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Führerschein Klasse III

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Hallo zusammen,

folgende Frage: Was berechtigt einen Inhaber des Führerscheins Klasse III im Gegensatz zu den "anderen"?
Ich habe meinen Führerschein im Sommer 2001 gemacht. Grund meiner Anfrage: Ich benötige für ein Praktikum eben diesen Führerschein. Ich bin gerade ziemlich im Stress und im Wiki-Artikel wimmelt es nur so von Klassen.

Dank im Voraus, Gruß
069er

PS: Kann mit Beantwortung sofort geschlossen werden.
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[IMG]http://img.gidf.de/gidf/googleistdeinfreund.gif [/IMG]

Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:

   *

     Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
     Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
     Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
     Umfang der Klasse C1E:
     Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
     Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
     zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug
   *

     Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
     Zugfahrzeug max. 7,5 t
     Achszahl im Zug maximal drei Achsen
     max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
     Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]

Quelle: http://www.schaffenwir.de/hfragen/feklasse3.html
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Kurzum: Ich darf keine 7,5t fahren.

Danke, kann zu.
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069er schrieb:
Kurzum: Ich darf keine 7,5t fahren.

Danke, kann zu.

Ähem: Doch!

Lese nochmal:

Horst_Schlämmer schrieb:
Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
     Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
     Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
     Umfang der Klasse C1E:
     Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t

     Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
     zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug
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069er schrieb:
Ich habe meinen Führerschein im Sommer 2001 gemacht.

Also wenn du im Sommer 2001 noch den alten Klasse 3 Führerschein gemacht hast. Weiß jetzt nicht, wann die Klassen geändert wurden...
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andihembes schrieb:
069er schrieb:
Kurzum: Ich darf keine 7,5t fahren.

Danke, kann zu.

Ähem: Doch!

Lese nochmal:

Horst_Schlämmer schrieb:
Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
     Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
     Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
     Umfang der Klasse C1E:
     Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t

     Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
     zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug


da er aber den führerschein erst 2001 gemacht hat, wird er den neuen euro-führerschein klasse B haben....und damit darf man leider nur noch bis fahrzeuge 3,5t lenken.


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