Bigbamboo schrieb:Und dann gibt es noch die gehobene Erlaubnis die im Unterschied zur Erlaubnis eine Privatrechtsgestaltende Wirkung hat. EFC Klugscheisser
Viele Grüße
Grob gilt folgendes.
Für die Antragsteller sind folgende Unterschiede zwischen Erlaubnis und Bewilligung wichtig:
Erlaubnis
keine privatrechtsgestaltende Wirkung privatrechtsgestaltende Wirkung
Befristungsmöglichkeit
Widerrufsvorbehalt ohne Entschädigungsanspruch
kein Bestandsschutz
Bewilligung
Regelfist von 30 Jahren.
Widerrufsmöglichkeit mit Entschädigungsanspruch
Bestandsschutz Bestandsschutz im Rahmen der Befristung
.Eine Bewilligung setzt ein förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG voraus.Eine Erlaubnis kann ohne förmliches Verfahren erteilt werden.
EFC Klugscheisser