Der Fall: In einer Wiesbadener Disco wird letzten September eine 18-jährige Frau von einem US-Offizier angegriffen. Der Soldat schlägt der Frau mit einem Bierglas ins Gesicht, fügt ihr dabei Schnittverletzungen im Gesicht und Prellungen am Körper zu. Seither leidet die junge Frau an einem Trauma und konnte die Schule nicht mehr besuchen.
Aufgrund des Truppenstatuts ist die deutsche Gerichtsbarkeit nicht für den Fall zuständig. Der Offizier wird von einem US-Militärgericht wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Für die US-Militärs scheint der Fall allerdings weniger wichtig - inzwischen soll sich nur noch ein "kleines Militärgericht" ohne Geschworene des Gewalttäters annehmen.
Höchststrafe in einem solchen Verfahren: Degradierung und 30 Tage Haft. Ist der Täter geständig, wie es sich hier abzeichnet, kann die Strafe verringert werden.
Der Unteroffizier wird mit der Degradierung dem bevorstehenden Einsatz im Irak entgehen.
Wir ham den Krieg halt verloren. Da muss man schon mal die eine oder andere Kröte schlucken. Hätte jemand Hitler vor 75 Jahren den Kopf abgerissen dürften heute keine Amis mit Biergläsern um sich schlagen.
Aber:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, Artikel 19 schrieb: (3) Sind die zuständigen deutschen Behörden der Ansicht, dass Belange der deutschen Rechtspflege die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit erfordern, so können sie den nach Absatz (1) gewährten Verzicht durch eine Erklärung zurücknehmen, die sie den zuständigen Zivil- oder Militärbehörden innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Eingang der in Absatz (2) vorgesehenen Mitteilung oder innerhalb einer etwa gemäß Absatz (7) vereinbarten kürzeren Frist abgeben. Die deutschen Behörden können die Erklärung auch vor dem Eingang der Mitteilung abgeben.
untouchable schrieb: Wir ham den Krieg halt verloren. Da muss man schon mal die eine oder andere Kröte schlucken. Hätte jemand Hitler vor 75 Jahren den Kopf abgerissen dürften heute keine Amis mit Biergläsern um sich schlagen.
Aber:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, Artikel 19 schrieb: (3) Sind die zuständigen deutschen Behörden der Ansicht, dass Belange der deutschen Rechtspflege die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit erfordern, so können sie den nach Absatz (1) gewährten Verzicht durch eine Erklärung zurücknehmen, die sie den zuständigen Zivil- oder Militärbehörden innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Eingang der in Absatz (2) vorgesehenen Mitteilung oder innerhalb einer etwa gemäß Absatz (7) vereinbarten kürzeren Frist abgeben. Die deutschen Behörden können die Erklärung auch vor dem Eingang der Mitteilung abgeben.
Der Fall: In einer Wiesbadener Disco wird letzten September eine 18-jährige Frau von einem US-Offizier angegriffen. Der Soldat schlägt der Frau mit einem Bierglas ins Gesicht, fügt ihr dabei Schnittverletzungen im Gesicht und Prellungen am Körper zu. Seither leidet die junge Frau an einem Trauma und konnte die Schule nicht mehr besuchen.
Aufgrund des Truppenstatuts ist die deutsche Gerichtsbarkeit nicht für den Fall zuständig. Der Offizier wird von einem US-Militärgericht wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Für die US-Militärs scheint der Fall allerdings weniger wichtig - inzwischen soll sich nur noch ein "kleines Militärgericht" ohne Geschworene des Gewalttäters annehmen.
Höchststrafe in einem solchen Verfahren: Degradierung und 30 Tage Haft. Ist der Täter geständig, wie es sich hier abzeichnet, kann die Strafe verringert werden.
Der Unteroffizier wird mit der Degradierung dem bevorstehenden Einsatz im Irak entgehen.
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3351291
Kein Kommentar.
Aber:
Wollte dann scheinbar niemand.
Ne, dann hätte die Merkel Haue von Bush bekommen.