und natürlich auch alle anderen die hlefen können ,-)
Ich habe zwei Fragen, die mich gerade bschäftigen da meine Eltern in gehobenes Alter kommen.
- Wie wir alle wissen, gibt es ja eine Pflegeversicherung die erstmal etwaige Pflegekosten abdeckt wenn das Eigenvermögen nicht ausreicht. Mich interessiert, ob auch die Kinder etwas dazu zahlen müssen, wenn das Vermögend er Eltern nicht ausreicht im Pflegefall. Das dürfte ja ziemlich schnell der Fall sein, wenn gewisse Pflegestufen erreicht werden. Wo kann man da nachlesen bzw. bekommt man Rechtsberatung?
- Wenn im Falle einer Erbschaft kein Vermögen vorhanden ist, sondern nur Schulden, müssen diese dann von den Kindern übernommen werden?
Vielen Dank für Tips wo und wie ich da Info's herbekomme.
Bei der Ausbildung zum Altenpfleger wird die" Verpflichtung der Kinder bei Pflegebedürftigkeit der Eltern"leider nur gestreift.
Vermittelt wird dabei folgendes; Es gibt diese Verpflichtung. Sie wird aber in der Öffentlichkeit überbewertet. Bei der Ermittlung ob Du Eintrittspflichtig bist, wird zunächst Dein familiärer Eigenbedarf unter Berücksichtiguing Deiner bestehenden Verpflichtungen/ Aufwendungen ausgerechnet.Da wird sehr viel berücksichtigt.
Solltest Du am Ende dieser Prüfung " leistungspflichtig " sein, so fällt Deine Beteiligung selbst dann relativ gering aus.
Die in der Öffentlichkeit bestehende Auffassung/ Angst sei unbegründet.
Im Rahmen dieser vagen Aussage ist es mir mal vermittelt worden.
Erbschaften müßen nicht angenommen werden.Egal ob es um Vermögen oder Verbindlichkeiten geht.
Sorry wenn ich noch eine persönliche Meinung nachschiebe. Keine Ahnung wie Dein Verhältnis zu den Eltern ist, geht mich auch nix an.
Ein Pflegeheim sollte nach Möglichkeit die letzte Variante sein, In ihren eigenen vier Wänden sind die alten Leute in der Regel immer besser dran.Es gibt viele Möglichkeiten sie dort zu belassen.
Bei besonders schwierigen Krankheitsbildern ist dagegen allerdings ein Heimaufenthalt unvermeidlich.
- Wenn im Falle einer Erbschaft kein Vermögen vorhanden ist, sondern nur Schulden, müssen diese dann von den Kindern übernommen werden?
Nein. Das Erbe geht gemäß Universukzession § 1922 BGB vom Erblasser auf die Erben über. Als Erbe übernimmt man dabei entweder alle Aktive und Passiva des Nachlasses oder aber du schlägst das Erbe aus, dann bekommst du zwar kein Guthaben und Wertgegenstände aber auch keine Schulden.
Dirty-Harry schrieb: Sorry wenn ich noch eine persönliche Meinung nachschiebe. Keine Ahnung wie Dein Verhältnis zu den Eltern ist, geht mich auch nix an.
Ein Pflegeheim sollte nach Möglichkeit die letzte Variante sein, In ihren eigenen vier Wänden sind die alten Leute in der Regel immer besser dran.Es gibt viele Möglichkeiten sie dort zu belassen.
Bei besonders schwierigen Krankheitsbildern ist dagegen allerdings ein Heimaufenthalt unvermeidlich.
Meine Oma ist, glaube ich, die älteste Frankfurterin zur Zeit (106 Jahre), aktuell im Pflegeheim und dort auch sehr gut betreut. Zusätzlich wird Sie auch von meinen Eltern fast täglich unterstützt, daher weiß ich in ewta was das heißt. Es geht mir auch gar nicht darum evtl. Zahlungen im Falle des Falles abzuwenden, ich möchte lediglich einmal wissen was da genau auf mich und meine Familie zu kommen kann. Man liest leider auch immer wieder unterschiedliche Aussagen, neulich stand in der Presse das sogar die Einkünfte der Ehefrauen herangezogen werden können. Leider ist das alles sehr vage, so richtig vorrechnen konnte mir das noch keiner bisher.
und natürlich auch alle anderen die hlefen können ,-)
Ich habe zwei Fragen, die mich gerade bschäftigen da meine Eltern in gehobenes Alter kommen.
- Wie wir alle wissen, gibt es ja eine Pflegeversicherung die erstmal etwaige Pflegekosten abdeckt wenn das Eigenvermögen nicht ausreicht. Mich interessiert, ob auch die Kinder etwas dazu zahlen müssen, wenn das Vermögend er Eltern nicht ausreicht im Pflegefall. Das dürfte ja ziemlich schnell der Fall sein, wenn gewisse Pflegestufen erreicht werden.
Wo kann man da nachlesen bzw. bekommt man Rechtsberatung?
- Wenn im Falle einer Erbschaft kein Vermögen vorhanden ist, sondern nur Schulden, müssen diese dann von den Kindern übernommen werden?
Vielen Dank für Tips wo und wie ich da Info's herbekomme.
Vermittelt wird dabei folgendes; Es gibt diese Verpflichtung. Sie wird aber in der Öffentlichkeit überbewertet.
Bei der Ermittlung ob Du Eintrittspflichtig bist, wird zunächst Dein familiärer Eigenbedarf unter Berücksichtiguing Deiner bestehenden Verpflichtungen/ Aufwendungen ausgerechnet.Da wird sehr viel berücksichtigt.
Solltest Du am Ende dieser Prüfung " leistungspflichtig " sein, so fällt Deine Beteiligung selbst dann relativ gering aus.
Die in der Öffentlichkeit bestehende Auffassung/ Angst sei unbegründet.
Im Rahmen dieser vagen Aussage ist es mir mal vermittelt worden.
Erbschaften müßen nicht angenommen werden.Egal ob es um Vermögen oder Verbindlichkeiten geht.
Ein Pflegeheim sollte nach Möglichkeit die letzte Variante sein, In ihren eigenen vier Wänden sind die alten Leute in der Regel immer besser dran.Es gibt viele Möglichkeiten sie dort zu belassen.
Bei besonders schwierigen Krankheitsbildern ist dagegen allerdings ein Heimaufenthalt unvermeidlich.
Nein.
Das Erbe geht gemäß Universukzession § 1922 BGB vom Erblasser auf die Erben über. Als Erbe übernimmt man dabei entweder alle Aktive und Passiva des Nachlasses oder aber du schlägst das Erbe aus, dann bekommst du zwar kein Guthaben und Wertgegenstände aber auch keine Schulden.
Meine Oma ist, glaube ich, die älteste Frankfurterin zur Zeit (106 Jahre), aktuell im Pflegeheim und dort auch sehr gut betreut. Zusätzlich wird Sie auch von meinen Eltern fast täglich unterstützt, daher weiß ich in ewta was das heißt. Es geht mir auch gar nicht darum evtl. Zahlungen im Falle des Falles
abzuwenden, ich möchte lediglich einmal wissen was da genau auf mich und meine Familie zu kommen kann. Man liest leider auch immer wieder unterschiedliche Aussagen, neulich stand in der Presse das sogar die Einkünfte der Ehefrauen herangezogen werden können.
Leider ist das alles sehr vage, so richtig vorrechnen konnte mir das noch keiner bisher.
Bis morsche per PN.
Vielen Dank,
reicht auch am Montag noch, morgen haben wir doch alle was besseres vor, nicht wahr ,-)