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Neues Urteil zum Internethandel mit Eintrittskarten

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Gericht schränkt Tickethandel nach HSV-Klage ein

Nicht autorisierte Händler dürfen direkt beim Verein erworbene Tickets nicht weiterverkaufen, wenn der Verein dies in seinen Geschäftsbedingungen untersagt. Das ergab ein Urteil des Bundesgerichtshofs, nachdem Bundesligist Hamburger SV Klage gegen den gewerblichen Handel eingereicht hatte.

Hamburg - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Handel mit Fußballtickets teilweise eingeschränkt. Nach einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil dürfen gewerbliche Tickethändler Eintrittskarten nicht direkt beim Verein aufkaufen und anschließend wieder zu deutlich höheren Preisen weiterveräußern, wenn der Weiterverkauf in den Geschäftsbedingungen des Clubs untersagt ist.

Damit gab das Karlsruher Gericht einer Klage des Hamburger SV teilweise statt. Laut BGH können die "Graumarkt"-Händler allerdings nach wie vor Karten von Privatpersonen aufkaufen und dafür auch per Anzeige werben. Dies sei nicht wettbewerbswidrig, heißt es in dem Urteil.

"Wir sind mit dem Urteil weitestgehend zufrieden", sagte Kai Voerste, Leiter Ticketing beim HSV. "Wir sind sehr froh darüber, dass der BGH bestätigt hat, dass unsere Klage rechtmäßig ist." In dem Prozess ging es um die Praxis der Internetfirma bundesligakarten.de, die unter anderem Tickets für HSV-Heimspiele erworben und dann teurer weiterverkauft hat. Der Hamburger SV hatte das Unternehmen bereits per Abmahnung aufgefordert, den Kartenverkauf einzustellen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins ist der Weiterverkauf zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ausdrücklich verboten. Der Bundesligist will nach eigenen Angaben Karten zu sozialverträglichen Preisen anbieten.

Laut BGH ist die Klausel wirksam: "Es steht dem HSV frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen", heißt es in der Begründung. Weil der Händler die Tickets im autorisierten HSV- Vertrieb nur erwerben könne, wenn er den Verein über seine wahren Absichten täusche, handle er wettbewerbswidrig und sei deshalb verpflichtet, den Weiterverkauf einzustellen.

Anders ist die Rechtslage laut BGH dagegen beim Aufkauf von Tickets, die Privatpersonen ihrerseits beim HSV gekauft haben und an den Händler weitergeben. Zwar verhalten sich die Betroffenen ebenfalls vertragswidrig. Dies zu verhindern, ist dem Gericht zufolge allerdings nicht Sache des Händlers, sondern des Vereins selbst. Auch die Tatsache, dass der Händler mit Anzeigen seine Bereitschaft zum Ticketkauf öffentlich macht, stellt noch kein "unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch" dar, befand das Gericht.

Daniel Nathrath, für Deutschland zuständiger Manager beim Internetanbieter viagogo, der eine Online-Plattform zum Weiterverkauf von Tickets betreibt, zeigte sich ebenfalls zufrieden: "Wir haben immer betont, dass es vollkommen legal ist, ein Ticket, das eine Privatperson rechtmäßig erworben hat, auch weiterzuverkaufen", so Nathrath.

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,577964,00.html
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Wie sieht die Lage denn da bei der SGE aus? Könnte sein, dass uns das Urteil gar nicht betrifft, aber ich habe KEINE AHNUNG  
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SachsenadlerDD schrieb:
Gericht schränkt Tickethandel nach HSV-Klage ein


Hamburg - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Handel mit Fußballtickets teilweise eingeschränkthtm. Nach einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil ...


bin zwar auch kein jurist aber da de BGH entschieden hat dürfte das eine bundesweite Entscheidung sein, die somit jeden Proficlub betrifft...
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Naja, das Urteil sollte insofern interessant sein für die SGE, als dass etwa Anbieter wie seatwave.de Karten im Angebot haben, die von den "Nutzern" für den doppelten Preis angeboten werden. Sprich, Ihr findet da Stehplatzkarten für rund 40 Euro und den Nominalpreis von 14 Euro aufgeführt. Hier mal ein Link, ich hoffe, er funktioniert:
https://www.seatwave.de/buy/v2cjnr01.aspx?tsgID=639729&TicLumpID=1&receipt=no&sm=yes

