Hallo ich bin mittlerweile ziemlich verzweifelt und würde mich freuen wenn mir einer von euch helfen könnte: Ich habe vor ca. 9 Monatan online Gold in Form von Barren bestellt. Der Händler forderte Zahlung per Vorkasse, was ich nicht akzeptieren konnte, da ich nicht ohne weiteres einen 5-stelligen Betrag im Voraus bezahle und dann auf die Lieferung warte...
Ich teilte dem Händler also mit dass ich nicht per Vorkasse kaufen würde und ging davon aus, dass das Thema Kaufvertrag damit erledigt sei.
Die Firma übergab den "Fall" jedoch an ein Inkassounternehmen, welches mittlerweile einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat.
Nachdem ich einer Vorladung des Gerichtsvollziehers zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung nicht nachkommen konnte, da ich unpässlich war, erhielt ich nun erneut eine Vorladung mit der Androhung einer Verhaftung/Haftbefehl. Mittlerweile musste ich die EV abgeben.
Die Ware wurde bis heute nicht geliefert ich "schulde" dem Inkassounternehmen von nun an jedoch ca. 21.500€ zzgl. Zinsen (ca. 2400,00€ p.a) 2 Fragen: 1: Kann ich etwas gegen den Vollstreckungsbescheid tun?
2: Kann ich nun auf die Herausgabe der Ware bestehen, oder muss ich die Summe bezahlen ohne die Ware jemals erhalten zu haben?
die Frist ist schon seit Febraur verstrichen - ich habe weder den MB noch den VB rechtzeitig erhalten um Widerspruch einzulegen, da ich aus berufl. Gründen mehrere Wochen nicht zu Hause war.
Selbstverständlich, das habe ich auch vor, jedoch ist ja allgemein bekannt dass sich hier auch der ein oder andere Jurist "rumtreibt" und ich würde vorher einfach gern wissen ob das überhaupt Sinn macht dagegen vorzugehen etc... schließlich kostet auch ein anwalt geld
fairplay08 schrieb: Selbstverständlich, das habe ich auch vor, jedoch ist ja allgemein bekannt dass sich hier auch der ein oder andere Jurist "rumtreibt" und ich würde vorher einfach gern wissen ob das überhaupt Sinn macht dagegen vorzugehen etc... schließlich kostet auch ein anwalt geld
Da hast du natürlich Recht. Man sieht ja, erste Anhaltspunkte hast du schon erhalten. Auch wenn die weniger erfreulich klingen. Hätte dir auch gerne geholfen (deshalb hab ich den thread überhaupt geöffnet) leider ist die ZPO sowas wie der große schwarze Fleck in meinem juristischen Wissen z.Zt. ..
fairplay08 schrieb: Hallo ich bin mittlerweile ziemlich verzweifelt und würde mich freuen wenn mir einer von euch helfen könnte: Ich habe vor ca. 9 Monatan online Gold in Form von Barren bestellt. Der Händler forderte Zahlung per Vorkasse, was ich nicht akzeptieren konnte, da ich nicht ohne weiteres einen 5-stelligen Betrag im Voraus bezahle und dann auf die Lieferung warte...
Ich teilte dem Händler also mit dass ich nicht per Vorkasse kaufen würde und ging davon aus, dass das Thema Kaufvertrag damit erledigt sei.Die Firma übergab den "Fall" jedoch an ein Inkassounternehmen, welches mittlerweile einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat.
Nachdem ich einer Vorladung des Gerichtsvollziehers zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung nicht nachkommen konnte, da ich unpässlich war, erhielt ich nun erneut eine Vorladung mit der Androhung einer Verhaftung/Haftbefehl. Mittlerweile musste ich die EV abgeben.
Die Ware wurde bis heute nicht geliefert ich "schulde" dem Inkassounternehmen von nun an jedoch ca. 21.500€ zzgl. Zinsen (ca. 2400,00€ p.a) 2 Fragen: 1: Kann ich etwas gegen den Vollstreckungsbescheid tun?
