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Frage zu "Gewohnheitsrecht"

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Hi Gemeinde,

in 2005 habe ich ein Reihenhaus gebaut, und es gibt dort 7 Parkplätze, von denen 2 mir gehören. Die Parkplätze sind nicht gekennzeichnet (scheiss Bauträger...) und ich hatte in 05 nur ein Auto,

In 06 bin ich ausgezogen, seitdem lebt meine Frau dort alleine, und hat auch nur ein Auto.

Man hat sich also arrangiert, denn die Parkplätze (2,80 meter soweit ich weiss) sind sehr sehr knapp bemessen, es passen bequem 6 Autos dahin, aber 7 ... ??

nun ist es wie gesagt so, das man sich quasi arrangiert hat. Meine Frau steht ein wenig in der Mitte, und die Nachbarn links und rechts parken auch grosszügiger.

Nun ziehe ich nächstes Jahr wieder dort ein, und möchte natürlich meine beiden Parkplätze nutzen, habe sie ja auch bezahlt.

Ab wann kann sich denn ein Nachbar quasi aufs "Gewohnheitsrecht" berufen ? Nicht das ich dann gelitten hab und meine Nachbarn sich kaputt lachen .... sofern es denn auf einen Streit herausläuft.

Kann da jemand was zu sagen ?

ciao

chris
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Gewohnheitsrecht gibts nicht.

Schau ins Grundbuch wem die  Stellplätze zugeweisen sind.
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zugewiesen
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naja es ist ein grundstück, von dem 2/7 mir gehören, so steht es im Grundbuch drin. sie sind auch genau eingezeichnet, aber nur geschottert und von daher gib es keine abgrenzung dummerweise ...
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Dein Grund abstecken und folgendes Schild aufstellen:



Sollte reichen...


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