Wenn ich das Urteil richtig interpretiere, ist es rechtens, dass seatwave.de (oder Andere) eine solche Plattform bereit stellen und Personen ihre Karten verkaufen können. Allerdings dürfen die Nutzer selbst dafür belangt werden, dass sie ihre Karten für eine höheren Preis veräußern. Meinem Verständnis nach hätte die EFAG ähnliche rechtliche Handhabe wie beim Auktionshaus ebay.
Ist dem so? Oder gestaltet sich das in anderer Weise?
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BenAmApple schrieb:
Allerdings dürfen die Nutzer selbst dafür belangt werden, dass sie ihre Karten für eine höheren Preis veräußern. Meinem Verständnis nach hätte die EFAG ähnliche rechtliche Handhabe wie beim Auktionshaus ebay.
Ist dem so? Oder gestaltet sich das in anderer Weise?

Natürlich dürfen Privatpersonen (also Fans, Verbraucher) rechtmäßig erworbene Eintrittskarten auch wieder veräußern (auch zu höheren Preisen) ohne dass der Verein das rechtlich sanktionieren (Vertragsstrafen, Sperrungen der Karten sind unzulässig) kann. Die einzige Möglichkeit des Vereins besteht darin mit dem Fan in Zukunft keine Verträge mehr zu schließen, ihm also zukünftig keine Karten mehr zuzuteilen (Vertragsfreiheit).

Das Urteil ist ein wettbewerbsrechtliches, es betrifft ausschließlich gewerbliche/kommerzielle Tickethändler. Und da betrifft es auch nur solche Tickethändler, die ihre Karten direkt vom Verein (anders wenn von einer anderen Vorverkaufsstelle oder von Privatpersonen) beziehen und - wie in dem Fall HSV./. bundesligakarten.de - vom Verein bereits abgemahnt wurden.
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Steht das aber nicht im Widerspruch zu den Ticket-AGB's, die der Käufer mit dem Kauf einer Karte akzeptiert? Somit wäre doch eine Verletzung der AGB's mit rechtlichen Konsequenzen zu ahnden, oder nicht?
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BenAmApple schrieb:
Steht das aber nicht im Widerspruch zu den Ticket-AGB's, die der Käufer mit dem Kauf einer Karte akzeptiert? Somit wäre doch eine Verletzung der AGB's mit rechtlichen Konsequenzen zu ahnden, oder nicht?


Die Vereine können in ihre AGBs erst mal reinschreiben was sie wollen, das heißt noch lange nicht, dass diese Klauseln dann auch gültig sind.
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sacki schrieb:
Die Vereine können in ihre AGBs erst mal reinschreiben was sie wollen, das heißt noch lange nicht, dass diese Klauseln dann auch gültig sind.


Sofern sie nicht widerrechtlich sind, werden sie in der Sekunde für DICH gültig, wenn Du Dir die Tickets bestellst.
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So würde ich das auch sehen.
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DaZke schrieb:
sacki schrieb:
Die Vereine können in ihre AGBs erst mal reinschreiben was sie wollen, das heißt noch lange nicht, dass diese Klauseln dann auch gültig sind.


Sofern sie nicht widerrechtlich sind, werden sie in der Sekunde für DICH gültig, wenn Du Dir die Tickets bestellst.



Wenn eine AGB Klausel beispielsweise eine "überraschende Klausel" i.S.v. § 305 c I ist, dann wird die (trotz Annahme des Vertrags inklusive AGBs) eben nicht Vertragsbestandteil.

Auch sonst gibt es in den §§ 307 f. BGB einige Gründe, die AGB Klauseln unwirksam werden lassen, während der restliche Vertrag bindend bleibt.

Das ist wohl was du mit widerrechtlich meinst, aber genau darum gehts ja.

Nicht umsonst halten AGBs einer späteren Inhaltskontrolle selten vollständig stand. Die meisten Unternehmen handeln da scheinbar nach dem Motto "man kanns ja mal probieren".

Ein Beispiel ist, dass man oft am Ende von AGBs eine sogenannte salvatorische Klausel findet, die aber selbst gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion verstößt und somit unwirksam ist..


Ich will hier gar nicht die Ebay Heinis in Schutz nehmen, ich finde es selbst verwerflich andere Fans so abzuzocken. Ich selbst kaufe und verkaufe Karten nur hier im Forum und zum original Preis.

Trotzdem halte ich es rechtlich für völlig legal privat eine Eintrittskarte zu einem beliebigen (Sittenwidrigkeit jetzt mal außen vor) Preis  zu verkaufen.


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