Das Kerngeschäft von Unternehmen A besteht darin, im Unternehmen A angestellte Arbeitnehmer an andere Unternehmen gegen Tagessätze zu verkaufen.
Von diesem eingenommenen Geld gehen ab: - Personalkosten für die Angestellten des Unternehmens A - Allgemeine Betriebskosten - Steuern
-> Welche Steuern werden auf die eingenommenen Tagessätze abgeführt? Auch wenn es sich um verkaufte "Waren" handelt, wird dafür ja wohl keine Umsatzsteuer abgeführt ,-) Ist das abschätzbar? Oder hängt das zu stark von der Größe und dem Gesamtumsatz des Unternehmens ab.
Und nein, ich rege mich nicht über meinen Arbeitgeber auf. Ich bin in diesem Fall Angestellter des Unternehmens B
Luzbert schrieb: -> Welche Steuern werden auf die eingenommenen Tagessätze abgeführt? Auch wenn es sich um verkaufte "Waren" handelt, wird dafür ja wohl keine Umsatzsteuer abgeführt ,-)
Sondern? Letztlich ist es Arbeit, egal wie und damit umsatzsteuerpflichtig.
Luzbert schrieb: Ist das abschätzbar? Oder hängt das zu stark von der Größe und dem Gesamtumsatz des Unternehmens ab.
Ziemlich genau sogar, nämlich 19%. Oder habe ich Deine Frage nicht verstanden?
Luzbert schrieb: -> Welche Steuern werden auf die eingenommenen Tagessätze abgeführt? Auch wenn es sich um verkaufte "Waren" handelt, wird dafür ja wohl keine Umsatzsteuer abgeführt ,-)
Sondern? Letztlich ist es Arbeit, egal wie und damit umsatzsteuerpflichtig.
Luzbert schrieb: Ist das abschätzbar? Oder hängt das zu stark von der Größe und dem Gesamtumsatz des Unternehmens ab.
Ziemlich genau sogar, nämlich 19%. Oder habe ich Deine Frage nicht verstanden?
Da ich nicht einschätzen kann ob Deine Antwort korrekt ist, kann ich Dir auch nicht sagen, ob Du meine Frage richtig verstanden hast Ist die Gewerbesteuer nicht ortsabhängig? Dann würde ich nänmlich erstmal dazu tendieren Deine Antwort als unzutreffend zu bezeichnen ,-)
Angenommen Ein Unternehmen beschäftigt 100 Mitarbeiter und verleiht diese für durchschnittlich 150.000€ im Jahr an andere Unternehmen. Dann hat es wenn man alles andere weglässt einen Umsatz von 15.000.000€ Wie berechne ich jetzt den darauf anfallenden Steursatz des Unternehmens. (Abzuschreibende Kosten und weiteren verkomplizierenden Quark mal außen vor lassend...)
Hm, ist es nicht so, dass Unternehmen A eine Dienstleistung für Unternehmen B erbingt (sprich das Ausleihen der Mitarbeiter) und somit wie bei jeder anderen Dienstleistung zwischen Unternehmen Umsatzsteuer anfällt? Also ich würde sagen, ja, so ist es.
Also so: Mitarbeiter xy 2 Tage à 1.000 Euro = 2.000 Euro + 19% Umsatzsteuer = 2.380 Euro.
So müsste doch dann die Rechnung aussehen...
Die restlichen Steuern sind dann von der Unternehmensform und dem Sitz des Unternehmens abhängig...
Luzbert schrieb: -> Welche Steuern werden auf die eingenommenen Tagessätze abgeführt? Auch wenn es sich um verkaufte "Waren" handelt, wird dafür ja wohl keine Umsatzsteuer abgeführt ,-)
Sondern? Letztlich ist es Arbeit, egal wie und damit umsatzsteuerpflichtig.
Luzbert schrieb: Ist das abschätzbar? Oder hängt das zu stark von der Größe und dem Gesamtumsatz des Unternehmens ab.