2: Kann ich nun auf die Herausgabe der Ware bestehen, oder muss ich die Summe bezahlen ohne die Ware jemals erhalten zu haben?
danke im voraus
Also wenn Du dem Händler doch mitgeteilt hast, dass Du per Vorkasse nicht bezahlst dann besteht doch kein gültiger Kaufvertrag mehr ?!?! Ich würde die Sache sofort mit einem Anwalt klären ! Das riecht nach Abzocke ...
Nach § 312d BGB steht mir, wenn ich das richtig verstehe kein Widerrufsrecht zu, da es sich um eine Ware handelt, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, und die während der norm. Widerrufsfrist auftreten können...
Wie heisst denn der Händler ? Hp ? Vielleicht ist die Firma bekannt mit dieser Vorkassen-Inkasso Taktik ... Vielleicht gibt es noch mehr Opfer ? ... das ist ja ganz übel ... ich sag nur Akte 83/040
GerupfteAdler schrieb: Wie heisst denn der Händler ? Hp ? Vielleicht ist die Firma bekannt mit dieser Vorkassen-Inkasso Taktik ... Vielleicht gibt es noch mehr Opfer ? ... das ist ja ganz übel ... ich sag nur Akte 83/040
Habe ich schon geprüft... Scheint bisher keine ähnlichen Probleme gegeben zu haben. Wenn ich nun auf Übergabe der Ware klagen könnte, würde mir das ja voll und ganz reichen aber ob das funktioniert?
GerupfteAdler schrieb: Wie heisst denn der Händler ? Hp ? Vielleicht ist die Firma bekannt mit dieser Vorkassen-Inkasso Taktik ... Vielleicht gibt es noch mehr Opfer ? ... das ist ja ganz übel ... ich sag nur Akte 83/040
Habe ich schon geprüft... Scheint bisher keine ähnlichen Probleme gegeben zu haben. Wenn ich nun auf Übergabe der Ware klagen könnte, würde mir das ja voll und ganz reichen aber ob das funktioniert?
Ich würde:
Zuerst vom Fachanwalt den Sachverhalt prüfen lassen, falls es keinen Ausweg gibt, bezahlen und beten dass du die Gold Barren bekommst, falls nicht klagen ...
GerupfteAdler schrieb: Wie heisst denn der Händler ? Hp ? Vielleicht ist die Firma bekannt mit dieser Vorkassen-Inkasso Taktik ... Vielleicht gibt es noch mehr Opfer ? ... das ist ja ganz übel ... ich sag nur Akte 83/040
Habe ich schon geprüft... Scheint bisher keine ähnlichen Probleme gegeben zu haben. Wenn ich nun auf Übergabe der Ware klagen könnte, würde mir das ja voll und ganz reichen aber ob das funktioniert?
Jetzt würde mich - als totalen Laien- aber mal interessieren, warum Du, so denn ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, aufgrund dessen seine Forderung offenbar rechtens zu sein scheint, keinen Anspruch auf die Aushändigung der Ware haben solltest???
Entweder, der Kaufvertrag ist gültig, dann musst Du zahlen, hast aber selbstverständlich auch Anspruch auf die Ware,. Oder aber er ist nicht gültig, womit Du auch nicht zahlen musst. Oder stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch???
Oder geht es Dir ausschließlich um die Vorauskasse? Läßt sich das nicht evtl. über ein Treuhänderkonto oder ähnliches abwickeln?
GerupfteAdler schrieb: Wie heisst denn der Händler ? Hp ? Vielleicht ist die Firma bekannt mit dieser Vorkassen-Inkasso Taktik ... Vielleicht gibt es noch mehr Opfer ? ... das ist ja ganz übel ... ich sag nur Akte 83/040
Habe ich schon geprüft... Scheint bisher keine ähnlichen Probleme gegeben zu haben. Wenn ich nun auf Übergabe der Ware klagen könnte, würde mir das ja voll und ganz reichen aber ob das funktioniert?
Jetzt würde mich - als totalen Laien- aber mal interessieren, warum Du, so denn ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, aufgrund dessen seine Forderung offenbar rechtens zu sein scheint, keinen Anspruch auf die Aushändigung der Ware haben solltest??? Entweder, der Kaufvertrag ist gültig, dann musst Du zahlen, hast aber selbstverständlich auch Anspruch auf die Ware,. Oder aber er ist nicht gültig, womit Du auch nicht zahlen musst. Oder stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch???
