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An die Juristen hier!

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Hallo Forum,

ich habe ein Problem und bräuchte mal euren Rat.
Wir haben bei einem Handwerker für das Decken einer Daches einen festen Quadratmeterpreis vereinbart. Also Material und Lohn inklusive pro Quadratmeter. Keine Stundenabrechnung! Soweit so gut.

Zunächst wurden so 66% des Daches gedeckt. Die Pause von ein paar Tagen kam daher da ein Vordacht noch im Bau war und der Handwerker so nicht am Stück weiterarbeiten konnte. Nach der Pause jedoch konnte jedoch auch die restliche Fläche gedeckt werden.

In dieser Pause kam auch die erste Rechnung und alles war korrekt abgerechnet, also wie abgemacht pro Quadratmeter. Wir wollten schon bezahlen, jedoch meinte der Dachdecker, wir sollen auf die 2. Rechnung warten und dann den Gesamtbetrag überweisen. Daraufhin haben wir nachgefragt, ob es denn möglich sei in der 2. Rechnung die Material und Lohnkosten getrennt aufzuführen, damit wir diese steuerlich geltend machen können. Retrospektiv betrachtet, war das wohl unser Fehler. Der Handwerker bejahte die Frage und wir warteten auf die 2. Rechnung.

Nach dem Decker der restlichen Fläche kam die 2 Rechnung, welche nun alles getrennt aufführte. Nun waren jedoch ein horrender Stundenlohn und hohe Materialkosten veranschlagt worden. Damit lag die 2. Rechnung 200% über der 1. Rechnung und die Fläche war quasi nur halb so groß! Außerdem wurde die erste Rechnung für nichtig erklärt und auch die Kosten für diese Fläche neu berechnet. Damit liegt die Gesamtrechnung weit über der abgemachten Summe pro Quadratmeter.

Der Handwerker besteht nun auf der neuen Rechnung mit dem neuen Gesamtbetrag.

Kann er das? Wir haben nun bereits die erste korrekt gestellte Rechnung bezahlt und haben bereits Kompromissbereitschaft signalisiert, also einen Aufschlag angeboten, ohne Erfolg.

Bin für jeden Tipp dankbar.
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Mein dringender Rat als Jurist: Geh zu einem Anwalt, nimm alle Unterlagen mit und lass Dich beraten. Das, was Du hier anfragst, ist keine Rechtsfrage, sondern ein recht verwirrender Sachverhalt, der sich so nicht klären lässt. Eine Erstberatung beim Anwalt ist nicht so furchtbar teuer, im Falle der Mandatserteilung werden diese Kosten angerechnet. Viel Glück!  
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Ok, ich dachte eben, dass vielleicht doch ein Rat möglich wäre.
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hi also erstmal ist es Dein gutes Recht ,die lohnkosten abgerechnet zu bekommen.., da Du sowieso nur die Lohnkosten abrechen kannst. Das muss je nach Wunsch des Kunden gemacht werden.Der Kunde hat ein Recht darauf die Leistungen differenziert nach Lohn und material einzusehen. Wenn ihr einen festen Preis vereinbart habt, ist der sofern keine extra Leistungen aufgeführt wurden definitiv bindend.  Es gibt definitiv keine rechtliche Handhabe die Preise zu erhöhen..
Ihr seit nicht verplichtet einen höheren Preis zu bezahlen, würde ich auch auf keinen Fall melden..
Das ist in der VOB Tei B ganz klar gegliedert. Bein einem Einheitspreisvertrag darf  die Rechnungssumme max 10% über  der Vertragssumme liegen.
Ist die tatsächliche Größe des Daches mehr als 10% größer als die kalkulierte Fläche, ist die Mehrmenge beim Bauherrn anzumelden und  und ein neuer Preis zu berechnen..
Ihr könnt euch auch  an die zuständige Handwerksinnung oder Handwerkskammer melden..


Achso eine Frage noch..Den Vertrag hattet ihr über das ganze Dach ? inklusive Vordach??
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Erst mal danke.

Ja es waren Dach und Vordacht abgemacht mit einem Pauschalpreis pro m².

Das Problem ist viel mehr, dass der Vertrag nur mündlich unter Zeugen abgeschlossen wurde. Also kein schriftlicher Kostenvoranschlag. (Werden wir nie wieder tun sowas, aber in einem kleinen Kaff zählt normal Wort und Handschlag noch etwas)
Die erste Rechnung wurde auch so korrekt nach der vorigen Vereinbarung gestellt. Nur eben die 2. nicht mehr. Dort waren dann wie beschrieben andere Löhne und Kosten veranschlagt, auch für die bereits in der 1. Rechnung abgedeckten Fläche!!
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enno0412 schrieb:
hi also erstmal ist es Dein gutes Recht ,die lohnkosten abgerechnet zu bekommen.., da Du sowieso nur die Lohnkosten abrechen kannst. Das muss je nach Wunsch des Kunden gemacht werden.Der Kunde hat ein Recht darauf die Leistungen differenziert nach Lohn und material einzusehen. Wenn ihr einen festen Preis vereinbart habt, ist der sofern keine extra Leistungen aufgeführt wurden definitiv bindend.  Es gibt definitiv keine rechtliche Handhabe die Preise zu erhöhen..
Ihr seit nicht verplichtet einen höheren Preis zu bezahlen, würde ich auch auf keinen Fall melden..
Das ist in der VOB Tei B ganz klar gegliedert. Bein einem Einheitspreisvertrag darf  die Rechnungssumme max 10% über  der Vertragssumme liegen.
Ist die tatsächliche Größe des Daches mehr als 10% größer als die kalkulierte Fläche, ist die Mehrmenge beim Bauherrn anzumelden und  und ein neuer Preis zu berechnen..
Ihr könnt euch auch  an die zuständige Handwerksinnung oder Handwerkskammer melden..