Ziemlich genau sogar, nämlich 19%. Oder habe ich Deine Frage nicht verstanden?
Da ich nicht einschätzen kann ob Deine Antwort korrekt ist, kann ich Dir auch nicht sagen, ob Du meine Frage richtig verstanden hast Ist die Gewerbesteuer nicht ortsabhängig? Dann würde ich nänmlich erstmal dazu tendieren Deine Antwort als unzutreffend zu bezeichnen ,-)
Angenommen Ein Unternehmen beschäftigt 100 Mitarbeiter und verleiht diese für durchschnittlich 150.000 im Jahr an andere Unternehmen. Dann hat es wenn man alles andere weglässt einen Umsatz von 15.000.000 Wie berechne ich jetzt den darauf anfallenden Steursatz des Unternehmens. (Abzuschreibende Kosten und weiteren verkomplizierenden Quark mal außen vor lassend...)
Ich wollte Dir eine Antwort auf die Frage geben, welche Steuern auf die eingenommenen Tagessätze erhoben werden. Das ist und bleibt nun mal Mwst.
Ich hatte Deine Frage nicht auf Gewerbesteuer bezogen.
Dortelweil-Adler schrieb: Dieses Unternehmen hat keine Kosten? So ein Unternehmen möchte ich auch haben.
Nichtsdestotrotz müssen die 19% Märchensteuer verlangen. Die führen sie aber wieder ab.
Und dann sind da im Wesentlichen 30% (?) Körperschaftsteuer und übern Daumen (kommt wie Du richtig sagst auf den Ort an) 20% Gewerbesteuer.
Da bleibt net viel übrig.
Das wären ca 70% Steuern? D.h. abzüglich der weiteren Kosten bliebe für die externen Mitarbeiter maximal 20% an Gehalt übrig?
Nein nein, 70% Steuern wäre nun doch etwas vermessen
Umsatzsteuer wird erhoben bei einer Rechnung (on top auf den Nettobetrag, siehe meine Rechnung weiter oben) und muss dann wieder abgeführt werden.
Auf den Gewinn (Erlöse minus Kosten vereinfacht gesagt) wird dann Körperschaftssteuer erhoben (25% glaube ich, ab 2008 (?) gesenkt auf 15%). Hinzu kommt noch die Gewerbesteuer, mit der ich mich aber nicht wirklich auskenne.
Dortelweil-Adler schrieb: Dieses Unternehmen hat keine Kosten? So ein Unternehmen möchte ich auch haben.
Nichtsdestotrotz müssen die 19% Märchensteuer verlangen. Die führen sie aber wieder ab.
Und dann sind da im Wesentlichen 30% (?) Körperschaftsteuer und übern Daumen (kommt wie Du richtig sagst auf den Ort an) 20% Gewerbesteuer.
Da bleibt net viel übrig.
Das wären ca 70% Steuern? D.h. abzüglich der weiteren Kosten bliebe für die externen Mitarbeiter maximal 20% an Gehalt übrig?
Nein, Mäuschen, das Gehalt sind Kosten, die gehen zuerst ab; von dem was übrig bleibt, nachdem auch auch die anderen Kosten abgezogen sind, geht dann noch mal die Hälfte an die Steuer.
Also A berechnet 150.000 plus 19% an B. Die 19% gehen gleich ans Finanzamt. Dann zahlt A seinen ganzen Krempel, Miete, Gehälter, IHK, Sozialversicherungsanteil, Dienstwagen, Nutten fürn Betriebsrat usw. Der Rest wird versteuert. Wenn was übrig bleibt. Und zwar ca. 40 - 45 %
Das Kerngeschäft von Unternehmen A besteht darin, im Unternehmen A angestellte Arbeitnehmer an andere Unternehmen gegen Tagessätze zu verkaufen.