Oder geht es Dir ausschließlich um die Vorauskasse? Läßt sich das nicht evtl. über ein Treuhänderkonto oder ähnliches abwickeln?
hat er doch in jedem Fall, es sei denn diese Firma ist ein Fake und da sind Betrüger am Werk, was ja nicht zu sein scheint. Also das Problem lässt sich scheinbar doch nur durch "bezahlen" lösen. Ganz einfach !
GerupfteAdler schrieb: Wie heisst denn der Händler ? Hp ? Vielleicht ist die Firma bekannt mit dieser Vorkassen-Inkasso Taktik ... Vielleicht gibt es noch mehr Opfer ? ... das ist ja ganz übel ... ich sag nur Akte 83/040
Habe ich schon geprüft... Scheint bisher keine ähnlichen Probleme gegeben zu haben. Wenn ich nun auf Übergabe der Ware klagen könnte, würde mir das ja voll und ganz reichen aber ob das funktioniert?
Jetzt würde mich - als totalen Laien- aber mal interessieren, warum Du, so denn ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, aufgrund dessen seine Forderung offenbar rechtens zu sein scheint, keinen Anspruch auf die Aushändigung der Ware haben solltest??? Entweder, der Kaufvertrag ist gültig, dann musst Du zahlen, hast aber selbstverständlich auch Anspruch auf die Ware,. Oder aber er ist nicht gültig, womit Du auch nicht zahlen musst. Oder stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch???
Oder geht es Dir ausschließlich um die Vorauskasse? Läßt sich das nicht evtl. über ein Treuhänderkonto oder ähnliches abwickeln?
hat er doch in jedem Fall, es sei denn diese Firma ist ein Fake und da sind Betrüger am Werk, was ja nicht zu sein scheint. Also das Problem lässt sich scheinbar doch nur durch "bezahlen" lösen. Ganz einfach !
Ich hatte mich auf den fett markierten Teil seiner Aussage bezogen! Wenn er es also bezahlt, sollte er es demnach doch logischer Weise auch bekommen, ohne es einklagen zu müssen, oder nicht?!?!
GerupfteAdler schrieb: Wie heisst denn der Händler ? Hp ? Vielleicht ist die Firma bekannt mit dieser Vorkassen-Inkasso Taktik ... Vielleicht gibt es noch mehr Opfer ? ... das ist ja ganz übel ... ich sag nur Akte 83/040
Habe ich schon geprüft... Scheint bisher keine ähnlichen Probleme gegeben zu haben. Wenn ich nun auf Übergabe der Ware klagen könnte, würde mir das ja voll und ganz reichen aber ob das funktioniert?
Jetzt würde mich - als totalen Laien- aber mal interessieren, warum Du, so denn ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, aufgrund dessen seine Forderung offenbar rechtens zu sein scheint, keinen Anspruch auf die Aushändigung der Ware haben solltest??? Entweder, der Kaufvertrag ist gültig, dann musst Du zahlen, hast aber selbstverständlich auch Anspruch auf die Ware,. Oder aber er ist nicht gültig, womit Du auch nicht zahlen musst. Oder stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch???
Oder geht es Dir ausschließlich um die Vorauskasse? Läßt sich das nicht evtl. über ein Treuhänderkonto oder ähnliches abwickeln?
hat er doch in jedem Fall, es sei denn diese Firma ist ein Fake und da sind Betrüger am Werk, was ja nicht zu sein scheint. Also das Problem lässt sich scheinbar doch nur durch "bezahlen" lösen. Ganz einfach !
Ich hatte mich auf den fett markierten Teil seiner Aussage bezogen! Wenn er es also bezahlt, sollte er es demnach doch logischer Weise auch bekommen, ohne es einklagen zu müssen, oder nicht?!?!
Ich habe vor ca. 9 Monatan online Gold in Form von Barren bestellt.
Der Händler forderte Zahlung per Vorkasse, was ich nicht akzeptieren konnte, da ich nicht ohne weiteres einen 5-stelligen Betrag im Voraus bezahle und dann auf die Lieferung warte...
