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rechtliche Frage - Fahrtkosten/Bewerbungsgespräch

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Hallo Anwälte, Rechtsverdreher und Juristen,

ich hatte vor einiger Zeit ein Bewerbungsgespräch in Aachen, zu dem ich mit dem Auto anreiste. Am Ende des Gesprächs mit den beiden Chefs sagte der eine, dass sie die Fahrtkosten (170 € - gefahrene Kilometer*0,30 (you do the math  ,-) ) übernehmen würden. Der andere schränkte ein, dass sie zumindest die Hälfte erstatten würden.
Sie meldeten sich dann einige Tage später bei mir um mir mitzuteilen, dass ich den Job haben könne, allerdings waren die Konditionen für mich nicht aktzeptabel (das Angebot von denen hat sich nahe an dem bewegt, was man Ausbeutung nennt).
Schon beim Gespräch teilte ich ihnen mit, dass mir auch ein anderes Angebot vorliegen würde, was ich dann auch annahm.

Nach einer Mail von mir, in der ich ihnen den vollen Fahrtkostenbetrag samt meiner Kontoverbinung mitteilte, erhielt ich die Antwort, dass sie ja ohnehin nur die Hälfte zahlen wollten. Da sie mir aber einen Arbeitsplatz angeboten hätten, den ich ja nicht angenommen habe, würden sie allerdings auch von der Zahlung der halben Fahrtkosten Abstand nehmen.

Da ich ihr Gebaren (auch schon während des Gesprächs) teilweise mehr als unpassend fand, habe ich mich - zugegebener Maßen - recht kurz im Internet schlau gemacht und ihnen danach folgende Mail geschrieben:
bezüglich des Vorstellungsgespräches am 04.09.2008, zu dem Sie mich in Ihre Firma nach Aachen eingeladen hatten, sind mir erhebliche Fahrtkosten entstanden. Diese belaufen sich auf 171 € (570 km x 0,3 € Kilometerpauschale).
Gemäß § 670 BGB, und dem Urteil des 5 Senats des Bundesgerichts 5. AZR 433/87, sind Sie dazu verpflichtet die mir entstandenen Fahrtkosten voll zu ersetzen.
Der Aspekt, dass Sie mir eine Anstellung angeboten haben, ist hierbei vollkommen ohne Belang.

Bitte überweisen Sie den Betrag von 171 € umgehend auf mein Konto.


Danach habe ich nichts mehr von Ihnen gehört und gehe mal davon aus, dass sie sich weder melden, noch die Fahrtkosten erstatten werden. Allerdings sehe ich nicht ein sie so "davonkommen zu lassen". Zumal - nach meinem bescheidenen Verständnis - die Rechtslage wohl eindeutig zu sein scheint.

Irre ich mich da? Und was könnte ich als nächsten Schritt einleiten?

Vielen Dank schon mal für Tipps und Aufklärung!

Einträchtliche Grüße

Schönwetterspieler


 
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Wirklich helfen kann ich Dir nicht. Ich hatte aber damals nach der Schule auch ein paar Einstellungstests und Vorstellungsgespräche, teilweise weiter weg.

Hatte mich damals auch schlau gemacht und irgendwo die Info bekommen, dass die Fahrtkosten auf jeden Fall erstattet werden müssen - unabhängig von Zu- oder Absage.

Habe dann auch einen entsprechenden Brief an die betroffenen Unternehmen gesendet und die haben auch anstandlos bezahlt. Scheint in Deinem Fall also ein eher unprofessioneller Laden zu sein.

Aber wie gesagt, wirklich helfen mit einem Rat in die rechtliche Ecke kann ich Dir leider auch nicht.
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Ich dachte Fahrtkosten und sowas zählen zu den Werbungskosten und du kannst sie somit von der Einkommenssteuer absätzen.

Ach eigentlich habe ich gar keine AHnung
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Du wirst die Kosten wohl gerichtlich geltend machen müssen. Zuständig wäre für eine Klage das Arbeitsgericht am Sitz der Firma in Aachen.

http://www.lag-koeln.nrw.de/bezirk/aachen/intro.htm

Du kannst es aber auch erst einmal im Mahnverfahren versuchen.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/
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Pedro hat recht.  Auch die Rechtslage ist eindeutig. Dir steht der Ersatz der Kosten grundsätzlich zu
.Nur ein kleiner Hinweis. Es gibt ein spezielles arbeitsgerichtliches Mahnverfahren.  Das hat noch den Vorteil das die Fristen zum Einspruch kürzer sind (1 Woche statt üblicherweise 2). Das wissen viele  Arbeitgeber  nicht. Ist auch eine hübsche Haftungsfalle für Anwälte.


http://www.online-mahnbescheid.de/infos_025.html
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bei mir schreiben die firmen in den einladungen immer schon rein, dass sie "die anfallenden anfahrts- und übernachtungskosten nicht erstatten".

damit sind sie wohl aus dem schneider.... haben sie bei dir ja nicht gemacht und sogar mündlich was zugesagt. gut das du nicht zu denen gegangen bist, wenn noch nicht mal abmachungen eingehalten werden...
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Vielen Dank für die Aufklärungen!

Ich habe denen jetzt noch mal eine Mail geschrieben, in denen ich Sie - quasi ultimativ - dazu aufgefordert habe mir die Kosten zu erstatten. Nebst Androhung eines Mahnverfahrens, bzw. dem Willen die Kosten gerichtlich geltend zu machen.

Danke nochmals
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viel glück
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Swartzyn schrieb:
Ich dachte Fahrtkosten und sowas zählen zu den Werbungskosten und du kannst sie somit von der Einkommenssteuer absetzen.

Ach eigentlich habe ich gar keine AHnung  


Fast richtig

Fahrtkosten zur ( regelmäßigen ) Arbeitsstätte zählen zu den Werbungskosten und sind aktuell ( mindestens ) ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten anzusetzen ( je Kilometer einfache Entfernung 0,30 € ).

Wenn du allerdings noch keinen Job hast, nur zu einem Bewerbungsgespräch fährst und das einladende Unternehmen übernimmt die Fahrtkosten, kannst du die Spritkosten nicht als Werbungskosten geltend machen.  
Sollte das Unternehmen die Spritkosten nicht übernehmen ( z.B. indem es bereits in der Einladung die Übernahme der Kosten ausgeschlossen hat ), dann kannst du die Kosten wiederum steuerlich als Werbungskosten geltend machen
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moin,

ich sitze ja quasi auf der anderen Seite des Tischs, also führe Bewerbungsgespräche für Mandanten (ist aber hier egal .... )

Also, sofern du eine schriftliche Einladung zu einem Gespräch hast, ist es ja auch völlin unstrittig wie die (schon mehrfach gedeutete) Rechtslage zu interpretieren ist.

Sofern du die Einladung nicht mehr hast, ist es schwerer, denn dann könnten sie sagen, das sie dich darauf hingewiesen haben, das sie es nicht übernehmen.

Aber eindeutig ist, das es null ROlle spielt, ob du nen Job angenommen hast, ob du mit dem Hubschrauber oder nem Firmenwagen (letzteres sollte man evt nicht unbedingt sagen ) oder zu Fuss gegangen bist, es werden Entfernungskilometer *2 genommen *0,3 und gut ist.

ciao

chris


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