Von diesem eingenommenen Geld gehen ab:
- Personalkosten für die Angestellten des Unternehmens A
- Allgemeine Betriebskosten
- Steuern
-> Welche Steuern werden auf die eingenommenen Tagessätze abgeführt? Auch wenn es sich um verkaufte "Waren" handelt, wird dafür ja wohl keine Umsatzsteuer abgeführt ,-)
Ist das abschätzbar? Oder hängt das zu stark von der Größe und dem Gesamtumsatz des Unternehmens ab.
Und nein, ich rege mich nicht über meinen Arbeitgeber auf. Ich bin in diesem Fall Angestellter des Unternehmens B
Sondern? Letztlich ist es Arbeit, egal wie und damit umsatzsteuerpflichtig.
Ziemlich genau sogar, nämlich 19%. Oder habe ich Deine Frage nicht verstanden?
Da ich nicht einschätzen kann ob Deine Antwort korrekt ist, kann ich Dir auch nicht sagen, ob Du meine Frage richtig verstanden hast
Ist die Gewerbesteuer nicht ortsabhängig? Dann würde ich nänmlich erstmal dazu tendieren Deine Antwort als unzutreffend zu bezeichnen ,-)
Angenommen Ein Unternehmen beschäftigt 100 Mitarbeiter und verleiht diese für durchschnittlich 150.000€ im Jahr an andere Unternehmen.
Dann hat es wenn man alles andere weglässt einen Umsatz von 15.000.000€ Wie berechne ich jetzt den darauf anfallenden Steursatz des Unternehmens.
(Abzuschreibende Kosten und weiteren verkomplizierenden Quark mal außen vor lassend...)
Nichtsdestotrotz müssen die 19% Märchensteuer verlangen. Die führen sie aber wieder ab.
Und dann sind da im Wesentlichen 30% (?) Körperschaftsteuer und übern Daumen (kommt wie Du richtig sagst auf den Ort an) 20% Gewerbesteuer.
Da bleibt net viel übrig.
Also so:
Mitarbeiter xy 2 Tage à 1.000 Euro = 2.000 Euro + 19% Umsatzsteuer = 2.380 Euro.
So müsste doch dann die Rechnung aussehen...
Die restlichen Steuern sind dann von der Unternehmensform und dem Sitz des Unternehmens abhängig...
Und was heißt, da bleibt nicht viel übrig? Kommt auf die Kosten an und auf die erhobenen "Ausleihgebühren"...
Ich wollte Dir eine Antwort auf die Frage geben, welche Steuern auf die eingenommenen Tagessätze erhoben werden. Das ist und bleibt nun mal Mwst.
Ich hatte Deine Frage nicht auf Gewerbesteuer bezogen.
Das wären ca 70% Steuern?
D.h. abzüglich der weiteren Kosten bliebe für die externen Mitarbeiter maximal 20% an Gehalt übrig?
Nein nein, 70% Steuern wäre nun doch etwas vermessen
Umsatzsteuer wird erhoben bei einer Rechnung (on top auf den Nettobetrag, siehe meine Rechnung weiter oben) und muss dann wieder abgeführt werden.
Auf den Gewinn (Erlöse minus Kosten vereinfacht gesagt) wird dann Körperschaftssteuer erhoben (25% glaube ich, ab 2008 (?) gesenkt auf 15%). Hinzu kommt noch die Gewerbesteuer, mit der ich mich aber nicht wirklich auskenne.
Nein, Mäuschen, das Gehalt sind Kosten, die gehen zuerst ab; von dem was übrig bleibt, nachdem auch auch die anderen Kosten abgezogen sind, geht dann noch mal die Hälfte an die Steuer.
Also A berechnet 150.000 plus 19% an B. Die 19% gehen gleich ans Finanzamt. Dann zahlt A seinen ganzen Krempel, Miete, Gehälter, IHK, Sozialversicherungsanteil, Dienstwagen, Nutten fürn Betriebsrat usw. Der Rest wird versteuert. Wenn was übrig bleibt. Und zwar ca. 40 - 45 %