Ich teilte dem Händler also mit dass ich nicht per Vorkasse kaufen würde und ging davon aus, dass das Thema Kaufvertrag damit erledigt sei.
Die Firma übergab den "Fall" jedoch an ein Inkassounternehmen, welches mittlerweile einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat.
Nachdem ich einer Vorladung des Gerichtsvollziehers zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung nicht nachkommen konnte, da ich unpässlich war, erhielt ich nun erneut eine Vorladung mit der Androhung einer Verhaftung/Haftbefehl.
Mittlerweile musste ich die EV abgeben.
Die Ware wurde bis heute nicht geliefert ich "schulde" dem Inkassounternehmen von nun an jedoch ca. 21.500€ zzgl. Zinsen (ca. 2400,00€ p.a)
2 Fragen:
1: Kann ich etwas gegen den Vollstreckungsbescheid tun?
2: Kann ich nun auf die Herausgabe der Ware bestehen, oder muss ich die Summe bezahlen ohne die Ware jemals erhalten zu haben?
danke im voraus
Meinst du nicht, dass du bei solchen Summen besser einen Anwalt aufsuchen solltest, statt Rechtsrat in nem Fußball Forum zu suchen ?
Es sei denn du kommst hiermit weiter.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand
Die Forderung ist wahrscheinlich dem Inkassounternehmen abgetreten worden, von denen hast Du also nix zu erwarten.
Möglich wäre eine Klage gegen den Händler auf Erfüllung des Kaufvertrages.
Wiegesagt, trübe Aussichten.
schließlich kostet auch ein anwalt geld
Ist doch bekannt das heute jeder auf den Vertrag pochen tut egal ob er geliefert hat oder nicht...
Wünsch Dir viel Glück das sich alles zu Deinen Gunsten noch klären tut.....
Da hast du natürlich Recht.
Man sieht ja, erste Anhaltspunkte hast du schon erhalten. Auch wenn die weniger erfreulich klingen.
Hätte dir auch gerne geholfen (deshalb hab ich den thread überhaupt geöffnet) leider ist die ZPO sowas wie der große schwarze Fleck in meinem juristischen Wissen z.Zt. ..
Also wenn Du dem Händler doch mitgeteilt hast, dass Du per Vorkasse nicht bezahlst dann besteht doch kein gültiger Kaufvertrag mehr ?!?!
Ich würde die Sache sofort mit einem Anwalt klären !
Das riecht nach Abzocke ...
Habe ich schon geprüft... Scheint bisher keine ähnlichen Probleme gegeben zu haben.
Wenn ich nun auf Übergabe der Ware klagen könnte, würde mir das ja voll und ganz reichen aber ob das funktioniert?
Ich würde:
Zuerst vom Fachanwalt den Sachverhalt prüfen lassen, falls es keinen Ausweg gibt, bezahlen und beten dass du die Gold Barren bekommst, falls nicht klagen ...
andere Meinungen ?
Jetzt würde mich - als totalen Laien- aber mal interessieren, warum Du, so denn ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, aufgrund dessen seine Forderung offenbar rechtens zu sein scheint, keinen Anspruch auf die Aushändigung der Ware haben solltest???
Entweder, der Kaufvertrag ist gültig, dann musst Du zahlen, hast aber selbstverständlich auch Anspruch auf die Ware,. Oder aber er ist nicht gültig, womit Du auch nicht zahlen musst. Oder stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch???
Oder geht es Dir ausschließlich um die Vorauskasse? Läßt sich das nicht evtl. über ein Treuhänderkonto oder ähnliches abwickeln?
hat er doch in jedem Fall, es sei denn diese Firma ist ein Fake und da sind Betrüger am Werk, was ja nicht zu sein scheint. Also das Problem lässt sich scheinbar doch nur durch "bezahlen" lösen. Ganz einfach !
Ich hatte mich auf den fett markierten Teil seiner Aussage bezogen! Wenn er es also bezahlt, sollte er es demnach doch logischer Weise auch bekommen, ohne es einklagen zu müssen, oder nicht?!?!
yes !