>

Emig muss 34 Monate in den Knast

#
Da is was dran , propain.
#
Kann er eigentlich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?
#
HeinzGrĂŒndel schrieb:
Du hast recht, geoffrey_5
Die Strafe ist sehr hoch ausgefallen.
Auch die von dir ausgesproche Wertigkeit sehe ich genauso. Staftaten gegen die körperliche Unversehrheit werden milder bestraft. Warum auch immer.


ja genau das gleiche habe ich mir auch gedacht, ich weiss nicht ob es noch jemandem aufgefallen ist aber gestern auf der hr website genau unter dem Emig Artikel war eine etwas kuerzere Meldung ueber einen Arzt der ein damals 13 jaehriges Maedel erst betaeubt und dann vergewaltigt hatte..der Typ ist gestern zu 3 Jahren Knast verurteilt worden...wie kann das sein? da fehlt doch voellig die Verhaeltnismaessigkeit zu der Emig Strafe...steh ich da alleine da wenn ich sage, dass man den Kerl haette 20 Jahre mindestens wegsperren sollen? Als Arzt seine Vertrauensposition so auszunutzen und dann ein wehrloses Maedel von 13 zu vergewaltigen das gibt 3 Jahre? das kann doch nicht sein...
#
peter_aus_wiesbaden schrieb:
Kann er eigentlich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Ja, er kann Revision beantragen.
#
propain schrieb:
peter_aus_wiesbaden schrieb:
Kann er eigentlich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Ja, er kann Revision beantragen.


Dann wird er es doch sicher tun, oder?
#
Das hat er schon angekĂŒndigt.
#
HeinzGrĂŒndel schrieb:
Das hat er schon angekĂŒndigt.


Vielleicht reisst er als Kronzeuge die anderen Heimspielidioten mit rein und bekommt BewÀhrung! Und Robert C. moderiert dann Heimspiel!
#
HeinzGrĂŒndel schrieb:
Das hat er schon angekĂŒndigt.


..schon getan
#
Basaltkopp schrieb:
Vielleicht reisst er als Kronzeuge die anderen Heimspielidioten mit rein und bekommt BewÀhrung! Und Robert C. moderiert dann Heimspiel!

Dann wÀre er mir das erste Mal sympathisch.
#
Frage an die Fachkundigen:

-  Wann, spÀtestens,  muss er die Strafe antreten? Oft war in Àhnlichen FÀllen zu  lesen, dass die Haft Monate spÀter angetreten wurde.

- Sollte er Revision einlegen, was wohl erfolgen wird, aber generell gefragt: ist er dann bis zu dem Termin auf freiem Fuss?

Finde Urteile als Laie bisweilen undurchsichtig und wĂŒrde mich ĂŒber erhellende Antworten freuen.
#
Da keine Fluchgefahr besteht und er kein Gewaltverbrecher ist, wird er wohl bis zum Revisionstermin auf freiem Fuss bleiben dĂŒrfen.

Ohne GewÀhr, ich bin nÀmlich nicht fachkundig!
#
@ Basaltkopp: Dieser Schauspieler, Karsten Speck, ist wohl Darsteller in einigen Soaps, durfte doch auch tagsĂŒber 'raus, um weiterzudrehen. Damit Geld erwirtschaftet wird, um GlĂ€ubiger zu befriedigen. Wie ist da die Bandbreite?

Also, obwohl  Emig - lassen wir das - der hat doch nicht mehr die Chance noch je Geld zu verdienen.  Wie, z.B. dieser Soap-Clown.  Darum meine Frage an die Rechtssprechung: Mag weder Speck, noch Emig, aber wo ist die Grundlage?

Und da dieses Forum offenbar ĂŒber Experten verfĂŒgt, bitte ich diese, relativ verstĂ€ndlich zu antworten. Ein Laie kommt da nicht mehr mit.  Danke.
#
Jemand, der rechtskrĂ€ftig zu einer Freiheitsstrafe ohne BewĂ€hrung verurteilt worden ist und sich zu diesem Zeitpunkt auf freiem Fuß befindet, erhĂ€lt einige Zeit spĂ€ter eine Ladung zum Haftantritt. Er wird aufgefordert sich an einem bestimmten Tag in einer bestimmten Justizvollzugsanstalt zu melden. Hierbei handelt es sich um einem Zeitraum von 1 bis 4 Wochen. Die JVA bestimmt sich nach dem Vollstreckungsplan.

Wer dieser Aufforderung nachkommt, gilt als Selbststeller. Dies hat fĂŒr den weiteren Strafvollzug, aber auch fĂŒr eine angestrebte vorzeitige Entlassung (Halbstrafe, Zweidrittelstrafe) erhebliche Vorteile.

Gibt es wichtige GrĂŒnde den Haftantritt auf einem spĂ€teren Zeitpunkt zu legen, kann Strafaufschub beantragt werden


Rechtskraft liegt noch nicht vor, also bleibt er auf freiem Fuß.
#
Danke fĂŒr die prompte Antwort.
#
Es ist ein Unterschied, ob der Vollzug ausgesetzt ist, d.h. die Haft noch nicht angetreten ist oder wie im Fall von Speck, die Haft im sog. offenen Vollzug angetreten werden kann. Da muss man dann nur zum Pennen in den Bau - vereinfacht gesagt. Solche Hafterleichterungen wird ein GewalttÀter freilich nicht eingerÀumt bekommen!

