
Die verwechseln da etwas (wahrscheinlich beabsichtigt). Richtig ist das eine Reparatur z.B. nachdem das Teil 5 Jahre auf dem Buckel hat eine Gewährleistung von 6 Monaten auf die Reparatur/Teile haben kann.
Im Falle das die Gewährleistung noch läuft greift sowas natürlich nicht. Hier gilt: Die Gewährleistungszeit verlängert sich um die Zeit die für die Reparatur draufging. Brauchen die 1 Monat zu reparieren, dann verlängert sich die Gewährleistungszeit um diesen Monat.
ACHTUNG: Tauscht ein Hersteller das Gerät völlig aus, dann geht der Gesetzgeber teilweise davon aus das die Gewährleistungszeit neu startet. Also nach 15 Monaten neues Gerät bekommen -> nochmal 24 Monate Gewährleistung. (Das haut aber nicht hin wenn der Hersteller sagt "Kann ich nicht mehr reparieren, ich gebe Dir das Nachfolgerteil"). Hintergrund: Man geht davon aus das hier der Gegenstand einen so grundsätzlichen Mangel hatte das ein Austausch nötig war.
Erstmal danke an alle, die mich mit Ihren Antworten erhellt haben (und die, die mich nur verwirren wollten smile:.
Noch zur Klarstellung:
Es handelt sich um eine Herstellergarantie.
Und ich habe im Eingangspost fälschlicherweise von 36 Monate Gewährleistung geschrieben, dass dann später korrigiert. Also korrekt ist 24 Monate Gewährleistung, aber 36 Monate Herstellergarantie.
Besonderer Dank geht an die, die mich mit Ihren Ausführungen zur Hochzeit informieren wollten...leider knapp drei Jahre zu spät.
Aber hat er die Garantieansprüche gegenüber dem Verkäufer oder gegenüber dem Hersteller?
Eben, deshalb hatte ich das ja nachgefragt:
Solange das nicht geklärt ist, kann man eben noch nicht sagen:
In jedem Fall kannst Du Dein Gerät dem Verkäufer zurückgeben oder Dir ein neues Laufwerk schicken lasen.
ok,ok das ist natürlich richtig, den Anspruch hat er gegen den Garantiegeber, aber ich mein der steht doch sicher drauf, oder ,-) . Aber da hast Du schon recht, ich hätte Garantiegeber statt Verkäufer schreiben sollen. Asche über mein Haupt.
Allerdings reicht meist der Verkäufer das Gerät beim Hersteller ein
Gruß
concordia-eagle
Das hatte mich komplett aus dem Konzept gebracht, da du von Verkäufer sprachst, nahm ich an, du leitest Ansprüche aus der Gewährleistung ab.
Dachte schon, da gibt es schon wieder was Neues...
Ich habe, weil es mich jetzt eben mal richtig reizt , in der Kommentarliteratur nachgelesen. Es gibt jedenfalls eine Auslegung unklarer Bedingungen dahin gehend, dass im Falle einer Verkäufergarantie der Verkäufer für alle während der Garantiezeit eintretenden Sachmängel haftet, im Falle einer Herstellergarantie der Hersteller jedoch nur für solche Sachmängel, die auf der (ursprünglichen) Herstellung der Sache beruhen; also etwa nicht für Austauschteile.
Keine Ahnung, bin Protestant!
Aber auch bei uns gibt es sowas ähnliches. Wenn der Pastor nach exzessivem Abendmahl besoffen von der Kanzel fällt, steht 2 Wochen später im Kirchenblättchen: "Er hatte eine Anwandlung"!
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Hauptsache, der Rheinadler ist jetzt endlich komplett verwirrt.
Zusammenfassend: Du guckst in der Garantieurkunde oder -vereinbarung. Wenn Laufwerke nicht ausgeschlossen sind, soll der Verkäufer es dem Hersteller aus dem Kreuz leiern. Ansonsten Pech gehabt, auf die ausgetauschten Teile kriegst Du nicht jeweils neu 2 oder 3 Jahre.
Die verwechseln da etwas (wahrscheinlich beabsichtigt).
Richtig ist das eine Reparatur z.B. nachdem das Teil 5 Jahre auf dem Buckel hat eine Gewährleistung von 6 Monaten auf die Reparatur/Teile haben kann.
Im Falle das die Gewährleistung noch läuft greift sowas natürlich nicht.
Hier gilt: Die Gewährleistungszeit verlängert sich um die Zeit die für die Reparatur draufging. Brauchen die 1 Monat zu reparieren, dann verlängert sich die Gewährleistungszeit um diesen Monat.
ACHTUNG:
Tauscht ein Hersteller das Gerät völlig aus, dann geht der Gesetzgeber teilweise davon aus das die Gewährleistungszeit neu startet. Also nach 15 Monaten neues Gerät bekommen -> nochmal 24 Monate Gewährleistung.
(Das haut aber nicht hin wenn der Hersteller sagt "Kann ich nicht mehr reparieren, ich gebe Dir das Nachfolgerteil").
Hintergrund: Man geht davon aus das hier der Gegenstand einen so grundsätzlichen Mangel hatte das ein Austausch nötig war.
Noch zur Klarstellung:
Es handelt sich um eine Herstellergarantie.
Und ich habe im Eingangspost fälschlicherweise von 36 Monate Gewährleistung geschrieben, dass dann später korrigiert. Also korrekt ist 24 Monate Gewährleistung, aber 36 Monate Herstellergarantie.
Besonderer Dank geht an die, die mich mit Ihren Ausführungen zur Hochzeit informieren wollten...leider knapp drei Jahre zu spät.