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Wie hätte Ihr gehandelt?

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War gestern beim Spiel in Dortmund, natürlich wollte man auch was trinken. Wir haben also mit 4 Leuten ein Lokation aufgesucht und dort nach 10 Minuten was bestellt. Nach weiteren 15 Minuten ist der eine Kaffee gekommen, aber die 3 bestellten Bier immer noch nicht. Nach zusammen 30 Minuten Wartezeit war es uns zu blöd und wir sind weiter gezogen ohne zu bezahlen. Die lange Wartezeit haben wir uns mit Brötchen vom Bäcker nebenan verkürtzt. Als die Bedienung den Kaffee gebracht hat, hat sie noch zu uns gemeint  "das dürfen sie hier aber nicht essen".
Das ganze ist uns 2 mal passiert.
Wobei in der 2 Lokation, 2 Tische neben uns, die Leute genauso gehandelt haben. Die hätten ein Bombengeschäfft machen können, waren aber total überfordert.
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wer nicht will der hat schon längert als 10 bis 15 minuten würde ich auch nicht auf mein bier warten
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dazu gibts doch bestimmt auch irgendwelche Regeln, wann man gehen darf
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Man muss auf jeden Fall seine Adresse da lassen, ansonsten gabs da auch noch Bestimmungen über die Wartezeit, aber das weiß ich gerade nicht so genau :/
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Ich glaub es geht los, die Adresse da lassen. Nach über 30 Minuten knüddel ich auf den Service und zahle auch nicht den einen Kaffee.
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ich hätte wohl die Kohle für den kaffee auf den Tisch geschmissen und wäre gegangen...
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Wehrheimer_Adler schrieb:
ich hätte wohl die Kohle für den kaffee auf den Tisch geschmissen und wäre gegangen...


Denkst du wirklich, das Geld wäre dann beim Empfänger angekommen?
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Einfach nur gehen war noch ziemlich nett vom Anno. So sah' die letzte Kneipe aus, nachdem er nicht bedient wurde:

http://news.free-radio.de/media/Brand_Bistro_-_2_-.JPG
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AdlerClus schrieb:
Man muss auf jeden Fall seine Adresse da lassen, ansonsten gabs da auch noch Bestimmungen über die Wartezeit, aber das weiß ich gerade nicht so genau :/


Genau, das steht alles im "Wenn-das-Bier-nicht -kommt-Wartegesetz". Man muss Adresse und ein Kind als Pfand da lassen, ersatzweise die Frau oder den Hund. Die Wartezeit beträgt im Sommer 16,87 Minuten, im Winter 18,63. Das gilt selbstverständlich nur für Pils, schon bei Export sieht es ganz anders aus, aber da habe ich im Studium gefehlt.
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stefank schrieb:
Man muss Adresse und ein Kind als Pfand da lassen, ersatzweise die Frau oder den Hund.


Und ich dachte immer das AGG wäre umfassend genug, dass man auch sein Schaf da lassen kann...
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The_Lizard_King schrieb:
stefank schrieb:
Man muss Adresse und ein Kind als Pfand da lassen, ersatzweise die Frau oder den Hund.


Und ich dachte immer das AGG wäre umfassend genug, dass man auch sein Schaf da lassen kann...  

Das Schaf wäre vielleicht etwas gewagt, bei einem Griechen zum Beispiel. Die Rechtslage wäre sicher noch um einiges verwickelter, würdest Du Dein Pfand beim nächsten Besuch auf der Speisekarte wiederfinden.
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adlerkadabra schrieb:

Die Rechtslage wäre sicher noch um einiges verwickelter, würdest Du Dein Pfand beim nächsten Besuch auf der Speisekarte wiederfinden.




Welcher Wirt würde schon "Abgehangene Eheschlampe an zweierlei Erbsen" auf die Karte setzen...
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stefank schrieb:
Welcher Wirt würde schon "Abgehangene Eheschlampe an zweierlei Erbsen" auf die Karte setzen...


Und wenn noch Pommes dabei wären?
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Die Frage ist doch ohnehin eher: wann handelt ihr ...
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Da ich selber in dem Bereich gearbeitet habe, hätte ich einfach die Kohle für den Kaffee auf dem Tisch geschmissen, hätte denen noch ein paar nette Sätze zugeworfen und wäre gegangen.

Das Problem, bei sowas ist immer, dass es immer aufs Gehalt, der kleinen Angestellten (oft Studenten) geht, die oftmals noch nicht mal was dafür können.
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Ganz klar eins auffen Deckel!!  
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stefank schrieb:
AdlerClus schrieb:
Man muss auf jeden Fall seine Adresse da lassen, ansonsten gabs da auch noch Bestimmungen über die Wartezeit, aber das weiß ich gerade nicht so genau :/


Genau, das steht alles im "Wenn-das-Bier-nicht -kommt-Wartegesetz". Man muss Adresse und ein Kind als Pfand da lassen, ersatzweise die Frau oder den Hund. Die Wartezeit beträgt im Sommer 16,87 Minuten, im Winter 18,63. Das gilt selbstverständlich nur für Pils, schon bei Export sieht es ganz anders aus, aber da habe ich im Studium gefehlt.  


Ich hatte ja im Studium ein WdBnkWG-Seminar, da fühle ich mich verpflichtet noch auf die weitreichenden Festnahmerechte des Wirts und seiner Angestellten hinzuweisen. Denen ist auch explizit der Einsatz von Bratpfannen und Bierseideln zur Sedierung des abwanderungswilligen Gasts gestattet. Weiterhin kann der Wirt die so Festgenommenen, da ihm hier auch hoheitliche Rechte verliehen sind, die so festgesetzten Gäste zum sofortigen Zwangsspüldienst hinterm Tresen verpflichten.
...und was alles passieren kann, wenn man nach einer Bestellung eines Weizenbieres nicht ausreichend abwartet, wollt ihr gar nicht wissen...


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