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Rechtsrat gesucht!

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Schobberobber72 schrieb:
GerupfteAdler schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
fairplay08 schrieb:
GerupfteAdler schrieb:
Wie heisst denn der Händler ? Hp ? Vielleicht ist die Firma bekannt mit dieser Vorkassen-Inkasso Taktik ... Vielleicht gibt es noch mehr Opfer ? ... das ist ja ganz übel ... ich sag nur Akte 83/040    


Habe ich schon geprüft... Scheint bisher keine ähnlichen Probleme gegeben zu haben.
Wenn ich nun auf Übergabe der Ware klagen könnte, würde mir das ja voll und ganz reichen aber ob das funktioniert?


Jetzt würde mich - als totalen Laien- aber mal interessieren, warum Du, so denn ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, aufgrund dessen seine Forderung offenbar rechtens zu sein scheint, keinen Anspruch auf die Aushändigung der Ware haben solltest??? Entweder, der Kaufvertrag ist gültig, dann musst Du zahlen, hast aber selbstverständlich auch Anspruch auf die Ware,. Oder aber er ist nicht gültig, womit Du auch nicht zahlen musst. Oder stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch???

Oder geht es Dir ausschließlich um die Vorauskasse? Läßt sich das nicht evtl. über ein Treuhänderkonto oder ähnliches abwickeln?  


hat er doch in jedem Fall, es sei denn diese Firma ist ein Fake und da sind Betrüger am Werk, was ja nicht zu sein scheint. Also das Problem lässt sich scheinbar doch nur durch "bezahlen" lösen. Ganz einfach !  



Ich hatte mich auf den fett markierten Teil seiner Aussage bezogen! Wenn er es also bezahlt, sollte er es demnach doch logischer Weise auch bekommen, ohne es einklagen zu müssen, oder nicht?!?!  


Mittlerweile sind knapp 4000€ an Gebühren etc. hinzugekommen - ich würde die Ware nur dann bezahlen wenn es keinen anderen Ausweg mehr gäbe.
Und auch nur um sie dann direkt wieder zu veräußern um die Restschulden auf eine geringst mögliche Summe zu drücken.
Es müsste möglich sein, das Gold für ca. 20.000€ wieder zu verkaufen... dann blieben lediglich 1400,00€ Rest...
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Nur zur Klarstellung. Der VB steht einem Gerichtsurteil gleich. Die Gegenseite hat die ZV schon bis zur Abgabe der EV vorangetrieben.  ( Macht sich übrigens ganz toll wenn du mal einen Kredit bei der Bank haben willst)

Zahlen schafft  Frieden.

Die Versäumnisse liegen bedauerlicherweise auschließlich auf deiner Seite.
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Brady schrieb:
Warum hast du gegen den Mahnbescheid und gegen den VB keinen Einspruch eingelegt?
Ich frag nochmal....
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fairplay08 schrieb:


Mittlerweile sind knapp 4000€ an Gebühren etc. hinzugekommen - ich würde die Ware nur dann bezahlen wenn es keinen anderen Ausweg mehr gäbe.
Und auch nur um sie dann direkt wieder zu veräußern um die Restschulden auf eine geringst mögliche Summe zu drücken.
Es müsste möglich sein, das Gold für ca. 20.000€ wieder zu verkaufen... dann blieben lediglich 1400,00€ Rest...


Autsch, nahezu 20% an Gebühren ist natürlich nicht ohne

Wobei ich mir irgendwo die Frage stelle, wieso Du das Gold physisch kaufst, wenn Du es offenbar als kurzfristig, spekulative Investition siehst!? Aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Ich wünsche Dir jedenfalls, dass Du da halbwegs glimpflich wieder rauskommst!

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Weil ich nicht da war - und somit zwischen Feb. 08 und Apr. 08 keinen Zugriff auf meinen Briefkasten hatte... was dazu geführt hat, dass ich die Fristen versäumt habe
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HeinzGründel schrieb:
Nur zur Klarstellung. Der VB steht einem Gerichtsurteil gleich. Die Gegenseite hat die ZV schon bis zur Abgabe der EV vorangetrieben.  ( Macht sich übrigens ganz toll wenn du mal einen Kredit bei der Bank haben willst)

Zahlen schafft  Frieden.

Die Versäumnisse liegen bedauerlicherweise auschließlich auf deiner Seite.



   Genau so ist es und Du musst zahlen ...
(immerhin jetzt Anwalt gespart!)  
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Ich würde Dir ganz dringend raten, einen Anwalt zu beauftragen. Bei dem was hier im Raum steht kann schlimmeres passieren, als "nur" noch ein paar Euros mehr in den Sand zu setzen (vielleicht willst Du mal ein Haus oder eine Wohnung kaufen?).

Wenn ich nicht ganz verkehrt liege, ist die Kursentwicklung von Gold relativ erfreulich. Von daher solltest Du, falls Du das Gold bekommst und weitervertickst, nicht zuviel draufgelegt haben.

Ich hoffe, dass Du da einigermaßen rauskommst.

Bist auf jeden Fall jetzt um mehr als eine Erfahrung reicher.
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Hallo

auch wenn ich nicht jede Antwort durchgelesen habe hier ein paar Ratschläge die ich auch machen würde:

1. Den Firmennamen wo du bestellt hast bei google eingeben mit dem Zusatz Betrug (vielleicht wirste erstaunt sein was da zum Vorschein kommt.

2. Ein Vollstreckungsbescheid ergeht nicht einfach so und erst recht nict von einem Inkasseunternehmen sondern nur vom Gericht!!!!!

3. Ohne Vormahnung kein VB!!!

4. Da du dem AGB`s (Zahlung nur per Vorkasse) widersprochen hast ( ich hoffe schriftlich) ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

5. Nehm dir nen Anwalt.

6. Diese Zinsen sind schon Wucher und Wucher ist rechtswidrig (Sittenwidrigkeit siehe 2 Link)

7. Gegen VB ist Widerspruch möglich (siehe Zivilprozeßordnung)

http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbescheid
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=785

Hoffe dir etwas geholfen zu haben.
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schau mal auf www.frageinenanwalt.de
da kannst du ein gebot abgeben und ein anwalt gibt dir dann antwort.
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Na wenn das so weitergeht übersteigt der Wert des Goldes bald die offene Rechnung - dann müsste ich nur noch jemanden finden der ihn kauft...

Wenn man dabei recht schnell 1000€ gewinn machen kann - warum nicht...
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yeboah69 schrieb:
schau mal auf www.frageinenanwalt.de
da kannst du ein gebot abgeben und ein anwalt gibt dir dann antwort.
HeinzGründel hat doch netterweise schon geantwortet... @HG: Sag mal, ab wann wird ein solcher Ratschlag im Forum zur Rechtsberatung?
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fairplay08 schrieb:
Na wenn das so weitergeht übersteigt der Wert des Goldes bald die offene Rechnung - dann müsste ich nur noch jemanden finden der ihn kauft...

Wenn man dabei recht schnell 1000€ gewinn machen kann - warum nicht...
Wie ist das ganze denn ausgegangen? Es ist ja schon wieder ein Monat vorüber.


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