Achso eine Frage noch..Den Vertrag hattet ihr über das ganze Dach ? inklusive Vordach??



Ich hoffe mal für dich, dass du Anwalt bist(und er dich beauftragt). Und du demzufolge eine Haftpflicht hast.
Ansonsten tust du dir hier gerade alles andere als einen Gefallen... :neutral-face

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung


@Redfox: Du solltest dringend auf stefank hören.
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tutzt schrieb:


Ich hoffe mal für dich, dass du Anwalt bist(und er dich beauftragt). Und du demzufolge eine Haftpflicht hast.
Ansonsten tust du dir hier gerade alles andere als einen Gefallen... :neutral-face

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung


@Redfox: Du solltest dringend auf stefank hören.
Was hat er denn geschrieben, was dich veranlasst nach einer Haftpflichtversicherung zu fragen?
Das was er erläutert hat, ist, wie bereits von ihm erwähnt, in der VOB/ B nachzulesen. Ich gehe mal davon aus, dass er irgendwie im Baugeschäft tätig ist und sich somit auskennt.

Ich gehe mal davon aus, dass auch in irgendeiner Hinsicht einen Auftrag bzw. ein Angebot gibt, was somit bindend ist.
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teezwetschge schrieb:
tutzt schrieb:


Ich hoffe mal für dich, dass du Anwalt bist(und er dich beauftragt). Und du demzufolge eine Haftpflicht hast.
Ansonsten tust du dir hier gerade alles andere als einen Gefallen... :neutral-face

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung


@Redfox: Du solltest dringend auf stefank hören.
Was hat er denn geschrieben, was dich veranlasst nach einer Haftpflichtversicherung zu fragen?
Das was er erläutert hat, ist, wie bereits von ihm erwähnt, in der VOB/ B nachzulesen. Ich gehe mal davon aus, dass er irgendwie im Baugeschäft tätig ist und sich somit auskennt.

Ich gehe mal davon aus, dass auch in irgendeiner Hinsicht einen Auftrag bzw. ein Angebot gibt, was somit bindend ist.



Ich sehe auch nicht, dass hier Gefahr für enno droht. Zum einen dürfte die Kommentierung wie hier wohl eher eine allgemeine Auskunft über rechtliche Hintergünde und keine rechtliche Prüfung darstellen, nur die letztere ist aber vom Rechtsdienstleistungsgesetz geschützt. Zum anderen ist auch kein erklärter Haftungswille von enno zu erblicken, und Redfox wird dies auch nicht so verstanden haben. Schließlich ist der eigentliche "Rechtsrat" ja der, zu Handwerkskammer oder Innung zu gehen, was bei den dortigen Vermittlungsstellen auch ein möglicher Weg ist.  
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stefank schrieb:
teezwetschge schrieb:
tutzt schrieb:


Ich hoffe mal für dich, dass du Anwalt bist(und er dich beauftragt). Und du demzufolge eine Haftpflicht hast.
Ansonsten tust du dir hier gerade alles andere als einen Gefallen... :neutral-face

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung


@Redfox: Du solltest dringend auf stefank hören.
Was hat er denn geschrieben, was dich veranlasst nach einer Haftpflichtversicherung zu fragen?
Das was er erläutert hat, ist, wie bereits von ihm erwähnt, in der VOB/ B nachzulesen. Ich gehe mal davon aus, dass er irgendwie im Baugeschäft tätig ist und sich somit auskennt.

Ich gehe mal davon aus, dass auch in irgendeiner Hinsicht einen Auftrag bzw. ein Angebot gibt, was somit bindend ist.



Ich sehe auch nicht, dass hier Gefahr für enno droht. Zum einen dürfte die Kommentierung wie hier wohl eher eine allgemeine Auskunft über rechtliche Hintergünde und keine rechtliche Prüfung darstellen, nur die letztere ist aber vom Rechtsdienstleistungsgesetz geschützt. Zum anderen ist auch kein erklärter Haftungswille von enno zu erblicken, und Redfox wird dies auch nicht so verstanden haben. Schließlich ist der eigentliche "Rechtsrat" ja der, zu Handwerkskammer oder Innung zu gehen, was bei den dortigen Vermittlungsstellen auch ein möglicher Weg ist.  


Er sagt doch mehrmals diese und jene Rechtslage sei so und so, das stehe ihm so und so zu, dies und das dürfe er fordern, etc.
Auf einen konkreten Sachverhalt so zu antworten hat mit allgemeiner Auskunft nichts zu tun. Denn es gibt ja einen konkreten Anknüpfungspunkt der ausdrücklich eine konkrete Sachlage zum Gegenstand hat.
Nicht umsonst ist eine derartige Fragestellung in allen "Laien"-Juraforen streng verboten. Eben wegen des Rechtsberatungsgesetzes.
Aber gut, seine Sache... :neutral-face
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also um das klarzustellen..ich bin Dachdeckermeister und habe mit vertraglichen Sachen doch einige Male zu tun  .. Da ich aber den genauen vertragsinhalt net kenne ,konnte ich mich nicht genau dazu äußern.
Aber ich habe ihm nichts gesagt,,was er nicht selber in der VOB nachlesen kann.
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@tutzt

in Sachen Rechtsberatung habe ich mir den Link mal durchgelesen. Hast Du natürlich vollkommen recht..wußte ich so bisher net..  


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