Aber das ist auch alles nur laienhaftes Halbwissen, bis Du eine gescheite Antwort von Experten bekommst!
#
Ja, danke @ Basaltkopp. Die AusfĂŒhrung von Herrn GrĂŒndel hat ja jetzt ein wenig Licht ins Dunkel gebracht. Werde das jetzt dreimal durchlesen und dann wohl besser, ĂŒberhaupt, verstehen.

Wir haben in diesem Forum das GlĂŒck, Experten fragen zu dĂŒrfen/können. Der gemeine BILD-Leser sitzt nach diesem Urteil genau so ratlos da, wie ich vor ein paar Stunden. Nochmal: mir ging es um die Rechtslage, ohne AnimositĂ€ten, Befindlichkeiten. Wurde von HG umfassend, verstĂ€ndlich erklĂ€rt.  

Wieder was gelernt. Danke.
#
HeinzGrĂŒndel schrieb:
Jemand, der rechtskrĂ€ftig zu einer Freiheitsstrafe ohne BewĂ€hrung verurteilt worden ist und sich zu diesem Zeitpunkt auf freiem Fuß befindet, erhĂ€lt einige Zeit spĂ€ter eine Ladung zum Haftantritt. Er wird aufgefordert sich an einem bestimmten Tag in einer bestimmten Justizvollzugsanstalt zu melden. Hierbei handelt es sich um einem Zeitraum von 1 bis 4 Wochen. Die JVA bestimmt sich nach dem Vollstreckungsplan.

Wer dieser Aufforderung nachkommt, gilt als Selbststeller. Dies hat fĂŒr den weiteren Strafvollzug, aber auch fĂŒr eine angestrebte vorzeitige Entlassung (Halbstrafe, Zweidrittelstrafe) erhebliche Vorteile.

Gibt es wichtige GrĂŒnde den Haftantritt auf einem spĂ€teren Zeitpunkt zu legen, kann Strafaufschub beantragt werden


Rechtskraft liegt noch nicht vor, also bleibt er auf freiem Fuß.


Das wird auch sicher nicht in Rechtskraft erwachsen, die Revision wird die Haftdauer erheblich vermindern und wohl auf eine BewĂ€hrungsstrafe erkennen. Ich hĂ€tte es ja Herrn Emig durchaus gegönnt aber 300.000 Euro, gestĂ€ndig und dann 34 Monate Haft entspricht nicht dem gĂ€ngigen Strafmaß.

Gruß
concordia-eagle
#
Hört nicht auf diesen Winkeladvokaten. Wenn dieses Land ein Rechtstaat wĂ€re, sĂ€ĂŸe der selbst im Knast.
#
HeinzGrĂŒndel schrieb:
Hört nicht auf diesen Winkeladvokaten. Wenn dieses Land ein Rechtstaat wĂ€re, sĂ€ĂŸe der selbst im Knast.  


Arxxx

warts nur ab Heinz GrĂŒndel warts nur ab
Deine TrĂ€nen fließen morgen nicht zu knapp

cu in Mannheim
#
geoffrey_5 schrieb:
Zu diesem Fall könnt ich viel erzÀhlen, hab aber beruflich damit zu tun und somit entfÀllt jeder Kommentar. Nur soviel:
In diesem Land wird mit zweierlei Maß gerichtet. Ein Mensch, der betrĂŒgt, der Gelder veruntreut (was nunmal ein Straftatbestand darstellt, ohne Zweifel), wird hĂ€rter bestraft, als einer, der vergewaltigt, der einbricht, der Andere in ihrer Ehre krĂ€nkt, der prĂŒgelt ( Mord und Totschlag mal ausgenommen) usw. Herrn E. zĂ€hle ich nicht zu der Gruppe von Wirtschaftskriminellen, die auf "hohem Niveau" die Bundesrepublik schĂ€digen, betrĂ€chtliches Kapital aus dem Kreislauf verschwinden lassen. Auf eine vergleichbar harte Bestrafung dieser Herren Vorstandsvorsitzenden und Konsorten warte ich bis heute vergeblich und werte auch weiter warten mĂŒssen. Das ist mir klar!  


Ja, das beschĂ€ftigt mich auch. UnabhĂ€ngig davon, ob man die Person Emig mag oder nicht, gab es "Opfer", nĂ€mlich Sport-Veranstalter, die sich auf diese Emig-Deals eingelassen haben, nur um im HR-Fernsehen berĂŒcksichtigt zu werden. Erst nach Jahren platzte alles, weil dem Ironman-Veranstalter die Sache zu dumm wurde. Ich sag mal so, wo keine Opfer, da auch kein TĂ€ter bzw. hier, wo keine Dummen, da auch kein Emig. Der HR selbst muss ja wohl auch von Emigs Gebaren gewusst haben und dachte nicht daran, einzuschreiten. Geld stinkt eben nicht.

Emig ist der Dumme und, wie es hier auch einhellige Meinung zu sein scheint, zu hart bestraft, im Vergleich dazu, welche Scheisse sonst noch auf der Welt stattfindet und ungestraft bleibt...


Teilen